Der Alphapool-BONOFA-Prozess ist ein Strafprozess vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Saarbrücken, welcher die juristische Aufarbeitung eines mutmaßlichen Anlagebetrugs mit millionenhohem Schaden zum Ziel hat. Festgestellt wurden im Verfahren bislang sieben Millionen, vermutet werden weltweit Schadenssummen zwischen 50 und 100 Millionen Euro, die Zahl der geschädigten Privatanleger, im Wesentlichen aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Spanien, Italien, Brasilien, Zentralafrika, Malaysia, Singapur, Libanon und der Karibik, wird auf bis zu 60.000 geschätzt. Zunächst sind etwa 40 Prozesstage geplant. Der Prozess begann am 20. Oktober 2017, ein erstes Urteil erging am 2. März 2018, die Kammer verhängte bereits gegen drei Beschuldigte Freiheitsstrafen zwischen sechs und sieben Jahren. Seit Dezember 2018 sind diese Strafen auch rechtskräftig.

Mehreren Angeklagten wird vorgeworfen, seit 2005 über Jahre hinweg in betrügerischer Absicht ein Geschäftsmodell aus kombinierten Methoden des Netzwerk-Marketings und Merkmalen eines „partiellen“ Schneeballsystems betrieben zu haben, um sich zum Schaden der Anleger persönlich zu bereichern. Die dabei nach außen wirkenden Firmenkonstrukte trugen die Namen Alphapool und BONOFA. Nur vorgeblich wurden die von Anlegern aus Altersvorsorge und Ersparnissen freigestellten Gelder investiert, wobei jedoch stets im Unklaren blieb, woher die in Aussicht gestellten Gewinnausschüttungen überhaupt stammen sollten. Augenscheinlich sollte dies durch ein komplexes Bonussystem und selbstentwickelte Software verschleiert werden. Das Geschäftsmodell weist insofern ebenfalls Züge eines Ponzi-Schema auf. Es brach schließlich im Jahre 2016 zusammen, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anderthalb Jahre zuvor Unregelmäßigkeiten monierte.

Aufgrund der weltweit reichenden Verflechtungen der hier aufgebauten multinationalen Vertriebsstruktur über das Internet erfährt das Verfahren ein deutlich überregionales Medienecho.

Geschäftstätigkeit Alphapool Der Firma „Alphapool AG“ mit Sitz in Saarbrücken und im Alleineigentum der geschäftsführenden Gründer „Thomas K.“, „Detlef T.“ und „Gernot F.“ kam seit 8. Juni 2005 die Aufgabe zu, Investorengelder einzusammeln. Dazu verschaffte sie sich unter der Mitwirkung von zwei extern beauftragten Rechtsanwälten Zugang zu Bausparverträgen, langfristigen Kapitalanlagen, Renten- und Lebensversicherungen, die vor Laufzeitende gekündigt wurden, zudem Sparguthaben und Investmentdepots der geworbenen „Anleger“. Die Rückkaufwerte flossen nach Lösung der Verträge vorgeblich in nicht näher bezeichnete, jedoch als renditestark beschriebene Investments nach Wahl der Firma („Blind-Pool-Investment“). Dem „Anleger“ wurden traumhafte Ergebnisse in Aussicht gestellt, etwa „100% Rendite in kürzester Zeit“, „30% des Rückkaufwerts sofort, das Doppelte des Restbetrags nach acht Jahren“. Dabei hätte auch über Risiken belehrt werden müssen, welche durchaus die Möglichkeit eines Totalverlustes ohne Insolvenzschutz beinhalteten. Stattdessen wurde „sichere Anlage in Immobilien“ versprochen. Die Neukundengewinnung oblag dabei nicht dem (zahlenmäßig kleinen) angestellten Stammpersonal, sondern man bediente sich selbständiger „Vertriebspartner“. Gezielt wurde jeder „Anleger“ nach Vertragsschluss motiviert, weitere „Anleger“ zu benennen oder doch gleich selbst als Vertriebspartner tätig zu werden.

Das provisionsbasierte Vergütungssystem sollte Vertriebspartnern die Möglichkeit bieten, über eine bestimmte Stufenfolge aufzusteigen und dadurch ihren Verdienst schrittweise zu steigern. Üblich sollen je nach Stufe Provisionen von 10 bis 90 Promille der Vertragssumme gezahlt worden sein. Das Aufsteigen innerhalb der Hierarchie war durch das Erzielen von Mindestumsätzen in zwei aufeinander folgenden Quartalen möglich, wobei für Stufe sieben bis neun jeweils 250, 500, 1000 (Angaben in Tausend Euro) Kapitaleintrag zu erbringen waren. Bereits ab Stufe sechs wurde zusätzlich eine dauerhafte Bestandsprovision auf alle bisher eingebrachten Vermögenswerte gezahlt. Wurden Umsätze nicht mehr erreicht, folgte eine Rückstufung. Zusätzlich gab es Overhead-Provisionen, die einen Vertriebspartner am Verdienst der von ihm angeworbenen, in der Vertriebsstruktur hierarchisch unter ihm eingeordneten Vermittler beteiligten, ohne dass er selbst wieder aktiv werden musste. Schlüsselpositionen besetzten die Firmengründer. Die in der Summe recht kostenintensiven Provisionen, die sich zudem mit jeder Neuanwerbung eines Vertriebspartners erhöhten, beanspruchten unmittelbar einen bedeutenden Teil der eingenommenen Kundengelder und standen so von vornherein nicht als Kapital zur Erwirtschaftung von Gewinnen zur Verfügung. Typischerweise führt dies dazu, dass schon bald allfällige Provisionen und Ausschüttungen restlos aus den neu eingenommenen Kundengeldern bedient werden müssen. Versiegt dann der Nettozufluss an Kapital, droht der Zusammenbruch.

Im Januar 2013 beendete „Alphapool“ ihre Geschäftstätigkeit, verlegte den Sitz nach Leipzig und wandelte ihre Rechtsform zur „GmbH“. Am 31. Oktober 2014 wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufmerksam und gab dem Unternehmen die sofortige Abwicklung des aus ihrer Sicht „unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts gemäß §§ 1, 32, 54 KWG“ auf. Dies bedeutete, dass alle „verwalteten“ Kundengelder unverzüglich auszuzahlen wären, wozu die Firma aber nicht in der Lage war. Durch Beschluss des Amtsgerichtes Leipzig vom 5. Mai 2015 wurde für die „Alphapool GmbH“ ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter bestellt. Den Widerspruch gegen die Abwicklungsanordnung hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 20. Januar 2015 abgelehnt. Die daraufhin eingelegte Beschwerde wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25. Juni 2015 zurück. Aus einem Insolvenzgutachten ging hervor, dass die „Alphapool GmbH“ Verbindlichkeiten in Höhe von derzeit 5,8 Millionen Euro angesammelt hatte, alleine die Forderungen von 843 Anlegern summierten sich auf 5,6 Millionen Euro. Dem gegenüber standen kaum nennenswerte Aktiva, alleine die Aussicht, gegen eine wohl bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einen Anspruch auf gerichtlichem Wege zu erstreiten. Ob und in welchem Maße dies vor dem Hintergrund einer unerlaubten und mutmaßlich betrügerisch betriebenen Geschäftstätigkeit Erfolg versprechen könnte, blieb ungewiss. Im September 2015 war das Unternehmen zahlungsunfähig.

Schlimmer noch, im Juli 2018 sahen sich die geprellten Anleger mit neuen Forderungen konfrontiert. Nun beanspruchte der Insolvenzverwalter so genannte „Scheingewinnausschüttungen“, welche wohl in der Vergangenheit gezahlt wurden. Dem Verwalter und seinem 5. Sachstandsbericht zufolge haben zwischenzeitlich 618 Gläubiger Forderungen in Höhe von knapp 11,5 Millionen Euro als Insolvenzforderungen zur Tabelle angemeldet. Davon wurden bereits Forderungen in Höhe von 8,3 Millionen Euro festgestellt und Forderungen in Höhe von 3 Millionen Euro bestritten.

BONOFA Bis nach Liechtenstein führen Spuren im zweiten Ermittlungskomplex, hier hatte das Unternehmen „BONOFA Consulting GmbH“, gegründet am 19. August 2013 in Saarbrücken, zuletzt seinen Firmensitz. Es wurde offenbar versucht, über Netzwerke verschiedene Vertriebswege für ein parallel laufendes Pyramidensystem aufzubauen, das mutmaßlich zunächst aus Einnahmen der „Alphapool“ aufgebaut und (bis zur Insolvenz) wohl auch gespeist wurde. Die produktive Tätigkeit des Unternehmens „BONOFA – the future is now“ erschöpfte sich mutmaßlich in der Erstellung eindrucksvoller Online-Präsenzen und der professionellen Inszenierung von Motivations- und Trainings-Videos. Weiter trat das Unternehmen in der Organisation glanzvoller Werbeveranstaltungen („BONOFA-Day“, „BONOFA-Mega-Event“) hervor. Vor dieser Kulisse gab sich das bekannte Gründerduo der sonst eher zugeknöpft auftretenden „Alphapool“ aus dem Saarland – „Thomas K.“ und „Detlef T.“ – gerne arriviert. Man nahm auch den Pfälzer Computerspezialisten „Martin B.“ mit ins Boot. In feinen Anzügen, mit entsprechenden Statussymbolen wie Designer-Schmuck, Edel-Brillen und teuren Uhren ausgestattet, genehmigten sich die Initiatoren bis zu sechsstellige Jahresgehälter als „Direktoren“ und „Manager“. Sie präsentierten sich als vielbeschäftigt und stets reisend, am liebsten in Hubschrauber und Learjet, luxuriösen Automobilien und Motoryachten, vor der Skyline mondäner Metropolen. Willige Claqueure fanden sich in der zahlenmäßig beeindruckenden, multikulturell anmutenden Entourage der auf unterschiedlichen „Rankings“ („Bronze“ – „Silver“ – „Gold“ – „Star Diamond“ – „Double Star Diamond“, etc.) angekommenen „Sales manager“, welche die BONOFA-Bosse bei jeder Gelegenheit als „innovative Gründer“ hochleben ließen.

Das „Kerngeschäft“ widmete sich augenscheinlich einer geradezu inflationären Herstellung von Computertools, die hauptsächlich der Neugewinnung und Betreuung des Kundenstamms und der Online-Kommunikation dienten. Als Beispiele genannt wurden das „Professionelle Kontrollzentrum (Business-All-in-One) BAIO+“, „videopage7“, „promopage7“, „whiteboard7“, „Marketing Headquarters (MHQ)“ und das „Automatic Business System (ABS)“, die in Wirklichkeit aber bloß auf bestehenden Kommunikationsmöglichkeiten des Internets und bereits etablierten Social-Media- oder traditionellen Handelsplattformen aufsetzten und ihrem Nutzer kaum Mehrwert boten. Ständig befanden sich neue Tools („FileBird“, „Divvy“, „BAIOpro“) in Ankündigung, welche nach den Lippenbekenntnissen der Führung „neue Maßstäbe im Online-Network-Marketing“ setzen und „Internet-User am Wachstumsmarkt Online-Business direkt partizipieren“ lassen sollten. Die abschließende Krönung bildete das (nutzlose) „CUBE7“, welches aus den Umsätzen der an unterster Stufe des Pyramidensystems angesiedelten „Partner“ auf bekannten Handelsplattformen (wertlose) „Bonuspunkte“ („B.comPoints“, in Presseberichten „Luftballons“, „Trommelwährung“ und „Magic Beans“ bezeichnet) generierte, die zudem einem Verfallsdatum unterlagen. Deren Entsprechung wurde mit 15 Euro-Cent angegeben. Den wirtschaftlichen Aufstieg im System mussten sich die Partner erkaufen, je nach Engagement und Mitgliedschaft in (kostenpflichtigen) Programmen wie „Nonstop Bonus“, „Activate Bonus“, „PromoClub der Gewinner“, „Aventador Accelerator Bonus“ sollte der Wert der Boni auch ein Vielfaches dessen betragen können, bis zu (unrealistischen) 75 Prozent der von den untergeordneten Partnern getätigten Umsätze. Dafür musste Software an neu geworbene Partner („Registrierungsgebühr“ 30 Euro) oder höherwertige Bundles in einer Preisspanne von 100 bis 2.500 Euro „lizenziert“ werden. Mit Gutschrift eines mehrfachen „B.comPoint“-Punktebonus – eine halbe Million, laut Werbeversprechen also (mindestens) 75.000 Euro fiktiver Gegenwert für ein Softwarepaket zu 2.500 Euro – erschienen diese Ausgaben attraktiv. Nach außen wurde der Investitionscharakter des Systems negiert – man verkaufe schlicht „Softwarelizenzen“. Wer „Kasse“ machen wollte, stieß häufig auf Schwierigkeiten. Die Realisierung von Gewinnen aus den Boni klappte jenseits der vollmundigen Versprechen wohl keineswegs reibungslos. Dies wurde dann als „branchenüblicher Software-Bug“ heruntergespielt, an dem bereits „fieberhaft“ gearbeitet würde. Optionen zum Ausscheiden oder zur Rückerstattung der bereits gezahlten „Partner Gebühren“ gab es dem Vernehmen nach nicht. Es stand in Aussicht, dass die gesammelten Boni beim (geplanten) Börsengang des Unternehmens direkt in Aktien („BONOFA – Nachhaltigkeitskonzept“) konvertierbar wären. So hätten die Kunden des Unternehmens wohl in letzter Instanz (alternativlos) ihre (wertlosen) Boni in (noch wertlosere) Geschäftsanteile umzuwandeln.