Auf Antrag der Genehmigungsbehörde muss der Veranstalter einer Veranstaltung ein Alarmierungskonzept erstellen. Es kann als Anlage zum Sicherheitskonzept oder als Teil des Räumungskonzepts gefordert werden.
Inhalt In diesem Konzept müssen diverse Aspekte beschrieben werden, dazu zählen: Verantwortliche Personen Aufgaben, Qualifikation, Ausrüstung und Zuständigkeiten der Akteure Benennung der Person, die final den Alarm auslöst Ablauf vor und nach einem Alarm Aufzählung und örtliche Beschreibung der vorhandenen Alarmanlagen Mustertexte für DurchsagenMerkblatt der Stadt Kiel – PDF-Datei, abgerufen am 6. November 2018
Rechtliche Grundlagen Gesetze über die allgemeine Sicherheit und Ordnung Muster-Versammlungsstättenverordnung § 10 Abs. 2 ArbeitsschutzgesetzArbeitsschutzgesetz – abgerufen am 6. November 2018
Einzelnachweise
Kategorie:Veranstaltungstechnik