Die Nachrichtendienste des Bundes sind in Deutschland:
der Bundesnachrichtendienst (BND, Auslandsnachrichtendienst) das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV, ziviler Inlandsnachrichtendienst; zuständig für die Spionageabwehr und den Verfassungsschutz) und der Militärische Abschirmdienst (MAD, zuständig für die Spionageabwehr und den Verfassungsschutz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung).
Zusätzlich gibt es in jedem der 16 Bundesländer eine Landesbehörde für Verfassungsschutz, sodass es in Deutschland 19 offizielle Nachrichtendienste gibt. Andere öffentliche Stellen des Bundes haben teilweise ähnliche Aufgaben und Befugnisse wie die Nachrichtendienste des Bundes, ohne offiziell als Nachrichtendienste zu gelten oder ihrer spezifischen Kontrolle zu unterliegen. Dazu zählen das Bundeskriminalamt (BKA), das Zollkriminalamt (ZKA), die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnik (IKTZ) der Bundespolizei und das Kommando Aufklärung und Wirkung als Teil des Militärischen Nachrichtenwesens (MilNW) der Bundeswehr.
Rechtsgrundlage
Auf verfassungsrechtlicher Ebene ist die Rechtsgrundlage für das BfV in Abs. 1 Nummer 10 Buchstaben a) und b) sowie Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) geregelt. Demnach hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Verfassungsschutz) und zum Schutze gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Er kann durch Bundesgesetz eine Zentralstelle zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes und des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, einrichten. Für den BND und den MAD leitet sich die Gesetzgebungs- und Behördenerrichtungskompetenz aus Abs. 1 und Abs. 3 GG ab, wonach der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung hat und für Angelegenheiten, für die dem Bunde die Gesetzgebung zusteht, selbständige Bundesoberbehörden errichtet werden können.
Einfachgesetzliche Grundlagen für die Nachrichtendienste des Bundes sind das BND-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) und das MAD-Gesetz. Die gesetzliche Regelung ihrer Befugnisse war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil Ende 1983 das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung etabliert hatte. Die Nachrichtendienste des Bundes unterliegen dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Der Erkenntnisaustausch zwischen ihnen und anderen Behörden ist in den bis 26 BVerfSchG geregelt. BND- und MAD-Gesetz verweisen auf das BVerfSchG.
Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes mini|Nina Warken, Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes seit 2026 Der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes ist seit 1975 der jeweilige Chef des Bundeskanzleramtes (Chef BK) oder ein dafür ernannter Staatssekretär (StS) im Bundeskanzleramt. Seit Juli 2026 übt Nina Warken als Chefin des Bundeskanzleramtes diese Funktion aus. Sie leitet die ND-Lage.
Funktion und Aufgaben Der Bundesbeauftragte koordiniert und intensiviert die Zusammenarbeit der drei Nachrichtendienste des Bundes untereinander und ihre ressortübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen. Er wirkt bei der parlamentarischen Behandlung der Haushaltsangelegenheiten der drei Dienste mit, unterstützt die Koordinierung und Vorbereitung von Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums und steht dem Staatssekretärsausschuss für das geheime Nachrichtenwesen und Sicherheit vor.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist dem Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes eine Abteilung im Bundeskanzleramt (derzeit: Abteilung 7, davor Abteilung 6) unterstellt. Sie ist neben der Koordination der Nachrichtendienste des Bundes auch für den dem Bundeskanzleramt nachgeordneten Bundesnachrichtendienst zuständig. Ab Ende 2021 wurde die Funktion wieder vom Chef des Bundeskanzleramtes übernommen, nachdem bis dahin ein Staatssekretär dieses Amt bekleidet hatte. Ein Teil der Aufgaben wurde Ende dem Abteilungsleiter 7, also dem Koordinator der Nachrichtendienste des Bundes, übertragen.
Der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes hat ressortübergreifende Aufgaben, ohne die Ressortverantwortung der Bundesministerien nach Absatz 2 Grundgesetzes (GG) zu berühren. Die Zusammenarbeit von BfV mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz gehört nicht zu seinen Aufgaben.
Der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes hat das Recht, von den Ressorts und von den Nachrichtendiensten des Bundes Auskünfte über nachrichtendienstliche Verdachtsfälle und andere besondere Vorkommnisse sowie die Arbeitsmethodik, das Informations- und Karteiwesen, die Organisation, die Haushaltsplanung und Personalstrukturplanung zu verlangen. Er kann des Weiteren für den Bereich der Zusammenarbeit der Dienste Maßnahmen vorschlagen und ist an Gesetzesvorhaben sowie an der Ausarbeitung von Vorschriften beteiligt, die einen oder mehrere der Nachrichtendienste des Bundes oder ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen betreffen. Außerdem kann er jederzeit unmittelbare Besprechungen mit den Leitern der Dienste und deren Vertretern führen.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterrichten den Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes über nachrichtendienstliche Verdachtsfälle und andere besondere Vorkommnisse aus dem Bereich des BfV bzw. des MAD, die bei ihrem Bekanntwerden das politische oder öffentliche Interesse finden könnten und deshalb für den Bundeskanzler von Bedeutung sein können.
Geschichte dieser Funktion Nach Gründung der drei Nachrichtendienste des Bundes bedurfte es eines zentralen Koordinierungspostens, der direkt dem Bundeskanzler bzw. dem Bundeskanzleramt untersteht. Von 1949 bis 1964 wurde diese Arbeit vom Bundesverteidigungsrat übernommen und ab 1964 bis 1969 vom Bundesministerium für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates (Bundesminister: Heinrich Krone). Damit wurde die Koordination der Nachrichtendienste des Bundes zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik an einer Stelle zusammengefasst.Hans-Otto Kleinmann: Heinrich Krone Tagebücher. In: Heinrich Krone Tagebücher. Erster Band: 1945–1961, 1995 S. XXII–XXV. Nachdem das Krone-Ministerium 1969 aufgelöst worden war, wurde der neu gegründete Bundessicherheitsrat mit der Aufgabe der Koordination betraut. Faktisch übernahm diese Aufgabe allerdings der Chef des Bundeskanzleramts.
Mit Organisationserlass vom 29. Januar 1975 des Bundeskanzlers Helmut Schmidt wurde die Funktion des „Beauftragten für die Nachrichtendienste“ geschaffen. Zu diesem wurde der Chef des Bundeskanzleramtes bestellt. Dieser konnte entweder Bundesminister für besondere Aufgaben (BMin) oder Staatssekretär sein. Er wurde umgangssprachlich auch „Koordinator“ genannt. Später ging diese Bezeichnung auf den Leiter der Nachrichtendienstabteilung im Bundeskanzleramt über, in der Regel ein Ministerialdirektor (MinDir). Dieser war auch Stellvertreter des Beauftragten für die Nachrichtendienste.
Mit Organisationserlass vom 15. November 1984 (Inkrafttreten) wurde der Staatssekretär beim Bundeskanzler zum Beauftragten für die Nachrichtendienste. Ihm wurde auch der BND „unterstellt“. Mit Organisationserlass vom 3. Mai 1989 (Inkrafttreten) wurde zum Beauftragten für die Nachrichtendienste „ein Staatsminister oder Staatssekretär im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes“ bestellt. Zum Vertreter wurde ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt erklärt. Die von diesem geleitete Abteilung sollte den Beauftragten für die Nachrichtendienste bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützten. Der BND wurde wieder dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstellt.
Die Staatsminister Waldemar Schreckenberger und Lutz Stavenhagen hatten die Fachaufsicht über den BND, wohingegen die Dienstaufsicht aus dienstrechtlichen Gründen beim beamteten Chef des Bundeskanzleramtes lag. Die Staatsminister waren in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, aber keine Beamte (öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis).
Liste der Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes Name Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende) Partei Bemerkung Manfred Schüler 29. Januar 1975 1. Dezember 1980 SPD StS, Chef BK Manfred Lahnstein 1. Dezember 1980 28. April 1982 SPD StS, Chef BK Gerhard Konow 29. April 1982 4. Oktober 1982 – StS, Chef BK Waldemar Schreckenberger 4. Oktober 1982 3. Mai 1989 CDU StS, bis 15. November 1984 zugleich Chef BK Lutz Stavenhagen 3. Mai 1989 2. Dezember 1991 CDU Staatsminister beim Bundeskanzler Bernd Schmidbauer 18. Dezember 1991 1998 CDU Staatsminister beim Bundeskanzler Frank-Walter Steinmeier 1998 22. November 2005 SPD StS, Chef BK Thomas de Maizière 22. November 2005 28. Oktober 2009 CDU BMin, Chef BK Ronald Pofalla 28. Oktober 2009 17. Dezember 2013 CDU BMin, Chef BK Peter Altmaier 17. Dezember 2013 2014 CDU BMin, Chef BK Klaus-Dieter Fritsche 2014 2018 CSU StS Johannes Geismann 2018 2021 CDU StS Wolfgang Schmidt 2021 2025 SPD BMin, Chef BK Thorsten Frei 2025 2026 CDU BMin, Chef BK Nina Warken 2026 amtierend CDU BMin, Chef BK
Koordinator der Nachrichtendienste des Bundes Der Leiter der für die Nachrichtendienste des Bundes zuständigen Abteilung 7 (bis 2018 Abteilung 6) im Bundeskanzleramt ist Koordinator der Nachrichtendienste des Bundes. Bis 2021 war er der Vertreter des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes und berichtete diesem über die nachrichtendienstliche Lage.
Liste der Koordinatoren der Nachrichtendienste des Bundes Name Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende) Partei Amtsbezeichnung Franz Schlichter 1975 1980 Ministerialdirektor Gerhard Ritzel 1981 1983 Ministerialdirektor Hermann Jung 1981 1992 Ministerialdirektor Rudolf Dolzer 1992 1996 Ministerialdirektor August Hanning 1996 1998 Ministerialdirektor Ernst UhrlauStändiger Vertreter Uhrlaus war Ministerialdirigent Peter Staubwasser (Stand: 13. Oktober 1999) 1998 2005 SPD Ministerialdirektor Klaus-Dieter Fritsche 2005 2009 CSU Ministerialdirektor Günter Heiß 2010 2018 CDU Ministerialdirektor Bernhard Kotsch 2018 2021 Ministerialdirektor Dagmar Busch 2022 2025 Ministerialdirektorin Philipp Wolff 2025 amtierend Ministerialdirektor
Hanning war von 1998 bis 2005, Uhrlau von 2005 bis 2011 Präsident, Wolff von 2022 bis 2025 Vizepräsident des BND.
Nachrichtendienst-Abteilung im Bundeskanzleramt mini|Die Abteilung 7 im Bundeskanzleramt ist zuständig für den BND und koordiniert die Nachrichtendienste des Bundes. Die Abteilung 7 ist die für den Bundesnachrichtendienst und die Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes zuständige Abteilung im Bundeskanzleramt unter Leitung von Ministerialdirektor Philipp Wolff. Ständiger Vertreter ist Ministerialdirigent Carsten Maas.
Die Abteilung gliedert sich wie folgt:
Referat 701 (Personal; Organisation; Haushalt; Bauwesen) Referat 702 (Recht der Nachrichtendienste; G10-Angelegenheiten; Unabhängiger Kontrollrat; Datenschutz) Referat 703 (Grundsatzfragen der Koordinierung der Nachrichtendienste, Parlamentarische Kontrolle; Internationale Zusammenarbeit) Referat 704 (Informationsgewinnung; Internationale Kooperationen des BND; Wirtschaftsschutz; Sicherheit) Referat 705 (Technische Aufklärung, Informationstechnik; Künstliche Intelligenz; Hybride Bedrohungen; Rechtsfragen) Referat 706 (Lageinformation; Auftragsprofil für den BND; ND-Lage; Terrorismus; Extremismus; Organisierte Kriminalität)