Plan S ist eine Strategie zur Förderung des freien Zugangs (Open Access) zu wissenschaftlichen Erkenntnissen, die mit öffentlichen Mitteln erarbeitet wurden. Getragen wird das Projekt von 22 nationalen und internationalen Forschungsförderern sowie der Europäischen Kommission und dem Europäischen Forschungsrat.

Der Zusammenschluss cOAlition S, bestehend aus elf nationalen Forschungsförderern, verschiedenen Forschungsorganisationen und dem Europäischen Forschungsrat, veröffentlichte am 4. September 2018 eine Strategie, die den laufenden Strukturwandel im wissenschaftlichen Publikationssystem in Richtung Open Access weiter vorantreiben und beschleunigen soll. Dazu wird verpflichtend festgelegt, dass staatlich finanzierte Forschungsergebnisse ab dem Jahr 2021 in für die Öffentlichkeit frei zugänglichen Open-Access-Zeitschriften oder -Repositorien publiziert werden müssen. Der Plan S definiert die Rahmenbedingungen, unter denen die Publikationen erfolgen müssen. Nach Robert-Jan Smits, der maßgeblich Plan S konzipierte, könne das „S“ in Plan S für science, speed, solution, shock (Wissenschaft, Tempo, Lösung, Schock) stehen. Auch das sogenannte hybride Publizieren, bei dem einzelne Artikel in einer an sich subsriptionspflichtigen Zeitschrift durch eine zusätzliche Gebühr Open Access gestellt werden könne, soll nach einer Übergangsfrist nicht mehr gefördert werden.

Ziel von Plan S ist, einen radikalen Bruch mit der etablierten wissenschaftlichen Publikationskultur herbeizuführen und der Open-Access-Bewegung zum Durchbruch zu verhelfen.Mona Alina Kirsch: Plan S in der Diskussion – Reaktionen aus der Wissenschaft auf die internationale Open-Access-Initiative. Perspektive Bibliothek, 9(1). https://doi.org/10.11588/pb.2020.1.77850

Kernpunkte des Plan S Die Rahmenbedingungen werden mittels 10 Kernpunkten wie folgt definiert:

Die Autoren bleiben uneingeschränkte Urheberrechtsinhaber (Stichwort rights retention). Sämtliche Publikationen müssen unter einer offenen Lizenz wie Creative Commons Attribution Licence CC BY erfolgen. Die gewählte Lizenz muss der Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen genügen. Die Forschungsförderer sollen verlässliche Kriterien und Anforderungen für die Services entwickeln, die qualitativ hochwertige OA-Zeitschriften, OA-Plattformen und OA-Repositorien bieten müssen. Für Fachbereiche, in denen qualitativ hochstehende Open-Access-Zeitschriften und -Plattformen noch nicht vorhanden sind, koordinieren die Forschungsförderer Anreize und Hilfestellungen zur Schaffung entsprechender Angebote. Die Finanzierung der Open-Access-Publikationsgebühren soll, wann immer möglich, durch die Forschungsförderer und Universitäten erfolgen und nicht durch einzelne Forscher. Die Vergabe von Publikationsgebühren wird standardisiert und in der Höhe gedeckelt. Die Forschungsförderer verlangen von den Universitäten, Forschungsorganisationen und Bibliotheken im Sinne einer größtmöglichen Transparenz die jeweiligen Open-Access-Policies und -Strategien zur vereinheitlichen. Diese Rahmenbedingungen gelten für sämtliche wissenschaftlichen Publikationsarten. Der Zeitrahmen für die vollständige Veröffentlichung von wissenschaftlichen Büchern und Monographien als Open Access kann sich auf nach 2021 verzögern. Die zentrale Rolle und Wichtigkeit von offenen Archiven und Repositorien für die Sicherstellung der Langzeitarchivierung und als Instrument für innovative Weiterentwicklungen wird explizit festgehalten. Die Veröffentlichung in hybriden Open-Access-Zeitschriften ist ausgeschlossen. Die Forschungsförderer prüfen die Einhaltung der Rahmenbedingungen und erlassen Sanktionen bei Nicht-Einhaltung.

Mitglieder der Koalition Mitglieder der cOAlition S sind mit Stand 1. Juni 2022 29 nationale und internationale Forschungsförderer, sowie die Europäische Kommission, der Europäische Forschungsrat, die Weltgesundheitsorganisation WHO und weitere Institutionen: Die Europäische Kommission und der Europäische Forschungsrat; Australien: National Health and Medical Research Council (NHMRC) (Beitritt am 19. September 2022) Österreich: Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) Schweiz: Schweizerischer Nationalfonds (SNF) (Beitritt am 1. Juni 2022) Frankreich: Agence nationale de la recherche (ANR) Irland: Science Foundation Ireland (SFI) Italien: Istituto Nazionale di Fisica Nucleare (INFN) Kanada: Québec Research Funds (Beitritt am 1. Juni 2021) Luxemburg: National Research Fund (FNR) Niederlande: Nederlandse Organisatie voor Wetenschappelijk Onderzoek (NWO) Norwegen: Research Council of Norway (RCN) Polen: The National Science Centre Poland (NCN) Portugal: Fundação para a Ciência e Tecnologia (Beitritt Januar 2021) Slowenien: Slovenian Research Agency (ARRS) Schweden: Swedish Research Council for Sustainable Development (Formas) Schweden: Swedish Research Council for Health, Working Life and Welfare (Forte) (Beitritt am 9. Oktober 2018) Schweden: Swedish Riksbank's Jubilee Fond (RJ) (Beitritt am 9. November 2018) Schweden: Vinnova, Innovation Agency (Beitritt am 22. Mai 2019) Jordanien (Beitritt Februar 2019) Sambia (Beitritt Januar 2019) Südafrika: South African Medical Research Council (Beitritt Oktober 2019) Vereinigtes Königreich: United Kingdom Research and Innovation (UKRI) Vereinigtes Königreich: Wellcome Trust (Beitritt am 5. November 2018) Finnland: Akademie von Finnland (AKA) (Beitritt am 24. September 2018) USA: Bill & Melinda Gates Foundation (Beitritt am 5. November 2018) Weltgesundheitsorganisation WHO (Beitritt am 29. August 2019) Aligning Science Against Parkinson’s (ASAP) (Beitritt am 26. September 2019)

Öffentliche Unterstützung Deutsche Forschungsgemeinschaft Heinz Faßmann, damaliger Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung der Republik Österreich Indien Swedish Research Council Portugese Foundation for Science and Technology (FCT) LIBER Ligues des Bibliothèques Européennes de Recherche League of European Research Universities (LERU) European Molecular Biology Organization (EMBO) EU-LIFE The Netherlands Organisation for Health Research and Development (ZonMw) European University Association Marie Curie Alumni Association SPARC Europe Confederation of Open Access Repositories Fair Open Access Alliance Eurodoc Young European Research Universities Network (YERUN) Open Access Scholarly Publishing Association (OASPA) DARIAH-EU OpenAIRE Faculty of 1000 Gemeinsames Unterstützungsstatement von 113 Institutionen aus 37 Nationen und 5 Kontinenten National Science Library (NSL), China National Science and Technology Library (NSTL), China National Natural Science Foundation of China All European Academies (ALLEA) African Academy of Sciences (AAS) National Institute for Health Research (NIHR)

Konkrete Umsetzungsrichtlinien Robert-Jan Smits, EU-Sonderbeauftragter für Open Access und treibende Kraft hinter dem Plan S, hat eine Taskforce eingesetzt, die konkrete Umsetzungsrichtlinien zuhanden der Forschungsförderer ausgearbeitet hat. Die konkreten Umsetzungsrichtlinien wurden am 27. November 2018 veröffentlicht. Die Taskforce stand unter der Leitung von John-Arne Røttingen, Direktor des Research Council of Norway und David Sweeney, Direktor von United Kingdom Research and Innovation. In die Erarbeitung einbezogen wurden u. a. auch Vertreter von Forschungsinstitutionen, Wissenschaftlern, Universitäten, Forschungsförderern, Wohltätigkeitsorganisationen, Verlegern und der Zivilgesellschaft.

Übergangsbestimmungen Formuliert wurden unter anderem Übergangsbestimmungen, die bis 2024 unter bestimmten Rahmenbedingungen Gültigkeit haben. So bleibt das Publizieren in hybriden Zeitschriften erlaubt, sofern die Zeitschrift über einen öffentlich nachvollziehbaren Businessplan zur Umstellung auf eine reine Open-Access-Zeitschrift innerhalb eines befristeten Zeitrahmens von maximal drei Jahren verfügt.

Grüner Weg Jederzeit möglich bleibt die Veröffentlichung in beliebigen Zeitschriften unter der Bedingung, dass eine sofortige Parallelveröffentlichung einer Kopie des Artikels oder mindestens des akzeptierten Manuskripts in einem mit Plan S konformen Repository erfolgt (Grüner Weg).

Urheberrechtsbestimmungen Wissenschaftliche Veröffentlichungen müssen unter einer weltweit gültigen, vergütungsfreien und unwiderrufbaren Lizenz erfolgen, die ohne Einschränkungen jegliche Weiternutzung und Verarbeitung, inklusive der kommerziellen Nutzung zulässt, unter dem Vorbehalt, dass die ursprünglichen Autoren entsprechend genannt bleiben: Für die Publikation von wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln wird die Verwendung der Creative Commons unter Namensnennung (CC BY) 4.0 oder der Creative Commons „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (CC BY-SA) 4.0 gefordert. Ebenfalls offen steht die Veröffentlichung in der Public Domain (CC0).

Anforderungen für Open-Access-Zeitschriften und -Plattformen

Verpflichtende Anforderungen Mit Plan S konforme Zeitschriften und Plattformen müssen u. a. zwingend folgende Kriterien erfüllen:

Sämtliche wissenschaftliche Inhalte müssen sofort, ohne zeitliche Verzögerung (Embargo), öffentlich frei zugänglich sein. Technische Einschränkungen oder andere Formen, die den unmittelbaren Zugang einzuschränken, sind nicht erlaubt. Die Inhalte müssen unter der Lizenz Creative Commons unter Namensnennung (CC BY) 4.0 oder der Creative Commons „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (CC BY-SA) 4.0 veröffentlicht werden. Der Transfer von Urheberrechten oder die vollständige Abgabe der Verwertungsrechte an den Verleger ist nicht zulässig. Die Zeitschrift / Plattform muss Review-Prozesse implementieren, welche den Standards der jeweiligen Fachdisziplin und des Committee on Publication Ethics (COPE) genügen. Die entsprechenden Richtlinien müssen auf der Webseite des Anbieters veröffentlicht werden. Die Zeitschrift muss im Directory of Open Access Journals gelistet sein oder aktuell in einem Prozess zur Aufnahme in das Verzeichnis stehen. Falls Gebühren für die Publikation erhoben werden (APCs), müssen Autoren aus Ländern mit tiefem Bruttoinlandsprodukt von den Gebühren befreit werden, für Schwellenländer müssen Rabatte angeboten werden. Verwendung von DOIs. Strategie für die Langzeitarchivierung der Inhalte (z. B. über LOCKSS/CLOCKSS). Qualitativ hochstehende Metadaten unter der Lizenz CC0 (Public Domain), inklusive der Anzahl Zitierungen, in einem standardisierten Format. Standardisierte Prozesse für die Übermittlung von Daten an Indexierungsdienste wie Pubmed. Maschinenlesbare Angaben über die gewählte Lizenz der Open-Access-Publikation. Preistransparenz: die Gestaltung allfälliger Publikationsgebühren muss offengelegt werden und öffentlich abrufbar sein.

Dringend empfohlene Anforderungen Verwendung von ORCIDs für die standardisierte und maschinenlesbare Identifikation von Autoren. Veröffentlichung der Richtlinien für Zweitveröffentlichungen in der Datenbank von SHERPA/RoMEO Verlinkung auf allfällige Originaldaten oder Programmiercode in externen Repositories. Zugänglichkeit der Inhalte und aller Zusatzmaterialien in maschinenlesbarem Format (z. B. als XML / JATS) für Text und Data Mining (TDM) über frei verfügbare Schnittstellen.

Sogenannte „Mirror-Journals“ sind grundsätzlich nicht kompatibel mit den Anforderungen von Plan-S. „Mirror-Journals“ sind Zeitschriften, bei denen eine personell nahezu identische wissenschaftliche Herausgeberschaft einerseits eine frei zugängliche Version und andererseits eine Version mit einer Paywall veröffentlicht. Publikationen in „Mirror-Journals“ unterliegen den gleichen Übergangsbestimmungen wie hybride Zeitschriften.

Öffentliche Mitwirkung Bis am 8. Februar 2019 bestand für interessierte Parteien die Möglichkeit zusätzliche Anregungen zu den ausgearbeiteten Richtlinien einzubringen.

Überarbeitete Umsetzungsrichtlinien