Der Begriff der Landesbedeutsamen Buslinie ist eine nicht einheitlich genutzte Bezeichnung für spezielle Strecken des straßengebundenen ÖPNV in Deutschland, die zur Ergänzung des Schienenverkehrsnetzes dienen. Sie sollen sicherstellen, dass strukturschwache Gegenden nicht vom überregionalen Verkehr abgeschnitten werden, der zumeist über die Schiene verläuft. Zu diesem Zweck werden regionale Verkehrsunternehmen beauftragt oder deren bestehende Verbindungen von den landeseigenen Aufgabenträgern des Nahverkehrs speziell gefördert.
Landesbedeutsame Buslinien werden in manchen Verkehrsverbünden unter der Bezeichnung PlusBus, gelegentlich auch als TaktBus angeboten. Diese Marken wurden vom Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) entwickelt und markenrechtlich eingetragen, der erste Einsatz erfolgte 2013. Sie sind anderen Verkehrsverbünden zur Nutzung freigegeben, was deren Wiedererkennungswert steigert.
Die Kriterien für eine Landesbedeutsame Buslinie variieren zwischen den verschiedenen Aufgabenträgern. Meist sollen montags bis freitags ein stündlicher oder zweistündlicher Takt zu gleichmäßigen, gut zu merkenden Abfahrtsminuten sowie am Wochenende zweistündliche Verbindungen angeboten werden. Weiterhin müssen effektive Verknüpfungen zum Schienenverkehr vorhanden sein, wobei Wert auf möglichst kurze Umsteigezeiten gelegt wird.
Situation in den Ländern Landesbedeutsame Buslinien oder verwandte Konzepte gibt es mittlerweile in allen Flächenländern Deutschlands.
Baden-Württemberg Seit Dezember 2015 gibt es in Baden-Württemberg die ersten landesbedeutsamen Buslinien mit der landesweit einheitlichen Bezeichnung „Regiobuslinien“. Die Buslinien bleiben in der Zuständigkeit der Aufgabenträger und werden bei Erfüllung diverser Anforderungen in einem Förderprogramm mit bis zu 50 Prozent der Betriebskosten gefördert. Wesentliche Kriterien zur Förderung sind kurze Anschlüsse an den Schienenverkehr, ein einheitlicher Linienweg, ein durchgängiger Taktfahrplan, die Erreichung der vorgegebenen durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit, sowie der tägliche Stundentakt von 5 Uhr (Sa ab 6 Uhr und So ab 7 Uhr) bis 23 Uhr am Abend. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen zudem mit WLAN, USB-Steckdosen und Überlandbestuhlung ausgestattet sein. Sofern die Fahrzeuge im bwegt-Landesdesign gestaltet sind, ist zudem ein erhöhter Fördersatz von 60 % möglich. Anfang 2022 gab es landesweit 36 Regiobuslinien.
Bayern Seit dem Jahr 2012 können in Bayern landkreisübergreifende Expressbusverbindungen als Pilotprojekte bezuschusst werden. Vorrangiges Ziel ist dabei die Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum, weshalb nur Projekte förderfähig sind, die überwiegend in diesem Strukturraum liegen und völlig neu eingeführt werden.
Ursprünglich sollten neue Linien im Sinne einer Anschubfinanzierung nur über einen Zeitraum von höchstens 4 Jahren gefördert werden. Seit 2020 ist auch im Anschluss an diesen Zeitraum eine Übernahme von 35 % des Betriebskostendefizits der Verbindungen möglich, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören mindestens 10 vertaktete Fahrtenpaare unter der Woche und ein Zweistundentakt von 8 bis 18 Uhr an Wochenenden.
Brandenburg mini|Ein PlusBus der Linie 756 in Neuruppin mit Fahrtziel Fehrbellin Die ersten drei Pilotlinien unter der Marke „PlusBus Hoher Fläming“ in Brandenburg wurden im Dezember 2014 im Landkreis Potsdam-Mittelmark eingeführt. Seitdem wird das Netz an Landesbedeutsamen Buslinien durch den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) als PlusBus vermarktet und ausgebaut. Landesbedeutsame Buslinien werden mittlerweile in den meisten Regionen angeboten oder geplant und agieren in Trägerschaft der Landkreise. Hier wird ein Stundentakt montags bis freitags mit mindestens 15 Fahrtenpaaren vorausgesetzt. Samstags sollen mindestens sechs und sonn- und feiertags mindestens fünf Fahrtenpaare pro Strecke verkehren. Die Umstiegszeiten zu Zügen sollen nicht mehr als 15 Minuten betragen. Seit Juni 2026 gibt es 43 PlusBus-Linien in Brandenburg.
Hessen In Folge der Regionalisierung des Schienenverkehrs wurde im Jahr 1995 eine Trennung zwischen „regionalem“ und „lokalem“ Verkehr im Hessischen ÖPNV-Gesetz vorgenommen. Regionaler Verkehr ist (neben SPNV) solcher Straßenbahn- oder Busverkehr, der beispielsweise Schienenersatzverkehr darstellt, Kreisgrenzen überschreitet oder anderweitig bedeutenden regionalen Charakter hat. Sämtlicher sonstiger ÖPNV gilt als „lokal“. Damit war das Land Hessen das erste, welches Buslinien über ihren regionalen Charakter als landesbedeutsam identifizierte.
Für die Organisation und Finanzierung der Lokalen Verkehre sind die Landkreise als Aufgabenträger zuständig. Die Regionalen Verkehre hingegen werden von den Verkehrsverbünden (Rhein-Main-Verkehrsverbund, Nordhessischer VerkehrsVerbund, Verkehrsverbund Rhein-Neckar) organisiert und vollständig mit Geldern des Landes im Rahmen der Regionalisierungsmittel finanziert. Die genaue Ausgestaltung und Festlegung von Mindeststandards obliegt hierbei den Verkehrsverbünden. Meistens wird täglich von 5 bis 23 Uhr ein Stundentakt angeboten, im Verdichtungsraum Frankfurt und Kassel teilweise auch ein dichterer Takt. Im Rhein-Main-Verkehrsverbund verkehren die regionalen Linien unter der Bezeichnung „Expressbus“. 125px|mini|Regiobus-Logo des VMV Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern wird das Angebot des landesweiten Busnetzes als „Regiobusse MV“ vermarktet und soll Lücken im Schienennetz schließen. Die ersten Linien starteten mit dem Fahrplanwechsel 2023/24 und fahren wie in anderen Bundesländern im festen Takt, aber in unterschiedlichen, von der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern definierten Qualitätsstufen. Seit August 2026 umfasst das Angebot 18 Regiobus-Linien.
Niedersachsen In Niedersachsen wurde 2015 eine Studie zur Einführung eines sogenannten „Landesbusliniennetzes“ zur Einschätzung von 35 potentiellen Linienvorschlägen erarbeitet und vorgestellt. Hierbei ergaben sich zahlreiche praktikable Verbindungen von Mittelzentren zu Oberzentren sowie Lückenschlüsse im bestehenden Netz, die besonders die strukturschwachen Regionen im Nordwesten des Landes stärken sollen. Seit 2017 werden landesbedeutsame Buslinien durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) gefördert. Die Landkreise und kreisfreien Städte sowie Verkehrsverbünde können die Förderung von landesbedeutsamen Buslinien dort beantragen. Die Taktkriterien sind hier eine stündliche, schnelle Verbindung, die an Wochentagen von 6 Uhr bis 23 Uhr angeboten werden muss. Die Busse müssen über Klimaanlage, WLAN, bequeme Überlandbestuhlung sowie barrierefreie Zustiege verfügen. Diese Kriterien entsprechen dem Standard des Schienenverkehrs.
Im August 2024 wurde in Niedersachsen erstmals die Marke „PlusBus“ verwendet. Im Landkreis Aurich wurden zwei Linien unter dieser Marke eingeführt. Laut MDV gab es damit zu diesem Zeitpunkt 170 PlusBus-Linien in Deutschland. Seit August 2026 gibt es 8 PlusBus und 8 TaktBus-Linien in den Landkreisen Wittmund, Aurich und Friesland.
Nordrhein-Westfalen Seit einer Änderung 2016 sieht das ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalens neben dem „Schienenschnellverkehr“ auch den „regionalen Schnellbusverkehr“ als Teil eines Grundnetzes für den ländlichen Raum, auf dem die weiteren Busnetze aufbauen, an. Finanziert wird dieser durch Regionalisierungsmittel über die Zweckverbände. Diese legen jeweils förderfähige Verbindungen fest, die von den Landkreisen als Aufgabenträger für den Busverkehr umgesetzt werden können. Die Landkreise können die Aufgabenträgerschaft für regionale Schnellbuslinien aber auch auf den jeweils übergeordneten ÖPNV-Zweckverband übertragen.
Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Buslinien nicht parallel zum SPNV verkehren und einen niedrigen Umwegfaktor aufweisen. Auch zu Aspekten wie Barrierefreiheit, Fahrzeugeinsatz und Kundenkommunikation werden Vorgaben getroffen. Dabei muss werktags mindestens ein Stundentakt angeboten werden, sonn- und feiertags mindestens ein Zweistundentakt. Die geforderten Betriebszeiträume unterscheiden sich zwischen den Zweckverbänden teils deutlich: Während die Schnellbusse im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) beispielsweise täglich bis 23 Uhr verkehren müssen, reicht in den anderen Verbänden ein Verkehr bis 18 bzw. 21 Uhr aus, wobei für Sonntage keine Vorgabe gemacht wird.
Zum September 2025 existierten in Nordrhein-Westfalen 37 Schnellbuslinien: zwölf im Gebiet von go.Rheinland, sieben im VRR und 18 Linien im Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe. Weitere 20 sind bis 2027 geplant.
Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz verkehren seit 1996 sogenannte „RegioLinien“, die mit einem dichten sogenannten „RadBus“-Netz einhergehen. Der RadBus wird saisonal angeboten und setzt sich aus einem Linienbus und einem Anhänger zusammen.https://www.radbusse.de/; abgerufen am 25. Dezember 2021 Im Rahmen des Rheinland-Pfalz-Taktes 2015 wurde das bestehende Netz grundlegend überarbeitet. Seitdem werden auch Unterzentren stärker eingebunden.
Folgende RegioLinien verkehren in Rheinland-Pfalz (Stand: 1. September 2026):