Mit Änderung der Transparenzrichtlinie durch die Richtlinie 2013/50/EU hat die EU-Kommission im Jahr 2013 die europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (ESMA) damit beauftragt, ein EU-weit einheitliches elektronisches Berichtsformat für Unternehmensabschlüsse (European Single Electronic Format, ESEF) zu entwerfen.Richtlinie 2013/50/EUhttps://www.esma.europa.eu/policy-activities/corporate-disclosure/european-single-electronic-format Ziel der Regelung ist es, Abschlussinformationen zu vereinheitlichen und leichter verfügbar zu machen.

Inhalt Das EU-einheitliche elektronische Berichtsformat soll für Geschäftsjahre gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Als Berichtsformat ist grundsätzlich xhtml vorgesehen. In IFRS-Konzernabschlüssen sind Abschlussinformationen mittels iXBRL zusätzlich so zu etikettieren ("tagging"), dass sie maschinell ausgelesen werden können.https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma71-99-670_esef_rts_pr.pdf

Für Unternehmen wird grundsätzlich mit einem erheblichen Umsetzungsaufwand bei der erstmaligen Anwendung der neuen Format-Vorgaben gerechnet.

Literatur D. Jödicke, R. Jödicke: Finaler Standardentwurf der ESMA zum einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF). Der Betrieb 13/2018, S. 713. C. Maier, IDW: Positionspapier zur Weiterentwicklung des externen Reportings kapitalmarktorientierter Unternehmen. Der Betrieb 44/2018, S. 2654. M. Komarek: ESEF – Europa digitalisiert Jahresfinanzberichte – ESMA schlägt ein einheitliches elektronisches Berichtsformat vor, das Finanzinformationen von Emittenten maschinenlesbar machen würde. WPg 11/2018, S. 693 ff.

Weblinks Englischsprachige Webseite der ESMA zum EU-einheitlichen elektronischen Berichtsformat Mehrsprachige Webseite zum EU-einheitlichen elektronischen Berichtsformat der EQS Group Englischsprachige Webseite der ESMA zum ESEF-Feldtest

Einzelnachweise

Kategorie:Wertpapierrecht