mini|Titelblatt zum Buch des Fastens aus dem al-Muwatta auf Pergament. Hergestellt für die Privatbibliothek von Ali ibn Yusuf ibn Taschfin in Marrakesch im Jahr 1107.

Al-Muwatta' () ist das Hauptwerk des islamischen Rechtsgelehrten Mālik ibn Anas, des Begründers der Rechtsschule der Malikiten. Der genaue Zeitpunkt seines Entstehens lässt sich nicht bestimmen. Zudem hat Malik selber keinen definitiven Text erstellt, das Werk ist in unterschiedlichen Wiedergaben seiner Schüler erhalten. Umfangreiche, bisher nicht publizierte Werkexemplare – wenn auch nur fragmentarisch – liegen in der Handschriftensammlung von Kairouan auf zahlreichen Pergamentblättern aus dem späten 9. und 10. Jahrhundert vor.

Charakterisierung, Gliederung und Umfang Asch-Schāfiʿī, ein Schüler des Verfassers, bezeichnete den Muwatta als das genaueste Buch auf Erden nach dem Koran.Yasin Dutton: Original Islam, S. 16. Das Werk war in sämtlichen mittelalterlichen Hochschulen ein Gegenstand des Unterrichts, insbesondere in Ägypten, Bagdad, Nordafrika und Al-Andalus.Jonathan Brockopp: Muhammad's Heirs. S. 105.

Der Muwatta bietet eine systematische Darstellung des islamischen Ritus und Gesetzes auf der Grundlage des Gewohnheitsrechtes von Medina. Er soll ursprünglich bis zu 9000 Hadithe enthalten haben, die Malik im Zuge mehrerer Überarbeitungen auf etwa 1250 verkürzt haben soll. In seinen Muhammedanischen Studien bezeichnet Ignaz Goldziher das Werk eher als ein corpus iuris, kein corpus traditionum (Gesetzessammlung, keine Sammlung von Traditionen). Nach Goldziher verfolgt das Buch

Der Muwatta ist in 61 Kapitel entsprechend der üblichen Gliederung islamischer Rechtswerke (rituelle Reinheit, Ritualgebet, Fasten, Almosengabe, Pilgerfahrt, Ehe, Scheidung, Kriegsrecht, Gelübde usw.) aufgeteilt.

Schon vor dem Entstehen des al-Muwatta gab es Bestrebungen, die in Medina herrschenden Rechtsmeinungen in einem Kodex zusammenzufassen. Vor Malik soll dies zuerst durch dessen älteren Zeitgenossen al-Madschischun geschehen sein. Von Maliks Schüler ʿAbdallāh ibn Wahb ist ein weiterer Muwatta fragmentarisch erhalten.David Powers, Susan Spectorsky, Oussama Arabi: Islamic Legal Thought. A Compendium of Muslim Jurists. Brill, 2013. S. 29

Die Zahl der im Muwatta überlieferten Hadithe wird mit 1720 angegeben, wobei etwa die Hälfte von ihnen auf eine Überlieferungskette, die bis zum Propheten Mohammed reicht, zurückgeführt werden.

Eine qualitativ hochstehende Kopie aus späteren Jahrhunderten, deren genaue Datierung bis heute unsicher bleibt, befindet sich in der Chester Beatty Library in Dublin.Jonathan Brockopp: Muhammad's Heirs. S. 192.

Rezensionen Der Muwaṭṭaʾ wurde vielfach rezensiert. Es werden im Allgemeinen 15 Rezensionen als bekannt bezeichnet, von denen diejenigen von Yaḥyā ibn Yaḥyā al-Masmudi (gest. 848 in Córdoba) und von asch-Schaibani vollständig überliefert sind. Nach den neusten Forschungsergebnissen hat Mālik keine „Edition letzter Hand“ hinterlassen. Der Muwaṭṭaʾ ist lediglich in den Rezensionen seiner unmittelbaren Schüler erhalten, von denen einige nunmehr auch im Druck zugänglich sind.Zu den Werkrezensionen und zum Handschriftenbestand derselben siehe die Zusammenstellung von Fuat Sezgin (1967), S. 459–460, die heute ergänzungsfähig ist. Die älteste Werkrezension geht auf die Überlieferung des Gelehrten ʿAlī ibn Ziyād (gest. 799) aus Tunis zurück. Er soll als erster die Schriften von Mālik ibn Anas in Nordafrika verbreitet haben. Auf das Fragment dieser Rezension, datiert auf das Jahr 900, hat der Orientalist Joseph Schacht bereits im Jahre 1967 aufmerksam gemacht.Joseph Schacht: On some manuscripts in the libraries of Kairouan and Tunis. In: Arabica 14 (1967), S. 228 Dieses alte Fragment, das in der Qairawāner Handschriftensammlung aufgefunden wurde, ist erstmals im Jahre 1978 im Druck erschienen.Herausgegeben von Muḥammad aš-Šāḏilī al-Naifar. Tunis 1978. Siehe auch: Miklos Muranyi (1997), S. 7–8; Fuat Sezgin (1967), S. 465 ohne das Fragment zu nennen Die Rezension von Asch-Schaibānī, Muḥammad ibn al-Ḥasan (gest. 804) nimmt unter den Werküberlieferungen des Muwaṭṭaʾ eine Sonderstellung ein, denn der Verfasser tritt zwischen der Rechtslehre Māliks und des Hanafiten Abū Hanīfa, dessen Schüler er war, vermittelnd ein und ist bestrebt, die getroffene Auswahl der Rechtsthemen aus Māliks Werk mit der hanafitischen Lehre in Einklang zu bringen. Diese Rezension stellt somit eine hanafitische Bearbeitung und kritische Weiterentwicklung der von Mālik in seinem Muwaṭṭaʾ überlieferten Materialien dar.Muhammedanische Studien. Bd. 2. S. 222–226.Im Jahre 2022 ist eine Übersetzung dieser Rezension von Gökhan Soysal in deutscher Sprache beim Verlag Adel El Domiaty erschienen. Ibn al-Qāsim al-ʿUtaqī (gest. 806), wohl der bekannteste Schüler Māliks, gilt als erster Verbreiter des Muwaṭṭaʾ in Ägypten. Alte Fragmente seiner Rezension sind in Qairawān erhalten, aber bisher nicht publiziert worden.Yasin Dutton (1999), S. 23–24 mit der Aufzählung der hier genannten Muwaṭṭaʾ-Rezensionen Seine Rezension hat der Qairawāner Gelehrte Sahnūn ibn Saʿīd in seinem Schülerkreis in seiner Heimatstadt vorgestellt; es ist bis in das späte 10. Jahrhundert in Nordafrika schriftlich, in neu angefertigten Abschriften überliefert worden.Joseph Schacht: On some manuscripts in the libraries of Kairouan and Tunis. In: Arabica 14 (1967), S. 228–230 Einer der bekanntesten Schüler Māliks war al-Qaʿnabī, ʿAbd Allāh ibn Maslama (gest. 833 in Mekka), der seinen Lehrer über zwanzig Jahre in Medina begleitet haben soll.ʿAbd al-Maǧīd Turkī (Hrsg.): al-Muwaṭṭaʾ de Mālik b. Anas. Recension de ʿAbd Allāh b. Maslama al-Qaʿnabī. Beirut 1999. S. 19 (Einleitung) Die heute bekannten und publizierten Teile seiner Rezension enthalten lediglich Fragmente aus den Kapiteln der religiösen Pflichten des Muwaṭṭaʾ. Am bekanntesten ist die Rezension von Yahyā ibn Yahyā al-Laithī (gest. 848 in Córdoba),Über ihn ausführlich: Maribel Fierro: El Alafaquí beréber Yaḥyā b. Yaḥyā al-Layṯī (m. 234/848). "El inteligente de al-Andalus". In: Estudios Onomástico-Biográfcos de al-Andalus. VIII. Madrid 1997. S. 269–344 die seit 1951 mehrfach nachgedruckt worden ist.Herausgegeben von Muḥammad Fuʾād ʿAbd al-Bāqī, in zwei Bänden. Kairo 1951 Für die Wichtigkeit dieser Rezension spricht die Tatsache, dass sie in der malikitischen Rechtsgelehrsamkeit am häufigsten kommentiert wurde.Ignaz Goldziher (1890), S. 221–222 Eine Besonderheit der Rezension ist, dass in ihr auch die Frage der „Tötung des Zindīqs“ (qatl az-zindīq) erörtert wurde. Der Zindīq wird als eine Art Apostat betrachtet, der aber seinen Abfall von der Religion nicht nach außen kundtut. Im Gegensatz zum gewöhnlichen Apostaten soll ihm deswegen keine Gelegenheit zur strafbefreienden Tauba gegeben werden.Vgl. Maria Isabel Fierro Bello: La Heterodoxia en Al-Andalus durante el periodo Omeya. Instituto Hispano-Arabe de Cultura, Madrid, 1987. S. 179f. Im Jahre 2022 wurde die Übersetzung dieser Rezension auf deutscher Sprache vom Warda Verlag veröffentlicht. Genauso umfangreich ist die Werküberlieferung von Abū Muṣʿab az-Zuhrī (gest. 856), der stets in der Umgebung von Mālik wirkte, Qādī in Medina war und eine bis heute nicht edierte Zusammenfassung (muḫtaṣar) der malikitischen Jurisprudenz verfasste.Fuat Sezgin (1967), S. 471–472 Seine Muwaṭṭaʾ-Rezension, die erst seit 1993 im Druck zugänglich ist, enthält eine beachtliche Anzahl von Ḥadīthen und Rechtslehren nach Mālik, die bei dem Andalusier Yaḥyā ibn Yaḥyā und in anderen Werküberlieferungen nicht dokumentiert sind.Ignaz Goldziher (1890), S. 222. – Herausgegeben von Baššār ʿAwwād Maʿrūf und Maḥmūd Muḥammad Ḫalīl in zwei Bänden. Beirut 1993 Die Werküberlieferung von Suwaid ibn Saʿīd al-Ḥadaṯānī (gest. 854) beschränkt sich in dem heute bekannten Fragment des WerkesFuat Sezgin (1967), S. 460. Nr. 2 nur auf die prophetischen Rechtsdirektiven, die die Folgegenerationen als Ḥadīṯe überliefert haben. Die juristisch relevanten Kommentare Māliks zu diesen Traditionen hat der Verfasser – im Vergleich zum Textbestand bei Yaḥyā ibn Yaḥyā und Abū Muṣʿab az-Zuhrī – in seiner Rezension, mit wenigen Ausnahmen, nicht berücksichtigt.Herausgegeben von ʿAbd al-Maǧīd Turkī in einem Band. Beirut 1994 Die Rezension des ägyptischen Gelehrten Yaḥyā ibn ʿAbd Allāh ibn Bukair (gest. 845) ist nur in Handschriften zugänglich.Fuat Sezgin (1967), S. 460. Nr. 4; der dort erwähnte Druck ist ein anderes Werk Diese Muwaṭṭaʾ-Rezension ist über die Grenzen Ägyptens hinaus bekannt gewesen: in NordafrikaSiehe Joseph Schacht: Deux editions inconnues de Muwaṭṭaʾ. In: Studi Orientalistici in onore di G. Levi della Vida. Roma 1956. Bd. 2, S. 486–490 und in Damaskus. Das Studium der erhaltenen Handschrift in Damaszener Gelehrtenkreisen in den Jahren 1067–1068 ist in mehreren HörerzertifikatenHörerzertifikate (arabisch: Samāʿ, Plural:Samāʿāt) am Ende von Handschriften oder deren Teilen verzeichnen die Namen derjenigen Personen, die bei ihrem Lehrer ein Werk durch Vorlesen gehört und unter Umständen auch abgeschrieben haben. Siehe dazu: Stefan Leder, Yāsin Muḥammad al-Sawwās, Maʿmūn al-Ṣāǧarǧī: Muʿǧam al-samāʿāt al-Dimašqiyya. Les certificats d'audition à Damas. Institute Français de Damas. 1996. S. 18–26 (Einleitung) am Kolophon dokumentiert.Miklos Muranyi (1997), S. 362–363

Das älteste Papyrusfragment des Werkes ist von der Orientalistin Nabia Abbott auf die zweite Hälfte des zweiten muslimischen Jahrhunderts (Ende des 8. Jahrhunderts) datiert worden und wird wahrscheinlich einem ägyptischen Schüler Māliks zuzuschreiben sein. Umfangreiche, bisher nicht publizierte Werkexemplare – wenn auch nur fragmentarisch – liegen in der Handschriftensammlung von Qairawān auf zahlreichen Pergamentblättern aus dem späten 9. und 10. Jahrhundert vor.

Māliks Lebenswerk ist in vielen weiteren Rezensionen überliefert worden; der Damaszener Gelehrte Ibn Nāṣir ad-Dīn (gest. September 1438) hat die Namen von 79 Gelehrten und ihre Kurzbiographien in einem Werk zusammengefasst.Miklos Muranyi: Materialien zur mālikitischen Rechtsliteratur. Wiesbaden 1984. S. 113–130 Er nennt in diesem Buch auch Gelehrte, die nur Teile von Māliks Werk überliefert haben.Gedruckt in Beirut, Dār al-kutub al-ʿilmiyya, 1995

Kommentare Allgemeines Traditionelle Werke der Malikiten enthalten überraschend wenig Diskussionsmaterial zur Terminologie des Muttawa-Verfassers; dies gilt auch für die ausführlichen Kommentare von Ibn ʿAbd al-Barr. Auch die Kommentare von al-Bādschī und az-Zurqānī sowie juristische Kompendien der Malikiten zitieren üblicherweise die darin verwendeten Ausdrücke ohne weiteren Kommentar. Dies beruht wohl darauf, dass die von Malik verwendete, in späteren Zeiten archaisch gewordene Terminologie selbstverständlich erschien, oder dass ihre Bedeutung nicht mehr klar ersichtlich oder möglicherweise sogar irrelevant geworden war.Umar F. Abd-Allah Wymann-Landgraf: Mālik and Medina. S. 279.

Wichtigste Beispiele Die wichtigsten Kommentare zum Grundwerk der Malikiten kamen aus dem islamischen Westen, ihre Verfasser waren prominente Vertreter der malikitischen Rechtsschule in Andalusien.