Klaus Günter Schindling (* 9. September 1968 in Frankfurt am MainAmtsblatt des Main-Taunus-Kreises, Nr. 6, 19. Januar 2021, S. 14) ist ein deutscher Kommunalpolitiker (CDU) und seit 2016 Bürgermeister der Stadt Hattersheim am Main.

Politik Gemeinderatsmitglied und Stadtverordneter Mit 17 Jahren trat Schindling in die Junge Union ein. Mit 22 Jahren trat er in die CDU ein, für die er in den 1990er-Jahren in die Gemeindevertretung von Kriftel gewählt wurde. Ab 2005 war Schindling ehrenamtliches Mitglied der Stadtverordnetenversammlung von Hattersheim am Main.Hattersheim: Schindling kandidiert gegen Köster, 3. Juli 2015, Frankfurter Rundschau Bei den darauf folgenden Kommunalwahlen konnte er sein Mandat jeweils verteidigen, zuletzt bei der Kommunalwahl im März 2016.

Bürgermeister Am 6. März 2016 kandidierte Schindling bei der Bürgermeisterwahl in Hattersheim am Main. Dabei sah er in dem ehemaligen Bürgermeister von Kriftel Hans-Werner Börs (1928–1996) sein politisches Vorbild, obwohl dieser wegen Korruptionsverdachtes in Untersuchungshaft genommen wurde und einer Verurteilung nur aufgrund seines frühzeitigen Todes entging. Mit 38,4 % der abgegebenen Stimmen wurde Schindling Zweiter hinter der Amtsinhaberin Antje Köster (SPD), welche 47,0 % erhalten hatte. der Bürgermeisterwahl in Hattersheim am Main 2016 auf der Internetseite des Hessischen Statistischen Landesamtes Da keiner die nötige Mehrheit der abgegebenen Stimmen hatte, erfolgte am 30. März 2016 eine Stichwahl, bei der sich Schindling mit 50,5 % zu 49,5 % gegen seine Kontrahentin durchsetzen konnte. der Bürgermeisterstichwahl in Hattersheim am Main 2016 auf der Internetseite des Hessischen Statistischen Landesamtes Sein Amtsantritt erfolgte am 1. Oktober 2016,Erster Arbeitstag für Klaus Schindling: Neuer Hattersheimer Bürgermeister will nur einen neuen Stuhl, 4. Oktober 2016, Höchster Kreisblatt bei gleichzeitigem Ausscheiden aus der Stadtverordnetenversammlung.Fraktionen benennen Mitglieder für die Fachausschüsse, 31. Mai 2006, Höchster Kreisblatt Am 8. Mai 2022 erfolgte seine Wiederwahl als Bürgermeister mit 75,5 % der abgegebenen Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 45,6 %. Zum Jahresende 2025 teilte Schindlings der Presse mit, dass in den vergangenen beiden Jahren bei Staatsanwaltschaft, Polizei, Dienstaufsichtsbehörde und Hessischer Datenschutzbehörde bislang mehr als 40 Eingaben in Form von Remonstrationen, Mitteilungen, Anzeigen usw. gegen seine Handlungen als Bürgermeister eingegangen seien, aus denen die beiden nachstehenden bereits bekannten staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren resultierten.

Ermittlungs- und Disziplinarverfahren wegen Verdachts der Vorteilsannahme Im November 2023 leitete die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein Verfahren wegen des Verdachts der Vorteilsannahme gegen Schindling ein und ermittelt in diesem Zusammenhang auch gegen drei weitere Personen. Schindling hatte mehrfach Spiele von Fußball-Bundesligist Eintracht Frankfurt besucht, wobei die Kosten für den Besuch einer VIP-Loge im Deutsche Bank Park jeweils von Günter Horn, dem Geschäftsführer der Kelkheimer Projektgesellschaft Horn GmbH, getragen wurden. Die Projektgesellschaft Horn hatte von 2019 bis 2021 im Hattersheimer Wohnpark „An der Ölmühle“ 343 Wohnungen errichtet. Die polizeilichen Ermittlungen wurden durch das Hessische Landeskriminalamt geführt. Daneben wurde aufgrund der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen durch den Landrat Michael Cyriax (ebenfalls CDU) auch ein Disziplinarverfahren gegen Schindling eingeleitet. Ausgelöst wurde das Ermittlungsverfahren durch eine Mitteilung der Ersten Stadträtin Heike Seibert (ebenfalls CDU) an die Behörden, die sich seit längerer Zeit Bedrohungen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt sieht. Auf einem CDU-Kreisparteitag am 1. März 2024 wurde Schindling zu einem der vier stellvertretenden Vorsitzenden des CDU-Kreisverbands gewählt. Heike Seibert, eine ehemalige stellvertretende Vorsitzende des CDU-Ortsverbands Hattersheim,Vgl. war nicht zum Parteitag geladen worden, angeblich aufgrund einer veralteten Mitglieder-Datei, die versehentlich für die Einladungen verwendet wurde. Im März 2025 wurde bekannt, dass das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Vorteilsannahme unter der Auflage von Geldzahlungen in Höhe von insgesamt 40.000 Euro eingestellt wurde. Hiervon hatten Schindling und Horn jeweils 20.000 Euro, davon 10.000 Euro an die Staatskasse sowie weitere 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, zu zahlen.

Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Haushaltsuntreue Unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen 2024 gab Schindling im Rahmen einer Personalversammlung bekannt, dass ab Januar 2025 die Zahlung von Zulagen für die städtischen Beamten und Angestellten auf unbestimmte Zeit eingestellt werden. Hintergrund sei die Mitteilung der Kommunalaufsicht des Main-Taunus-Kreises, dass in neun der rund 200 Fällen, in denen Zulagen (darunter auch Zahlungen wie Jobticket, Fahrtkostengeld oder ein Zuschuss zum Jobrad) gezahlt werden, der Verdacht aufgekommen sei, dass die engen Grenzen für die Zahlung von Zulagen im öffentlichen Dienst nicht eingehalten worden sein könnten. Die Kommunalaufsicht habe namentlich neun Verdachtsfälle benannt, in denen geprüft werden müsse, ob möglicherweise zu viel Geld ausgezahlt wurde. Nach Abschluss der Prüfungen und sofern sich der Verdacht nicht bestätigt, würden die Zulagen ggf. auch rückwirkend wieder ausgezahlt werden. Die Stadt habe eine Anwaltskanzlei mit der Prüfung der Sachlage beauftragt, was schätzungsweise Kosten in sechsstelliger Höhe verursachen würde. Während Schindling als Ursache für die Ermittlungen der Kommunalaufsicht die Remonstration der Erste Stadträtin Heike Seibert nannte, teilte diese mit, dass die Zulagen von ihr nicht bemängelt worden seien und sie daher davon ausgehe, dass die Ermittlungen möglicherweise aufgrund der Remonstration von zwei Beamtinnen oder Beamten der Stadt erfolgten. Im Mai 2025 wurde bekannt, dass aufgrund der Zulagenzahlungen auch ein Anfangsverdacht wegen Haushaltsuntreue bejaht werden konnte und von der Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Schindling eingeleitet wurde. Im Rahmen der Ermittlungen wurden im August 2025 mehrere Zeugen vernommen. Am frühen Vormittag des 18. September 2025 vollstreckten Polizeibeamte des Hessischen Landeskriminalamtes im Beisein des Staatsanwaltes im Hattersheimer Rathaus unangekündigt einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

Lobbytätigkeit Schindling ist seit 2021 Vorstandsmitglied der German Datacenter Association (GDA), die ein Lobbyverband der Rechenzentrumsbranche ist. Laut GDA dient Schindling dabei als Schnittstelle zwischen Politik und Kommunen und er selbst sieht seine Rolle darin, Kommunen, die an einer Ansiedlung von Rechenzentren interessiert sind, bei ihrer Entscheidung zu beraten. In seiner Amtszeit als Bürgermeister hat Schindling seit 2017 zwölf Rechenzentren in Hattersheim angesiedelt. Gegen einen geplanten sogenannten Data-Campus mit drei weiteren Rechenzentren wehren sich seit spätestens März 2024 Teile der Bürgerschaft. Auch über diesen weiteren Data Center Standort hinaus schlossen der Betreiber NTT Global Data Centers EMEA und Schindling im März 2023 eine weitere Ansiedlung von Rechenzentren in Hattersheim grundsätzlich nicht aus. Aufgrund des geplanten Rechenzentrums am Friedhof reichte eine Bürgerinitiative im April 2025 mit drei offiziellen Klägern einen Antrag auf Normenkontrolle beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Stadt Hattersheim ein.

Privates Schindling wurde in Frankfurt-Höchst geboren und wuchs ab seinem siebten Lebensjahr in Kriftel auf., 7. Februar 2016, Verlag Dreisbach Online Er besuchte das Friedrich-Dessauer-Gymnasium in Frankfurt am Main und machte dort 1988 sein Abitur. An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz studierte er Rechtswissenschaften. Mit seiner Heirat im Jahr 1997 zog Schindling in den Hattersheimer Ortsteil Okriftel und stieg in den Betrieb der Schwiegereltern ein, bevor er Mitgesellschafter einer Abfallentsorgungsfirma im Frankfurter Westhafen wurde. Schindling hat einen Sohn und eine Tochter.

Einzelnachweise

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