mini|Logo der Burgergemeinde Bern (seit 2013)

mini|rechts|Die geflammte Bernerfahne wird von der Burgergemeinde als offizielle Fahne verwendet. Die Burgergemeinde Bern ist die Burgergemeinde der Stadt Bern in der Schweiz.

Sie ist eine durch die Bundesverfassung und die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft und besteht als so genannte Personengemeinde aus ca. 18'900 Angehörigen der 13 Gesellschaften und Zünfte und den Burgerinnen und Burgern ohne Zunftangehörigkeit.

Ihre Aufgaben bestehen in der Übernahme der Sozialhilfe für die Burger ohne Zunftangehörigkeit sowie in Tätigkeiten zugunsten der Allgemeinheit in den Bereichen Soziales, Umwelt und Natur, Kultur, Lebensraum Stadt Bern, Sport, Bildung und Wissenschaft. Sie betreibt dazu die nachfolgend beschriebenen Institutionen und Abteilungen und engagiert sich durch einmalige oder wiederkehrende Beiträge für Aktivitäten auf diesen Gebieten. Da die Burgergemeinde Bern nicht über die Möglichkeit verfügt, Steuern zu erheben, muss sie ihre Ausgaben ausschliesslich mit den Erträgen aus ihrem Vermögen und ihrer unternehmerischen Tätigkeit finanzieren. Sie ist daher auf eine nachhaltige und zurückhaltende Finanzpolitik sowie die ehrenamtliche Arbeit ihrer Behördenmitglieder angewiesen. Das Vermögen der Burgergemeinde setzt sich hauptsächlich aus Grund- und Waldeigentum zusammen. Bis 2026 steuerte auch die DC Bank Erträge bei, ehe das Bankhaus verkauft wurde.

Geschichte Bis 1798 regierte eine relativ kleine Zahl von burgerlichen Familien die Stadt und Republik Bern. Bis dahin verwaltete die Stadt das ihr gehörende Territorium; einen von ihr getrennten Kanton gab es nicht. Erst zur Zeit der Helvetik entstanden mit der klaren Unterscheidung von Kanton und Einwohnergemeinde zwei juristisch unabhängige Körperschaften. Zum ersten Mal stellte sich damals auch die Frage nach einer GüterausscheidungDotationsurkunde von 1803, abgedruckt in: Geschichtliche Andeutungen über das Burgergut und die Dotationsurkunde der Stadt Bern, Bern 1832 [ohne Autor], S. 88–106, welche 1803 zustande kam.

Innerhalb der Stadt Bern bestanden während der Helvetik zwei Körperschaften: Neben der Munizipalität (Einwohnergemeinde), die für die Verwaltung der Stadt zuständig war, gab es die Gemeindekammer, welche die der Burgerschaft gehörenden Güter verwaltete. Nach dem Abzug der französischen Truppen wurde die Munizipalität aufgelöst, und die Burgerschaft übernahm wieder das Regiment in der Stadt. Die Güterausscheidung von 1803 fand deshalb zwischen dem Kanton und der Burgerschaft statt.Stalder, Birgit/Stuber, Martin/Meyrat, Sibylle/Schnyder, Arlette/Kreis, Georg: Von Bernern & Burgern. Tradition und Neuerfindung einer Burgergemeinde, Bern 2015, S. 44

Erst das Gemeindegesetz von 1833 begründete in der Stadt Bern definitiv eine Einwohnergemeinde. Davon neu auch juristisch klar unterschieden entstand die Burgergemeinde. Allerdings fand die Güterausscheidung zwischen den beiden Gemeinwesen erst 1852 statt, was die Einwohnergemeinde in ihren Anfängen von der Burgergemeinde abhängig machte, war doch diese zuvor die alleinige Besitzerin des 1803 der Stadt zuerkannten Vermögens gewesen.

Mit den ihr 1852 zugewiesenen Vermögensteilen und Institutionensiehe dazu Stalder 2015, S. 69–71 sowie Werdt, Christophe von: Der Ausscheidungsvertrag zwischen Burger- und Einwohnergemeinde Bern von 1852 – Quellenanalyse statt Verschwörungstheorie. In: Berner Zeitschrift für Geschichte 71(2009), H. 3, S. 57–97 nahm die Burgergemeinde Bern jene Gestalt an, die sie bis heute weitgehend behalten hat. Ein entscheidendes Jahr war aus zwei Gründen 1888: Einerseits wurde der Burgernutzen abgeschafft. Dieser bestand bis zu diesem Zeitpunkt darin, dass jeder Berechtigte eine bestimmte Menge Brennholz und einen Anteil am Gewinn des burgerlichen Nutzungsguts, das sogenannte Feldgeld, bekam. Andererseits kann man auch Burger werden, ohne gleichzeitig einer Zunft beitreten zu müssen. Damit wurde die Einburgerung erleichtert, weil die Einkaufssumme für die jeweilige Zunft wegfiel.Stalder 2015, S. 77–78 Dies hatte jedoch zur Folge, dass die Burgergemeinde die Fürsorge für diese Burger direkt übernehmen musste.

Wie schon das Gemeindegesetz von 1833, so legten auch die Kantonsverfassungen seit 1893 fest, dass die Burgergemeinde die Erträge ihres Vermögens zum Wohl der Allgemeinheit einzusetzen habe. Dies ist die juristische Grundlage ihrer TätigkeitenHeute: Verfassung des Kantons Bern von 1993, Art. 119, so weit es nicht die Fürsorge für ihre Angehörigen betrifft.

Die Geschichte der Burgergemeinde Bern im 19. und 20. Jh. wurde ganz massgeblich durch die ihr 1852 zugeteilten Güter geprägt. Dies betrifft einerseits die Ebene der Institutionen: Burgerspital, Waisenhaus und neuerdings das Berner Generationenhaus (2014) bilden die Aktivitäten im sozialen Bereich, Stadt- respektive Burgerbibliothek Bern und Naturhistorisches Museum Bern sind die Orte des kulturellen Engagements. Mit dem 1909 eröffneten Casino (einst Kultur Casino Bern) kam eine weitere Institution dazu, welche seither als Ort für Veranstaltungen dient. Andererseits hat die Zuteilung der Stadtfelder und grosser Waldgebiete die Burgergemeinde mit Gütern ausgestattet, welche im Lauf der Zeit ganz unterschiedlich zu ihrem Einkommen beigetragen haben. Dazu kommen die Vermögensteile, welche in Form von Liegenschaften und Wertschriften via Waisenhaus und Burgerspital an die Burgergemeinde gelangt sind, unter anderem Alpen im KientalMorgenthaler, Hans: Geschichte des Burgerspitals der Stadt Bern, Bern 1945, S. 354 und die St. PetersinselMorgenthaler, Hans: Geschichte des Burgerspitals der Stadt Bern. Bern 1945, S. 86–87.

Die Einnahmenstruktur der Burgergemeinde Bern hat sich im Lauf der Zeit stark verändert. Trugen ursprünglich auch die Wälder einen grossen Teil zu den Einkünften bei, so änderte sich das in der zweiten Hälfte des 20. Jh. Dies einerseits wegen der Umstellung von Holz- und Kohle- auf Ölheizungen, andererseits wegen stark steigender Löhne. Umso stärker stieg das Gewicht der Liegenschaftserträge, welche heute gut 90 % der Einnahmen ausmachen. Einen Anteil bildeten bis 2026 zudem die Ablieferungen der 1825 gegründeten DC Bank Deposito-Cassa der Stadt Bern, welche lange Zeit ebenfalls der Burgergemeinde angehörte.Stalder, Birgit/Stuber, Martin/Meyrat, Sibylle/Schnyder, Arlette/Kreis, Georg: Von Bernern & Burgern. Tradition und Neuerfindung einer Burgergemeinde, Bern 2015, S. 426–427

1888 erfolgte die Abschaffung des Burgernutzens. Seither wendet die Burgergemeinde Bern ihre Erträge weitgehend zum Wohl der Allgemeinheit auf. Einerseits durch die Finanzierung ihrer eigenen Institutionen und Einrichtungen wie das Naturhistorische Museum der Burgergemeinde Bern, die Burgerbibliothek Bern oder SORA (das ehemalige Burgerliche Jugendwohnheim), die Finanzierung von Institutionen, die gemeinsam mit Stadt und Kanton Bern getragen werden, etwa das Zentrum Historische Bestände Bern der Universitätsbibliothek oder das Bernische Historische Museum, sowie einmalige oder wiederkehrende Beiträge an weitere öffentliche Institutionen oder Projekte.Stalder 2015, S. 428–429 Die Archive der Burgergemeinde sind in der Burgerbibliothek Bern öffentlich zugänglich.

Ende April 2026 wurde bekannt, dass die Burgergemeinde Bern die DC Bank an eine neu zu gründende Stiftung des Versicherungskonzerns Visana verkaufen will. Dieser Verkauf wurde Anfang September 2026 letztlich vollzogen.

Burgerschaft

Organisation und Behörden mini|Die Burgergemeinde Bern sprayt Stencils in der Berner Altstadt (2014)

Burgerinnen und Burger Die rund 11'900 Stimmberechtigten sind die oberste Instanz der Burgergemeinde, der Souverän. Sie wählen an der Urne den Burgergemeindepräsidenten, den Burgergemeindevizepräsidenten sowie die Mitglieder des Grossen und des Kleinen Burgerrats. Sie beschliessen über die Verfassung der Burgergemeinde, den Voranschlag sowie über Geschäfte von grosser Tragweite.

Grosser Burgerrat Der Grosse Burgerrat ist das Parlament der Burgergemeinde, also die Legislative. Er besteht aus dem Burgergemeindepräsidenten, dem Burgergemeindevizepräsidenten und 40 Mitgliedern. Seine wesentliche Aufgabe ist die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Kleinen Burgerrats. Zudem berät und beschliesst er die Anträge an die Stimmberechtigten, genehmigt den Verwaltungsbericht und die Jahresrechnung und wählt die Kommissionen. Ausserdem entscheidet der Grosse Burgerrat abschliessend über die Zusicherung des Burgerrechts.

Kleiner Burgerrat Der Kleine Burgerrat ist die Regierung der Burgergemeinde, die Exekutive. Er wahrt die Stellung der Burgergemeinde in Staat und Gesellschaft und bestimmt die grundlegenden Ziele ihres Wirkens. Er führt die Burgergemeinde, plant und koordiniert ihre Tätigkeiten und vertritt sie nach aussen. Der Kleine Burgerrat besteht aus dem Burgergemeindepräsidenten, dem Burgergemeindevizepräsidenten und zwölf weiteren Mitgliedern.

Kommissionen Die burgerlichen Kommissionen leiten und beaufsichtigen die Arbeit von Verwaltung und Institutionen. Zudem bereiten sie strategische Entscheide in den jeweiligen Bereichen vor. Fachkommissionen beraten den Kleinen Burgerrat in Grundsatz- und Kommunikationsfragen.

Burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB) ist zuständig für die fünf Burgergemeinden im Kanton Bern, die auch Sozialhilfe ausrichten (Bern, Biel, Bözingen, Burgdorf, Thun), für die Angehörigen der dreizehn burgerlichen Gesellschaften und Zünfte der Stadt Bern sowie der Burgerinnen und Burger ohne Gesellschaftszugehörigkeit im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes.

Institutionen und Abteilungen mini|Innenhof des Burgerspitals mini|In der zu SORA gehörenden Mühle Schönenbühl können Jugendliche aus schwierigen Verhältnissen erste Schritte in der Arbeitswelt tätigen. mini|Zum Besitz der Burgergemeinde (ehemals Burgerspital) gehört unter anderem die St. Petersinsel. mini|Das Casino Bern. alternativtext=|mini|Naturhistorisches Museum Bern (2018). Die Burgergemeinde unterhält in Bern folgende Institutionen und Abteilungen sozialer, kultureller, ertragbringender sowie koordinierender Art. Das Präsidium plant und koordiniert die Tätigkeiten der Burgergemeinde. Der Burgerkanzlei obliegen die Geschäftsplanung, die Protokollführung, die Vollzugskontrolle, die Kommunikation und das Registerwesen. Sie wird von Burgergemeindeschreiberin Henriette von Wattenwyl geleitet.

Berner Generationenhaus Das Berner Generationenhaus im Burgerspital dient seit Herbst 2014 Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Familien und alten Menschen als Ort des kulturellen und sozialen Austauschs. Es besteht ein Informationsangebot in den Bereichen Beratung, Pflege, soziale Sicherheit und Zusammenleben.

Burgerbibliothek

SORA Die Geschichte von SORA reicht bis ins Jahr 1757 zurück. Seit diesem Jahr betreibt die Burgergemeinde Bern ohne Unterbruch eine Organisation, die Kinder, Jugendliche, Familien und junge Erwachsene unterstützt. Zu Beginn bestand das damalige Knabenwaisenhaus (später Burgerliches Jugendwohnheim), es folgte später ein Waisenhaus für Mädchen. 1993 entstand das SAT-Projekt mit Kleingruppen für Jugendliche und junge Erwachsene in der Stadt Bern. Im Jahr 2000 wurde das Arbeitsintegrationsprojekt in der Getreidemühle Schönenbühl eröffnet. 2018 erfolgte der Namenswechsel von «Burgerliches Jugendwohnheim» und «SAT-Projekt» zu «SORA – flexible Beratung und Begleitung».

Burgerliches Sozialzentrum Die Burgergemeinde leistet mit ihrem Sozialzentrum die Sozialhilfe für die im Kanton Bern ansässigen Bernburgerinnen und Bernburger, sofern diese nicht einer der 13 burgerlichen Gesellschaften und Zünfte angehören. Es steht den Gesellschaften und Zünften sowie anderen Burgergemeinden und Dritten beratend und unterstützend zur Seite oder übernimmt deren Aufgaben im Mandat.

Der Burgerspittel