mini|Politik, Buch 2,1262b (OCT-Zeilen 8 πόλεσιν – 25 γινόμενα τέκνα) in der von Theodoros Gazes geschriebenen Handschrift Udine, Biblioteca Arcivescovile, 258, fol. 24r (Mitte des 15. Jahrhunderts)
Die Politik ( „die politischen Dinge“Wörtlich: „Dinge, die die Stadt (d. h. das Gemeinwesen) betreffen“.) ist die wichtigste staatsphilosophische Schrift des Aristoteles. Das in acht Bücher aufgeteilte Werk behandelt hauptsächlich verschiedene real existierende und abstrakte Verfassungen.
In diesem Werk stellt Aristoteles vier Thesen auf, die „jahrhundertelang widerspruchslos anerkannt“Aristoteles: Politik, hrsg. von Otfried Höffe, S. 22, vgl. auch Otfried Höffe, Aristoteles, 2006, S. 241. wurden. Sie lauten: der Mensch ist ein Zoon politikon – ein soziales, auf Gemeinschaft angelegtes und Gemeinschaft bildendes Lebewesen die Polis ist die vollkommene Gemeinschaft die Polis ist natürlich die Polis „ist von Natur aus früher als das Haus und die Individuen.“Aristoteles: Politik, hrsg. von Otfried Höffe, S. 22.Dies steht in Widerspruch zu Nikomachische Ethik 1162 a: „Die Liebe zwischen Mann und Frau besteht gemäß der Natur. Denn der Mensch ist von Natur aus ein mehr auf die Gemeinschaft zu zweien hin angelegtes Wesen als auf die Polis hin. Insofern ist das Hauswesen älter und notwendiger als die Polis.“
Inhalt Inhaltsübersicht Buch Inhalt (Die Zahlen beziehen sich auf die Kapiteleinteilung)erstellt auf der Grundlage von Henning Ottmann: Geschichte des politischen Denkens. Die Griechen. Von Platon bis zum Hellenismus, Bd. 1/2, Stuttgart/Weimar 2001, S. 172, 196–212. I Staatsentstehung, Anthropologie (Grundlagen des politischen Aristotelismus), Ökonomie. II Kritik bekannter Verfassungen, insbesondere der Politeia Platons. III Politische Grundbegriffe: Bürger, Verfassung; (6–8) sogenannte erste Staatsformenlehre, (14–17) Monarchie. IV Verfassungen: (4, 6) Demokratie (inkl. Typologie der Demokratie), (5, 7–6) Oligarchie, (7) Aristokratie, (8–9, 11–12) Politie, (10) Tyrannis. V Verfassungswandel und -erhalt; (10–12) Tyrannis. VI Verfassungen: (4–5) Demokratie, (6–8): Oligarchie. VII–VIII Der beste Staat und die Erziehung seiner Bürger.
Der Mensch als zoon politikon
Aristoteles bezeichnet darin den Menschen als zoon politikon (, „gesellschaftliches Wesen“, in Politika I, 2 und III, 6). Dieser Begriff ist zu einem Grundbegriff der abendländischen Anthropologie geworden. Die Grundbestimmung des Menschen ist das Zusammenleben mit anderen. Nur so verwirklicht er seine Natur, die ihn im Gegensatz zu den Tieren mit Sprache und Vernunft ausgestattet hat und damit mit der Möglichkeit, sich Vorstellungen von Recht und Unrecht zu machen und mit anderen auszutauschen. Wer von Natur, also nicht aufgrund von Verbannung oder Schicksal, außerhalb des Staats lebt, der ist, so Aristoteles, „entweder ein Tier oder aber ein Gott“,.
Der teleologische Naturbegriff Aristoteles glaubt wie Platon, dass Ordnung nicht durch Zufall entsteht. Ebenso entsteht sie nicht durch eine göttliche Intelligenz. Die Natur ist nach einem in sich stimmigen Plan aufgebaut, der sich dann erfüllt, wenn jedes Ding den in ihm enthaltenen Zweck verwirklicht und so sein Wesen vollbringt und seine Funktion im Ganzen erfüllt.
Definition des Staates Der Staat ist für Aristoteles der Zusammenschluss kleinerer Gemeinschaften zu einer großen, die das Ziel der Glückseligkeit erfüllt. Entstanden aus der logischen Folge wachsender Gemeinschaften (Familie und Herr+Sklave – Hausgemeinschaft – Dorf – Polis), besteht der Staat als natürliche Einheit zur Ermöglichung eines vollkommenen Lebens. Nur in der Polis ist die vollendete Selbstgenügsamkeit (Autarkie) möglich.
Von Natur aus existiert nach Aristoteles Herrschendes und Beherrschtes. Herrschend sei derjenige, der vorausschauen kann. Freie Männer sollen die Staatsangelegenheiten je nach Regierungsform bestimmen. Freie Frauen und Kinder werden von Sklaven unterschieden.
Staatsformenlehre Erste Staatsformenlehre + Staatsformenschema nach Aristoteles (Pol. III, 6–8) Anzahl derHerrschenden Gemeinwohl EigennutzEinerMonarchieTyrannisWenigeAristokratieOligarchieVielePolitieDemokratie
In der Politik wird zum ersten Mal eine systematische Analyse von Staatsformen unternommen. In der sogenannten ersten Staatsformenlehre (Pol. III 6 ff.) werden insgesamt sechs Grundtypen von Regierungen gezählt.Aristoteles nimmt Staatsverfassung und -regierung ausdrücklich in eins, vgl. Arist. Pol. III 1278 b 9 ff. Diese gruppieren sich zu jeweils Dreien: einmal als „richtige“ Staatsformen und einmal als deren drei „verfehlte“ Abweichungen.
Die drei „guten“ Verfassungen, die alle auf das Wohl der Allgemeinheit bzw. des Staates ausgerichtet sind (Monarchie, AristokratieIn der aristotelischen Staatsformenlehre ist dies die Herrschaft der Besten, so auch die wörtliche Übersetzung aus dem Griechischen. Die Besten sind die Besten der Tugend oder der Tüchtigkeit nach. und Politie), werden den drei „entarteten“ Verfassungen gegenübergestellt, die nur dem Wohl der Herrschenden, ihrem Eigennutz, dienen (Tyrannis, Oligarchie und Demokratie). Die Demokratie gilt ihm dabei als Herrschaft der vielen Freien und Armen im Staate, die zu Lasten der Tüchtigen und zum Schaden der Wohlhabenden erfolgt. Auch ist es für Aristoteles nicht zulässig, dass die Armen mächtiger als die Reichen sind. Da sie zahlreicher sind und in der Demokratie die Mehrheit maßgeblich ist, bewirke die Demokratie eine Dominanz der Armen.
Dies warf er gerade der extremen Form der Demokratie vor, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient. Die drei schlechten Staatsformen verfehlten damit alle den Zweck, das „vollkommene Leben“ in der Polis-Gemeinschaft zu ermöglichen.
Zweite Staatsformenlehre Der Demokratie widmet Aristoteles im IV. Buch der Politik besonderes Augenmerk. Die sogenannte zweite Staatsformenlehre des 4. Kapitels untersucht die verschiedenen Formen demokratischer Verfassungen auf empirischer Basis und kommt schließlich zu einem deutlich milderen Urteil diese Regierungsform betreffend, was allerdings nicht für ihre extreme Form gilt (vgl. Pol. IV und VI). Bezüglich der Unterarten der Volksherrschaft nennt er an einer Stelle fünf (IV. Buch), an anderer Stelle vier (VI. Buch). Erweitert man die Angaben der ersten Stelle mit denen der letzteren, ergibt sich folgendes Bild:
+ Formen der Demokratie nach Aristoteles (Pol. IV 4; VI 4)erstellt auf der Grundlage von Aristoteles, Politik IV, 4 und VI, 4 sowie: Henning Ottmann: Geschichte des politischen Denkens. Die Griechen. Von Platon bis zum Hellenismus, Bd. 1/2, Stuttgart/Weimar 2001, S. 207. Typ: an der Regierung haben teil: ohne Rechte sind: Regierungsweise: IPolitie Arm und Reich zu gleichen Teilen Besitzlose, Fremde, Nichtbürger, Unfreie gesetzlich II die Reichen und alleBesitzenden (Zensus) Besitzlose, Fremde, Nichtbürger, Unfreie gesetzlich III alle einheimischer Herkunft Fremde, Nichtbürger, Unfreie gesetzlich IV alle Bürger Nichtbürger, Unfreie gesetzlich VextremeDemokratie alle freien Einwohner Unfreie (Sklaven) ungesetzlich,willkürlich
Die erste Form beschreibt eigentlich die Politie, so wie sie Aristoteles definiert. In ihr haben die Armen und Reichen im jeweils gleichen Maße an der Regierung anteil, keiner hat Vorrang und es gilt, „dass kein Teil über den anderen regiert, sondern beide vollkommen ebenbürtig sind.“Arist. Pol. IV 4, 1291 b 33 f. Die zweite Form beruht nicht mehr auf der paritätischen Gleichheit der Armen und der Reichen (als wesentlichen Teilen der Stadt) bei der Regierung, sondern geht vom Besitz des Einzelnen aus. Aufgrund des niedrigen Zensus ist jedoch die überwiegende Mehrheit an den politischen Rechten beteiligt. Allerdings werden die Ämter (in oligarchischer Manier) nur an die Wohlhabenden vergeben, während alle (mehr oder weniger) Besitzenden wählen und die Amtsträger kontrollieren dürfen.Arist. Pol. VI 4, 1318 b 22 f. In der dritten Form der Demokratie darf jeder an der Regierung teilhaben, der einwandfreier Abstammung, also Einheimischer, ist, ungeachtet seiner materiellen Umstände. In der vierten Form der Demokratie zählt nur noch der bloße Bürgerstatus. Neben Reichen und Besitzenden können auch Arme, Besitzlose und Ausländer mit Bürgerrecht an der Regierung teilnehmen. Die extremste Form der Volksherrschaft, die fünfte, beteiligt alle an der Regierung, die keine Sklaven sind. Aristoteles kritisiert damit wohl indirekt die Athener Demokratie in ihrer radikalen Phase, jedoch erscheint diese Beurteilung klar überzogen.Vgl. Ottmann, S. 207 Während in den ersten vier Formen der Demokratie mittels Gesetzen regiert wird, ist dies bei der fünften Form nicht der Fall. Dazu Aristoteles weiter: „Wo die Gesetze nicht entscheiden, da gibt es die Volksführer (griechisch Demagogen). Denn da ist das Volk Alleinherrscher, wenn auch ein aus vielen Einzelnen zusammengesetzter. […] Ein solches alleinherrschendes Volk sucht zu herrschen, weil es nicht von den Gesetzen beherrscht wird, und wird despotisch, wo denn die Schmeichler in Ehren stehen, und so entspricht denn diese Demokratie unter den Alleinherrschaften der Tyrannis.“Arist. Pol. IV 4, 1292 a 10 ff.
Die beste Staatsform ist für Aristoteles letztendlich die Politie, wobei die Identität dieser Staatsform (beschrieben in Pol. IV 8–9 ff.) mit der gemäßigten Demokratie (siehe oben, Typ I) unklar bleibt. Die Politie ist eigentlich eine gemischte Verfassung und setzt sich aus Elementen der Oligarchie sowie der Demokratie zusammen:Vgl. hierzu Arist. Pol. IV 9, 1294 a 35 ff. Von der Oligarchie übernimmt sie beispielsweise, dass die Beamten durch Wahlen bestellt werden und von der Demokratie, dass die Partizipation an der Volksversammlung von keinem – oder einem nur sehr niedrigen – Zensus abhängig ist. In der Politie besteht die – richtig verstandene – Gleichheit der Staatsteile, sodass diese Verfassung wirklich gerecht ist und nur dem Allgemeinwohl dient, ohne zu Lasten eines Staatsteiles zu gehen.
Ökonomik Der Oikos, die Hausgemeinschaft, ist „die Gemeinschaft des edlen Lebens in Häusern und Familien um eines vollkommenen und selbständigen Lebens willen.“ (Pol. 1280 b 33) Aristoteles geht es nicht um eine Wirtschaftstheorie im modernen Sinne, sondern um die Stellung des Oikos als festes, natürliches Element in der vorwiegend agrarisch strukturierten Polis. Die Polis ist die Einheit gesellschaftlichen Lebens, die in der Lage ist, autark alle Lebensbedürfnisse zu decken. Der Ort des Wirtschaftens ist die Hausgemeinschaft. Diese ist durch natürliche Herrschaftsbeziehungen bestimmt. „Wo immer Eines aus Mehreren zusammengesetzt ist und ein Gemeinsames entsteht, da zeigt sich ein Herrschendes und ein Beherrschtes, und zwar findet sich dies bei den beseelten Lebewesen aufgrund ihrer gesamten Natur.“ (Pol. 1254 a 29–32) Hiermit rechtfertigt Aristoteles die Unterordnung von Frauen und Kindern unter den Herren des Oikos, aber auch die natürliche Existenz von Sklaven.
Eigentum ist ein legitimer und fester Bestandteil des praktischen Lebens. „Zwei Dinge erwecken vor allem die Fürsorge und die Liebe des Menschen: Das Eigene und das Geschützte.“ (Pol. 1262 b 22–23) Für Privateigentum spricht, dass der Einzelne den Gütern mehr Fürsorge zuteilwerden lässt als die Gemeinschaft. (Pol. 1262 b 3) Durch das Vorhandensein von Eigentum gibt es klare Rechtsansprüche (Pol 1263 a 15–16) und es gibt weniger Streitigkeiten (Pol. 1263 b 22–25). Schließlich wird die Wirtschaftlichkeit durch das Vorhandensein von Eigentum verbessert. (Pol. 1263 b 28) In rechtem Maße darf man auch Eigentum genießen: „Es gehört auch zum Großartigen, sein Haus entsprechend seinem Reichtum einzurichten (denn auch dieser ist eine Zier) und vor allem für dauerhafte Werke Aufwendungen zu machen (denn diese sind die schönsten) und in allem das Angemessene zu beachten.“ (NE IV, 1123 a 6–10)