mini|TV-Gespräch mit den Präsidentinnen und Präsidenten der fünf grössten Parteien mini|Bundeshaus in Bern

Die Schweizer Parlamentswahlen 2019 fanden am 20. Oktober 2019 statt. Dabei wurden die 200 Mandate des Nationalrates sowie 45 der 46 Mitglieder des Ständerates der Schweiz neu gewählt.Der Ständeratssitz von Appenzell Innerrhoden wird jeweils im April vor den Nationalratswahlen an der Landsgemeinde vergeben. National- und Ständerat bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Die 51. Legislaturperiode wird vier Jahre – bis 2023 – dauern.

Die Wahlen führten zu einer Verschiebung der politischen Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat von der rechten in die linke Mitte. Grüne und Grünliberale erzielten sehr hohe Gewinne. Die zusätzlichen 17 Nationalratssitze der Grünen sind der grösste Sitzgewinn einer Partei seit Einführung der Proporzwahl im Jahr 1919. Alle anderen grösseren Parteien verloren Wähleranteile, am meisten die SVP, welche aber stärkste Partei blieb. Die SP, die FDP und die CVP erzielten ihre jeweils schlechtesten Ergebnisse seit 1919. Die BDP erreichte noch drei Sitze und verpasste damit erstmals seit ihrer Parteigründung Fraktionsstärke, während die EVP ein Mandat hinzugewinnen konnte und nach Sitzen zur BDP aufschloss. Von den Kleinparteien kehrten EDU und SolidaritéS mit je einem Sitz in den Nationalrat zurück, während die Genfer Protestpartei MCG nach acht Jahren ihre Vertretung im nationalen Parlament wieder verlor. Die Lega verteidigte einen ihrer beiden Sitze, die PdA ihren einzigen.

Auch im Ständerat erreichten die Grünen deutliche Zugewinne, sie konnten ihre Vertretung im Ständerat von einem auf fünf Sitze ausbauen. Im Gegenzug reduzierte sich die sozialdemokratische Delegation von zwölf auf neun. Auf bürgerlicher Seite konnte die SVP um einen Sitz zulegen, während die FDP einen verlor; die Sitzzahl der CVP blieb unverändert. Die BDP konnte ihren einzigen Ständerat nicht ersetzen und schied aus der kleinen Kammer aus. Die Stärke der politischen Blöcke im Ständerat blieb somit im Wesentlichen unverändert. Durch die gleichzeitigen Verschiebungen im Nationalrat glichen sich die Mehrheitsverhältnisse in den beiden Kammern damit wieder stärker als in der vorangegangenen Legislatur.

Aufgrund der historischen Erfolge der grünen Parteien und des deutlich erhöhten Frauenanteils in beiden Kammern wurden die Wahlen 2019 medial breit als «Klimawahl» und als «Frauenwahl» bezeichnet. Im Nationalrat stieg der Frauenanteil auf rund 42 Prozent (plus 10 Prozent). In den Ständerat wurden zwölf Frauen gewählt (gegenüber sieben im Jahr 2015), das entspricht bei 46 Sitzen einem Anteil von nun rund 26 Prozent.

Wahlmodus Nationalrat mini|Nationalratssaal

Die Verteilung der Nationalratssitze auf die Kantone basiert auf dem Stand der ständigen Wohnbevölkerung (inklusive nicht Stimmberechtigter) im auf die letzten Gesamterneuerungswahlen folgenden Jahr.Bundesgesetz über die politischen Rechte (SR 161.1), Art. 161 «Verteilung der Sitze auf die Kantone», in Kraft seit dem 1. Januar 2008. Aufgrund der Einwohnerzahlen per Ende 2016 erhalten die Kantone Waadt und Genf gegenüber den Parlamentswahlen 2015 bei den Wahlen 2019 je einen zusätzlichen Sitz auf Kosten von Bern und Luzern.

Jeder Stimmberechtigte hat bei der Wahl so viele Stimmen, wie der entsprechende Kanton Mandate stellt. Gewählt wird auf Listen, wobei das Panaschieren und Kumulieren (höchstens zwei Stimmen für einen Kandidaten) möglich ist. In Kantonen mit nur einem Sitz im Nationalrat findet eine Majorzwahl statt.

Parteien, Wählergruppen und -vereine sowie Einzelpersonen können Wahllisten bei den Kantonen eingeben. In grossen Kantonen kandidieren Parteien oft mit mehreren Listen. Solche differenzierten Listen werden in der Regel als Unterlisten miteinander verbunden. Daneben können auch zwei oder mehrere Parteien eine Listenverbindung eingehen. In diesem Fall wird bei der (ersten) Sitzzahlzuteilung die Listenverbindung als eine einzige Liste betrachtet.

Die Sitzzahlzuteilung erfolgt nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren, einer Berechnungsvariante des D’Hondt-Verfahrens.

Ständerat mini|Ständeratssaal

Der Ständerat – die kleine Kammer des Parlaments – hat 46 Abgeordnete. Die Bundesverfassung bestimmt, dass jeder Kanton zwei Mandate in der kleinen Kammer des Parlaments stellt. Eine Ausnahme bilden jene Kantone, die vormals als «Halbkantone» aufgeführt wurden: Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Obwalden, Nidwalden, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden entsenden nur einen Abgeordneten. Dadurch ist die Zahl von 46 Abgeordneten festgelegt.

Die Wahl und Amtsdauer der Ständeräte liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Somit existiert de jure im Gegensatz zum Nationalrat keine Gesamterneuerungswahl, demzufolge auch keine konstituierende Sitzung und auch keine Alterspräsidenten. Jeder Kanton ist also frei darin, den Zeitpunkt der Wahl und das Wahlverfahren für seine Ständeratsmitglieder selbst festzulegen.

In der Zeit seit der Gründung der Eidgenossenschaft haben sich die Wahlverfahren zwischen den Kantonen soweit harmonisiert, dass bis auf den Kanton Appenzell Innerrhoden alle Ständeratssitze am selben Tag neu gewählt werden wie der Nationalrat. Die Ständeratswahlen richten sich nach kantonalem Recht: Als Wahlverfahren haben die meisten Kantone das Majorzwahlrecht festgelegt, wobei die Kandidierenden im ersten Wahlgang das (kantonal unterschiedlich berechnete) absolute Mehr erreichen müssen, in einem allfälligen zweiten Wahlgang gilt dann das einfache Mehr. Die Kantone Jura und Neuenburg wählen nach dem Proporz. Im Kanton Glarus verfügen 16- und 17-Jährige über das aktive Wahlrecht auf kantonaler Ebene, sie können daher bei der Wahl des Ständerates mitbestimmen.

Für alle Kantone mit Majorzverfahren gilt zudem, dass bei Ausscheiden eines Ständeratsmitglieds eine Neuwahl angesetzt werden muss. Das so bestimmte neue Mitglied im Ständerat ist dann aber nur für die Dauer bis zur nächsten regulären Ständeratswahl gewählt.

Kandidaturen Parteien Die Schweiz kennt kein ausgeprägtes Parteienrecht. Parteien und politische Organisationen sind Vereine im Sinne Art. 60 des schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Die Bundeskanzlei führt ein Parteienregister, in der sich jede Partei eintragen kann, sofern sie mindestens ein Nationalratsmandat hat oder in mindestens drei Kantonen mit mindestens je drei Mitgliedern im Parlament vertreten ist. Politische Organisationen, die nicht registriert sind, können kantonale Wahllisten einreichen, wenn sie eine gewisse Anzahl Unterschriften einreichen. In den Kantonen Zürich und Bern werden 400 Unterschriften verlangt, in den Kantonen Aargau, Genf, St. Gallen und Waadt 200, in allen übrigen 100.

Folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die Parteien und Gruppierungen, die in der Parlamentslegislatur 2015–2019 in der Bundesversammlung vertreten waren (und wieder kandidieren) oder in mindestens drei Kantonen für die Nationalratswahlen kandidieren: ParteiKürzelFraktionPosition  Schweizerische VolksparteiSVPVNationalkonservatismus, Rechtspopulismus, Wirtschaftsliberalismus  Sozialdemokratische ParteiSPSSozialdemokratie, Demokratischer Sozialismus, Grüne Politik  FDP.Die LiberalenFDPRLLiberalismus, Wirtschaftsliberalismus  Christlichdemokratische VolksparteiCVPCEChristdemokratie  Grüne Partei der SchweizGPSGGrüne Politik  Grünliberale ParteiglpGLGrüne Politik, Liberalismus  Bürgerlich-Demokratische ParteiBDPBDZentrismus, Liberaler Konservatismus  Evangelische VolksparteiEVPCEChristdemokratie, Wertkonservatismus, Politische Mitte  Lega dei TicinesiLegaVRechtspopulismus, Regionalismus  Partei der Arbeit der Schweiz/SolidaritéS/Ensemble à GauchePdA/SolGLinkssozialismus  Mouvement citoyens genevoisMCGVRechtspopulismus, Regionalismus  Eidgenössisch-Demokratische UnionEDU–Christliche Rechte, Nationalkonservatismus  Alternative ListeAL–Linksalternative Politik, Sozialismus  Piratenpartei SchweizPPS–Piratenpartei  Mitte-Links CSPCSP–Christliche Linke  Schweizer DemokratenSD–Nationalismus, Isolationismus  Integrale Politik SchweizIP–Integrale Theorie

Nationalrat Eine neue Rekordzahl von 4652 Personen auf 511 Listen meldeten ihre Kandidatur für den Nationalrat an. Die Kandidatenzahl stieg damit um 20 % gegenüber den vorangegangenen Wahlen.

SVP, SP, FDP, CVP und Grüne traten in allen 20 Kantonen an, die mehrere Personen in den Nationalrat wählen. Die vier Bundesratsparteien (SVP, SP, FDP, CVP) präsentierten zudem jeweils in mehreren der sechs Einpersonen-Kantonen Kandidaten. Die Grünliberalen stellten sich in 19 Kantonen zur Wahl (in allen Kantonen mit mehreren Sitzen ausser dem Jura), die EVP in deren 16. Die BDP kandidierte in zwölf Mehrpersonen- und einem Einpersonenwahlkreis (Glarus).

Die sieben grösseren (aber auch einige kleinere, regional verankerte) Parteien stellten in den meisten Kantonen mehrere Listen auf, wobei es sich teilweise um mehrere gleichwertige Hauptlisten handelte, häufig jedoch um unterstützende Listen, die primär bezwecken, der Hauptliste zusätzliche Stimmen zu verschaffen. So kandidierten die Jungparteien der sieben grösseren Parteien in den meisten Kantonen auf eigenen Listen (einzelne kantonale Jungparteien stellten sogar mehrere Listen auf). Weiter existierten etwa regionale Listen, Geschlechterlisten (sowohl in der Form von je einer Frauen- und einer Männerhauptliste als auch als unterstützende Frauenlisten neben einer gemischtgeschlechtlichen Hauptliste), spezielle Listen für Senioren, Auslandschweizer, Secondos oder Unternehmer sowie Listen mit speziellen Themenschwerpunkten (beispielsweise Umweltlisten der FDP). Vereinzelt stellten Parteien (z. B. aus strategischen Gründen) auch mehrere Hauptlisten auf, ohne dass ein klares Unterscheidungsmerkmal ersichtlich war. In einigen Kantonen existieren aus geschichtlichen oder inhaltlichen Gründen mehrere kantonale Parteien innerhalb einer schweizerischen Partei (beispielsweise LDP Basel oder CSP Oberwallis); diese Gruppierungen kandidierten auch separat. Wann immer eine Partei mehrere Listen hatte, bestanden zwischen diesen Listen Listenverbindungen oder Unterlistenverbindungen, daher schadete es bei der Berechnung der Sitzverteilung nicht, dass die Stimmen für eine Partei sich auf mehrere Listen aufteilten.

Die sozialistische PdA kandidierte in sechs Kantonen. In mehreren Kantonen kandidierten weitere kleine Linksparteien (üblicherweise mit der PdA verbunden): «solidaritéS» in Neuenburg, in der Waadt und in Genf die Allianz «Ensemble à Gauche» (wovon «solidaritéS» jeweils ein Teil war), in Zürich und Schaffhausen die kantonal und städtisch stark verankerte Alternative Liste. Erstmals überhaupt eine eigene Liste stellte die (Stadt-)Berner Junge Alternative JA! auf, die den Grünen nahesteht (aber von diesen und – zum damaligen Zeitpunkt – auch von den Jungen Grünen unabhängig war).

Die beiden bisher schon im Nationalrat vertretenen regionalen rechtspopulistischen Protestparteien Lega dei Ticinesi im Tessin und Mouvement citoyens genevois in Genf traten in ihren jeweiligen Kantonen erneut an. Im Kanton Aargau stellten die beiden von ihrer Partei nicht mehr nominierten SVP-Nationalräte Maximilian Reimann und Luzi Stamm jeweils eine eigene Liste auf.

Die religiös-konservative EDU kandidierte in elf Kantonen, die links-christliche CSP («Mitte-Links CSP») in deren drei (Freiburg, Jura und dem Wallis; in Zug kandidierten des Weiteren Christlichsoziale auf den Listen der Grünen). Die Christlichsoziale Partei Obwaldens verzichtete nach dem Rücktritt ihres Nationalrats Karl Vogler dagegen darauf, ihren Sitz zu verteidigen. In sechs Kantonen stellten sich die weit rechts stehenden Schweizer Demokraten zur Wahl, in fünf die Piratenpartei. Zudem kandidierten in verschiedenen Kantonen diverse Lokalparteien, Splittergruppen oder Ein-Personen-Listen.