mini|Niederländische Juden im KZ Buchenwald (28. Februar 1941) mini|Gedenkstätte für die ermordeten niederländischen Juden im ehemaligen Durchgangslager Westerbork (2013) Der Holocaust in den Niederlanden (, ) war die systematische Verfolgung, Deportation und Ermordung der niederländischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland in der Zeit der Besetzung der Niederlande während des Zweiten Weltkriegs. Von den schätzungsweise 140.000 durch die Nationalsozialisten als „Volljuden“ bezeichneten Menschen, kamen etwa 101.800 durch Ermordung, Krankheiten und Erschöpfung ums Leben. Die meisten von ihnen wurden in die Vernichtungslager im besetzten Polen deportiert und in den dortigen Gaskammern ermordet. Diese massenhaften Deportationen begannen im Sommer 1942. Ab dem 14. Juli wurden die Juden systematisch über das Durchgangslager Westerbork nach Osten gebracht, vorgeblich für den Arbeitseinsatz in Lagern innerhalb Deutschlands.

Hintergrund

Im Zuge des Zweiten Weltkriegs strebten die Nationalsozialisten nach der Vorherrschaft in Europa und der Beseitigung von als „minderwertig“ oder staatsfeindlich angesehenen Personen in den von Deutschland besetzten Gebieten. In diese Einteilung fielen neben Juden auch „Zigeuner“, Homosexuelle, Polen und Slawen. Die Ermordung dieser Menschen geschah unter dem Vorwand der Schaffung von Lebensraum für die sogenannte arische Rasse und der durch die NS-Ideologie gerechtfertigten „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Bereits in seiner Propagandaschrift Mein Kampf bekannte sich Adolf Hitler zu diesen Zielen und rechtfertigte sie unter anderem mit der damals verbreiteten Rassentheorie. Der Holocaust stellte den Versuch dar, alle europäischen Juden zu beseitigen, ein Massenmord der von den Nationalsozialisten als „Endlösung der Judenfrage“ bezeichnet wurde.

Aufnahme jüdischer Flüchtlinge aus Deutschland Durch die zunehmenden Repressionen gegen Juden in Deutschland in den Jahren vor Beginn des Zweiten Weltkriegs begann eine erhebliche Flüchtlingsbewegung jüdischer Menschen in die Niederlande. Schätzungen gehen von 35.000 bis 50.000 Personen aus, die in dieser Zeit in die Niederlande immigrierten, von denen die überwiegende Mehrheit aus Deutschland stammte. Damit handelte es sich bei den Niederlanden um eines der sechs bedeutendsten Zufluchtsländer vor Beginn des Zweiten Weltkriegs. Für viele Flüchtlinge waren die Niederlande allerdings nur eine Durchgangsstation, sie verließen das Land bereits vor Beginn des Krieges wieder über die niederländischen Häfen.

Beschränkungen der Einwanderung bis zum Zweiten Weltkrieg Diese Flüchtlinge waren jedoch nicht uneingeschränkt willkommen: Nach dem Anschluss Österreichs im März 1938 wuchs die Zahl der aus dem Deutschen Reich Flüchtenden stark an. Aus Angst vor Überfremdung und um eine Verärgerung des nationalsozialistischen Nachbarstaates zu vermeiden, beschloss das Kabinett daraufhin, Flüchtlinge an der Grenze abzuweisen.Dick van Galen Last: Zunehmende Restriktion und schließliche Isolation im Lager. Die Entwicklung der niederländischen Flüchtlingspolitik gegenüber den deutsch-jüdischen Immigranten. In: Norbert Fasse, Johannes Houwink ten Cate, Horst Lademacher (Hrsg.): Nationalsozialistische Herrschaft und Besatzungszeit. Historische Erfahrung und Verarbeitung aus niederländischer und deutscher Sicht. Waxmann, Münster 2000, ISBN 3-89325-899-X, S. 125–135. Bis zum November 1938 erhielten nur noch 800 Juden aus humanitären Gründen eine Einreisegenehmigung.Katja Happe, Michael Mayer, Maja Peers (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung) Band 5: West- und Nordeuropa 1940–Juni 1942. München 2012, ISBN 978-3-486-58682-4, S. 16 / s. a. Dokument VEJ 5/25: Justizminister Goseling teilt am 7. Mai 1938 mit, dass fortan keine Flüchtlinge aus Deutschland mehr in den Niederlanden aufgenommen werden sollen. Nach den Novemberpogromen und der damit einhergehenden Fluchtwelle ließ die niederländische Regierung unter Ministerpräsident Hendrikus Colijn am 15. Dezember erneut die Grenze zu Deutschland für jüdische Flüchtlinge schließen, die er als „unerwünschte Fremdlinge“ (niederl. ongewenste vreemdelingen) bezeichnete. Colijn stand der Aufnahme weiterer Flüchtlinge nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen ablehnend gegenüber, sondern auch, um den auch in den Niederlanden verbreiteten Antisemitismus nicht weiter zu befeuern.

Als Folge der jüdischen Flüchtlingswelle von 1938 kam es auf Initiative des US-amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt zur Konferenz von Évian, an der neben 31 weiteren westlichen Staaten und 24 Hilfsorganisationen auch die Niederlande teilnahmen. Auf dieser Konferenz fanden Konsultationen zu der Frage statt, wie mit der zunehmenden jüdischen Migration aus dem Deutschen Reich umgegangen werden könne. Trotz der ursprünglichen humanitären Intention der Initiatoren wurden die Juden im Verlauf der Konferenz mehr und mehr als „Problem“ angesehen, substantielle Hilfe für die Flüchtlinge brachte sie nicht. Auch die niederländischen Vertreter betonten hier noch einmal, dass die Niederlande sich nicht in der Lage sähen, substantielle Hilfe zu leisten. Lediglich eine Rolle als Transitland für Flüchtlinge sei möglich, wenn deren Weiterreise ausreichend sichergestellt sei. Als Gründe wurden vor allem die hohe Arbeitslosigkeit und die auch ohne massenhafte Zuwanderung bereits hohe Bevölkerungsdichte in den Niederlanden genannt. Die nationalsozialistische Führung des Deutschen Reichs nutzte die schwachen Ergebnisse der Konferenz für ihre anti-jüdische Propaganda aus. Das NSDAP-Parteiorgan Völkischer Beobachter kommentierte die Vorgänge mit den Worten: „Niemand will sie haben.“

Schließlich wurde die niederländische Regierung jedoch durch das Parlament gezwungen die Einwanderungsbestimmungen zu lockern. Von den vorher offiziell nur 2000 zugelassenen Menschen wurde die Quote auf 7000 und schließlich auf bis zu 10.000 Personen erhöht. Letztendlich wurde diese aber ohnehin deutlich überschritten.

Repressalien während der deutschen Besatzung mini|Frau mit Judenstern während einer Razzia in Amsterdam (20. Juni 1943) Für die Planung und Durchführung der antijüdischen Politik in den Niederlanden war Hanns Albin Rauter als Generalkommissar für das Sicherheitswesen zuständig. Er war zugleich Höherer SS- und Polizeiführer Nord-West. Befehlshaber der Sicherheitspolizei war bis September 1943 Wilhelm Harster. Das „Eichmannreferat“ IV B 4 des Reichssicherheitshauptamtes wurde anfangs durch Erich Rajakowitsch vertreten, der im Januar 1942 von Wilhelm Zoepf abgelöst wurde. Besondere Bedeutung gewann die Außenstelle Amsterdam der Sicherheitspolizei unter Willi Lages, da die meisten Maßnahmen gegen Juden hier durchgeführt wurden. Im März 1941 wurde die Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Amsterdam eingerichtet, die später hauptsächlich der Koordination der Verfolgungsmaßnahmen diente. Viele Anordnungen kamen zudem von Beauftragten wie Hans Böhmcker, die unmittelbar dem Reichskommissar für die Niederlande, Arthur Seyß-Inquart, unterstellt waren.Katja Happe, Michael Mayer, Maja Peers (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945. Band 5: West- und Nordeuropa 1940–Juni 1942. München 2012, ISBN 978-3-486-58682-4, S. 30.

1940 Die deutschen Besatzer begannen fast unmittelbar nach der niederländischen Kapitulation am 14. Mai 1940 Maßnahmen gegen die niederländischen Juden zu ergreifen. Eine der ersten Einschränkungen war das Verbot für identifizierte Juden, beim Luftschutz mitzuwirken.Dokument VEJ 5/35. In: Katja Happe, Michael Mayer, Maja Peers (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung) Band 5: West- und Nordeuropa 1940–Juni 1942. München 2012, ISBN 978-3-486-58682-4, S. 163f. Am 11. Oktober erging an alle Beamten die Aufforderung, einen Nachweis ihrer „arischen Herkunft“ zu erbringen. Als arisch galt hierbei, wer nach bestem Wissen keinen jüdischen Großelternteil besaß.Dokument VEJ 5/39 Darauf folgte am 22. Oktober eine Verordnung des deutschen Reichskommissars Seyß-Inquart, die eine exaktere Definition des Begriffs „Jude“ festlegte: Eine Person mit drei oder vier jüdischen Großeltern galt fortan als „Volljude“ (niederländisch voljood). Des Weiteren definierte man Personen als „Juden“, die zwei jüdische Großelternteile besaßen und am oder nach dem 9. Mai 1940 zur jüdischen Religionsgemeinschaft gehörten. In dieselbe Einteilung fielen Menschen mit zwei jüdischen Großeltern, die am oder nach dem 2. Mai 1940 mit einem Juden verheiratet gewesen waren.Dokument VEJ 5/42 Etwa zeitgleich wurde die Ernennung und Beförderung jüdischer Beamter untersagt. Im November wurden diese schließlich endgültig von ihrem Dienst entbunden. Am 26. November protestierte der Hochschullehrer Rudolph Cleveringa in einer Rede an der Universität Leiden gegen die Entlassung jüdischer Kollegen. Unbeabsichtigt löste er damit einen Studentenstreik aus, was schließlich zur Schließung der Universität durch die deutsche Verwaltung führte. Cleveringa selbst wurde von den Deutschen verhaftet und für etwa acht Monate festgehalten.

1941 Am 10. Januar 1941 erging an alle niederländischen Juden der Aufruf sich registrieren zu lassen.Dokument VEJ 5/54 Nach dem Vorbild der Judenregistrierung in Deutschland wollten die Besatzer alle niederländischen Juden in eine sogenannte Judenkartei aufnehmen. Um in dieser erfasst zu werden, genügte es bereits einen einzelnen jüdischen Vorfahren gehabt zu haben. Auch war die Erfassung nicht kostenlos, es musste pro Person ein Gulden entrichtet werden. Der Aufruf zur Registrierung blieb auf lokaler Verwaltungsebene größtenteils ohne Widerspruch. So erreichten am Ende circa 157.000 ausgefüllte Formulare die zentrale Registrierungsstelle in Den Haag, deren Auswertung den Besatzern am 5. September durch die Leitung der Behörde mitgeteilt wurde: Insgesamt hielten sich zu diesem Zeitpunkt 160.552 registrierte Juden in den Niederlanden auf, darunter 140.552 „Volljuden“, 14.549 „Halbjuden“ und 5.719 „Vierteljuden“. / abgedruckt als Dokument VEJ 5/90

mini|links|Deutsche Razzia auf dem Meijerplein in Amsterdam (22. Februar 1941) Im Verlauf des Jahres 1941 wurden immer mehr diskriminierende Maßnahmen gegen die niederländischen Juden erlassen, die diese zunehmend vom öffentlichen Leben ausschlossen. So wurde die Nederlandsche Kultuurkamer mit einer verpflichtenden Mitgliedschaft für alle schaffenden Künstler eingerichtet. Da Juden von der Mitgliedschaft ausgeschlossen waren, konnten sie den Beruf nun nicht mehr ausüben. Andere Beispiele waren etwa Betretungsverbote für Juden in Theatern, Kinos, Schwimmbädern und Parks. Cafés und andere öffentliche Orte wurden zur Anbringung von Schildern oder Plakaten mit dem Hinweis „Voor Joden verboden“ (zu deutsch: „Für Juden verboten“) verpflichtet. Ab dem 8. August wurde vermögenden Juden vorgeschrieben, ihr Geld, ihre Wertpapiere und ihre Wertgegenstände bei der durch die Deutschen übernommenen und zu einer Scheinfirma umgewandelten Bank Lippmann, Rosenthal & Co. Sarphatistraat in Amsterdam zu deponieren. Obwohl die Betroffenen die Möglichkeit hatten, zum Zwecke der Lebensführung auf ihr Vermögen zuzugreifen, war dies gleichbedeutend mit einer Enteignung und galt ab 1942 schließlich für alle Juden. Der Gesamtwert des bei der Bank eingelieferten Vermögens wird auf einen Betrag von 325 bis 455 Millionen Gulden geschätzt.