Als Schokoladenerzeugnis oder Schokoladenprodukt () bezeichnet man Schokoladensorten und Erzeugnisse daraus. Teilweise wird der Begriff synonym für Kakaoerzeugnisse verwendet. Ausgangsrohstoff sind die Kakaobohnen aus den Früchten des Kakaobaums.

Rechtliche Regelungen Die Richtlinie 2000/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2000 über Kakao- und Schokoladeerzeugnisse für die menschliche Ernährung für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union regelt die Zutaten und Kennzeichnung von Kakao- und Schokoladenerzeugnissen.. In: ABl. Nr. L 197, 3. August 2000.

Deutschland Die Kakaoverordnung regelt Zutaten und Kennzeichnung von Kakao- und Schokoladenerzeugnisse, die als Lebensmittel gewerblich in den Verkehr gebracht werden.

Einteilung Halbfabrikate aus Kakaobohnen, sowie Kakaobutter Schokoladensorten Schokoladenpulver, Trinkschokoladenpulver Schokolade, Milchschokolade, Haushaltsmilchschokolade, Weiße Schokolade, Gefüllte Schokolade Chocolate a la taza, Chocolate familiar a la taza Praline

Ebenso werden dazu gezählt: Massive Kakaoerzeugnisse, Schokoladenhohlkörper Schokoladenstreussel, Schokoladenflocken, Schokoladenkuvertüre (auch von Milchschokolade) Gianduja-Haselnuss-Schokolade Sahnemilchschokolade, Magermilchschokolade

Edelschokolade, Bitterschokolade

Österreich Die SchokoladenverordnungGesetzestext Schokoladenverordnung Österreich regelt es entsprechend für Österreich. Schokoladenbonbons werden dort Pralinen gleichgestellt.

Einzelnachweise

Kategorie:Kakao als Thema