mini|300x300px|Der Ratzeburger Dom mit Löwenstatue Das Domkapitel Ratzeburg (gelegentlich auch als Domstift Ratzeburg bezeichnet) war ein kirchliches Verwaltungsorgan im Bistum Ratzeburg, das mit administrativen und liturgischen Rechten und Aufgaben betraut war und bis zum Jahr 1683 bestand.
Das Bistum und das Domkapitel wurden 1154 von Heinrich dem Löwen, Herzog von Sachsen, höchstwahrscheinlich als Tochtergründung des Magdeburger Domkapitels Unser Lieben Frauen gegründet. Nach Abdankung Christoph von der Schulenburgs am 5. Oktober 1554, dem letzten katholischen Bischof Ratzeburgs, blieb das Domkapitel dem alten Glauben zunächst formell treu, führte allerdings im Jahr 1566 in Dom und Hochstift die Augsburgische Konfession ein. 1648, nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges, wurde das Domkapitel durch den Osnabrücker Frieden aufgehoben, bestand institutionell eingeschränkt aber noch bis zum Tod des letzten Domherren im Jahr 1683 weiter.
Kathedralkirche und Dombezirk befinden sich nahe der Altstadt Ratzeburgs, sind geographisch jedoch von dieser getrennt und liegen im Ratzeburger See auf einer Insel, die über zwei Fährdämme, früher Holzbrücken, mit dem Rest der Stadt verbunden ist.
Anders als die meisten anderen Domkapitel, hat das Domkapitel Ratzeburg nicht nur ein Patrozinium, sondern zwei, die heilige Maria und den heiligen Johannes Evangelist. Dies lässt sich wohl damit erklären, dass das Domkapitel ursprünglich in St. Georg auf dem Berge saß, allerdings bereits gegen 1158 nach Ratzeburg in die Domkirche umzog und mit dem neuen Kirchenbau ein weiteres Patrozinium übernahm.
Geschichte mini|300x300px|Lage des Hochstifts Ratzeburg um 1250
Entstehung Das Domkapitel wurde 1154 von Heinrich dem Löwen anlässlich der Wiederbegründung des Bistums Ratzeburg eingerichtet. Dies lässt die Frage zu, ob nicht nur das Bistum, sondern auch das Domkapitel Nachfolger einer ähnlichen Einrichtung ist, was allerdings anhand der Quellenlage nicht mit Sicherheit beantwortet werden kann. Lediglich der Chronist Adam von Bremen behandelt die Erstgründung des Ratzeburger Bistums im Gebiet der Abodriten in seiner Gesta Hammaburgensis ecclesiae pontificum. Das neue Bistum war Suffragandiözese des Erzbistums Bremen-Hamburg. Die Wiederbegründung des Bistums und damit einhergehende Einrichtung des Domkapitels, nach den Regeln des Prämonstratenserordens, wurden im Jahr 1158 von Papst Hadrian IV. durch ein feierliches Privileg bestätigt. Das Gebiet, in dem Bistum und Domkapitel gegründet wurden, war um 1154 noch weitestgehend unbewohnt bzw. unbesiedelt und nur in manchen Gegenden von heidnischen Slawen bewohnt. Da sich die Mitglieder des Prämonstratenserordens in Brandenburg und Havelberg dem Missionswerk gewidmet hatten, ist davon auszugehen, dass dies auch in Ratzeburg der Fall war, worüber allerdings nichts Näheres bekannt ist.Vgl. Huschner u. a. S. 651–654.
Mittelalter Gegen Ende des Mittelalters fanden im Domkapitel wichtige Änderungen statt. So musste beispielsweise der Dompropst Einbußen hinsichtlich seiner Befugnisse hinnehmen, die wiederum dem Prior und anderen, aufgrund wachsender Aufgabenfelder vermehrt anzutreffender, Kapitelsämtern zugutekamen. Aus Aufzeichnungen aus der Zeit des Propstes Eckhard Hake, 1319 bis 1342, ist zu entnehmen, dass das Domkapitel zu dieser Zeit wirtschaftlich stark verschuldet war. Dieser Schuldenstand sollte daher über eine verstärkte Kontrolle des Probstes mittels eines Viererausschusses kontrolliert werden. Außerdem wurde im Jahr 1330 eine Kommission vom Domkapitel eingesetzt, deren Aufgabe darin bestand, etwaige Meinungsverschiedenheiten zwischen Domkapitel und Propst, oder auch einzelnen Kanonikern beizulegen. Eine Schenkung des Dompropstes an das Domkapitel aus dem Jahr 1367 bezeugt, dass es zu dieser Zeit aufgrund der Pest und der damit einhergehenden Verwüstung des Umlands Ratzeburgs unmöglich war, die Kanoniker auf herkömmliche Weise mit Kost und Kleidung zu versorgen. Da sich die wirtschaftliche Situation des Domkapitels auch in den darauffolgenden Jahren nicht besserte, war es 1372 aufgrund hoher Schulden gezwungen, seine Einkünfte neu zu ordnen. Ob diese Maßnahme letztlich Erfolg hatte, wird aus den bekannten Quellen bislang nicht ersichtlich.Vgl. Huschner u. a. S. 654–655.
Die ersten Informationen über das Bestehen vom Domherrenhöfen aus den Jahren 1438/39 und 1457 spricht dafür, dass die vita communis vom Ratzeburger Domkapitel wohl erst zu Anfang des 15. Jahrhunderts aufgegeben wurde. In diesen Domherrenhöfen lebten die Kanoniker mit ihrem eigenen Hausstand und pflegten nicht mehr, wie in der vita communis vorgesehen, das gemeinsame Leben im Klausurbezirk. Eine weitere Veränderung im Domkapitel stellte die, seit dem 14. Jahrhundert fortschreitende, vermehrte Einführung von Weltgeistlichen dar. Diese wirkten vornehmlich als Vikare an den Nebenaltären und lasen die Memorien, die von Klerikern und Laien gestiftet wurden.Vgl. Huschner u. a. S. 654–655.
Umwandlung in ein Kollegiatstift und Reformation Das Jahr 1504 wird als Wendepunkt der Geschichte des Ratzeburger Domkapitels gesehen. Dies liegt daran, dass das Domkapitel eine Vorreiterrolle spielte, da es als erstes die Ordensregel ablegte, was den beiden anderen Prämonstratenser-Domkapiteln, Brandenburg und Havelberg, erst 1507 vom Papst genehmigt wurde. Die jeweiligen Landesherren hatten sich bereits früher um das Ablegen der Ordensregel bemüht, was allerdings erst erfolglos blieb. Diese Umwandlung in ein weltliches Domherrenstift wurde vom ratzeburgischen Bischof Johannes von Parkentin und den Herzogen Johann IV. und Magnus I. von Papst Alexander VI. erbeten und dahingehend begründet, dass die Kanoniker des Domkapitels bereits seit Jahrzehnten nicht mehr den Ordensregeln gemäß lebten. Ein Briefentwurf von Johannes von Parkentin and Alexander VI. vom 1. August 1503 belegt nicht nur, dass die Landesherren die Forderung unterstützten, sondern die Ziele, die mit dieser Umwandlung verfolgt wurden. So sollte das Domkapitel den Fürsten beispielsweise rechtlich gebildete und gelehrte Hofleute zur Verfügung stellen. Das Gesuch wurde letztlich von Papst Julius II. am 22. Mai 1504 bestätigt und die Umwandlung des Prämonstratenser-Domkapitels in ein Kollegiatstift genehmigt. Insgesamt nahmen daraufhin 14 Mitglieder des Domkapitels die Weltgeistlichkeit und alle damit verbundenen Privilegien an. Außerdem wurde das Domkapitel bei der Umwandlung noch durch acht neue Kanonikate mit Präbenden ergänzt.Vgl. Huschner u. a. S. 655–657.
Wie sich die Situation des Domkapitels von der Umwandlung in eine weltgeistliche Institution bis zur Reformation und der damit einhergehenden Annahme der lutherischen Konfession entwickelte, ist unerforscht. Somit ist es nicht klar zu sagen, ob sich die Hoffnungen der Fürsten hinsichtlich der Umwandlung des Domkapitels auf lange Sicht erfüllt haben. Allerdings machte sich bereits unter Johann IV. die Tendenz der Fürsten von Sachsen-Lauenburg, ihre weltliche Herrschaft auf Bischof und Domkapitel auszudehnen, bemerkbar. So wurden im Jahr 1492 die Güter erstmals vom Fürsten, in diesem Fall Johann IV., mit Beden belegt, wobei sich dieser auf den alten Brauch berief. Unter seinem Sohn Magnus I. wuchs der Druck auf das Domkapitel und den Bischof nicht nur, sondern der Konflikt eskalierte ab 1517. Dies hatte zur Folge, dass das Domkapitel nach Lübeck, wo auch Archiv und Domschatz aufbewahrt wurden, flüchten und dort zeitweilig unterkommen musste. Des Weiteren führte der Streit zwischen dem Fürsten und dem Domkapitel dazu, dass letzteres vor dem Kaiser und dem Papst Klagen erhob. Im Jahr 1517 wurde dem Domkapitel und dem Bischof von Ratzeburg daraufhin von Papst Leo X. ein Schutzprivileg ausgestellt. Die dadurch erhoffte Beruhigung des Konfliktes mit dem mittlerweile gebannten Herzog blieb jedoch aus und der Streit um die von ihm beanspruchten Abgaben setzte sich fort. Das hatte zur Folge, dass Domkapitel und Bischof nun auf dem Wormser Reichstag im Jahr 1521 erneut Klage gegen Magnus I. erhoben. Der daraus entstehende Prozess vor dem Reichskammergericht endete 1524 in einem Urteil gegen den Fürsten, brachte aber dennoch keinen langwährenden Frieden. Die Auseinandersetzung war für das Domkapitel wohl dennoch kein Grund, den Bruder des Fürsten, Johannes, im Jahr 1529 als Dompropst anzunehmen, nachdem dieser zwei Jahre zuvor auf das Bistum Hildesheim verzichtet hatte. Es folgten weitere Auseinandersetzungen und ein andauernder Rechtsprozess, der erst 1532 vor dem Reichskammergericht in Speyer durch einen Vergleich beider Parteien zugunsten des Domkapitels vorübergehend beendet wurde. Die Kosten dieses Prozesses waren so hoch, dass das Domkapitel 1530 gezwungen war, große Teile des Kirchenschatzes zu veräußern, um sie decken zu können. Auch wurden die von Herzog Magnus I. im Rahmen der Abgaben eingeforderten Kirchengüter weder von ihm selbst, noch von seinem Nachfolger Franz I. zurückerstattet. Letzterer musste ebenfalls mehrmals vom Kaiser aufgefordert werden, keine weiteren Abgaben vom Domkapitel einzuziehen. Insgesamt stellten diese Rechtsstreitigkeiten mit dem Fürsten, die noch bis ins 17. Jahrhundert andauerten, eine immense finanzielle Belastung für das Domkapitel dar. Herzog Franz I. versuchte darüber hinaus, seinen Sohn Magnus nach dem Tod des Bischofs Georg von Blumenthal zum neuen Bischof Ratzeburgs wählen zu lassen. Das Domkapitel entschied sich bei der Wahl 1550 jedoch einstimmig für den vorherigen Dompropst Christoph von der Schulenburg. Der Fürst rächte sich daraufhin, indem er im Jahr 1552 den, durch die Kapitulation Magdeburgs 1551 beschäftigungslos gewordenen, Söldnerführer Vollrad von Mansfeld und dessen Männer damit beauftragte, das Domkapitel unter Druck zu setzen. Sie überfielen den Dom am 23. Mai 1552 und plünderten sowohl die Kirche als auch die Kurien der Domherren. Sie verwüsteten die Innenräume und nahmen alle Domherren, die aufzufinden waren, gefangen. Diese wurden dann dazu genötigt, den Sohn von Fürst Franz I., in einer neu angefertigten Erklärung nun doch als gewählten und angenommenen Bischof Ratzeburgs anzuerkennen. Weiterhin blieben die Besatzer unter dem Grafen noch zwei Monate und erpressten vom Domkapitel eine Zahlung von 4000 Reichstalern, damit sie die Domkirche nicht niederbrannten. Nach diesem Vorfall war das Verhältnis zwischen Domkapitel und Herzog unwiederbringlich gestört und das Geschlecht der Askanier sollte keine Chance mehr auf den Bischofsstuhl erhalten.Vgl. Huschner u. a. S. 655–657.