Yannic Lukas Hendricks, Pseudonym Markus Krause (* 1990), ist ein deutscher Abtreibungsgegner und politischer Aktivist, der mit zahlreichen Anzeigen gegen Ärzte wegen mutmaßlicher Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft ( StGB) von 2015 bis 2018 maßgeblich für einen signifikanten Anstieg der Ermittlungsfälle wegen dieses Delikts sorgte. Seine Strafanzeigen gegen Ärzte waren wesentliche Auslöser, dass seit 2017 eine Abschaffung oder Reform dieses Paragraphen verstärkt öffentlich diskutiert wurde.Helene Flachsenberg: Er zeigt Ärzte wegen Abtreibungsinfos an – und steht für alles, was in der Debatte über 219a schiefläuft. In: Bento. 13. April 2018. Hendricks wehrte sich erfolglos mit rechtlichen Schritten gegen die Nennung seines Realnamens durch BuzzFeed News und andere Medien.

Werdegang Hendricks stammt aus Kleve, legte dort das Abitur ab und studiert Mathematik an der Universität Duisburg-Essen.Thomas Richter: Duisburger Stauforscher verlegt Vorlesung auf Autobahnbrücke. Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 4. Juli 2014

Aktivität als Abtreibungsgegner Hendricks bezeichnete es in Interviews, die er unter seinem Pseudonym gab, als sein Hobby, Ärzte, die Schwangerschaftsabbruch als Teil ihres Leistungsspektrums auf der Praxishomepage aufführen, anzuzeigen.Ulrike Baureithel: Gefährliche Effekthascherei. In: der Freitag. 16/2018. Er sieht darin Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft und damit einen Verstoß gegen den § 219a StGB. Begonnen habe er damit 2015, bis Frühjahr 2018 hatte er nach eigenen Angaben 60 bis 70 Anzeigen erstattet. Darüber hinaus wandte er sich meist noch an die zuständige Landesärztekammer mit der Bitte, mögliche standesrechtliche Konsequenzen zu prüfen. Mehrfach legte er Beschwerden beim Presserat wegen Artikeln verschiedener Medien zu § 219a ein.Dinah Riese: Der bekannte Unbekannte. In: Die Tageszeitung. 14. November 2018, S. 7. Hendricks, der unverheiratet ist und auf vorehelichen Geschlechtsverkehr verzichten will, hat gemäß Interviews noch nie mit einer ungewollt schwangeren Frau kommuniziert. Da er als Mann nicht schwanger werden kann, glaubt er, objektiv damit umgehen zu können. Selbst für den Fall, „dass sich die befruchtete Eizelle statt in der Gebärmutter in den Eierstöcken einnistet“, sei das ungeborene Leben „nach Möglichkeit zu schützen“.

Nach Ansicht der Neuen Zürcher Zeitung verschaffte Hendricks gemeinsam mit Klaus Günter Annen, einem sich selbst als „Lebensrechtsaktivisten“ bezeichnenden Rentner aus Weinheim, dem „lange Zeit wenig beachteten“ § 219a Aufmerksamkeit. Bis 2017 konnten betroffene Ärzte Rechtsstreite in der Regel verhindern, indem sie die Informationen von ihrer Website entfernten.Valerie Zaslawski: „Mein Bauch gehört mir“ war gestern. In: Neue Zürcher Zeitung. 16. Oktober 2018. Auf die beiden Männer aus Kleve und Weinheim, zwischen denen gemäß Deutschlandfunk keine Zusammenarbeit besteht, sind sämtliche Anzeigen deutschlandweit nach § 219a zurückzuführen.Ärztin bleibt für Infos über Abtreibung verurteilt – was das bedeutet in 5 Erklärungen. In: watson. 12. Oktober 2018. In: WDR 5. 26. April 2018.

Nach Recherchen von BuzzFeed News u. a. basierend auf einer Anfrage von Cornelia Möhring gingen von 2010 bis 2016 bei den Strafverfolgungsbehörden 104 Anzeigen wegen § 219a ein, von denen 65 auf Klaus Günter Annen zurückzuführen waren. Während es in den drei Jahren ab 2012 insgesamt sechzehn Anzeigen in Deutschland gab, stieg deren Zahl der Anzeigen ab 2015, als Hendricks nach eigenen Angaben sein „Hobby“ aufnahm, signifikant an. Alleine 2016 gab es 35 Ermittlungsfälle. 2012, 2013, 2015 und 2017 kam es zu je einer Verurteilung,Juliane Löffler, Pascale Müller: So häufig missbrauchen sogenannte „Lebensschützer“ den Nazi-Paragraf 219a. In: BuzzFeed. 25. Februar 2018. 2012 und 2013 dabei ohne Verhängung einer Maßregel.Strafanzeigen wegen Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften in den letzten fünf Jahren (Schriftliche Frage von Cornelia Möhring) In: Deutscher Bundestag. 9. September 2017.

Gemäß dem Strafrechtsexperten Udo Vetter ist der Paragraph § 219a StGB einer von wenigen, für die Urteilsdatenbanken kein einziges Strafurteil auswerfen.Udo Vetter: Ein alter Paragraf, bislang keine Urteile. In: lawblog.de. 24. November 2017. In der gängigen Literatur findet sich lediglich ein Urteil des Landgerichts Bayreuth,Landgericht Bayreuth, Urt. v. 13. Januar 2006, Az.: 2 Ns 118 Js 12007/04 das später vom Oberlandesgericht Bamberg bestätigt wurde. Laut dem Landgericht Gießen habe der § 219a StGB in der Strafrechtspraxis bis vor wenigen Jahren überhaupt keine Bedeutung gehabt: „Gestört wurde der eingetretene Rechtsfrieden nicht durch die Strafverfolgungsbehörden … Fundamentalistische Befürworter des vorrangigen Schutzes für das ungeborene Leben lehnen den für Schwangerschaftskonfliktfälle gefundenen Kompromiss insgesamt ab und machen über den Nebenschauplatz des § 219a StGB Jagd auf unbewusst und mittlerweile bewusst gegen die teilweise missverständliche Bestimmung des ‚Werbeverbots‘ verstoßende Ärzte und erzwingen so in zunehmender Zahl Strafverfahren“.Tanja Podolski: Ach wie gut, dass niemand weiß …. In: Legal Tribune Online. 16. Januar 2019.Urteil zu Az. 3 Ns – 406 Js 15031/15. In: Landgericht Gießen. 12. Oktober 2018. Der Inhalt des 1974 eingeführten § 219a gehtBundesgesetzblatt vom 21. Juni 1974, PDF-Datei, S. 2 auf den 1933 eingeführten § 220 RStGB zurück.§ 220, lexetius.comEntstehungsgeschichte des § 219a StGB. In: Wissenschaftliche Dienste. 8. Dezember 2017.

Die im Juli 2019 zur Neuverhandlung aufgehobeneUrteil gegen Ärztin Kristina Hänel aufgehoben. Zeit online vom 3. Juli 2019 Verurteilung im Herbst 2017 war die prominenteste: Bundesweit wurde über den von Hendricks bei der Staatsanwaltschaft angezeigten Fall der Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel berichtet. Hänel weigerte sich nach Hendricks’ Anzeige, die Information von ihrer Praxishomepage zu entfernen, dass sie in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchführt.Wiebke Ramm: Kristina Hänels Ehrentitel. In: Spiegel Online. 12. Oktober 2018.Heidrun Helwig: In: Gießener Anzeiger. 12. Oktober 2018. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren zunächst eingestellt, erst nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde von Hendricks bei der Generalstaatsanwaltschaft nahm sie die Ermittlungen auf. Nach der Weigerung von Hänel, die Information von ihrer Website zu entfernen, hatte Hendricks 1&1 Ionos aufgefordert, die Domain der Ärztin zu sperren. Der Webhoster lehnte dies mit Verweis auf „die nach allem diesseits nicht mögliche abschließende, eindeutige Einschätzung der Sach- und Rechtslage“ ab.Diana Riese: 219a: Neue Anklageschrift. In: Die Tageszeitung. 8. August 2018, S. 6

Für zusätzliche überregionale Aufmerksamkeit sorgte eine Anzeige Hendricks’ gegen die zwei Kasseler Frauenärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus. Auf ihrer Praxishomepage führen sie den Spiegelstrich „Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös mit Mifegyne“ in der Auflistung der von ihnen durchgeführten ambulanten Operationen. Die beiden Gynäkologinnen weigerten sich unter Berufung auf das Informationsrecht der Patientinnen, die sechs Wörter von ihrer Internetseite zu entfernen. Der Prozess wurde vom Amtsgericht Kassel ausgesetzt;Martin Wortmann: Paragraf 219a: Verwirrung und politischer Streit. In: Ärzte Zeitung. 31. August 2018.Bodo Weissenborn: In: hessenschau.de. 28. August 2018.Dinah Riese: Der Richter wartet auf die Politik. die tageszeitung vom 10. Januar 2019 die beiden wurden im Juli 2019 freigesprochen.zeit.de 5. Juli 2019: Gericht stellt Verfahren gegen Frauenärztinnen ein (Az.: 284 Ds – 2660 Js 28990/17)

Rezeption mini|Plakatwand an der Roten Flora in Hamburg-Sternschanze. (Februar 2019) Der Fernsehmoderator Jan Böhmermann stellte die Frage: „Wir führen die ‚Diskussion‘ um Paragraph 219a also wegen gelangweilter Internetverlierer, die persönliche Befriedigung empfinden, wenn sie mit strategischen Strafzeigen [sic] Frauen in Notsituationen schikanieren können?“Timo Stein: Der watson-Guide zur Abtreibungs-Debatte um Paragraf 219. In: watson. 12. April 2018. Auch das Satiremagazin Titanic nahm auf Hendricks in einem Artikel Bezug.Interview: Der Mann, der bei Facebook nicht gelöscht werden darf. In: Titanic. 18. April 2018. Der RBB-Sender Fritz diskutierte Hendricks’ Ansichten am 11. April 2018 eine einstündige Sendung lang mit Hörerinnen.

Veröffentlichung des Realnamens Erfolgloses Vorgehen gegen Kersten Artus

Im Sommer 2018 forderte Hendricks, vertreten von der Anwaltskanzlei Ralf Höcker, mittels einer 33-seitigen Abmahnung von der Journalistin und Vorsitzenden von Pro Familia Hamburg Kersten Artus, die Veröffentlichung seines Realnamens zu unterlassen. Artus hatte Presseberichte mit Hendricks’ Realnamen in ihrem Blog verlinkt und ihn zusätzlich auf Facebook genannt. Artus wies über ihren Anwalt die Abmahnung zurück; Hendricks sei „einer der zentralen Protagonisten“ im „seit mehreren Monaten sehr umfassend“ geführten öffentlichen Diskurs zum § 219a, zudem habe er mit Interviews für diverse Medien selbst die Öffentlichkeit gesucht und dabei zahlreiche persönliche Details geschildert, „die eine Identifizierung ohne weiteres ermöglichen“; „die Nennung des Namens“ sei somit „unzweifelhaft zulässig“. Ergänzend hinterlegte Artus Schutzschriften bei den Landgerichten in Hamburg, Köln und Berlin.Jana Werner: Neue Stufe in Debatte um Werbeverbot für Abtreibungen. In: Die Welt. 2. August 2018.

Der erste Gerichtstermin von Artus vor dem Landgericht Hamburg fand am 15. März 2019 statt. Hendricks erschien nicht. Artus zeigte sich zuversichtlich, dass das Gericht ihr erlauben werde, Hendricks’ Namen weiterhin zu nennen. Die Richterin sagte während der Verhandlung, dass Hendricks selbst an die Öffentlichkeit getreten sei und in Interviews Persönliches preisgegeben habe. Er habe die politische Diskussion um den § 219a somit wesentlich mit verursacht. Am 26. April 2019 wies das Landgericht Hamburg eine entsprechende Unterlassungsklage Hendricks’ gegen die Hamburger Vorsitzende von Pro Familia zurück. Auch die Wiedergabe eines Plakats mit einer Zeichnung, die Hendricks darstellt, sei zulässig. Die Entscheidung war zunächst nicht rechtskräftig,Auch Pro-Familia-Vorsitzende darf Abtreibungsgeber nennen, Legal Tribune Online, Meldung vom 26. April 2019.Schlappe für Abtreibungsgegner vor Hamburger Landgericht. In: abendblatt.de. 26. April 2019. Hamburger Morgenpost vom 26. April 2019 Artus gewann letztlich den Prozess (Stand November 2019).Marthe Ruddat: Feministin zeigt Frauenfeinde an. die tageszeitung vom 14. November 2019

Eine Freiburger Studentin und ehrenamtliche Mitarbeiterin eines Frauenhauses wurde ebenfalls von Hendricks wegen zweier Twitter-Tweets abgemahnt, in denen sie seinen Realnamen nannte. Sie kündigte an, die Abmahnung ebenfalls zurückzuweisen.Lars Wienand: Dieser Abtreibungs-Aktivist will nicht beim Namen genannt werden. In: t-online.de. 11. November 2018. Auch die Kölner Monatszeitung SoZ wies eine Abmahnung von Hendricks zurück. Die Behauptung von Hendricks’ Anwalt, Hendricks sei der Öffentlichkeit unbekannt, stehe in Widerspruch zu seinen Interviews, mit denen er das Licht der Öffentlichkeit gesucht habe.Angela Klein: „Lebensschützer“. In: SoZ. Nr. 11/2018. In der Folge wurde sein Name auch in weiteren überregionalen Medien verbreitet.9punkt – Die Debattenrundschau – Gesellschaft. In: Perlentaucher. 7. November 2018. Gemäß Recherchen von t-online.de hatte die den Grünen nahe stehende Heinrich-Böll-Stiftung bereits im Juni 2018 Hendricks‘ Realnamen publiziert. Sie war nicht abgemahnt worden, da es sich nach Einschätzung von Juristen um eine wahre Tatsachenbehauptung handelt.

Erfolgloses Vorgehen gegen BuzzFeed News