Das Referendum über die Ehebestimmung in der Verfassung Rumäniens fand am 6. und 7. Oktober 2018 statt. In dem obligatorischen Referendum wurden die Stimmberechtigten gefragt, ob sie eine Änderung der Definition der Ehe in Artikel 48 der Verfassung Rumäniens befürworteten, die zu einer ausdrücklichen Eingrenzung des Ehebegriffs auf „Männer und Frauen“, anstatt der bisherigen Formulierung „Ehegatten“ geführt hätte. Zwar war die gleichgeschlechtliche Ehe in Rumänien gesetzlich ohnehin nicht zulässig, die Verfassungsänderung hätte das Verbot jedoch in der Verfassung festgeschrieben.
Ausgelöst wurde das Referendum durch eine verfassungsändernde Volksinitiative der konservativen Dachorganisation Coaliția pentru Familie (deutsch: „Koalition für Familien“), die sich gegen Schwangerschaftsabbrüche und für ein traditionelles Familienbild in Rumänien engagiert.
Bei der Abstimmung sprach sich zwar eine überwältigende Mehrheit der Abstimmenden (93,4 %) für die begehrte Verfassungsänderung aus, aufgrund der (in Rumänien zumeist) sehr niedrigen Stimmbeteiligung wurden jedoch beide vorgeschriebenen Quoren verfehlt und das Plebiszit erlangte keine Gültigkeit.
Der Weg zum Referendum Volksinitiative Das Referendum folgte einer Volksinitiative, die Ende 2015 von der ins Leben gerufen wurde und über drei Millionen Unterstützungsbekundungen erhielt, deutlich mehr als die 500.000 für eine verfassungsändernde Initiative geforderten.
Die rumänische Verfassung definiert Ehe als Partnerschaft zwischen „Ehegatten“. Die Initiatoren der Initiative versuchten, diese geschlechtsneutrale Beschreibung durch die Formulierung „Mann und Frau“ zu ersetzen.
Die Behandlung der Volksinitiative im Abgeordnetenhaus Das rumänische Verfassungsgericht erklärte die Volksinitiative am 20. Juli 2016 für formell zulässig.Datenbank und Suchmaschine für direkte Demokratie: Rumänien, 7. Oktober 2018 : Ehe nur zwischen Mann und Frau. Infolge der Parlamentswahl in Rumänien 2016 kam es zu monatelangen politischen Protesten, die auch die Behandlung der Volksinitiative überschatteten und mehrfach verzögerten.
In der Abgeordnetenkammer, dem rumänischen Unterhaus des Parlaments, wurde die Initiative am 9. Mai 2017 mit 232 zu 22 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen. Lediglich die Abgeordneten der liberalen Partei Uniunea Salvați România stimmten gegen die begehrte Verfassungsänderung. Da die rumänische Verfassung für Verfassungsänderungen zwingend die Bestätigung in einem Referendum vorsieht, war die Annahme im Parlament nicht ausreichend.
Streit um das Abstimmungsgesetz In der zweiten Jahreshälfte 2017 entzündete sich dann ein Streit zwischen dem Parlament und Staatspräsident Klaus Johannis um das Abstimmungsgesetz. Der Präsident, der die begehrte Änderung der Verfassung ablehnte, hätte das Recht gehabt, ein Veto gegen die Verfassungsänderung einzulegen. Das Parlament änderte daher im September das Abstimmungsgesetz um Verzögerungen des Referendums durch eine präsidentielle Zurückweisung auszuschließen. Das geänderte Abstimmungsgesetz wurde wiederum vom Verfassungsgerichtshof geprüft, der es als verfassungswidrig zurückwies.
Eine weitere Änderung des Abstimmungsgesetzes wurde dann im März/April 2018 von den beiden Kammern des Parlaments beschlossen. Diesmal rief Staatspräsident Johannis das Verfassungsgericht an, dass seine Beschwerde jedoch am 3. Mai 2018 abweist. Nun weigerte sich Johannis dennoch, das geänderte Abstimmungsgesetz zu unterzeichnen, wodurch es nicht in Kraft treten konnte, und rief erneut das Verfassungsgericht an. Dieses erklärte das Gesetz am 19. Juni 2018 erneut für zulässig, sodass eine Unterzeichnung und Verkündung durch den Präsidenten nicht weiter aufgeschoben werden konnte, und es am 6. Juli 2018 schließlich in Kraft trat.
Behandlung der Volksinitiative im Senat Die notwendige Behandlung im Senat, dem rumänischen Oberhaus, erfolgte erst am 11. September 2018, dort wurde die begehrte Verfassungsänderung mit 107 zu 13 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Bei einer zusätzlichen materiellen Prüfung durch das Verfassungsgericht befand dieses die Vorlage am 17. September 2018 mit sieben zu zwei Stimmen für verfassungsgemäß.Datenbank und Suchmaschine für direkte Demokratie: Rumänien, 7. Oktober 2018 : Ehe nur zwischen Mann und Frau.
Abstimmungstermin Am 18. September 2018, einen Tag nach dem letzten Urteil des Verfassungsgerichtshof, legt die Regierung das obligatorische Referendum auf den 6. und 7. Oktober 2018 fest. Sie nutzte hierzu eine Notverordnung, die eine ausnahmsweise Ausweitung des Referendums auf zwei Tage ermöglichte. Diese Sonderreglung war zuletzt 2003 im Zusammenhang mit dem Referendum über eine Verfassungsreform genutzt worden.
Der Hintergrund für diese Entscheidung war, dass in Rumänien die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen regelmäßig sehr gering ausfällt. Da die Verfassung jedoch für obligatorische Referenden sowohl ein Beteiligungs- als auch ein Abstimmungsquorum vorsieht, ist eine hohe Stimmbeteiligung maßgeblich, um eine Vorlage im Referendum beschließen lassen zu können. So waren in der Vergangenheit mehrfach Plebiszite in Rumänien am 50-%-Beteiligungsquorum gescheitert. So wurde 2014 die Mindestwahlbeteiligung auf 30 % gesenkt, zugleich jedoch ein zusätzliches 25-%-Zustimmungsquorum eingeführt.
Standpunkte und Stimmempfehlungen Parteien In der folgenden Tabelle sind die Standpunkte samt Abstimmungsempfehlungen der größten rumänischen Parteien zusammengefasst. Die fett gedruckten Parteien waren am Tag der Abstimmung im Parlament vertreten. Wahl-empfehlung Politische Partei PolitischeOrientierung Parteivorsitzender Beleg Partidul Social Democrat (PSD) Sozialdemokratie Liviu Dragnea Partidul Mișcarea Populară (PMP) Liberal-Konservativmus Eugen Tomac Partidul România Unită (PRU) Nationalismus Victor Iovici Partidul România Mare (PRM) Nationalismus Robert Bugă Partidul Ecologist Român (PER) Grün-Liberalismus Dănuț Pop Partidul Național Țărănesc Creștin Democrat (PNȚ-CD) Christdemokratie Aurelian Pavelescu Noua Dreaptă (ND) Rechtsextremismus Tudor Ionescu Boykott derAbstimmung Uniunea Salvați România (USR) Anti-Korruption Dan Barna Partidul Verde (PV) Grüne Politik Silviu Dumitru Mișcarea România Împreună (RO+) Liberalismus Dacian Cioloș Pro România (PRO) Sozialliberalismus Victor Ponta Partidul Democrației și Solidarității (DEMOS) Mitte-Links Claudiu Crăciun (Für Teilnahme) Partidul Național Liberal (PNL) Nationalliberalismus Ludovic Orban Demokratische Union der Ungarn in Rumänien (UDMR) Regionalismus Hunor Kelemen Alianța Liberalilor și Democraților (ALDE) Liberalismus Călin Popescu-Tăriceanu
Kirche Das Referendum wird auch von der rumänischen griechisch-katholische Kirche, der rumänisch-orthodoxen Kirche und der Pfingstbewegung unterstützt.
Die Evangelische Kirche A.B. in Rumänien äußerte sich dazu: „Die Ehe zwischen Mann und Frau sei Fundament einer christlichen Gesellschaft, muss aber weder verteidigt, noch sollte sie politisiert werden, um ein Scheinthema zu schaffen, welches von Korruption, Rechtsbeugung, Vetternwirtschaft und EU-Feindlichkeit ablenkt.“Evangelische Kirche: Referendum missachtet Menschenwürde, Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien vom 4. Oktober 2018
Europäisches Parlament Das Referendum in Rumänien erhielt auch auf der europäischen Ebene Aufmerksamkeit. So forderten 33 Mitglieder des Europäischen Parlaments von der Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL), der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D), der Die Grünen/Europäische Freie Allianz (Grüne/EFA), der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) und ebenfalls von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) und der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) in einem offenen Brief, dass der rumänische Senat gegen das Referendum stimmen solle.
Am 16. März 2018 haben 40 Abgeordnete von S&D, EVP, EKR und Europa der Nationen und der Freiheit (ENF) mit einem Schreiben an den Präsidenten Klaus Iohannis den Präsidenten der Abgeordnetenkammer Liviu Dragnea, den Präsidenten des Senats Călin Popescu-Tăriceanu und die Vorsitzenden der Oppositionsparteien gebeten, das Referendum zur Definition der Ehe zu organisieren.
Am 26. September 2018 kritisierten die Mitglieder der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament (zu der auch PSD gehört) in einem Treffen mit Ministerpräsident Viorica Dăncilă die Abhaltung des Referendums mit der Begründung, solche Ideen gehöre nicht zur europäischen sozialistischen Familie. Anschließend, am 3. Oktober 2018, schickten 47 Europaabgeordnete dem Premierminister einen offenen Brief, in dem sie ihre Bestürzung über die Organisation des Referendums bekundeten. Nach Ansicht der Abgeordneten macht die Organisation des Referendums, ohne dass alternative Formen der rechtlichen Anerkennung von Familien angeboten werden, die rumänische Regierung zu einem Komplizen bei Menschenrechtsverletzungen in Rumänien.
Ergebnis Das Referendum über die Ehebestimmung in der Verfassung Rumäniens fand aufgrund einer von der Regierung erlassenen Notverordnung an zwei aufeinanderfolgenden Tagen, nämlich Samstag und Sonntag, den 6. und 7. Oktober 2018, statt. Das von der Verfassung zwingend vorgeschriebene Referendum unterlag einem doppelten Quorum, einerseits einer 30-%-Mindestbeteiligung und zum Anderen einem 25-%-Zustimmungsquorum.
Die Abstimmungsfrage, bei der jeder Hinweis auf den tatsächlichen Inhalt der abzustimmenden Vorlage fehlte, lautete:
Von den fast 18,3 Millionen Stimmberechtigten nahmen lediglich 3.857.308 (= 21,1 %) an dem Plebiszit teil, wodurch bereits das geforderte Beteiligungsquorum verfehlt wurde und die Abstimmung keine Gültigkeit erlangen konnte.
Von den gültig Abstimmenden sprach sich die überwältigende Mehrheit von 3.781.144 (= 93,4 %) für die vorgeschlagenen Verfassungsänderung aus, jedoch machten diese Stimmen nur 19,3 % der insgesamt Stimmberechtigten aus, weswegen auch das 25-%-Zustimmungsquorum verfehlt wurde. Gegen die Vorlage stimmten nur 249.412 Personen (= 6,6 %) Der Anteil an ungültigen Stimmen fiel mit 2,0 % erhöht aus.
Aurgrund der beiden verfehlten Abstimmungsquoren wurde das Referendum als ungültig gewertet und scheiterte somit unecht.
Endergebnis des Referendums über die Ehebestimmung in der Verfassung Rumäniens vom 6./7. Oktober 2018Biroul Electoral Central (Hrsg.): Referendumul național pentru revizuirea Constituției. Stimmkreis Stimmberechtigte(a) Abstimmende(b) ungültigeStimmen (c) gültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anteil(an a) Anzahl Anteil(an c) Anteil(an a) 18.279.011 3.857.308 21,10 % 76.111 1,97 % 3.781.144 98,03 % 3.531.732 93,40 % 19,32 % 249.412 6,60 % 1,36 %
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Literatur
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