mini|Burgruine Alt Wädenswil mini|Grundmauern des Johanniterhauses auf der Ruine Alt-Wädenswil Die Johanniterkommende Wädenswil war eine Niederlassung des Johanniterordens zwischen Wädenswil und Richterswil (Bezirk Horgen, Kanton Zürich, Schweiz). Das Ordenshaus wurde um 1300 von der Kommende Bubikon aus gegründet und wurde kurz nach 1330 eine eigenständige Kommende. 1549/50 wurde die Kommende schliesslich an die Stadt Zürich verkauft. Das ehemalige Burg- und Kommendegelände gehört heute zur Gemeinde Richterswil, der südöstlich anschließenden Nachbargemeinde von Wädenswil.

Lage Die Gebäude der Kommende lagen in bzw. bei der Burg Wädenswil, heute die Burgruine Alt-Wädenswil. Die anfangs des 14. Jahrhunderts errichteten Kommendegebäude lagen durch einen Graben getrennt östlich der Hauptburg bzw. der ursprünglichen Burg. Laut dem Inventar, das nach dem Verkauf 1550 aufgenommen wurde, hatte das Gebäude dreizehn Räume. Das ehemalige Burg- und Kommendegelände gehört heute zur Gemeinde Richterswil, der Nachbargemeinde von Wädenswil.

Die Herrschaft Wädenswil gehörte ursprünglich zur Diözese Konstanz. Die Kommende Wädenswil wurde dem (Gross-)Priorat Alemannia des Johanniterordens zugeordnet, das den grössten Teil Deutschlands, Nordwestpolen, die Niederlande, jeweils einen sehr kleinen Teil von Österreich, Belgien und Lothringen (jeweils eine Kommende/Niederlassung), das Elsass und die Schweiz umfasste. Der Begriff Grosspriorat Deutschland wie er häufig in der Literatur zu finden ist, ist insofern etwas irreführend. Das Priorat Alemannia, im Spätmittelalter dann Grosspriorat genannt, war im Mittelalter in acht Balleien untergliedert. Wädenswil gehörte zur Ballei der Oberen Lande, die Süddeutschland, Elsass und die Schweiz sowie je eine Kommende in Vorarlberg und in Lothringen umfasste. Sie war damit grösste Ballei in der Ordensprovinz Alemannia. Das (Gross-)Priorat Alemannia bildete neben dem (Gross-)Priorat Böhmen, Mähren, Österreich und Polen, dem Priorat Ungarn und dem Priorat Dacien (Dänemark und Skandinavien) die sogenannte Deutsche Zunge des Johanniterordens.

Geschichte Die Geschichte der Kommende vom Erwerb bis zum Verkauf an die Stadt ist vergleichsweise gut dokumentiert.

Erwerb Am 17. Juli 1287 kauften Heinrich von Lichtensteig, der Kommendator der Kommende Bubikon, und Berenger von Lauffen, der stellvertretende Prior der Ordensprovinz Alemannia die Herrschaft Wädenswil (heute die Gemeinden Wädenswil, Richterswil, Schönenberg, Hütten und Uetikon am See) mit dem Herrschaftssitz auf der Burg Wädenswil (heute Ruine Alt-Wädenswil) von Rudolf III., der keine Leibeserben hatte, um 650 Mark Silber. Letzterer behielt sich allerdings die Nutzung auf Lebenszeit vor. Dreizehn Jahre später starb Rudolf III. als letzter Freiherr der Herrschaft Wädenswil. Allerdings erhoben auch seine weiter entfernten Verwandten Anspruch auf das Erbe. Nach einem Schiedsspruch König Albrechts I. vom 1. Dezember 1300 mussten diese Erben vom Johanniterorden mit weiteren 270 Mark Silber abgefunden werden.

Allerdings hatten im Gebiet der Herrschaft Wädenswil auch noch andere geistliche Institutionen gewisse Rechte und die weitere Erwerbspolitik des Johanniterordens zielte darauf ab, ein möglichst geschlossenes Herrschaftsgebiet mit allen Rechten zu schaffen. Das Kloster Einsiedeln und die Fraumünsterabtei Zürich hatten einige Leibeigene im neuerworbenen Herrschaftsgebiet. Der Kommendator Heinrich von Lichtensteig erreichte 1290, dass Gottfried von Hünenberg, der Vogt dieser Klosterleibeigenen, versprach (oder versprechen musste?), die Vogtei über diese Leute nicht an Dritte zu veräussern. Es gelang dem Orden aber erst 1408 die Vogtei für 900 Gulden von Bürgermeister und dem Rat von Zürich zu kaufen. Erstaunlicherweise brachten die Leibeigenen selber die Kaufsumme auf und wurden aus der Leibeigenschaft entlassen.

Das Kloster Wettingen verkaufte 1291 für 400 Gulden den Kirchensatz und die Vogtei über die Kirche von Wädenswil an den Orden. 1427 konnte der Orden weitere Rechte aus dem Besitz des Götz von Hünenberg erwerben. In den Orten Wädenswil, Richterswil, Schönenberg, Hütten und Uetikon am See hatte der Orden nun die hohe und niedere Gerichtsbarkeiten und die meisten Rechte an sich gebracht. Bereits 1298 nannte sich der Kommendator von Bubikon, Hugo von Werdenberg, erstmals auch Kommendator von Wädenswil. Ab 1322 hatte die Kommende Wädenswil auch ein eigenes Siegel. Spätestens 1330 wurde Wädenswil eine selbständige Johanniterkommende mit eigenem Kommendator. Der bisherige Kommendator Hugo I. von Werdenberg übernahm die neue Kommende Wädenswil, während für die Mutterkommende Bubikon ein neuer Kommendator eingesetzt wurde.

Der Kommendator Hugo II. von Werdenberg-Sargans kaufte 1358 von den Freiherren von Tengen Hof, Kirche und Kirchensatz von Küsnacht für die hohe Summe von 1093 Mark Silber und errichtete dort ein Ordenshaus für sechs Priesterbrüder und sechs Diener/Laien. Dazu musste er allerdings hohe Darlehen aufnehmen, für die er die Kommenden Bubikon, Hohenrain und Wädenswil als Pfand setzte. 1372 beantragte er bei Papst Gregor XI. in Avignon die Inkorporierung der Pfarrkirche Küsnacht in das neue Ordenshaus, die 1373 durch Bevollmächtigte des Churer Bischofs Friedrich von Erdingen durchgeführt wurde. Die Kommende Wädenswil gehörte zu dieser Zeit zu den bedeutenderen Kommenden im deutschen Großpriorat. Den Heimbacher Vergleich von 1382, den der Großprior Conrad von Braunsberg mit der Ballei Brandenburg abschloss, unterzeichnete auch der Wädenswiler Kommendator Hartmann von Werdenberg.

1409 wurden die Rechtsverhältnisse in der Herrschaft Wädenswil aufgezeichnet. Vor 1495 geriet die Kommende erneut in die Abhängigkeit von Bubikon. Ab der Mitte des 15. Jahrhunderts erhielt der jeweilige Grossprior der Ordensprovinz Alemannia die Kommenden Bubikon und Wädenswil als Tafelgut. Grossprior Johann Loesel residierte hauptsächlich in Wädenswil. Allerdings wurden die beiden Kommenden bereits damals von Verwaltungsbeamten, sog. Schaffnern, verwaltet.

Wirtschaftliche Lage Die Kommende Wädenswil kann als ausgesprochen ertragreiche Kommende bezeichnet werden. Nach dem Visitationsbericht von 1495 kamen aus den Orten Richterswil, Wollerau, Hütten, Rüti, Wädenswil, Hangenmols und In der Eychen immerhin 563 Scheffel ungereinigter Spelz und 12 Scheffel gereinigter Spelz ein 275 Scheffel Hafer, 175 Salm Wein und 136 Gulden 23 Schillinge an Bargeld. Nach Abzug der Ausgaben verblieb ein Reingewinn von 322 rheinischen Goldgulden. 1541 stellte sich die Situation noch besser dar. Damals belief sich der Reingewinn auf 924 Gulden 13 Schillinge. 1489 musste die Kommende Wädenswil jährlich 38 Gulden als sog. Responsgeld an die Ordenszentrale abführen. Diese Abgabe stieg nach der Neuansetzung 1501 auf jährlich 71 Gulden.

Konvent In Wädenswil existierte anfangs des 14. Jahrhunderts ein kleiner Konvent von Priesterbrüdern und Laien neben dem Kommendator. 1310 lebten dort vier Brüder und der Verwalter, 1332 treten ebenfalls vier Brüder des Konvents als Zeugen auf. Im Kapitel von Heimbach von 1367 (Generalversammlung des Priorats Alemannia) wurde für Wädenswil demgegenüber ein Konvent von nur einem Priesterbruder und neun Laien beschlossen. Ein Hospital ist für Wädenswil nicht belegt. Der Konvent scheint jedoch Herberge gewährt und auch Pflegedienste geleistet zu haben. Mit dem Niedergang und dem Nachwuchsmangel des Johanniterordens im späteren 15. Jahrhundert verwalteten 1495 bereits Weltgeistliche die Pfarreien Wädenswil und Richterswil, ein Konvent existierte nicht mehr. Allerdings amtete noch ein Ordensbruder als Schaffner auf der Burg bzw. im Johanniterhaus. Die Kommendatoren, die ja zugleich auch Grosspriore der Ordensprovinz Alemannia waren, hielten sich nur noch gelegentlich in den Kommendegebäuden auf. 1541 verwaltete der weltliche Schaffner Johannes Wirz die Kommende.

Beziehungen zu Zürich Die Herrschaft Wädenswil bzw. des weltliche Herrschaftsgebiet der Kommende Wädenswil lag am Südufer des Zürichsees, im Grenz- und Interessengebiet zwischen der alten Eidgenossenschaft und der Reichsstadt Zürich. 1342 schloss der damalige Kommendator Herdegen von Rechberg einen Burgrechtsvertrag mit der Stadt Zürich ab. Die Konventsmitglieder waren quasi Bürger der Stadt Zürich und erhielten auch ein Versprechen auf Schutz. Sie mussten dafür aber eine Steuer von 5 Pfund Heller bezahlen. 1377 wurde der Vertrag von Kommendator Hartmann von Werdenberg-Sargans erneuert. 1412 wurde es erneut durch Kommendator Hugo von Montfort-Bregenz bestätigt. mini|Johann Loesel vermittelt im Boot im Februar 1446 im Alten Zürichkrieg zwischen den Eidgenossen und der Reichsstadt Zürich (aus Gerold Edlibachs Zürcher Chronik). Die enge Anlehnung an Zürich hatte allerdings ihren Preis. Die ursprüngliche Exemption der Kommende von allen weltlichen und geistlichen Gerichten oder Unabhängigkeit wurde zunehmend ausgehöhlt. Auch griff Zürich immer mehr in die inneren Angelegenheiten der Herrschaft Wädenswil ein und wurde zum zweiten Herrn der Untertanen der Herrschaft Wädenswil. Bereits Kommendator Hugo von Montfort-Bregenz (1412 bis 1444) vereinbarte mit Zürich, dass die Zürcher Frevelgerichtsordnung auch in der Herrschaft Wädenswil gelten sollte. Es gelang dem Kommendator Johann Loesel auch nicht ganz, die Herrschaft Wädenswil aus den kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen der Alten Eidgenossenschaft und der Reichsstadt Zürich während des Alten Zürichkriegs herauszuhalten. mini|hochkant|Epitaph für den Großprior Johann von Hattstein in der Bartholomäus-Kirche in Heitersheim In der ersten Phase des Krieges stationierte die Stadt Zürich 1439/40 Truppen auf dem Gebiet der Herrschaft. Sie mussten nach der Niederlage der Zürcher bei Pfäffikon und dem Frieden von Kilchberg (1460) wieder abgezogen werden, auch das Burgrecht der Kommende Wädenswil mit der Reichsstadt Zürich musste aufgelöst werden. Die Kommende Wädenswil konnte so in den weiteren Auseinandersetzungen tatsächlich ihre Neutralität wahren. Über grössere Schäden ist nichts bekannt. Nach mehreren Niederlagen der Zürcher und deren glänzendem Sieg in der Seeschlacht bei Männedorf auf dem Zürichsee vermittelte im Februar 1446 der damalige Kommendator von Wädenswil Johann Loesel im Boot auf dem Zürichsee zwischen den verfeindeten Eidgenossen und der Reichsstadt Zürich. Bis zum endgültigen Friedensschluss dauerte es aber noch weitere vier Jahre. Nach dem Vergleich im Kloster Kappel (8. April 1450) bzw. nach dem endgültigen Schiedsverfahren von Einsiedeln (13. Juli 1450) zwischen den Eidgenossen und der Reichsstadt Zürich erneuerte Johann Loesel als Kommendator von Wädenswil am 4. Juli 1450 das Burgrecht mit Zürich. Auch die folgenden Kommendatoren erneuerten das Burgrecht mit Zürich jeweils bei ihrem Amtsantritt.

Schon unter Kommendator Johann Loesel griff die Stadt Zürich indirekt durch Schiedssprüche in die inneren Angelegenheiten der Kommende ein. So 1451 und 1454 bei Streitigkeiten um Zehntleistungen, dem Unterhalt des Chors der Kirche, Bannwein und Waldnutzung sowie 1455 über die Nutzung von Kirchengut. Unter Kommendator Walter von Bussnang entschied Zürich Streitigkeiten zwischen Kommendator und seinen Untergebenen über die Gerichtsordnung, Mannschaftsrecht, gewerbliches Recht, die Nutzung von Allmende und Wald, und das Abhalten von Gemeindeversammlungen durch den sogenannten Bussnangbrief. 1466/67 wollte Zürich durchsetzen, dass auch die Untertanen der Herrschaft Wädenswil durch Zürich besteuert wurden. Einige Untertanen weigerten sich und Zürich besetzte das Territorium. Dies hätte beinahe zum erneuten Ausbruch des Krieges mit der alten Eidgenossenschaft geführt. Die als Schiedsrichter angerufene Stadt Bern entschied zugunsten von Zürich.