mini|hochkant=1.2|Synagoge in der Siebenbrückleinsgasse, 1943 durch Fliegerbomben zerstört
Die Jüdische Gemeinde Schweinfurt bestand in der sogenannten ersten Ära in Schweinfurt vom 13. Jahrhundert bis 1555 in der Judengasse, im Alten Gewerbeviertel am Main. Nach einer gemeindelosen Zwischenzeit existierte von 1863 bis 1942 in der zweiten Ära die bisher letzte Gemeinde der Stadt. Der letzte Hinweis auf jüdisches Leben in Schweinfurt ist eine Gedenkstätte an der Brandmauer des Hauses Siebenbrückleinsgasse 12. Auf dem großen Grundstück Nr. 14 in einem vormaligen Obstgarten in der westlichen Altstadt lag das neuzeitliche Gemeindezentrum. Das Vorderhaus von 1888 bildete das Gemeindehaus und das Hinterhaus die 1874 errichtete Synagoge. Direkt daneben befand sich der Bürgerhof (Schranne), das heutige Privatkundenzentrum der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge. Die Synagoge wurde während der Novemberpogrome 1938 nicht in Brand gesteckt, jedoch später bei Bombenangriffen zerstört, das Gemeindehaus aber nur beschädigt und danach als Wohnhaus hergerichtet. Es wurde von der Städtischen Sparkasse erworben und um 1970 abgebrochen, zur Erweiterung ihres benachbarten Kundenparkplatzes, der sich damals bereits auf dem Areal der einstigen Synagoge befand.
Geschichte Mittelalter: Die erste jüdische Ära 1200–1555 Erste Juden in der Stadt 1212 werden erstmals Juden in Schweinfurt erwähnt: Abraham aus Schweinfurt unterzeichnet in Würzburg eine Urkunde als Zeuge. 1243 weist Marquard, der Butigler von Nürnberg, vom Geld, das er von Heinrich dem Erwählten von Bamberg erhalten soll, 50 Mark Silber für die Juden in Schweinfurt an. In der Folgezeit lassen sich vereinzelt jüdische Familien in Schweinfurt nachweisen, die sowohl 1298 vom Rintfleisch-Pogrom als auch vom Pestpogrom von 1348 bis 1351 betroffen waren. Bei letzterem mit dem Vorwurf der Brunnenvergiftung. Jakob von Schweinfurt, der 1357 zu den Neubegründern der zweiten mittelalterlichen Jüdischen Gemeinde Erfurt gehörte, war vermutlich ein Überlebender der Pogrome.
Entstehung der Gemeinde 1368 erhielt die Reichsstadt Schweinfurt vom Kaiser Karl IV. (1346–1378) das Privileg, in ihren Mauern erneut bis auf Widerruf Juden (des Kaisers Kammerknechte) aufnehmen zu dürfen. In der Folgezeit konnten die Juden, die sich in Schweinfurt niederließen, gegen Zahlung hoher Steuern relativ frei und sicher leben. 1420 erhielt die Reichsstadt ein erneutes Privileg vom König Sigismund (1411–1437) Juden als Steuerobjekte aufzunehmen (Judenzins). 1424 betrugen die Steuern an den Kaiser, welche die Schweinfurter Juden zahlen mussten, die Hälfte ihres Einkommens. 1429 wird die Erlaubnis von König Sigismund auf 20 Jahre begrenzt, dafür erhalten die Juden Steuerbefreiung. Sie sollen unbekumert, ungedrungen und unangelanget sein von jedermann. Diese Befreiung wurde jedoch schon 1433, dem Jahr als Sigismund zum Kaiser gekrönt wurde, wieder aufgehoben.
Zeit um 1500: Synagoge in der Judengasse mini|Vermutete Lage der ersten Synagoge, in der Judengasse, im damaligen Gewerbeviertel südlich des Markts (Katasterplan von 1907)
Unter der Obhut von Sigismund genossen die Juden Schweinfurts einige Rechte. Sie konnten sich Anfang des 15. Jahrhunderts relativ frei bewegen, lebten vor allem von der Geldleihe und einige trieben Handel mit Waren, insbesondere Wein. Die Gerichtsbarkeit unter ihnen hatte ein dafür bestimmter Judenrat. Die Familien wohnten nahe dem Marktplatz, im Gewerbeviertel am Main. 1436 wird erstmals die Judengasse erwähnt, sie wird gepflastert. Heute befindet sich am Straßenschild ein Legendenschild mit der Aufschrift:
Judengasse Bis zur Vertreibung nach dem Stadtverderben von 1554 Wohnsitz der damals aus 16 Familien bestehenden jüdischen Gemeinde. Als Straßenname erstmals 1436 belegt
1437 müssen sich die Juden steuerlich am teutschen Hauskauf beteiligen, als die Reichsstadt die Besitzungen des Deutschen Ordens nordöstlich der Stadt erwirbt (Peterstirn, Altstadt, Hilpersdorf, Zell, Weipoltshausen, Deutschhof, Thomashof, Ottenhausen und Weipoltsdorf). 1444 müssen die Juden zwecks Krönung Kaiser Friedrichs III. (1440–1493) ein Drittel ihres Vermögens als Krönungssteuer bezahlen.
Im Jahre 1479 wurde erstmals anlässlich einer Erneuerung des Gebäudes die Synagoge genannt, wohl mit Mikwe (Judenbad). Als Standort wird das heutige Friederike-Schäfer-Heim (Altenheim) in der Judengasse/Ecke Nußgasse vermutet. Die Synagoge stand wahrscheinlich am südwestlichen Ende der Judengasse, an Stelle der einstigen Häuser Judengasse Nr. 25 und 27, dem heutigen Nord- und Ostflügel des Altenheims. Die Synagoge hatte drei Straßenfronten: zur Judengasse, zur Petersgasse und zur westlichen Verlängerung der heutigen Nußgasse (einst auch Petersgasse, die vor dem Bau des Altenheims von der Spitalstraße bis zum Mainufer durchlief). Unter oder neben der Synagoge befand sich das Judenbad. Die jüdische Gemeinde dürfte einen Vorsteher, Judenrat und wohl auch einen Rabbiner gehabt haben. Der mittelalterliche Judenfriedhof lag am heutigen Jägersbrunnen, 500 m westlich der Judengasse (siehe: Jüdischer Friedhof, Mittelalterlicher Friedhof).
In den Jahren 1492/93 müssen Schweinfurter Juden Leibzoll (Geleitschutz bei Reisen) entrichten. Bereits 1500 ließ sich die Reichsstadt von König Maximilian I. (1486–1519) den Besitz der Synagoge und des Judenfriedhofes bestätigen für den Fall, dass Juden über kurz oder lang nicht mehr in Schweinfurt wohnen. Im Bauernkrieg müssen sich 1525 auch Schweinfurter Juden am Widerstand gegen die aufständischen Bauern beteiligen. König Ferdinand I. (1531–1564) gab 1542 der Reichsstadt das Privileg, dass sich kein Jude in Schweinfurt ohne Bewilligung niederlassen darf. 1544 beschwerden sich die Schweinfurter Juden über die Versperrung ihrer Schule am 1. Mai, mit Androhung einer Klage beim Reichskammergericht.
Vertreibung der Juden aus der Stadt Infolge des Zweiten Markgrafenkriegs wird Schweinfurt 1554 niedergebrannt (siehe: Schweinfurt, Zweites Stadtverderben). Die mittelalterliche jüdische Gemeinde fand danach 1554/1555 ihr Ende. Das Motiv für das Vorgehen der Schweinfurter war ihre starke Verschuldung bei den Juden. Am 3. September 1555 erteilt Kaiser Karl V. (1519–1556) der Reichsstadt das Privilegium, dass sie die Juden, die vor dem Stadtverderben in Schweinfurt wohnten und ihre abgebrannten Häuser wieder aufbauen wollen, daran hindern darf. Die Stadt braucht auch künftig keine Juden mehr aufzunehmen, mit der offiziellen Begründung des jüdischen Wuchers. Bis zu diesem Zeitpunkt war Schweinfurt weit und breit die einzige Reichsstadt, die überhaupt noch Einwohner jüdischen Glaubens hatte. Die Synagoge wurde 1555 geschlossen.
Nach ihrer Vertreibung aus Schweinfurt siedelten sich Juden u. a. im 8 km westlich gelegenem Euerbach an. Es war auch der Begräbnisort jüdischer Bürger der benachbarten Dörfer Obbach und Niederwerrn. 1171 Grabsteine im Jüdischen Friedhof Euerbach zeugen von einer langen jüdischen Geschichte. Bis 1940 erfolgten hier noch Beisetzungen.
Zwischenzeit: Juden als Gäste Zwischen 1555 und 1817 gibt es in der Stadt keine ansässigen Juden, sondern nur „vorübergehend längere Zeit sich hier aufhaltende Juden“. Laut Ratsprotokoll vom 8. Juni 1573 haben Juden bei Eintritt in die Stadt Vortorzoll zu entrichten. Bereits aus dem Ratsprotokoll des Jahres 1634 erfährt man, dass sich mittlerweile wieder viele Juden in der Stadt aufhielten, kurze Zeit dort Herberge und Unterkunft suchend. Ein Erlass des Jahres 1636 teilte zwar den Schweinfurter Bürgern mit, dass sie bei Strafe sofort die Juden ausweisen müssten und künftig keinen mehr über Nacht beherbergen dürften, den aber die Schweinfurter nicht befolgten. Eine Polizei-Ordnung von 1651 spricht den Schweinfurter Bürgern ihr Missfallen aus, dass sie wieder Gemeinschaft mit den Juden suchen und Geldgeschäfte mit ihnen betreiben. Verschiedene Verordnungen regelten den Geschäftsverkehr mit Juden im 17. und 18. Jahrhundert. Eine Ansässigmachung war aber trotzdem nicht erlaubt. In der Zeit von 1555 bis zum Verlust der Reichsfreiheit 1802 durften hier keine Juden mehr einen ständigen Wohnsitz nehmen. Es war ihnen lediglich erlaubt, zu übernachten, wofür sie eine Gebühr zu entrichten hatten.
Neuzeit: Die zweite jüdische Ära 1813–1942 Anfänge der neuen Gemeinde mini|Ehemalige Synagoge Niederwerrn, heute Gemeindebibliothek
Das Edikt über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Baiern, das Bayerische Judenedikt von 1813, trat für Unterfranken im Dezember 1816 in Kraft. Juden werden fast die gleichen Rechte wie ihrem christlichen Umfeld zugebilligt. Sie dürfen jetzt Grund und Boden erwerben und erhalten Zugang zu den Universitäten des Landes. Geistige und gesellschaftliche Integration wird ermöglicht. Jedoch mussten sich die Juden in Matrikel einschreiben, die für jeden Ort Obergrenzen regelte. Nach etwa 250 Jahren durften sich erneut jüdische Familien – mit landesherrschaftlicher Erlaubnis – in Schweinfurt niederlassen. Dies erregte Unwillen, besonders bei Zünften und Gilden, die die jüdische Konkurrenz fürchteten. 1817 sind unter entschiedenem Protest der Stadt Schweinfurt, die den Ruin ihres eigenen Kaufmannsstandes befürchtete, Michael Moises Kleemann und sein Sohn Kusel aus dem nahen Schonungen zugezogen (Weinhandel und Ökonomie). Nach dem Wegfall des Matrikelparagraphen im Jahre 1861 siedelten sich auch in Schweinfurt vermehrt jüdische Familien an. Ihren ersten Gottesdienst hielten sie im Herbst 1862 in einem Gartenlokal in der Johannisgasse ab. 1863 sind in Schweinfurt bereits 12 jüdische Familien ansässig und 7 Familien wohnhaft.
Am 26. April 1863 beschlossen die in der Stadt ansässigen und wohnhaften Israeliten die Gründung einer Gemeinde und vereinbarten Statuten zunächst provisorischen Charakters ohne obrigkeitliche Genehmigung. Der Antrag auf Bildung einer (neuen) Israelitischen Kultusgemeinde folgte am 11. Juli 1864 beim Stadtmagistrat und wurde durch die Königliche Regierung am 8. August verfügt. 1864 wurde das Distriktsrabbinat Niederwerrn nach Schweinfurt verlegt, als Distriktsrabbinat Schweinfurt. Der bisher in Niederwerrn tätige Distriktrabbiner Mayer Lebrecht nahm nun diese Position in Schweinfurt ein.
Die Juden in Schweinfurt gehören überwiegend dem bürgerlichen Mittelstand an, als Geschäftsleute, Rechtsanwälte, Ärzte oder Direktoren.
Synagoge in der Siebenbrückleinsgasse mini|Lage des Gemeindezentrums in der Siebenbrückleinsgasse 14, südlich des Roßmarkts (Katasterplan von 1907) mini|Jüdischer Friedhof innerhalb des Hauptfriedhofs im Jahre 2013 mini|Jüdisches Gemeindehaus um 1950. Nun als Wohnhaus genutzt, Abbruch um 1970. Heute Sparkassen-Parkplatz, am Rande mit jüdischer Gedenkstätte
1866 kaufte die Kultusgemeinde das Anwesen in der Siebenbrückleinsgasse 14, in der Altstadt nahe dem Roßmarkt. Der Standort befindet sich nur 300 m westlich der einstigen mittelalterlichen Synagoge in der Judengasse. Das Anwesen war geeignet, in provisorischer Weise im Vorderhaus mit Betsaal alle Bedürfnisse abzudecken. Der dazugehörige Obstgarten dahinter im Innenhof konnte als Synagogenbauplatz dienen. Das Vorderhaus wurde bald zu klein und man entschloss sich 1872 für den Neubau einer Synagoge, für die man schon im Jahre 1865 eine Synagogenbaustiftung gründete. Die Synagoge wurde am 4. September 1874 eingeweiht. Die Längsfassaden ähnelten einer christlichen Kirche, mit neugotischen Spitzbogenfenstern. Der Haupteingang führte zur Männersynagoge im Erdgeschoss und ein weiterer Eingang zur Frauenempore, in Bayerns erster Synagoge mit Orgel. Zunächst wurden in der Synagoge während der Zeit des Rabbiners Maier Lebrecht Reform-Gottesdienste mit Orgelbegleitung abgehalten.
Die Allgemeine Zeitung des Judentums vom 4. August 1874 kommentierte die Einweihung: