mini|Rekonstruierte Grabhügelgruppe: rechts das Fürstinnengrab mit dem Eingangspavillon, links die rekonstruierten Grabhügel B und C
Das Keltische Fürstinnengrab von Reinheim lag im Ortsteil Reinheim der saarländischen Gemeinde Gersheim, in der Siedlungskammer Bliesbruck-Reinheim. Es war ein Hügelgrab mit Kreisgraben. Das Grab lag auf dem Gelände des Europäischen Kulturparks Bliesbruck-Reinheim. Die Bestattete war eine erwachsene Frau, die der sozialen Elite angehörte und die auch religiös-kultische Aufgaben einer Priesterin, Heilerin oder Seherin innehatte und somit Merkmale einer Druidin aufweist.
Entdeckt wurde das auf ca. 370 v. Chr. datierte und reich ausgestattete Grab im Jahr 1954 bei dem Sandabbau in einer Sand- und Kiesgrube. Die Kiesgrube lag zu diesem Zeitpunkt auf einer im Volksmund als Katzenbuckel bezeichneten Bodenwelle. Die Ausgrabung des Fürstinnengrabes und die Bergung der Funde erfolgte zwischen dem 3. und 6. März 1954. Weitere Grabungen fanden zwischen 1955 und 1957 statt.
Zwischen 1996 und 1999 wurden der Grabhügel des Fürstinnengrabes sowie die beiden Grabhügel der bei den Ausgrabungen 1955 bis 1957 nachgewiesenen weiteren Gräber etwa 100 Meter vom eigentlichen Fundort entfernt im Maßstab 1:1 rekonstruiert. Der rekonstruierte Fürstinnengrabhügel ist begehbar. In seinem Inneren werden die Nachbildungen aller wichtigen Fundstücke aus dem Grab ausgestellt. Zudem ist die eigentliche Grabkammer darin vollständig rekonstruiert.
In der Archäologie wird oft, wie auch in Verbindung mit dem Grab von Reinheim, der Begriff des Fürstengrabes für diese Art prunkvoller Gräber verwendet. Obwohl historisch belegt ist, dass es eine reiche, sozial hochstehende keltische Führungsschicht gab, ist nicht überliefert, wie die Kelten selbst die Mitglieder dieser Schicht nannten und welche Stellung diese innerhalb der Gemeinschaft genau innehatten. Treffender sind die heute üblichen Begriffe Prunkgrab oder Elitegrab. Der Begriff des Fürstengrabes ist als Bezeichnung einer bestimmten Kategorie von Gräbern anzusehen und nicht als Hinweis darauf, dass die dort Bestatteten Fürsten nach dem heutigen Verständnis waren.
Fundort Das Grab wurde auf der im Volksmund als Katzenbuckel bezeichneten Erhebung gefunden. (Im vorläufigen BerichtJosef Keller: Das Fürstengrab von Reinheim (Kreis St. Ingbert, Saarland). Vorläufiger Bericht. In: Germania. Band 33, Nummer 1/2, 1955, , S. 33–42, hier S. 33 ff. () wird als Fundort des Grabhügels fälschlicherweise der Heidenhübel statt Katzenbuckel angegeben. Diese Aussage wurde im Ausgrabungsbericht von 1965 korrigiert.Josef Keller: Das Keltische Fürstinnengrab von Reinheim I. Ausgrabungsbericht und Katalog der Funde. Verlag des Römisch-Germanischen Zentralmuseums Mainz, Mainz 1965, S. 11, Anmerkung 27.) Der Katzenbuckel war eine etwa 2 Meter hohe Bodenwelle mit einem Durchmesser von ca. 120 Metern. Er lag in der Siedlungskammer Bliesbruck-Reinheim, die sich von der deutschen Gemeinde Gersheim-Reinheim bis zur französischen Gemeinde Bliesbruck erstreckte. Durch archäologische Funde lässt sich eine ununterbrochene Siedlungsgeschichte von der späten Bronzezeit (13. Jahrhundert v. Chr.) bis in die ältere Merowingerzeit (7. Jahrhundert n. Chr.) nachweisen. Diese Platzkontinuität setzt sich insbesondere während der römischen Besiedlung fort, was sich an dem dort errichteten Vicus, der um die 2000 Einwohner zählte, zeigt. Eine besondere soziale Stellung ist dabei den Besitzern der römischen Villa zuzusprechen. Dafür spricht nicht nur die Grundfläche der Villa von ca. 2.550 m², zu der ein Wirtschaftshof mit 13 Nebengebäuden und einer Fläche von mehr als 44.000 m² gehörten, sondern auch die in der Villa gefundene Parademaske sowie eine Statue der Göttin Fortuna. Dies und die Lage der Villa direkt in der Nähe der Grabhügel der Nekropole mit dem Fürstinnengrab sowie das Recht zum Siedeln außerhalb des Vicus könnten ein Hinweis auf eine eventuell bestehende Rechtsnachfolge der Besitzer der Villa in Bezug auf die keltische Führungsschicht sein.Walter Reinhard: Besitzer der römischen Villa ein Rechtsnachfolger der Fürstin?. In: Kelten, Römer und Germanen im Bliesgau (= Denkmalpflege im Saarland. Band 3). Stiftung Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim, Gersheim 2010, ISBN 978-3-9811591-2-7, S. 215.
Fundgeschichte In den 1950er Jahren betrieb der Unternehmer Johann Schiel eine Sandgrube auf dem Areal des Katzenbuckels. Beim Abbau war er bereits 1952 auf einen menschlichen Schädel sowie einen Bronzering gestoßen. Den Fund hatte er am 19. April 1952 über das Bürgermeisteramt Reinheim dem Staatlichen Konservatoramt Saarbrücken gemeldet. Bei der durch den damaligen Landeskonservator Josef Keller eingeleiteten Untersuchung wurden weitere Teile des Skelettes sowie die oberen Teile einer Schüssel gefunden. Eine anthropologische Untersuchung ergab, dass es sich bei der Bestattung um einen ca. 45 bis 55 Jahre alten Mann gehandelt haben muss. Da der Sandabbau bereits über die Fundstelle hinaus fortgeschritten war, war das Grab zu diesem Zeitpunkt bereits zerstört. Weitere Funde konnten nicht mehr gemacht werden. Auch wurde das Areal, obwohl bereits vermutet worden war, dass sich weitere Gräber in der Nähe befinden könnten, nicht weiter untersucht. Das Grab wird in dem Grabungsbericht von 1965 von Keller als Grab B bezeichnet.Josef Keller: Das Keltische Fürstinnengrab von Reinheim I. Ausgrabungsbericht und Katalog der Funde. Verlag des Römisch-Germanischen Zentralmuseums Mainz, Mainz 1965, S. 11–13.
Mitte Februar 1954 meldete Schiel erneut einen Fund beim Staatlichen Konservatoramt. Während er den Sandabbau von Hand mit einer Schaufel betrieb, war er auf eine kleine Bronzefigur und Bronzebruchstücke gestoßen. Die Bronzefigur schickte er an das Konservatoramt. Die anderen Bruchstücke deckte er wieder mit Sand ab und stellte den Abbau an dieser Stelle ein. Die Inaugenscheinnahme der Figur zeigte, dass es der Griff eines Bronzespiegels war. Am 18. Februar 1954 fand eine erste Untersuchung vor Ort statt. Sie ergab, dass Schiel beim Abbau den Spiegel mit der Schaufel zerstört hatte. In den bei dem Abbau von Hand entstehenden Abbaustufen des Sandes konnte nach einer ersten Reinigung ein senkrechter schwarzer Streifen im Sand festgestellt werden, der auf eine Grabkammer aus Holz hinwies. Allerdings war die Grabkammer bereits durch den Sandabbau zum Teil abgegraben worden. Schiel versicherte zwar, dass bis dahin keine Funde gemacht worden waren, es lässt sich allerdings nicht gänzlich ausschließen, dass Teile beim Abbau verloren gingen. Die Ausgrabung selbst begann am 3. März 1954, da dies der gefrorene Boden vorher nicht zugelassen hatte.Josef Keller: Das Keltische Fürstinnengrab von Reinheim I. Ausgrabungsbericht und Katalog der Funde. Verlag des Römisch-Germanischen Zentralmuseums Mainz, Mainz 1965, S. 11–14. Da die Ausgrabungen zwischenzeitlich publik geworden waren und sich am Gelände viele Schaulustige eingefunden hatten, wurde das Grab ab dem Abend des 5. März 1954 bis zum Ende der Grabung am Abend des 6. März 1954 zum Schutz vor Diebstählen von Beamten der Gendarmerie bewacht.Josef Keller: Das Keltische Fürstinnengrab von Reinheim I. Ausgrabungsbericht und Katalog der Funde. Verlag des Römisch-Germanischen Zentralmuseums Mainz, Mainz 1965, S. 17.
Bereits im vorläufigen Grabungsbericht von 1955 vermutete Josef Keller, dass es sich bei dem Katzenbuckel um die Reste eines über die Jahrhunderte durch Ackerbau eingeebneten Monumentalgrabhügels handeln könnte. Die weiteren Ausgrabungen bis 1957 zeigten dann, dass der Katzenbuckel den überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung der Fläche eingeebneten Rest von mindestens drei Monumentalgrabhügeln darstellte.Walter Reinhard: Das Grab der keltischen Fürstin In: Die Kelten im Saarland (= Denkmalpflege im Saarland. Band 8). Ministerium für Bildung und Kultur – Landesdenkmalamt, 2017, ISBN 978-3-927856-21-9, S. 302. Aufgrund von weiteren Funden in der Fläche, die keinem der drei Gräber zugehörig sind, kann noch ein vierter Grabhügel postuliert werden, der aber nicht nachgewiesen werden konnte.Rudolf Echt: Fundkritik In: Das Fürstinnengrab von Reinheim. Studien zur Kulturgeschichte der Früh-La-Tène-Zeit. (= BLESA Band 2). Veröffentlichung des Europäischen Kulturparks Bliesbruck-Reinheim, 1999, S. 21–33.
Befund mini|Restaurierter Goldschmuck aus dem Fürstinnengrab. In der Mitte der Torques. Rechts und links die Armringe. In der Mitte der verzierte Fingerring. Im Vordergrund die beiden Scheibenfibeln und der einfache Fingerring mini|Replik der Bronzekanne mini|Ein Teil der restaurierten Fundstücke des Fundkomplexes, der links neben dem Kopf gefunden wurde. In der Mitte ganz rechts der Bernsteinstab Oberhalb der vermuteten Grabkammer wurde ein größerer Bereich abgesteckt. Anschließend wurde begonnen, den Boden von oben in Schichten abzutragen. Nach Abtrag des Mutterbodens zeichnete sich in einer Tiefe von 1,62 Meter der Grundriss der Grabkammer als 3 cm breite dunkle Streifen im Erdreich ab. Dabei wurde festgestellt, dass nur noch die Wand der Ostseite der Grabkammer vollständig erhalten war. Durch den Sandabbau waren die Westwand vollständig und die Süd- und Nordwand teilweise zerstört worden. Die noch vollständig erhaltene Ostwand war 3,48 Meter lang. Die Südseite hatte noch eine Länge von 2,03 Metern und die Nordseite noch eine Länge von 2,70 Metern. Dadurch war die tatsächliche Größe der Grabkammer nicht mehr zu ermitteln. Die Grabkammer wurde bis auf eine Tiefe von 2,18 Metern zwischen den ehemaligen Holzwänden ausgegraben. Das Holz der Wände war zwar vollständig vergangen und nur noch als schwarz-braune Schicht erhalten, aber im unteren Bereich der Wände der Grabkammer war in dieser Schicht deutlich die Struktur von zwei jeweils ca. 30 cm hohen Dielen zu erkennen. Sogar die Struktur des Holzes war hier noch deutlich zu sehen. Anhand der im Sand vorhandenen Verfärbungen oberhalb dieser Strukturen ist noch eine dritte Diele mit der gleichen Höhe anzunehmen. Eine ähnlich dunkle Verfärbung des Bodens des Grabes lässt ebenfalls auf einen Holzboden schließen. Ebenso ist eine Decke aus Dielen zu vermuten. In den Ecken und an den Kanten des Grabes war die dunkle Schicht dicker als an den Seitenwänden. Dies weist darauf hin, dass es hier die Balkenkonstruktion war, an der die Seitenwände befestigt waren und auf der die Decke auflag. Eine Analyse an der Universität des Saarlandes ergab, dass es wahrscheinlich Eichenholz war.
Da zur Zeit der Grablegung die Erdschicht an dieser Stelle 1,70 Meter tiefer lag, muss der Boden der Grabkammer ca. 50 cm unter dem ursprünglichen damaligen Niveau gelegen haben. Es muss also bei Anlage des Grabes eine entsprechend tiefe Grube, die bis auf den bereits kieshaltigen Sand reichte, gegraben worden sein, in die die Holzkonstruktion der Grabkammer eingebaut wurde. Von der Bestattung wurden keinerlei Knochenreste gefunden. Diese waren durch die kieselsäurehaltige Erde vollständig aufgelöst worden. Dass der Leichnam mit dem Kopf in Richtung NNW und den Füßen Richtung SSO, auf dem Rücken liegend, mit leicht angewinkelten Armen und den Händen auf dem Bauchbereich, im Grab beigesetzt war, ergibt sich aus der Lage des gefundenen Schmuckes.
An der Unterseite einer Schale (zwischen Leinenresten und einem Holzfragment des Bodens) und an der umgestürzten Bronzekanne anhaftendes organisches Material weist auf eine Matte aus Schilf oder Bast hin, mit der der Boden der Grabkammer ausgelegt war.Walter Reinhard: Die frühkeltische Fürstin von Reinheim. In: Kelten, Römer und Germanen im Bliesgau (= Denkmalpflege im Saarland. Band 3). Stiftung Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim, Gersheim 2010, ISBN 978-3-9811591-2-7, S. 183.