mini|Lage der Gemeinde Hefenhofen Beim Fall HefenhofenSo die übliche in den Medien verwendete Bezeichnung, falls es um den Fall geht. Die dafür beauftragte Untersuchungskommission titelt es als «Fall des Tierhalters U.K.» handelt es sich mutmasslich um den komplexesten und umfassendsten Tierschutzfall der Schweiz. Schauplatz des seit ungefähr 2003 andauernden Falls ist ein Landwirtschaftsbetrieb im Ortsteil Brüschwil in der thurgauischen Gemeinde Hefenhofen in der Nähe des Bodensees.
In diesem Betrieb wurden zwischen 2003 und 2017 wiederholt Tierschutzmängel festgestellt, darüber hinaus verstiess der dafür hauptverantwortliche damalige Eigentümer dieses Hofes gegen weitere Gesetze, ohne dass entsprechende Straf- und Verwaltungsverfahren eine nachhaltige Besserung erwirken konnten. Obwohl Missstände über Jahre bekannt waren, konnte eine Räumung des Hofes erst 2017 durchgesetzt werden, dies sechs Tage, nachdem Fotos von verwahrlosten Pferden von diesem Hof den Medien zugespielt worden waren.
Die im Auftrag des Kantons Thurgau darauf eingesetzte Untersuchungskommission stellte 2018 in ihrem Bericht Fehlentscheide und Versäumnisse seitens der Kantonsregierung und verschiedener kantonaler Behörden fest. Durch einen Massnahmenkatalog sollen derartige Fälle künftig verhindert werden.
Die Hauptverhandlung am Bezirksgericht Arbon dauerte vom 1. bis zum 21. März 2023. Der Hauptangeklagte wurde in allen Hauptanklagepunkten freigesprochen und einzig wegen Tierquälerei teilweise für schuldig befunden, wofür er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wurde. Daneben mussten sich auch zwei Metzger vor Gericht verantworten, da sie illegalen Fleischhandel mit Kümmerern betrieben haben sollten, in welchen auch der beschuldigte Bauer verwickelt gewesen sein soll. Beide Metzger erhielten einen Freispruch. Die Ex-Freundin des Bauern wurde wegen mehrfachen Bruchs amtlicher Beschlagnahmung verurteilt. Sämtliche Urteile sind derzeit noch nicht rechtskräftig.
Chronologie
Bis zur ersten Verurteilung im Rahmen des Tierschutzgesetzes 2003 Aktenkundig ist der Bauer seit 1997. Damals wie auch bei späteren Vorfällen bis 2003 ging es um Drohungen gegen Beamte, darunter auch eine Morddrohung.
Hingegen datierte die erste Klage betreffend seiner Tierhaltung von 2003, als die Staatsanwaltschaft dem Bauern illegales Schlachten bei mangelnder Hygiene vorwarf. Das Fleisch wurde in das von Verwandten geführte Restaurant geliefert, das neben dem Hof liegt. Das hierfür auf dem Bauernhof gelagerte Fleisch war von «unzähligen Maden und sonstigem Ungeziefer» befallen; aufgedeckt wurde das durch eine unangemeldete Kontrolle des Kantonstierarztes am 5. April 2002. Der Bauer wehrte sich so gegen die Inspektion, dass der Kantonstierarzt leicht verletzt wurde und drohte dem Kantonstierarzt auch telefonisch. Ausserdem betrieb er das in der Schweiz verbotene Schächten. Verurteilt wurde er am 10. November 2003 zu 2000 Franken Busse und einem Monat Gefängnis bedingt, wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz sowie wegen Drohungen gegen Behörden und Beamte.
Vorfälle 2005 mini|Erwin Kessler, hier an einer Tierrechtsdemonstration (2014) Der Tierschützer Erwin Kessler vom Verein gegen Tierfabriken (VgT) bekam Hinweise auf eine mögliche verbotene Anbindehaltung von Pferden. Er besuchte am 13. Mai 2005 den Hof mit dem Ziel, das fotografisch festzuhalten. Der Vater des Bauern ging gewalttätig gegen Kessler vor und drohte, ihm das Genick zu brechen. Die Anklage diesbezüglich wurde von der Thurgauer Justiz, wie vom Bundesgericht bestätigt, verschleppt, weswegen der Vater des Bauern erst vier Jahre später dafür verurteilt wurde: Einfache Körperverletzung, mehrfache Drohung und Sachbeschädigung, darüber hinaus auch wegen Tierquälerei. Um ein unruhiges Pferd beschlagen zu können, misshandelte es der Vater so lange, bis es starb. Bei der Befragung gab der Sohn an, das Pferd sei ein «Rüpel» gewesen, dem man «die Rübe wegschlagen» sollte. Vier Wochen nach dem Besuch von Erwin Kessler wurde der Bauer gegen einen Kontrolleur des Veterinäramtes gewalttätig; wegen dieser wie auch weiterer Tätlichkeiten kam es zu Bussen.
Vorfälle von 2006 bis zur Haftstrafe 2013 2006 und 2007 wurden Medien auf den Hof in Hefenhofen aufmerksam. In der Folge kam es zu häufigen Hinweisen auf die Zustände am Hof, unter anderem zu lahmenden Kälbern oder tierschutzwidriger Haltung. Besucher, ob Tierschutzvertreter oder Behörden, wurden jedoch bis auf einige Ausnahmen unter Drohungen weggeschickt.
2007 beantragte der Bauer die Umnutzung eines Stalls von der Mutterkuh- und Pferdehaltung ausschliesslich zur Pferdehaltung. Dies wurde ihm verwehrt, er vollzog es dennoch eigenmächtig. Tierschutzvorschriften zur Pferdehaltung wurden hierbei systematisch verletzt; 2008 wurde der Bauer deshalb vom Bezirksgericht Arbon in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 9000 Franken und einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Das Gericht stellte dabei fest, dass ihm Einsicht und Selbstreflexion fehlten. Der Halter zog das Urteil vergeblich weiter bis ans Bundesgericht (6B_711/2009). Darüber hinaus entzog die Armee 2008 dem Bauern den Auftrag, Freiberger-Pferde für sie zu züchten, da er in vielen Bereichen der Pferdehaltung die Tierschutzvorschriften verletzte.
Im Herbst 2009 sollte eine Inspektion seitens des Kantonstierarztes durchgeführt werden. Dabei griff der Bauer den Tierarzt körperlich an und drohte ihm mit einer Pistole, nach eigenen Angaben mit einer Plastikpistole. Deshalb wurde er 2010, rechtsgültig erst nach einem Bundesgerichtsentscheid (6B_592/2011) am 5. Dezember 2011, zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von neun Monaten verurteilt, die er im Dezember 2012 antrat.
Die Tätlichkeiten eskalierten am 10. September 2010 bei einer Nachkontrolle. Der Bauer ging mit einem Metallschaber mit Holzstiel auf einen Kantonsmitarbeiter los und rief ihm zu: «I schloh di abä, i bring di um.» Begleitende Polizisten mussten die Dienstwaffe ziehen und Pfefferspray einsetzen.
Konflikte mit Gläubigern 2010 Einer seiner Gläubiger beschuldigte den Bauern, er habe dessen Fohlen in den Schwemmkanal des Hofes geworfen. Bei einem anderen Gläubiger wurde die Fensterscheibe durch zwei Schüsse beschädigt. In der Folge fand eine Durchsuchung beim Bauern statt, bei der mehrere Waffen samt Munition entdeckt wurden. Der Bauer wurde in Untersuchungshaft und in der Folge für wenige Wochen in die psychiatrische Klinik Münsterlingen gebracht. Ihm konnte diesbezüglich aber nichts angelastet werden. Das Bundesgericht, das den Fall abschliessend beurteilte, sprach dem Bauern eine Entschädigung von einigen Tausend Franken zu, statt der von ihm geforderten 247'999 Franken.
Nach der Haftstrafe ab 2013 Von Dezember 2012 bis Mai 2013 sass der Bauer seine Gefängnisstrafe in Form einer Halbgefangenschaft ab.
Zwischen 2013 und 2017 gab es keine Verurteilungen mehr, allerdings nach wie vor Beanstandungen seitens des Veterinäramtes, insbesondere betreffend lahmende Pferde, nicht fachgerechtes Töten und Entsorgen der Kadaver, mangelnde Pflege und Missachtung von Empfehlungen der Kontrolleure. Allfällig verfügte Massnahmen deswegen zog der Bauer jeweils bis ans Bundesgericht weiter.
Eine Folge der Missstände war die Auferlegung eines Teil-Tierhalteverbots am 8. August 2013, einer Beschränkung auf 60 Pferde. Am 6. Oktober 2014 wurde ein Total-Tierhalteverbot erlassen, dieses hob das Bundesgericht jedoch 2016 wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs auf. Im Juli 2015 verordnete das Veterinäramt die Sicherstellung eines Fohlens, verhindert wurde dies, indem der Bauer es mit einem Bolzenschussgerät tötete – in Gegenwart der Polizei. Der Staatsanwaltschaft blieb daher nichts anderes übrig, als die Sicherstellung eines Beines dieses Fohlens zu verfügen, was der Bauer «mit einem grossen Lachen» verweigerte.
Verschlechterung der Pferdehaltung ab 2015 Als 2015 die Ehe des Bauern auseinanderging, verschlechterte sich die Pferdehaltung massiv. Die Behörden bekamen 2017 diesbezüglich vermehrt Hinweise. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen rapportierte im Februar 2017, dass der Bauer vermutlich nicht fähig sei, Tiere zu halten. Dies zeigten verschimmeltes Brot und Verschmutzung im Schweinestall sowie 140 Pferde statt der deklarierten 54. Dennoch verhandelte das zuständige kantonale Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) weiter mit dem Bauern und machte ihm Zugeständnisse, so durfte er fortan 80 Pferde halten.
Ende Juni 2017 berichtete eine Hufpflegerin über «schockierende Zustände», am 14. Juli bekam das Veterinäramt von einer ehemaligen Mitarbeiterin des Hofes eine Fotodokumentation des Hofes. Eine Strafanzeige wegen Tierquälerei ging am 24. Juli ein.
Räumung 2017 und Nachwirkungen Am 2. August 2017 veröffentlichte die Boulevardzeitung Blick einzelne Bilder der Frau, die Strafanzeige eingereicht hatte: «In den letzten Monaten starben mindestens 13 Pferde, die er tagelang tot in der Herde liess.» Am 8. August 2017 wurde der Hof im Auftrag des Regierungsrates mit einem grossen Polizeiaufgebot unter Unterstützung des Militärs geräumt. Die Regierung bestreitet einen Zusammenhang mit der Veröffentlichung im Blick, dennoch wird auf Grund der schnellen Reaktion angenommen, dass die Veröffentlichung der Bilder und deren Folgen (Berichterstattung anderer Medien, Belagerung des Hofes durch Tierschützer etc.) zur schnellen Räumung führten. Sichergestellt wurden 93 Pferde, rund 50 Kühe, 80 Schweine, Ziegen und Schafe sowie vier Lamas. Die Tiere wurden der Armee übergeben. Fünf Tiere mussten eingeschläfert, ein Drittel der Schweine auf Grund von Knochenbrüchen oder Krankheiten notgeschlachtet, zwei Drittel der Kühe aus «wirtschaftlichen Gründen» geschlachtet werden. Für den Bauern wurde eine fürsorgliche Unterbringung angeordnet.
Am 17. August wurde beim Kompetenzzentrum Veterinärdienst und Armeetiere in Schönbühl die Versteigerung der Tiere durchgeführt. Die Versteigerung nur neun Tage nach der Räumung empfanden Tierschutzorganisationen und einige Politiker als zu überhastet. Da die Erwerber per Los ermittelt wurden, konnte gemäss Kantonsrat Jost Rüegg (Grüne) die «Qualität der neuen Plätze» nicht überprüft werden, darüber hinaus habe es vor Ort noch Weiterverkäufe gegeben. Das alles sei nicht die Absicht des Tierschutzes gewesen.
Anklage und Prozesse Im März 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Bischofszell Anklage wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutz- und das Tierseuchengesetz sowie weiterer mutmasslicher Verfehlungen. Für den Beschuldigten verlangte sie eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren, eine Busse, eine Geldstrafe und Schadenersatz in Höhe von 27'200 Franken. Auch sollte er 20 Jahre keine Tiere mehr halten dürfen. Die Anklageschrift umfasste 40 Seiten, zu den Vergehen gegen die Tierschutz- und die Tierseuchengesetzgebung kam eine grosse Zahl anderer Delikte, wie Widerhandlungen gegen das Lebensmittelgesetz, Hausfriedensbruch, Verletzungen von Verkehrsregeln sowie Missbrauch von Ausweisen und Nummernschildern.
Die Hauptverhandlung am Bezirksgericht Arbon begann am 1. März 2023 und endete am 21. März 2023 mit der Urteilsverkündung. Der Beschuldigte wurde in allen Hauptanklagepunkten freigesprochen und einzig wegen Tierquälerei teilweise für schuldig befunden, wofür er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt wurde. Als Genugtuung sollte er 6000 Franken erhalten. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, in Berufung zu gehen. Um den Druck auf ein gerechteres Urteil zu erhöhen, führte der Schweizer Tierschutz eine Unterschriftensammlung durch. Im März 2025 entschied das Thurgauer Obergericht, dass der Fall neu verhandelt werden muss.