Das Amt Meppen war ein Amt, also ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk im Hochstift Münster, Herzogtum Arenberg-Meppen und Königreich Hannover.

Geschichte Hochstift Münster Das Amt Meppen (auch Amt Emsland) war in der Zeit des Hochstifts in sechs Untergerichte aufgeteilt, die aus früheren Gogerichten entstanden waren. Dies waren die landesherrliche Untergerichte Meppen, Haren, Haselünne, Sögel, Lathen und Aschendorf. Daneben bestand das freiherrlich von Landsberg-Velensche Patrimonialgericht Papenburg.

Oberster Beamter im Amt war der Drost. Dieser war immer ein Adliger. Der Drost war gleichzeitig Obergograf und hatte als solcher die Aufsicht über die Richter. Im Laufe der Zeit sank das Drostenamt zur Sinekure herab. Zweiter Beamter war der Rentmeisters, der zunehmend die Arbeit der Verwaltungsleitung übernahm. Die Beamten des Amtes hatten die Aufsicht über die Polizei- und Domanialverwaltung.

Übergeordnet war der Landesherr, die Geheime Staats- und Kabinetskanzlei und der Geheime Rat. In Marken- und Domanialangelegenheiten war die Hofkammer in Münster übergeordnet und in Justizangelegenheiten war das Hofgericht Münster Appellationsinstanz.

In den Untergerichten war jeweils ein Richter und ein Gerichtsschreiber angestellt (wobei die Beamten in Meppen auch für Haren zuständig waren).

Im Amt Meppen bestanden Amtsstände. Dies waren die adligen Besitzern von etwa 30 landtagsfähigen Gütern und Burgmannshäusern im Amt, die auch Mitglieder der Landstände des Hochstifts Münster waren. Diese traten gemeinsam mit Drost und Rentmeister jährlich zu Versammlungen zusammen, die Amtskonventionen genannt wurden und den Landtagen der Landstände vergleichbar waren. Die Amtsstände ernannten die Amtsbedienten und prüften die Rechnungen der Einnehmer. Sie legten die Gehälter der Amtsbedienten (Syndikus, Aktuar, Physikus, Chirurg, Postboten usw.) fest und genehmigten die Kosten des Amtes.

Herzogtum Arenberg-Meppen Im Rahmen des Reichsdeputationshauptschlusses wurde 1803 das Herzogtum Arenberg-Meppen geschaffen und das Amt Meppen diesem zugeordnet. Die Verwaltung des Amtes wurde auf den neuen Landesherren vereidigt, ansonsten blieb die Organisation im Amt zunächst unverändert. Auch die Arbeit der Amtsstände wurde fortgeführt. Durch Verordnung vom 18. April 1804 wurde ein provisorisches Hof- und Appellationsgericht in Münster und zum eine Oberbehörde in Recklinghausen eingerichtet. Diese bildeten die Appellationsinstanz bzw. vorgesetzte Behörde.

1806 trat das Herzogtum Arenberg-Meppen dem Rheinbund bei. Durch Verordnungen vom 28. Januar und 10. Dezember 1808 wurde der Code Napoleon mit Wirkung vom 1. Februar 1809 im Herzogtum eingeführt. Dies führte zu einer Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Die Verwaltungsfunktionen des Amtes Meppen gingen an das Arrondissement Meppen, die Gerichtsfunktion an das Tribunal 1. Instanz Meppen. Die Untergerichte und das Patrimonialgericht wurden aufgehoben. Stattdessen wurden Friedensgerichte in Meppen, Haselünne und Papenburg geschaffen. Appellationsinstanz war der Hofgerichtsrat Recklinghausen. Das Amt Meppen war damit aufgehoben. Auch die Amtskonventionen fanden nicht mehr statt.

Franzosenzeit 1810 wurde das Herzogtum Arenberg-Meppen von Frankreich annektiert. Das Arrondissement Meppen (also das Gebiet des ehemaligen Amtes) wurde dabei geteilt, wobei der der Fluss Ems die neue Grenze bildete.

Provisorische Verwaltung Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft 1813 nahmen die früheren Landesherren Preußen, Hannover und Oldenburg ihre Gebiete wieder in Besitz. Das frühere Amt Meppen blieb herrenlos, da der Herzog von Arenberg ja auf französischer Seite gestanden hatte. Die Einwohner des Amtes richteten daher eine Bitte an das preußische Militärgouvernement von Westfalen, das Amt in Besitz zu nehmen. Nachdem diese Bitte zunächst abgelehnt wurde, ermächtigte das Militärgouvernement am 26. November 1813 den preußischen Geheimen Rat Mauve in Lingen, für die Ämter Meppen, Haselünne, Sögel und Papenburg, also den rechts der Ems gelegenen Teil des ehemaligen Amtes Meppen eine Provisorische Verwaltungskommission aus drei Mitgliedern und einem Sekretär zu bilden. Diese nahm am 1. Dezember 1813 die Arbeit in Meppen auf. Präsident wurde der vormalige Präfekturrat Clamor Ernst Georg Viktor von dem Bussche. Nach Abstimmung zwischen Preußen und Hannover erfolgte kurz darauf auch die die Inbesitznahme der links der Ems gelegenen Teile des alten Amtes. Das Amt war wiedervereinigt und wurde nun als Kreis und von der Busche als Landrat bezeichnet.

Königreich Hannover Die Alliierten vereinbarten, dass das Amt Meppen dem Königreich Hannover zugeordnet werden sollte. Am 28. Juni 1814 erfolgte die provisorische, am 28. Oktober 1815 die endgültige Inbesitznahme. Da vorgesehen war, eine Standesherrschaft einzurichten, waren die nun geschaffenen Behörden vorläufig.

Auf der Verwaltungsseite blieb von der Busche als Landrat im Amt. Seine Behörde wurde nun als Provisorische Verwaltungsbehörde im Kreise Meppen bezeichnet. Auch die französischen Mairien blieben erhalten, wurden nur als Bürgermeistereien bezeichnet. Am 1. Juli 1817 wurde Papenburg Ostfriesland zugeordnet und schied aus dem Kreis Meppen aus. Der Kreis bestand nun aus den beiden Städte Meppen und Haselünne und 21 Kirchspielen woraus sich 10 Bürgermeistereien ergaben.

Mit Verordnung vom 26. September 1820 wurde die untere Verwaltung neu organisiert. Neu entstanden sechs Amtsvogteien verfügt. Diese waren: Meppen (Kirchspiele Meppen, Bokeloh, Hesepe, Twist). Haselünne (Kirchspiele Haselünne, Herzlake, Holte, Berssen). Haren (Haren, Wesuwe, Rütenbrock). Lathen (Lathen und Steinbild). Aschendorf (Aschendorf, Rheede, Dörpen, Heede). Hümmling (Sögel, Werlte, Börger und Lorup). Jede Amtsvogtei hatte einen Amtsvogt und alle zusammen 11 Untervögte.

In Bezug auf die Rechtsprechung wurden zum 1. Januar 1815 die Friedensgerichte aufgehoben. Stattdessen wurden vier Justizkommissionen im Kreise Meppen und eine im Kreise Emsbüren als Eingangsgerichte eingerichtet: Die Justizkommission Meppen (Meppen, Wesuwe, Hesepe, Lathen). Die Justizkommission Haselünne (Haselünne, Herzlake, Holte, Bokeloh). Die Justizkommission Sögel (Sögel, Börger, Werlte, Lorup). Die Justizkommission Aschendorf (Aschendorf, Dörpen, Heede, Rhede, Papenburg). Die von Landsberg-Velensche Patrimonialgerichtsbarkeit in Papenburg wurde vorläufig nicht wiederhergestellt.

Appellationsgericht war die Justizkanzlei Osnabrück.

Standesherrschaft Nach langwierigen Verhandlungen wurde mit königlicher Verordnung vom 9. Mai 1826 die Standesherrschaft Herzogtum Arenberg-Meppen eingerichtet. Die neuen Behörden wurden am 5. Oktober 1827 von König genehmigt. Für die Verwaltung und Rechtsprechung erster Instanz wurden vier herzoglich-arenbergische Mediatämter einreichtet:

Amt Meppen (Stadt Meppen, Kirchspiele Meppen, Bokeloh, Hesepe, Twist, Haaren, Wesuwe und Rütenbrock). Amt Haselünne (Stadt Haselünne, Kirchspiele Haselünne, Herzlake, Holte und Berssen). Amt Hümmling (Kirchspiele Sögel, Börger, Lorup und Werlte). Amt Aschendorf (Kirchspiele Aschendorf, Dörpen, Heede, Rhede, Lathen und Steinbild). Auch das von Landsberg-Velensche Patrimonialgericht Papenburg wurde als gerichtliche Behörde erster Instanz und Polizeiobrigkeit wiederhergestellt. Die Magistrate der Städte Meppen und Haselünne behielten ihre Aufgaben und Rechte.

Als Gericht zweiter Instanz entstand die Mediat-Justizkanzlei Haselünne. Als Mittelbehörde in Verwaltungssachen wirkte die Landdrostei Osnabrück. Am 10. April 1827 nahmen die neuen Behörden ihre Arbeit auf.

Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht Meppen wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Meppen und die Stadt Meppen.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 76 online Die Verwaltung blieb im Amt Meppen.

Preußen 1866 wurde das im Deutschen Krieg besiegte Königreich Hannover von Preußen annektiert, somit auch das Gebiet des früheren Herzogtums. Die Arenberg nach hannoverschem Recht zugewiesenen Sonderrechte wurden 1875 vom preußischen Staat endgültig aufgehoben. 1885 ging das Amt Meppen im Landkreis Meppen auf.

Gemeinden Bei seiner Aufhebung im Jahre 1885 umfasste das Amt die folgenden Gemeinden:Preußisches Gemeindeverzeichnis 1871 Altenberge Altharen Apeldorn Bokeloh Borken Bramhar Bückelte Dalum Dörgen Emmeln Geeste Groß Fullen Groß Hesepe Haren Haverbeck Hebelermeer Helte Hemsen Hesepertwist Holthausen Huden Hüntel Lahre Landegge Lehrte Lindloh Lohe Raken Rühle Rühlertwist Rütenbrock Schwartenberg Schwartenpohl Schwefingen Teglingen Varloh Versen Vormeppen Wachendorf Wesuwe

Siehe auch Liste der Ämter des Hochstiftes Münster

Literatur Max Bär: Abriß einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück, 1901, S. 195–211, Digitalisat.

Einzelnachweise

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