mini|Splitflag des KGH von 1795 bis 1846 Den Kongelige Grønlandske Handel, kurz KGH, war ein dänisches Staatsunternehmen, das ab 1774 über 200 Jahre lang (bis 1950 monopolistisch) den Handel mit Grönland betrieb und die dänische Kolonie bis 1908 de facto verwaltete, bevor es 1985/86 aufgelöst und in mehrere grönländische Staatsunternehmen zerschlagen wurde.

Der KGH war über 130 Jahre lang die ausübende Gewalt in Grönland und prägte somit die Kolonialgeschichte Grönlands entscheidend. Der KGH stellte wirtschaftliche und gesellschaftliche Regeln auf, die Einfluss auf nahezu alle Bereiche des grönländischen Lebens nahmen, beispielsweise auf die Wirtschaftsgrundlage der Bevölkerung und damit auch auf ihre Siedlungs-, Familien- und Sozialstrukturen. Damit wandelte sich die grönländische Gesellschaft im Laufe der Jahrhunderte schrittweise von der traditionellen Lebensweise der Inuit hin zu einer modernen Industriegesellschaft europäischen Vorbilds. Dabei entstanden regelmäßig Debatten über die in Grönland geführte Kolonial- und Kulturpolitik, in der die Abschaffung des Handelsmonopols und die „Zivilisierung“ der grönländischen Bevölkerung eine zentrale Rolle spielten. 1908 verlor der KGH die Aufgabe der politischen Verwaltung Grönlands und 1950 das Handelsmonopol. Die Auflösung des Unternehmens war eine direkte Folge der grönländischen Autonomie ab 1979.

Geschichte Vorgeschichte

Hans Egede begann 1721 die Kolonisierung Grönlands, wofür er Det Bergen Grønlandske Compagnie als private Handelskompanie gründen ließ. Der Handel kam in den ersten Jahren nicht in Gang; die Handelskompanie ging bereits 1726 bankrott und wurde im Jahr darauf aufgelöst. 1727 war der Kaufmann Magnus Schiøtte kurzzeitig mit dem Handel beauftragt, während im selben Jahr eine königliche Handelskompanie gegründet wurde: Det Kongelige Grønlandske Dessein übernahm 1728 die Geschäfte, wurde aber auch bereits 1730 wieder aufgelöst, da sich kein wirtschaftlicher Erfolg einstellen wollte. Anschließend wurde beschlossen, die Kolonisierung Grönlands abzuwickeln.

Diese Entscheidung wurde bereits kurz darauf revidiert, woraufhin der Kaufmann Jacob Severin 1734 das Handelsmonopol über Grönland erhielt, das er nach mittelmäßigem Erfolg 1750 auslaufen ließ. Daraufhin fiel der Grönlandhandel Det Almindelige Handelskompagni zu, die 1747 eigentlich für dänische Handelstätigkeiten in Europa gegründet worden war. Sie erhielt unter anderem 1763 auch das Handelsmonopol über Island und die Finnmark. Durch die Neugründung zahlreicher Kolonien in den 1750er und 1760er Jahren konnte die Handelskompanie erstmals bescheidene wirtschaftliche Erfolge in Grönland erzielen, während die übrigen Aktivitätsgebiete defizitär waren. Aus diesem Grund wurde 1774 die Auflösung von Det Almindelige Handelskompagni beschlossen, die wieder durch eine eigene auf Grönland beschränkte Kompanie ersetzt werden sollte.

Gründung mini|Den Kongelige Grønlandske Handels Plads, Christianshavn, N. J. Bredahl, um 1810 mini|Den Kongelige Grønlandske Handels Plads auf Christianshavn, 1818 Mit einer königlichen Resolution wurde am 16. Mai 1774 festgelegt, dass der grönländische Handel und die Schifffahrt zukünftig von einem staatlichen Unternehmen betrieben würden. Dieses Datum betrachtete der KGH als sein Gründungsdatum. Dem Unternehmen wurden die zuvor von Det Almindelige Handelskompagni verwalteten Kolonien und Logen in Grönland übertragen. Durch eine weitere königliche Resolution im April 1775 wurde Den Kongelige Grønlandske Handel auch der Handel mit den Färöern übertragen, der ursprünglich von der Handelskompanie für Island und die Finnmark durchgeführt werden sollte. Am 18. März 1776 untersagte der König jeglichen unautorisierten Handel mit Grönland, womit der KGH eine bis 1950 währende Monopolstellung erhielt. Der Firmensitz des KGH war während seines gesamten Bestehens Den Kongelige Grønlandske Handels Plads auf Christianshavn, einem Stadtviertel von Kopenhagen.

Erste Jahre und Fusionierung 1781 wurden beide Unternehmen zu Den Kongelige Grønlandske, Islandske, Finmarkske og Færøske Handel fusioniert. Die Handelsgesellschaft war direkt der staatlichen Rentenkammer unterstellt, weswegen diese auch zwei Direktionsmitglieder ernennen durfte. Die Direktion bestand aus den drei Direktoren für den grönländischen, den färöischen und den isländisch-finnmärkischen Handel, wobei der grönländische Handel seine eigene Buchhaltung erhielt, während die anderen Abteilungen sich eine Buchhaltung teilen mussten. Direktor für die grönländische Abteilung war Hartvig Marcus Frisch.

In einer königlichen Resolution vom 2. Juli 1781 wurde beschlossen, dass das Handelsmonopol bis Ende 1810 gelten sollte. Darüber hinaus war der Plan, dass das Staatsunternehmen in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und 20.000 Aktien an Investoren verkauft werden sollten. Es konnten jedoch keine privaten Interessenten gefunden werden und die Pläne wurden endgültig begraben, als 1787 die Handelsmonopole für Island und die Finnmark aufgehoben wurden (anderen Quellen zufolge erst 1790).

Instruksen mini|Walfang und Eisbärenjagd in Grönland, um 1780 1779 waren Johan Friderich Schwabe und Bendt Olrik damit beauftragt worden, den Zustand des grönländischen Handels zu bewerten und Vorschläge zur Verbesserung auszuarbeiten. Ihre Vorschläge führten zur Einführung der Instruksen am 19. April 1782. Diese Grundsätze für den Handel mit Grönland hatten im Kern bis 1950 Bestand.

Die Instruksen umfasste insgesamt 15 Paragrafen. Sie bestimmte, wie sich die Handelsangestellten zu verhalten hatten, was letztlich aber die gesamte grönländische Gesellschaft beeinflusste. Die Kaufleute sollten an den Gottesdiensten der Missionare teilnehmen und sich so der grönländischen Bevölkerung gegenüber vorbildlich verhalten. Sie sollten dafür sorgen, dass die Bevölkerung nicht mit Alkohol und Luxuswaren sowie Feierlichkeiten und Aufenthalten bei den Europäern von der Jagd abgelenkt wurden. Außereheliche Verhältnisse wurden strikt verboten und Ehen zwischen Europäern und Grönländerinnen wurden ebenfalls untersagt, es sei denn, sie waren bereits selbst Nachkommen eines Kolonisten aus einem Verhältnis mit einer grönländischen Frau. Die Kolonialverwalter erhielten zudem die Aufgabe, Streitigkeiten in der Bevölkerung zu schlichten und notfalls Strafen zu verhängen. Die Regeln für das Verhalten der europäischen Siedler und Mitarbeiter der KGH und auch für die Missionare hatten einen wirtschaftlichen Hintergrund. Zum Ende des 18. Jahrhunderts ging bereits der Gewinn aus dem Walfang mit den Beständen der Wale zurück. Der Grönlandhandel war dennoch profitabel, weil grönländische Jäger die erbeuteten Felle von Robben und Eisbären und den Blubber der Robben an die KGH verkauften. Es bestand die Sorge, dass der Kontakt der einheimischen Jäger mit den Europäern zu ihrer Zivilisierung und Europäisierung und zum Verlust ihrer Fähigkeit und ihres Willens zur Jagd führen könnte. Erst 1837 wurde der Verkauf von Luxusgütern wie Kaffee, Tee, Zucker und Getreide an die Grönländer freigegeben.

Was den Ankauf grönländischer Produkte betraf, so hatte der KGH mit der Festlegung der Ankaufspreise einen großen Einfluss auf das neugebildete Wirtschaftsleben Grönlands. Die Preisfestsetzung erfolgte durchaus nach politischen Gesichtspunkten und stellte den Versuch nachhaltigen Wirtschaftens dar. So zahlte der KGH den Jägern in ganz Grönland einheitliche Preise, ohne ihre eigenen Transportkosten zu berücksichtigen. Damit wollte die Handelsgesellschaft sicherstellen, dass die Jagd und der Verkauf der Produkte an den KGH auch für Grönländer in den abgelegenen Gebieten attraktiv waren. Auch mit der Festlegung der Verkaufspreise für nach Grönland exportierte Güter machte der KGH Politik. In die Kalkulation floss ein Aufschlag für den Transport und den Unterhalt der Infrastruktur in Grönland ein. Es wurden aber auch Überlegungen angestellt, inwieweit eine gelieferte Ware langfristig die Produktivität der Empfänger beeinflusst. Waffen, Blei, Schießpulver, Eisen und Stahl wurden nur mit einem geringen Aufschlag von 12 Prozent versehen, da die Nutzung dieser Güter im Interesse des KGH lag. Kohle und Kohleöfen wurden sogar subventioniert, damit die Grönländer nicht zum Heizen mit dem kostbaren Blubber gezwungen waren. Für Luxusgüter wurde mit einem Aufschlag von 40 Prozent kalkuliert. Wie bei den Ankäufen für den Export galten auch bei den nach Grönland eingeführten Waren Einheitspreise, ohne Rücksicht auf die Kosten des Transports zu abgelegenen Regionen. Obwohl es anfangs noch kein Geld in Form von Münzen oder Scheinen gab, wurde de facto mit der Instruksen die Geldwirtschaft eingeführt, da alle verkauften und gekauften Waren eines jeden Bewohners schriftlich festgehalten wurden und somit festgestellt wurde, ob jemand ein Guthaben oder Schulden beim KGH hatte. Erst 1801 wurden erste Versuche mit materiellem Geld gemacht.

mini|Christian Søren Marcus Olrik, Inspektor von Nordgrönland, Juli 1854 Mit der Instruksen wurde auch eine eigentliche Verwaltungsgliederung in Grönland eingeführt. Grönland wurde in die zwei Inspektorate Nordgrönland und Südgrönland geteilt. An der Spitze der Verwaltung beider Inspektorate stand der jeweilige Inspektor. Johan Friderich Schwabe und Bendt Olrik wurden die ersten beiden Inspektoren. In den folgenden Jahrzehnten und Jahrhunderten waren die Inspektoren meist entweder ausgebildete Juristen oder Kaufleute. Ihnen unterstanden die Kolonialverwalter in den Kolonien der jeweiligen Inspektorate. Der Inspektor konnte Handelsangestellte entlassen, Ehegenehmigungen erteilen, Nachlässe verwalten und sollte generell den Handel und die Handelsangestellten überwachen. Den Kolonialverwaltern oblag die eigentliche Handelstätigkeit, über die sie ausführlich Rechenschaft ablegen mussten.

Zerfall der nordatlantischen Handelskompanie Nachdem Island und die Finnmark 1787 dem Freihandel übergeben worden waren, ließ der König am 9. Januar 1788 eine Kommission gründen, die den Handel erneut neu organisierten sollte. Die Kommission bestand unter anderem aus der Direktion, dem ehemaligen Inspektor Johan Friderich Schwabe und politischen Würdenträgern wie Christian Detlev von Reventlow, Ernst Heinrich von Schimmelmann und Jacob Edvard Colbiørnsen. Diese sollte diskutieren, ob auch in Grönland der Freihandel eingeführt werden sollte. Die Kommission kam Ende Mai 1790 zum Schluss, dass dies aufgrund der fehlenden Reife der grönländischen Bevölkerung nicht möglich war, sodass der König das staatliche Monopol beibehielt. Der administrierende Direktor Hartvig Marcus Frisch erhielt per Resolution vom 26. Mai 1790 mit Hans Leganger Wexelsen einen Kollegen, während die Kommissionsmitglieder die neue Gemeinschaftsdirektion bilden sollten. Das Geschäft des KGH war defizitär und das Unternehmen stellte 1792 den Walfang und die Robbenjagd ein. Die Walfänger wurden verkauft und dem großen dänischen Schiffseigner Andreas Bodenhoff eine Lizenz für die Grönlandschifffahrt erteilt. Sie wurde nach dessen Tod im Jahr 1794 auf seinen gleichnamigen Sohn übertragen, doch bereits am 1. Januar 1797 kaufte die Gesellschaft der Witwe des jüngeren Bodenhoff, Giertrud Birgitte Rosted, neun Schiffe ab und nahm den Verkehr in eigener Regie wieder auf.

Kriegszeit