mini|Lucia de Berk Lucia de Berk, auch Lucy de Berk oder Lucia de B. (* 22. September 1961 in Den Haag; † 28. August 2025), war eine niederländische Kinderkrankenschwester. Sie wurde unter dem zu Unrecht erhobenen Vorwurf des mehrfachen Mordes Opfer eines Justizirrtums und im Jahr 2003 von einem Gericht in Den Haag in erster Instanz wegen vier Giftmorden und drei Mordversuchen an Patienten zu lebenslanger Haft verurteilt.
In der Berufung wurde sie 2004 wegen sieben vollendeten und drei versuchten Morden zu lebenslanger Haft und – für den Fall einer Begnadigung – zur anschließenden Unterbringung in einer therapeutischen Einrichtung verurteilt. Die Verurteilungen basierten in zwei Fällen auf fehlerhaften toxikologischen Gutachten. In den übrigen Fällen wurden fehlerhafte statistische Berechnungen zur Wahrscheinlichkeit einer zufälligen Anwesenheit der Beschuldigten bei allen Todesfällen angestellt. Schließlich folgten die Gerichte der Annahme, dass de Berk, wenn sie zwei Morde begangen hat, auch bei allen übrigen ungeklärten Todesfällen in ihrer Umgebung die Mörderin sein muss. 2006 wurde das Strafmaß neu auf lebenslange Haft festgelegt, da der Hohe Rat der Niederlande die Kombination von lebenslanger Haft und anschließendem Maßregelvollzug für rechtswidrig hielt.
Das Schicksal de Berks veranlasste eine Reihe von Privatpersonen und Wissenschaftlern zur Überprüfung der Vorwürfe. Sie erreichten, dass die Kommission zur Überprüfung abgeschlossener Strafsachen und die Generalstaatsanwaltschaft den Fall überprüften. Der Hohe Rat der Niederlande in Den Haag beschloss im Herbst 2008 die Wiederaufnahme des Verfahrens. Ab 2009 wurde der Fall de Berk vor dem Gerechtshof Arnhem-Leeuwarden erneut verhandelt. De Berk wurde am 13. April 2010 freigesprochen und hatte mehr als sechs Jahre unschuldig in Haft verbracht. Die ihr ursprünglich zur Last gelegten vermeintlichen Morde waren natürliche Todesfälle.
Ungeklärter Todesfall und Ermittlungen der Klinik mini|Juliana-Kinderkrankenhaus in Den Haag, vermeintlicher Tatort Am frühen Morgen des 4. September 2001 starb im Haager Juliana-Kinderkrankenhaus (JKZ) der halbjährige Säugling Amber. Das Kind hatte an einer Vielzahl von Missbildungen an Lunge, Herz, Hirn und Verdauungssystem gelitten und war in der Nacht in Anwesenheit von Lucia de Berk und einer weiteren Krankenschwester kollabiert. Wiederbelebungsmaßnahmen blieben ohne Erfolg, unmittelbar nach dem Todesfall wurde von einem der beteiligten Ärzte ein natürlicher Tod bescheinigt. Am folgenden Tag erschien eine Kollegin de Berks bei ihren Vorgesetzten und teilte ihren Verdacht mit, dass es ungewöhnlich häufig während der Dienstzeiten von de Berk zu Todesfällen oder Wiederbelebungen komme. Es kam der Verdacht auf, dass es sich beim Tod von Amber um einen unnatürlichen Todesfall handeln könnte. Die Klinik änderte die Todesursache auf unbekannt.Leila Schneps und Coralie Colmez: Math on Trial. How Numbers Get Used and Abused in the Courtroom. Basic Books, New York City 2013, ISBN 978-0-465-03794-0.
Am 5. September wurden eine Untersuchung des Todesfalls aufgenommen und erste Befragungen von Mitarbeitern des Krankenhauses durchgeführt. Lucia de Berk wurde mit einem Hausverbot belegt. In einem unmittelbar darauf folgenden arbeitsrechtlichen Verfahren bescheinigten vierzehn Pfleger und Ärzte des JKZ Lucia de Berk, dass sie eine gute und angenehme Kollegin sei. In einer internen Beurteilung vom August 2001 war sie als sachkundig und zuverlässig beschrieben und gut bewertet worden. Das Arbeitsgericht erlegte dem JKZ für den Fall von de Berks Unschuld eine Pflicht zur Zahlung von 100.000 Gulden auf.
Am 11. September 2001 fand eine Pressekonferenz statt, die von einem regionalen Hörfunksender übertragen wurde. Der Leiter des Krankenhauses teilte mit, dass eine Krankenschwester an mehreren verdächtigen Todesfällen und Wiederbelebungen im JKZ beteiligt war. Er versicherte den Angehörigen der Verstorbenen und den Mitarbeitern des Krankenhauses seine Anteilnahme. Am 17. September erstattete das Krankenhaus Strafanzeige bei der Polizei. Bei der Überprüfung der Unterlagen des JKZ wurden für den Zeitraum von September 2000 bis September 2001 neun Todesfälle oder Reanimationen festgestellt, die als überraschend und medizinisch nicht erklärbar angesehen wurden und bei denen Lucia de Berk Dienst hatte. Auch in zwei weiteren Krankenhäusern in den Haager Stadtteilen Leyenburg und Vogelwijk und in einem Gefängniskrankenhaus in Scheveningen, in denen Lucia de Berk seit 1997 gearbeitet hatte, wurden Nachforschungen angestellt. Zunächst wurden dreißig Todesfälle und besondere Vorkommnisse Gegenstand der Ermittlungen, von denen die Mehrzahl binnen kürzester Zeit geklärt waren. Bei diesen verdächtigen Todesfällen war bereits ein natürlicher Tod festgestellt und bei den sonstigen Zwischenfällen keine forensische Untersuchung durchgeführt worden.Chrisje Brants: Wrongful Convictions and Inquisitorial Process: The Case of the Netherlands. In: University of Cincinnati Law Review 2013, Band 80, Nr. 4, Artikel 2, Online, abgerufen am 21. Dezember 2018.
Polizeiliche Ermittlungen mini|Koepelgevangenis in Breda, de Berks Ort der Untersuchungshaft Lucia de Berk verweigerte während ihrer polizeilichen Vernehmungen auf Anraten ihres Rechtsanwalts Einlassungen zur Sache.
Das JKZ stellte eine Berechnung an, der zufolge eine Wahrscheinlichkeit von 1 zu 7 Milliarden bestand, dass Lucia de Berk nur zufällig bei den verdächtigen Todesfällen und Reanimationen anwesend war. Auf der Grundlage dieser Angabe leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein.
Die Familie de Berks erklärte zu einem späteren Zeitpunkt, dass sie sich durch das Auftreten der Polizei bedrängt gefühlt habe. Insbesondere de Berks Mutter und Schwester gaben an, die Polizei habe die Zerstrittenheit der Familie ausgenutzt, um abwertende Äußerungen über de Berk zu erschleichen.
Zu Beginn der 1970er Jahre, als die Familie de Berk noch in Kanada lebte, war das Haus der Familie niedergebrannt. Die Brandermittler der kanadischen Polizei stellten einen Kurzschluss als Brandursache fest, zudem war Lucia zum Zeitpunkt des Brandes nicht zuhause. Im Zuge der Mordermittlungen wurde de Berk 2001 von der niederländischen Staatsanwaltschaft als potentielle Brandstifterin angesehen. Niederländische Ermittler reisten nach Kanada, um de Berks Vergangenheit zu überprüfen. Der US-amerikanische Kriminalpsychologe und Fallanalytiker Alan Brantley, zuletzt in der Behavioral Analysis Unit des Federal Bureau of Investigation tätig, sah den Brand als in das Profil einer Serienmörderin de Berk passend an.
Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei Tagebücher und weitere von de Berk verfasste Texte. Eine von de Berk verfasste Geschichte hatte den Mord an einer Prostituierten zum Inhalt. Dieser fiktive Text wurde während der weiteren Ermittlungen als „Mordtext“ bezeichnet und im Verfahren als angeblicher Tagebuchauszug gegen de Berk verwendet. Recherchen der kanadischen Polizei zufolge wurde de Berk von ihrem Bruder als „Bücherwurm“ beschrieben. Sie beide hätten gerne Bücher von Stephen King gelesen und gemeinsam versucht, im selben Stil zu schreiben. In gleicher Weise äußerte sich de Berks Tochter über den Inhalt der Tagebücher, diesen Angaben schenkte die Polizei keine weitere Aufmerksamkeit.
Am 13. Dezember 2001 wurde Lucia de Berk am Sterbebett ihres Großvaters festgenommen. Zuvor hatte sie in einem von der Polizei abgehörten Telefongespräch über die Medikation ihres Großvaters gesprochen und außerdem den Wunsch geäußert, dass sie das Leiden ihres Großvaters beenden könne. Die Ermittler interpretierten das als Hinweis auf einen unmittelbar bevorstehenden Mord. De Berk wurde nach ihrer Festnahme zunächst im Koepelgevangenis inhaftiert, einer Untersuchungshaftanstalt für Frauen in Breda.
Strafverfahren Erste Instanz: lebenslänglich Am 24. März 2003 wurde Lucia de Berk von der Rechtbank Den Haag in erster Instanz wegen vier Morden, drei Mordversuchen, mehreren Diebstählen zum Nachteil der Mordopfer, Urkundenfälschungen (im Zusammenhang mit der verfälschten Dokumentation von Medikationen) und Falschaussagen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, angeklagt war sie wegen dreizehn Morden und fünf Mordversuchen in vier Krankenhäusern. Das Gericht stützte sein Urteil maßgeblich auf eine wahrscheinlichkeitstheoretische Berechnung, der zufolge nur eine Wahrscheinlichkeit von 1 zu 342 Millionen bestand, dass de Berk zufällig bei einer derart großen Zahl von Todesfällen oder Wiederbelebungen zugegen war.Mark Buchanan: Conviction by numbers. In: Nature 2007, Band 445, Nr. 7125, S. 254–255, .Ronald Meester, Marieke Collins, Richard Gill, Michiel van Lambalgen: On the (ab)use of statistics in the legal case against the nurse Lucia de B. In: Law, Probability and Risk 2006, Band 5, Nr. 3–4, S. 233–250, . De Berk wurde nur für jene Fälle verurteilt, in denen weitere Beweise ihre Täterschaft zu belegen schienen oder keine medizinischen Gründe für den Todesfall gefunden werden konnten. Das Gericht verhängte ausdrücklich eine lebenslange Freiheitsstrafe, die in den Niederlanden anders als in Deutschland eine „vorzeitige Haftentlassung“ ausschließt, weil nur dieses Strafmaß der Schuld de Berks angemessen sei. Die Verhängung einer zeitlich begrenzten Haftstrafe von 20 Jahren hätte bedeutet, dass de Berk bereits nach weniger als 14 Jahren hätte entlassen werden können.
Berufung: lebenslänglich und tbs Der Gerechtshof Den Haag verurteilte Lucia de Berk am 18. Juni 2004 wegen sieben Morden und drei Mordversuchen und mehrerer weiterer Straftaten in drei Krankenhäusern zu lebenslanger Haft. Zusätzlich wurde die Terbeschikkingstelling (tbs) verhängt. Diese im niederländischen Strafrecht vorgesehene Maßnahme ist auf psychisch kranke Straftäter ausgerichtet und ist dem Maßregelvollzug in Deutschland oder dem Maßnahmenvollzug in Österreich vergleichbar. Die Kombination von lebenslanger Haft und tbs, die auch erzwungene therapeutische Maßnahmen einschließt und auf eine Rückkehr in die Gesellschaft abzielt, war ungewöhnlich. Der Gerechtshof hielt jedoch mit Blick auf eine mögliche Begnadigung die tbs für geboten.Theodore A. de Roos und Johannes F. Nijboer: Wrongfully Convicted: How the Dutch Deal with the Revision of Their “Miscarriages of Justice”. In: Criminal Law Forum 2011, Band 22, S. 567–591, .
Nur in zwei der Fälle hielt es der Gerechtshof für bewiesen, dass de Berk ihre Opfer vergiftet hatte. Das Gericht stellte aber mit Blick auf die beiden vermeintlich bewiesenen Morde fest, dass auch die anderen Todesfälle nur durch ein von de Berk begangenes Verbrechen zu erklären seien. Dabei wurde übergangen, dass in einigen dieser Todesfälle bereits ein natürlicher Tod festgestellt worden war. Entscheidend für den Schuldspruch war das Gutachten eines Rechtsmediziners, das von der Verteidigung beantragt worden war. Der Gutachter stellte fest, dass dem ersten Opfer eine nicht-therapeutische Dosis des Wirkstoffs Digoxin zugeführt worden war. Der Gerechtshof nahm diesen vermeintlich erwiesenen Mord zur Grundlage für den Schuldspruch auch in den übrigen Fällen.