Als Erschließungsträger werden in der Baubranche Unternehmen bezeichnet, die die Erschließung von Grundstücken herstellen. Dazu gehören insbesondere

der Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Ver- und Entsorgungsnetz.

Grundsätzlich ist die Erschließung Aufgabe der Gemeinde. Erschließungsträger werden entweder von der Gemeinde mit der Erschließung beauftragt oder die Gemeinde überträgt die Erschließung per Erschließungsvertrag iSd. § 124 Abs. 1 BauGB auf einen Dritten.

Einzelnachweise

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