Friedrich Moritz „Fritz“ Mainzer (* 17. März 1875 in Darmstadt; † 15. August 1955 in London) war ein deutscher Jurist aus Darmstadt, Verfolgter des Naziregimes und Emigrant aus dem Deutschen Reich während der Jahre 1933 bis 1945. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs vertrat er von London aus Klienten in Wiedergutmachungsverfahren und bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Zu den von Friedrich Mainzer ausgebildeten Assessoren zählte auch der spätere Bundesaußenminister Heinrich von Brentano.
Leben und Beruf vor 1933 Friedrich Moritz Mainzer ist der Sohn des „Großhl. Hofg. Advocat Dr. Baruch Mainzer“, später Justizrat, und dessen Ehefrau Mathilde, geborene Simon von Mainz,:Datei:Mathilde Simon%2C Mauergasse 19 (Wiesbaden).jpg die damals in der Neckarstraße 18 in Darmstadt wohnten. Baruch Mainzer unterhielt seit 1869 eine eigene Anwaltspraxis in Darmstadt, in die später sein Sohn Friedrich Moritz eintrat.Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Wiedergutmachungsverfahren Friedrich Moritz Mainzer
Über Mainzers Kindheit und Jugend ist nichts bekannt. Er studierte Jura an der damaligen Ludwigs-Universität in Gießen, wo er 1896 die Fakultätsprüfung mit der Note „sehr gut“ ablegte.Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Zulassung und Entziehung der Zulassung von Friedrich Moritz Mainzer als Rechtsanwalt Auch sein weiterer Werdegang scheint durch hervorragende Leistungen gekennzeichnet sein, wie der später für ihn und seine Erben als Anwalt in dem Wiedergutmachungsverfahren auftretende Awigdor Leopold OppenheimUnter der Signatur HStAM Bestand 270 Kassel Nr. 3526 existiert über ihn eine Akte im Hessischen Staatsarchiv Marburg. Auch darin geht es um Wiedergutmachungs- und Entschädigungsansprüche. herausstellte: „Dr. Friedrich Mainzer war ein ungewöhnlich befaehigter Jurist.- Er hatte am 21. Dezember 1900 die Assessorpruefung mit der Note ‚Sehr gut‘ bestanden und ihm war bestaetigt worden, dass er unter saemtlichen zugleich mit ihm geprueften Kandidaten an erster Stelle stehe.“Schreiben von A. L. Oppenheim an das Regierungspräsidium Darmstadt, 13. November 1957, in: Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Wiedergutmachungsverfahren Friedrich Moritz Mainzer Aufgrund dieses sehr guten Examens erhielt Mainzer das Angebot, als Staatsanwalt in den Staatsdienst einzutreten. Er verzichtete jedoch auf dieses Angebot und trat in die Kanzlei seines Vaters ein. Nachdem dieser noch im gleichen Jahr verstorben war, übernahm Friedrich Moritz Mainzer die Kanzlei. Sie befand sich damals bereits in dem der Familie gehörenden Haus Bismarckstr. 48, wo sie später von den Nazis verwüstet wurde.
Eher ungewöhnlich für einen späteren Wirtschaftsanwalt war die juristische Auseinandersetzung, in der er noch am Beginn seiner beruflichen Karriere den damaligen Darmstädter Rabbiner David Selver in einem Kündigungsprozess gegen die Jüdische Gemeinde Darmstadt vertrat. In dem sehr komplexen Prozess, in dem es vor allem auch darum ging, ob der Jüdischen Gemeinde überhaupt ein Kündigungsrecht gegenüber dem großherzoglichen Beamten Selver zustand, konnte Mainzer die Kündigung abwenden und seinem Mandanten einen versorgungsrechtlich gesicherten Rückzug aus seinem Amt ermöglichen.
Mainzer, der mit Elfriede Barbara Adler (* 29. März 1880 in Ludwigshafen – † 30. April 1960 in London) verheiratet war – einer „für gewöhnlich eleganten, kühlen Dame“Marlies Wolf Plotnik: We came to America, S. 18 –, war als Rechtsanwalt am Landgericht und am Oberlandesgericht in Darmstadt zugelassen, sowie an der Kammer für Handelssachen in Offenbach. In einer Eidesstattlichen Versicherung vom 9. Juli 1951 erklärte er: „Ich hatte eine ausgedehnte Praxis, die im wesentlichen aus konsultativer Tätigkeit bestand. Meine Tätigkeit bei den Gerichten hatte ich stark eingeschränkt.“Eidesstattlichen Versicherung, in: Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Wiedergutmachungsverfahren Friedrich Moritz Mainzer Was es mit dieser „konsultativen Tätigkeit“ (beratenden Tätigkeit) auf sich hatte, ergibt sich aus einer Erklärung von Elfriede Mainzer: „Zu Banken und Kartellen bestanden folgende Beziehungen: Dr. F. M. Mainzer war juristischer Berater der Grossbanken in Frankfurt a. M., ferner Berater des I.G-Farbenkonzerns; er war im Aufsichtsrat sehr vieler Unternehmen, besonders in Papierfabriken, Schuhfabriken und den massgebenden Sekt-Fabriken.“Angaben von Elfriede Mainzer zu einem Fragebogen, undatiert, vermutlich Ende 1957/Anfang 1958, in: Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Wiedergutmachungsverfahren Friedrich Moritz Mainzer. In der Kanzlei waren nach Elfriede Mainzer zwei weitere Anwälte tätig, zwei bis drei Assessoren und ebenso viele Referendare, ein Bürovorsteher, ein Registrar (Person, die für die Verwaltung der Akten zuständig war), sechs Sekretärinnen und weitere Hilfskräfte. Im Nachhinein könnte man von einer gutgehenden Wirtschaftskanzlei sprechen, über deren wirtschaftliche Situation Friedrich Moritz Mainzer noch 1951 sagte: „Meine Praxis war recht lukrativ. Selbst als in Folge der Judenpolitik der Nazis im allgemeinen die Berufstätigkeit der jüdischen Anwälte sehr litt, hat sich das bei mir nicht sehr geltend gemacht, weil eben meine Praxis eine wesentlich konsultative war und weil in Folge Wegfall der Gerichtspraxis meine Unkosten sanken.“
Dass Mainzer mit seiner Behauptung von der recht lukrativen Praxis nicht übertrieben hat, aber auch dazu neigte, seinen Wohlstand demonstrativ zur Schau zu stellen, erwähnt Marlies Plotnik in ihren Erinnerungen:
Die Jahre bis zur Emigration Auch wenn Mainzer zuvor noch betonte, dass die Auswirkungen der nationalsozialistischen Machtergreifung für seine Kanzlei noch relativ gering waren, musste er nach 1933 viele Erniedrigungen und Anfeindungen ertragen. Er berichtete davon in einem Schreiben vom 17. März 1952 an die WiedergutmachungskammerSchreiben F. Mainzers vom 17. März 1952, in: Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Wiedergutmachungsverfahren Friedrich Moritz Mainzer: Am 1. April 1933, dem Tag des Judenboykotts, wurden an seinem Wohnhaus und vor seinem Büro Plakate mit der Inschrift „Der Jude lügt, der Jude betrügt“ angebracht. Am 3. April 1933 wurde er vorübergehend „wegen konterrevolutionärer Betätigung“ verhaftet. „Am 1. Mai 1933 wurde mein Sozius und Mitarbeiter Herr Rechtsanwlt Rothschild aus der Anwaltsliste gestrichen, weil die Verordnung sagte, weder sein Vater noch sein Sohn im Krieg gefallen waren. Sein Vater war nur schwer verwundet worden.“ Mitarbeiter beendeten ihre Tätigkeit bei ihm, weil sie Angst um ihr berufliches Fortkommen hatten. Als ausdrückliche Ausnahmen erwähnt er einen Herrn Dr. Wissmann und den Rechtsreferendar Sturmfels. Otto A. Sturmfels ist später einer von Mainzers Rechtsvertretern in dessen Wiedergutmachungsverfahren.Sturmfels hatte 1954 seine Kanzlei in der Frankfurter Str. 16 1/2 in Darmstadt. Die Behörden hätten auf Klienten eingewirkt, „ihre Beziehungen zu dem jüdischen Anwalt zu lösen, da sie sonst Schaden hätten“. Einem höheren Beamten habe seine vorgesetzte Dienstbehörde „mit Entlassung gedroht, wenn er nicht seinen Anwalt wechselt“. Dies sei in der Personalakte vermerkt worden. Ein höherer Marineoffizier sei bei seinem Eintritt in seine Kanzlei von SA-Leuten fotografiert worden, „und man habe ihm gesagt, sein Bild komme in den Stürmer“. Mainzer selber war von dem am 7. April 1933 verabschiedeten Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, durch das die Zulassung jüdischer Rechtsanwälte aufgehoben wurde, noch nicht direkt betroffen. Entweder genoss er das Frontkämpferprivileg, oder seine Zulassung war vor dem 1. August 1914 erfolgt, beides Ausnahmen, die das Gesetz zunächst gewährte. Wie oben schon zitiert konnte er die von ihm so bezeichnete „konsultative Praxis“ weiterhin aufrechterhalten, was aber Schikanen nicht ausschloss. So teilte Mainzer am 11. Februar 1937 seinem Klienten Ferdinand Marxsohn mit: „Zu meinem Bedauern konnte ich Sie am 10.ds.Mts. nicht empfangen, da ich nach einem Beschluss des Vorstands der Anwaltskammer am Mittwoch Nachmittag niemanden empfangen darf.“HHStAW: Beratung, Vertretung Marxsohn durch Dr. Mainzer und Dr. Wolf
Mit der „Fünften Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ vom 27. September 1938 wurde dann auch Mainzers Zulassung zum 30. November 1938 aufgehoben. Mainzer muss als unmittelbare Reaktion darauf bei der Justizverwaltung seine Zulassung als jüdischer Konsulent beantragt habenDer Antrag selber ist in den Akten nicht vorhanden, aber die Reaktionen der Justizverwaltung darauf., was nach § 8 der „Fünften Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ grundsätzlich möglich war. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Darmstadt sprach sich am 21. November 1938 vehement gegen das Gesuch Mainzers aus. „Mainzer hat in langjähriger Berufsausübung unter Beweis gestellt, dass er für die Rechtspflege im nationalsozialistischen Staat untragbar ist.“ Am 12. Dezember 1938 bestand der Darmstädter Oberlandesgerichtspräsident weiterhin darauf, dass ihm vom Landgericht ein Personal- und Befähigungsnachweis vorzulegen sei. Ob das Verfahren noch weiter betrieben wurde, lässt sich aus den Akten nicht entnehmen.
Friedrich Mainzer hatte in der Zwischenzeit neben diesen beruflichen Demütigungen viel existentiellere Bedrohungen hinzunehmen. Seine Praxis in der Bismarckstr. 48 wurde während der Novemberpogrome 1938 zerstört und er verhaftet: Nach seiner Freilassung betrieb er seine Emigration.