„Hannibal“ war der Online-Benutzername des Bundeswehr-Unteroffiziers André S., der seit etwa Herbst 2015 als Administrator ein Netzwerk von Prepper-Gruppen bildete und koordinierte. Das „Hannibal“-Netzwerk wurde durch die Terrorermittlungen gegen Franco A. und andere Bundeswehrsoldaten ab 2017 bekannt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte jedoch nach eigenen Angaben schon Ende 2016 Kenntnis von Teilen des Netzwerkes.Christina Schmidt: Rechter Terror in Deutschland: Auf der Feindesliste. taz, 6. Juli 2019
Die zugehörigen Chats waren in Regionen (Nord, Ost, Süd, West) eingeteilt und bestanden aus Gruppen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Teilnehmer bereiteten sich auf einen Zusammenbruch der Staatsordnung an einem „Tag X“ vor. Dazu gehören die als rechtsextrem eingeschätzte Gruppe Nordkreuz und deren Ableger, Mitglieder des Vereins Uniter, Reservisten, Beamte der Kriminalpolizei, Angehörige von Spezialeinsatzkommandos (SEKs), Richter, Mitarbeiter des Verfassungsschutzes und anderer deutscher Sicherheitsbehörden. André S. gehörte zum Kommando Spezialkräfte (KSK) in Calw und gründete den Verein Uniter mit.
Beobachter deuten das Netzwerk, die Waffenlager, Schießübungen und Feindeslisten der Prepper als Versuch, eine „Schattenarmee“ (Untergrundarmee) aufzubauen, einen bewaffneten Umsturz und Massentötungen politischer Gegner vorzubereiten.
Im Frühjahr 2022 veröffentlichte das Bundesministerium des Innern und für Heimat seinen zweiten Lagebericht zu Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden. Dieser behandelte das Hannibalnetz als Beispiel für das „besondere Bedrohungspotential“, das gerade von ausgebildeten Spezialkräften mit Insiderwissen in Bundeswehr und Polizei ausgeht.Sebastian Erb et al.: Warten auf „Tag X“, in: Kleffner/Meisner (Hrsg.): Staatsgewalt, Freiburg 2023, S. 44f.
Ermittlungsverlauf Franco A. Die Tageszeitung (taz) machte das Netzwerk am 16. November 2018 mit einem ausführlichen Bericht bekannt, für den drei Journalisten seit September 2017 bundesweit recherchiert hatten. Ausgangspunkt war die Festnahme des rechtsextremen Bundeswehroffiziers Franco A. am 26. April 2017, der sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und eine illegale Waffe besorgt hatte. So wurden seine mutmaßlichen Terrorpläne entdeckt und die Ermittlungen gegen Bundeswehrsoldaten ausgeweitet. Ob die bei Franco A. gefundene Liste von Zielpersonen auf eine Tötungsabsicht schließen lässt und Komplizen davon wussten, war 2018 zwischen dem Generalbundesanwalt und dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main umstritten.Fall Franco A.: BKA hat Hinweise auf Netzwerk innerhalb der Bundeswehr. Focus, 9. November 2018 Im November 2019 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Anklage wegen Terrorverdachts zuzulassen sei, und überwies den Fall zurück an das OLG Frankfurt/Main.SZ 19. November 2019:
Maximilian T. Infolge der Verdachtsmomente gegen Franco A. ermittelte der Generalbundesanwalt auch gegen den Bundeswehroberleutnant Maximilian T. (* 1990 in Seligenstadt). Wie Franco A. gehörte T. seit 2016 zum Jägerbataillon 291 in Illkirch (Frankreich). Seit 2010 hatte es dort öfter rechte Vorfälle gegeben, etwa ein Hakenkreuz auf dem Kasernenboden und Hitlergrüße. Ein Zeuge hatte einem Bundeswehrgeneral von einem „rechtsradikalen Netzwerk“ in Illkirch, Hammelburg und Donaueschingen und von Untätigkeit der Standortleiter dazu berichtet. Franco A. und Maximilian T. waren ihren Vorgesetzten wegen rechter Vorfälle bekannt. In ihrer Chatgruppe wurde ein Hakenkreuz verschickt, in ihrer Kaserne ein Gemeinschaftsraum mit Wehrmachts-Devotionalien ausgestattet. Im Zuge ihrer familiären Kontakte wurde T.s Schwester A.s Freundin. Im Juni 2014 nahm T. an einer Schießübung im bayerischen Grafenwöhr teil, bei der eine Pistole Walther P38 verschwand. Ein Oberleutnant aus Augustdorf, der T. kannte, erzählte einem Kameraden damals von einer Gruppe in Illkirch, die Waffen und Munition für einen Bürgerkrieg zu sammeln versuche.
Seitdem beobachtete der Militärische Abschirmdienst (MAD) T. und erfuhr, dass er sich 2015 über die deutsche Asylpolitik beschwert und Mitstreiter für eine Organisation dagegen gesucht habe. Auf Fragen des MAD bestätigte er nur das Treffen, nicht die Gesprächsinhalte. Das Verteidigungsministerium stellte die Überprüfung des Vorfalls 2016 ergebnislos ein. Bis dahin hatten A. und T. ein Vorratsdepot angelegt und waren Mitglieder des von „Hannibal“ gegründeten Preppernetzwerks geworden. Beim Einrichten des Netzwerks half ein Bundeswehrsoldat aus T.s Offizierslehrgang. Dieser gehörte zur Prepperchatgruppe Ost, nach eigener Aussage unfreiwillig und kurz. In den Chats ging es unter anderem um Truppenbewegungen, die Zahl nach Deutschland Geflüchteter und um Bürgerkriegsszenarien.
Im Januar 2017 besuchten Franco A., T. und seine Schwester in Wien einen Reservisten, den sie aus Illkirch kannten. Dort fand A. nach späteren Eigenangaben, die T. bestätigte, zufällig eine geladene Wehrmachtspistole, nahm diese an sich und vergaß sie wieder. Erst am folgenden Tag sei ihm am Flughafen Wien-Schwechat die Waffe wieder eingefallen und er habe sie daraufhin auf einer Flughafentoilette versteckt und seinen Kameraden über die Chatgruppe eine Fotografie des Verstecks geschickt. Im Februar 2017 kehrte A. mit einem einfachen Flugticket zurück und wurde bei dem Versuch, die Waffe an sich zu nehmen, festgenommen. Bei ihm wurde unter anderem ein Dokument mit dem Titel „Mujahideen Explosives Handbook“ gefunden.Martina Renner, Sebastian Wehrhahn: Schattenarmee oder Einzelfälle? – Rechte Strukturen in den Sicherheitsbehörden. Cilip.de, 27. November 2019 Nach Vernehmungen wurde A. wieder freigelassen. Im April 2017 wurde er schließlich bei einem Lehrgang zum Einzelkämpfer verhaftet. Im Mai 2017 wurde auch T. festgenommen: Er soll A. bei der Bundeswehr unter einem Vorwand entschuldigt haben, als dieser als angeblicher Flüchtling einen Termin wahrnehmen musste, und besaß eine Liste mit Namen bekannter Politiker. Vermutet wurde, dass beide die Liste für Anschläge auf potenzielle Opfer angelegt hatten. Die Ermittlungen wurden jedoch bald eingestellt. T. hatte zuvor alle Kontaktdaten von seinem Smartphone gelöscht. Zu der von ihm verwahrten Munition und Übungsgranaten können nach Angaben des Verteidigungsministeriums „drei Offiziere“ Zugang gehabt haben.
Spätestens seit Anfang 2017 war T. wie sein Vater Mitglied in der AfD Sachsen-Anhalt, die enge Kontakte zu Björn Höcke, Markus Frohnmaier, dem Institut für Staatspolitik und zur Identitären Bewegung pflegt. T. leitet aktuell den AfD-Landesfachausschuss „Außen- und Sicherheitspolitik“. Sein Vater versucht derzeit im Anschluss an Neonazis der 1990er Jahre im russischen Gebiet um Kaliningrad, dem früheren Ostpreußen, eine deutsche Siedlung aufzubauen. Er ist seit etwa 2005 Mitglied der Reichsbürgerbewegung. Laut einem aufgezeichneten Gespräch mit Jürgen Elsässer (Mai 2017) war er früher Mitglied der Partei Die Republikaner und der NPD und sympathisierte mit der Wehrsportgruppe Hoffmann. Er wolle die weiße Rasse retten; das gehe heute nur noch, „wenn du Milliarden biologisch und den ganzen Nahen Osten atomar vernichtest.“ Eine Distanzierung des Sohnes von der Haltung seines Vaters ist nicht bekannt.Sebastian Erb, Christina Schmidt: taz-Recherche zu rechtem Netzwerk: Risiko im Reichstag. taz, 26. Oktober 2019
T. soll die Feindesliste von Franco A. verfasst haben.Konrad Litschko: Feindeslisten von rechtem Netzwerk: „Enorm hohe Gefahr“. taz, 30. November 2018 Die Liste enthielt Namen von Bundespolitikern und anderen prominenten Personen, die Ziel von Attentatsplänen sein könnten.Christina Schmidt, Sebastian Erb: Rechtes Netzwerk in Sicherheitsbehörden: Ein Kumpel wie jeder andere. taz, 13. September 2019
Während der Ermittlungen stellte der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Nolte Maximilian T. als Mitarbeiter ein. Nachdem die Ermittlungen eingestellt worden waren, erhielt T. einen Hausausweis des Bundestages, den das Bundestagspräsidium ihm zuvor aus Sicherheitsgründen verweigert hatte. Ende November 2018 erfuhr der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages, dem Nolte angehört, von dem Vorgang. Bei dieser Sitzung befasste sich der Ausschuss erstmals mit Berichten über rechtsextreme Netzwerke in der Bundeswehr, erhielt aber von der Bundesregierung keine Auskünfte dazu.Konrad Litschko, Martin Kaul, Christina Schmidt: Rechtsextreme in der Bundeswehr: Opposition will mehr Aufklärung. taz, 28. November 2018 Dass ein Ausschussmitglied Mitglieder des Hannibalnetzwerks beschäftigt, über das der Ausschuss aufklären soll, sorgte dort für Unbehagen.
Obwohl ihnen seine rechtsextremen Bezüge bekannt waren, erlaubten die Bundeswehr und der MAD T.s Nebentätigkeit im Bundestag. Mit dem Hausausweis gelangt er ohne Sicherheitskontrollen hinein, so dass er an interne Informationen des Verteidigungsausschusses über sich und andere Personen seines Umfelds gelangen kann. Ferner hat er Zugang zum Jakob-Kaiser-Haus, wo Parlamentarier wie Claudia Roth ihre Büros haben, die auf Franco A.s Feindesliste standen. T. arbeitet aktuell auf dem Truppenübungsplatz Altmark im Norden Sachsen-Anhalts im „Gefechtsübungszentrum Heer“, wo Soldaten Methoden moderner Kriegsführung üben. Das BfV stuft ihn seit Januar 2019 als Rechtsextremisten ein, bei dem tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die Freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums der Geheimdienste Armin Schuster (CDU) forderte im Oktober 2019, Maximilian T. den Zugang zum Bundestag zu entziehen.
Mathias F. Der Stuttgarter Student Mathias F., ein Jugendfreund von Franco A., hatte mit diesem regelmäßig Nachrichten mit rassistischen Inhalten ausgetauscht. Die Ermittler der Bundesanwaltschaft fanden in seinen Chatprotokollen antisemitische Verschwörungstheorien von einer angeblichen jüdischen Unterwanderung. Er hatte behauptet, Terroristen würden gezielt nach Deutschland geschickt, und Furcht geäußert, die Deutschen würden verschwinden, nachdem Adolf Hitler „so hart für unsere Ethnie gekämpft“ habe. Ferner fand man bei ihm Munitionskisten, Behälter mit Patronengürteln, Übungshandgranaten und Waffenteilen aus Bundeswehrbeständen. Er räumte ein, dass er diese auf Bitte von Franco A. im April 2017 in sein Studentenwohnheim gebracht und in seinem Zimmer verstaut hatte. Er wurde wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt. Im Prozess vor dem Landgericht Gießen ab 13. September 2019, dem ersten Verfahren zum Hannibal-Komplex, berichtete er: Franco A. habe ihm mehrmals Schusswaffen gezeigt, ihm von seiner Scheinidentität als syrischer Geflüchteter erzählt und ihm nach seiner ersten Festnahme (Februar 2017) zwei Bücher übergeben, darunter Hitlers Propagandaschrift „Mein Kampf“. Auf Fragen des Richters nach seinen Verschwörungstheorien erklärte er, er provoziere in Chats bewusst, um Reaktionen anderer zu sehen. Seit seiner Verhaftung habe er zu Franco A. keinen Kontakt mehr gehabt. Dieser erschien als Zuhörer im Prozess, verließ diesen jedoch, als der Verteidiger von Mathias F. auf ihn aufmerksam machte.
Im September 2019 verurteilte das Landgericht Gießen Mathias F. wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz und das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen zu einem Jahr Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2500 Euro. Franco A. und zwei weitere Offiziere hatten zu den von Mathias F. verwahrten gestohlenen Kisten Zugang gehabt.Christina Schmidt: Gestohlene Bundeswehr-Munition: Erstes Urteil im Komplex Franco A. taz, 16. September 2019
Horst S.