mini|Seit 1946 Amtssitz des Bundespräsidenten: der Leopoldinische Trakt der Hofburg in Wien mini|Amtlicher Stimmzettel Die Bundespräsidentenwahl in Österreich 2022 war die 14. Direktwahl eines österreichischen Staatsoberhaupts durch das Bundesvolk seit der Bundespräsidentenwahl 1951.
Der bisherige Amtsinhaber Alexander Van der Bellen erhielt bereits im ersten Wahlgang am 9. Oktober 2022 mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen und ist daher wiedergewählt. Die offizielle Verlautbarung des Wahlergebnisses durch das Bundesministerium für Inneres erfolgte am 17. Oktober 2022.Kundmachung über das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022 (PDF, 609 KB) Die Angelobung des wiedergewählten Bundespräsidenten erfolgte am 26. Jänner 2023.
Termin Der Wahltermin wird durch Verordnung der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates festgelegt und durch Kundmachung ausgeschrieben. Bei dieser Ausschreibung wird auch jener Stichtag festgelegt, nach dem sich die Fristen richten, die für die Durchführung der Bundespräsidentenwahl von Belang sind.bmi.gv.at - Bundespräsidentenwahl
Eine konkrete Vorgabe für die Festlegung des Termins besteht demnach nur insofern, als der nächste Bundespräsident am 26. Jänner 2023 angelobt werden muss.
Am 26. Juni 2022 gab die Bundesregierung den 9. Oktober 2022 als Wahltermin bekannt. Eine Stichwahl hätte, falls nötig, vier Wochen später am 6. November stattgefunden.
Wahlrecht Formale Voraussetzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Bundespräsidentenwahl finden sich im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), in Verbindung mit dem Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 (BPräsWG). Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger, die spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch eine gerichtliche Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für das passive Wahlrecht ist die Vollendung des 35. Lebensjahres erforderlich.
Als Voraussetzung, um als Kandidat zur Wahl des Bundespräsidenten antreten zu können, müssen bei der im Innenministerium eingerichteten weisungsfreien Bundeswahlbehörde gemeinsam mit dem Kandidatenvorschlag mindestens 6.000 angeschlossene Unterstützungserklärungen vorgelegt werden; gleichzeitig muss gemäß BPräsWG ein Kostenbeitrag von 3.600 Euro erbracht werden.
Unterstützungserklärungen konnten ab dem Stichtag (9. August 2022) gesammelt und eingereicht werden. Wahlberechtigte Bürger können mit dem Formular der Unterstützungserklärung genau einen Kandidaten unterstützen, indem sie dieses in ihrer Hauptwohnsitzgemeinde vor einem Beamten ausfüllen und unterschreiben, vom Beamten bestätigen lassen und an die Kandidatenadresse senden. Die Einbringungsfrist endete am 37. Tag vor dem Wahltag (2. September 2022) um 17 Uhr. Kandidaten, denen das Einbringen eines gültigen Wahlvorschlags nicht gelingt, erhalten gemäß BPräsWG ihren Kostenbeitrag zurück.
Nach Überprüfung der eingereichten Kandidatenvorschläge inkl. Unterstützungserklärungen und Kostenbeiträge gab die Bundeswahlbehörde am 7. September 2022 die offiziellen Kandidaten bekannt.
Wahlmodus Jeder Wähler hat eine Stimme, die er durch Ankreuzen am Wahlzettel genau einem Kandidaten geben kann. Steht nur eine wahlwerbende Person zur Wahl, erfolgt die Stimmabgabe durch Ankreuzen von „ja“ oder „nein“ ( zweiter Satz BPräsWG).
Gewählt ist jene wahlwerbende Person, die mehr als der Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich vereint (§ 17 erster Satz BPräsWG). Ist dies im ersten Wahlgang für keinen der Wahlwerber der Fall, so findet ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben („engere Wahl“, in Verbindung mit Abs. 1). Bei gleicher Stimmenanzahl zweier Bewerber entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los über die Teilnahme am zweiten Wahlgang (§ 18 letzter Satz).
Für den Fall, dass aus dem zweiten Wahlgang kein Wahlwerber mit mehr als der Hälfte aller gültigen Stimmen hervorgeht, sondern beide Stimmengleichstand erlangt haben, ist nach Abs. 3 die engere Wahl – unter sinngemäßer Anwendung der Wahlbestimmungen für den zweiten Wahlgang – so lang zu wiederholen, bis sich eine Mehrheit entsprechend § 17 erster Satz (siehe oben) ergibt.
Anzahl der Wahlberechtigten Laut Innenministerium waren laut endgültigen Angaben 6.363.489 Staatsbürger wahlberechtigt, 61.113 davon mit Wohnsitz im Ausland.Bundeswahlbehörde: Endgültige Zahl der Wahlberechtigten. Gegenüber dem ersten Wahlgang 2016 ist die Zahl der Wahlberechtigten damit geringfügig gesunken (6.382.507 – 42.830 davon mit Wohnsitz im Ausland). Nach Ende der Einspruchsfrist und dem Berichtigungsverfahren wurde die endgültige Zahl der Wahlberechtigten am 7. Oktober veröffentlicht.
Anzahl der ausgestellten Wahlkarten mini|Wahlkarte Nach Bekanntgabe der offiziellen Kandidaten am 7. September erfolgte der Druck der amtlichen Stimmzettel. Seit 13. September erfolgte der Versand der beantragten Wahlkarten durch die Gemeinden. Der letztmögliche Zeitpunkt zur schriftlichen Beantragung einer Wahlkarte war Mittwoch, der 5. Oktober. Der letztmögliche Zeitpunkt zur persönlichen Beantragung und Abholung in der eigenen Hauptwohnsitz-Gemeinde war Freitag, der 7. Oktober.
Die Anzahl der ausgestellten Wahlkarten in Österreich wurde am Abend des 7. Oktober bekanntgegeben: ausgestellt wurden insgesamt 958.136 Wahlkarten, davon 60.264 an im Ausland lebende Wahlberechtigte. Demnach haben 15,1 % der Wahlberechtigten eine Wahlkarte beantragt. Im Vergleich dazu wurden vor dem ersten Wahlgang 2016 insgesamt 641.975 Wahlkarten ausgestellt, davon 39.079 an im Ausland lebende Wahlberechtigte. Damals haben also 10,1 % der Wahlberechtigten eine Wahlkarte beantragt.Bundeswahlbehörde: Zahl der ausgestellten Wahlkarten.
Wahlkarten müssen am Wahltag bis 17:00 Uhr bei der jeweiligen Bezirkswahlbehörde eintreffen, um gezählt zu werden. Die Österreichische Post bietet dazu einmalig eine Sonderentleerung aller Postkästen in Österreich am Samstag, 9.00 Uhr, an – damit die abgegebenen Briefwahlkarten fristgerecht am Sonntag zugestellt werden. Die Wahlkarten werden dann am Montag, dem 10. Oktober von den Bezirkswahlbehörden ausgezählt.
Wahlwerber Amtsinhaber Alexander Van der Bellen hat am 22. Mai 2022 mitgeteilt, für eine zweite Amtszeit zu kandidieren. Von den Parlamentsparteien hat nur die FPÖ einen Gegenkandidaten, nämlich Walter Rosenkranz, nominiert. Von den zwei Dutzend Personen, die die für ein Antreten nötigen Unterstützungserklärungen sammeln wollten, haben dies außer den beiden Vorgenannten Michael Brunner, Gerald Grosz, Heinrich Staudinger, Tassilo Wallentin und Dominik Wlazny (alias Marco Pogo) geschafft. Kandidaten +NameParteimitgliedschaftEinige Bewerber gehören zwar formell (noch) einer Partei an, aber fast alle angeführten Personen bezeichnen sich im Zuge ihrer Kampagne als „parteilos“, „überparteilich“ bzw. „unabhängig“.BerichterstattungWeblinkGültiger Wahlvorschlag eingereicht?Kundmachung der Wahlvorschläge für die Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022MFG27. Juni 2022parteilos21. Juni 2022FPÖ12. Juli 2022parteilos13. August 2022Die Grünen (ruhend)22. Mai 2022parteilos11. August 2022 (alias Marco Pogo)Bierpartei13. Juni 2022
Dominik Wlazny alias Marco Pogo gab am 19. August 2022 als erster Kandidat bekannt, die 6000 nötigen Unterstützungserklärungen gesammelt zu haben. Daneben galt zu diesem Zeitpunkt die Kandidatur von Alexander Van der Bellen und Walter Rosenkranz als wahrscheinlich. Am 24. August wurde verlautbart, dass sowohl Gerald Grosz als auch Tassilo Wallentin die nötigen Unterstützungserklärungen gesammelt haben, tags darauf, dass dies auch auf Michael Brunner zutreffe. Walter Rosenkranz reichte am 30. August 18.500 Unterstützungserklärungen ein, Heinrich Staudinger ließ am 1. September verlautbaren, genügend Unterstützungserklärungen gesammelt zu haben. Am letztmöglichen Tag, dem 2. September, legte Amtsinhaber Alexander Van der Bellen die nötigen Unterstützungserklärungen vor.
Erfolglose Bewerber Daneben kündigten 17 weitere Personen eine Kandidatur an, reichten jedoch keinen gültigen Wahlvorschlag ein. +NameParteimitgliedschaftEinige Bewerber gehören zwar formell (noch) einer Partei an, aber fast alle angeführten Personen bezeichnen sich im Zuge ihrer Kampagne als „parteilos“, „überparteilich“ bzw. „unabhängig“.BerichterstattungWeblinkGültiger Wahlvorschlag eingereicht?Diese Personen sind in der „Kundmachung der Wahlvorschläge für die Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022“ nicht aufgelistetJohann Peter Schutteparteilos22. Mai 2022Robert Marschallparteilos22. Mai 2022Wolfgang Ottowitzparteilos26. Mai 2022David PackerBestes Österreich11. August 2022Hubert Thurnhoferparteilos22. Mai 2022Konstantin Haslauerparteilos22. Mai 2022Rudolf Remigius Kleinschnitzparteilos22. Mai 2022Martin WablMartin Wabl zog auf seiner Website seine Ankündigung während des Zeitraums, in dem Unterstützungserklärungen gesammelt werden können, zurück.parteilos22. Mai 2022Thomas Schaureckerparteilos22. Mai 2022Franz Josef Gollowitschparteilos21. Juni 2022Barbara RiegerEs besteht Namensgleichheit mit der österreichischen Schriftstellerin Barbara Rieger.parteilos26. Juni 2022Gerhard KuchtaDemokratische Alternative5. Juli 2022Helga Eggerparteilos22. Juli 2022Anatolij Volkparteilos9. August 2022Mark Hanno Fesslparteilos9. August 2022Oliver Hoffmannparteilos14. August 2022Roland Ludomirskaparteilos14. August 2022
Positionierung der Parlamentsparteien ÖVP Nach der Bekanntgabe Van der Bellens hat die ÖVP beschlossen, keinen eigenen Kandidaten ins Rennen zu schicken, aber auch eine formelle Unterstützung des Präsidenten zur Wiederwahl abgelehnt. Anders als die Bundespartei unterstützten jedoch die Steirische sowie die Tiroler Volkspartei die Wiederwahl von Van der Bellen. Im Dezember 2021 erklärten vorher schon einige ÖVP-Landeshauptleute wie z. B. Thomas Stelzer und Günther Platter, dass man sich vorstellen könne, Alexander Van der Bellen bei einer möglichen Wiederwahl zu unterstützen. Über eigene Kandidaten wurde dennoch immer wieder spekuliert, falls Van der Bellen auf eine erneute Kandidatur verzichtet hätte. Unter den möglichen Kandidaten fanden sich der Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer, der Vizepräsident des Europäischen Parlaments Othmar Karas, die frühere Präsidentin der Salzburger Festspiele Helga Rabl-Stadler und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, der eine Kandidatur jedoch ausschloss. Im Dezember 2021 sprach sich der Tiroler ÖVP-Landeshauptmann Günther Platter dafür aus, Bundespräsident Van der Bellen bei einem Wiederantritt zu unterstützen. Er wolle sich dafür auch parteiintern einsetzen. Dennoch wurde auch eine Kandidatur Platters ins Spiel gebracht. Diese hätte es allerdings nur bei einem Verzicht durch Van der Bellen geben sollen.
SPÖ