mini|hochkant=1.5|Antwort-Schreiben des Petitionsausschusses vom Deutschen Bundestag aus dem Bundeshaus in Bonn von Anfang 1991 an die HSH – Aktionsgruppe Homosexualität Hannover betreffend § 175 und § 180 StGB – Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Der Petitionsausschuss ist ein Ausschuss des Deutschen Bundestages zur Behandlung der an diesen gerichteten Petitionen.

Rechtsgrundlagen Das Petitions-Grundrecht ist in Grundgesetz verankert, die Einrichtung eines Petitionsausschusses, durch den man dieses Grundrecht in Anspruch nehmen kann, in GG.

Um für seine Tätigkeit relevante Sachverhalte aufklären zu können, hat der Petitionsausschuss besondere gesetzliche Befugnisse. Diese werden im Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes) geregelt. Zum Beispiel hat der Petitionsausschuss das Recht auf Aktenvorlage, Auskunftserteilung und Zutritt zu Behörden. Dies kann nur verweigert werden, wenn der Vorgang aufgrund eines Gesetzes geheim gehalten werden muss oder sonstige zwingende Geheimhaltungsgründe bestehen. Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Amtshilfe verpflichtet.

Der Petitionsausschuss kann sowohl den Petenten als auch Zeugen und Sachverständige vorladen und anhören.

Petitionen Man kann bei einem persönlichen Anliegen eine Einzelpetition einreichen. Für allgemeine Anliegen gibt es die öffentliche Petition. Die Einreichung über eine Online-Petition ist seit September 2005 möglich.

Geschichte Vor der Online-Petition im September 2005 konnten Petitionen ausschließlich schriftlich eingereicht werden. Sie mussten die vollständige Adresse und die Unterschrift des Petenten enthalten und auf Deutsch abgefasst sein. Weitere Vorgaben gab und gibt es nicht.

Nach einem Besuch des Petitionsausschusses in Schottland, bei dem ein Online-Petitions-System vorgeführt wurde, beschloss der Ausschuss, dieses System zunächst als Modellversuch für den Deutschen Bundestag zu übernehmen. Eine Online-Petition wurde probeweise im September 2005 eingeführt. Da Petitionen zuvor namentlich unterzeichnet werden mussten, war es bis dahin nicht möglich, diese online einzureichen oder mitzuunterzeichnen. Das deutsche öffentliche Online-Petitionssystem lief bis Herbst 2008 als Modellversuch, um zu testen, ob das System für Deutschland anwendbar ist, auf einem System des Schottischen Parlaments, weshalb die Internetseiten öffentliche Petition des Deutschen Bundestages vom International Teledemocracy CentreInternational Teledemocracy Centre an der Edinburgh Napier University in Edinburgh zur Verfügung gestellt wurden.

Seit 13. Oktober 2008 hat der Bundestag eine eigene Online-Petitions-Webseite auf Basis des SMF. Anders als bei dem alten System muss sich jetzt jeder Nutzer, der Petitionen einreichen, mitzeichnen und Forenbeiträge schreiben möchte, beim neuen System registrieren. Für den lesenden Zugriff ist keine Registrierung notwendig.Mitregieren per Online-Petition 14. Oktober 2008 Bei: netzeitung.de Die öffentlichen Petitionen sind seitdem unter der Website des Deutschen Bundestages erreichbar.https://epetitionen.bundestag.de/ – Übersicht über öffentliche Petitionen Diese können auch in einem Forum diskutiert werden, sofern man als Nutzer registriert ist und sich eingeloggt hat.

Die Registrierung wurde auch deshalb festgelegt, um einem Missbrauch vor allem bei den Mitzeichnungen vorzubeugen. In dem alten schottischen System war es noch möglich, ohne Registrierung Petitionen mitzuzeichnen. Dadurch lag die Hemmschwelle für eine Mitzeichnung niedriger. Es war aber auch möglich, dass dieselbe Petition mehrfach von einer Person mitgezeichnet werden konnte. Wegen des großen Andrangs war die Petitions-Webseite wiederholt vorübergehend nicht erreichbar gewesen.

Unter Kritik stand auch das neue System, weil es relativ schwer bedienbar war. Einzelne Petenten und Unterstützergruppen veröffentlichten daher Anleitungen für Anfänger., Deutscher Hanf Verband, 18. Dezember 2010. (PDF; 1,2 MB) Greenpeace Deutschland, 15. November 2010 (PDF; 1,3 MB).

Anfangs hatte das System bei zu großem Ansturm, insbesondere in den Abendstunden, häufig Ausfälle.Problem-Analyse der Petitions-Software: ePetition Problemanalyse Die 2008 von Susanne Wiest eingereichte Petition mit der Forderung nach einem Bedingungslosen Grundeinkommen führte vor deren Ende zum Zusammenbruch des Servers, weshalb die Petition sogar um eine weitere Woche verlängert wurde.Wikinews: Petition für Grundeinkommen legt Bundestagsserver lahm Die Petition wurde schließlich (auch wegen der Unklarheit, wie viele Personen durch die technischen Schwierigkeiten von der Möglichkeit zur Unterstützung ausgeschlossen waren), zur öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des deutschen Bundestages angenommen. Die Anhörung fand am Montag, dem 8. November 2010, statt.Video der Anhörung am 8. November 2010 Die technischen Schwierigkeiten wurden bis Ende 2009 behoben. 2024 wurden pro Werktag etwa 37 Petitionen entgegengenommen, insgesamt 9.260. Etwa 42 Prozent davon wurden online eingereicht. Insgesamt gibt es etwa 5,2 Millionen registrierte Nutzer (Stand: 15. Oktober 2025).

Einzelpetitionen Die Einzelpetitionen machen den Großteil der Arbeit des Petitionsausschusses aus:

In den Einzelpetitionen kann jeder sein (privates) Anliegen via Online-Formular an den Petitionsausschuss des Bundestages schicken. Die Einzelpetition wird anonym behandelt. Die Daten werden dem Ausschuss verschlüsselt übermittelt und sind damit für Dritte nicht einsehbar.

Es gilt ein „elektronischer Ersatz der Unterschrift“, wenn „der Urheber und dessen Postanschrift ersichtlich sind und das im Internet für elektronische Petitionen zur Verfügung gestellte Formular verwendet wird“. Zur abschließenden Bestätigung der Petition muss dann statt der bei der herkömmlichen Petition erforderlichen handschriftlichen Unterschrift am Schluss der Petition der Name des Beschwerdeführers in ein Unterschriftkästchen eingetragen werden.

Bis auf die technische Übermittlung unterscheidet sich das Verfahren für Online-Petitionen des Deutschen Bundestags prinzipiell nicht vom üblichen Petitionsverfahren. Ein im Internet zur Verfügung gestelltes Online-Formular soll das Abfassen und die Übermittlung des Petitionstextes erleichtern.

Über den Stand der eigenen Petition, die man selbst eingereicht hat, wird man über die in den Kontaktdaten angegebenen Mailadresse / bedarfsweise Postanschrift, über den Sachstand und natürlich später auch das Ergebnis informiert.

Öffentliche Petitionen Bei öffentlichen Petitionen werden das Anliegen und die Begründung im Internet unter Bekanntgabe des Namens des Einreichenden eingestellt. Andere Personen, die die Anliegen für berechtigt halten, können diese Petitionen durch eine „Mitzeichnung“ unterstützen. Außerdem können die Nutzer über die Petitionen in einem Forum diskutieren.

Hierbei wird der Petitionstext zunächst für sechs Wochen (vor dem 1. Juli 2024: vier Wochen) online gestellt und kann in diesem Zeitraum von beliebig vielen anderen Menschen durch Angabe ihres Namens „unterschrieben“ werden, vorausgesetzt, diese sind im System angemeldet. Je mehr Unterstützer eine öffentliche Petition erhält, desto größeres Gewicht soll ihr dadurch im folgenden Verfahren verschafft werden können.

Ab 30.000Petitionsausschuss senkt Quorum auf 30.000 Mitzeichnungen bei Petitionen auf www.bundestag.de, abgerufen am 5. Oktober 2024 (vor dem 1. Juli 2024: 50.000) Unterstützern in dieser Zeit („Quorum“) werden in der Regel „ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Der Ausschuss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, dass hiervon abgesehen wird.“ Die öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses werden im Parlamentsfernsehen übertragen. Zudem sind die Sendungen ebenfalls im InternetÖffentliche Anhörungen und Sitzungen des Petitionsausschusses in der Mediathek des Bundestages: → Ausschusssitzungen → Nach Ausschuss filtern: „Petitionen“. zu sehen und können dort jederzeit als Video-on-Demand auf der Webseite des Bundestages abgerufen werden.

Bevor eine eingereichte Petition als öffentliche Petition im Internet zur Diskussion und zur Mitzeichnung eingestellt wird, muss sie den Kriterien hierfür entsprechen.Eine Petition einreichen. In: epetitionen.bundestag.de Diese Überprüfung nimmt recht unterschiedlich Zeit in Anspruch und kann u. U. mehrere Monate betragen. Wird eine Petition, die als öffentliche Petition eingereicht worden ist, nicht veröffentlicht, weil sie den Kriterien hierfür nicht entsprochen hat, wird sie dennoch auf jeden Fall vom Petitionsausschuss behandelt; dann aber als Einzelpetition. Laut Aussage des Petitionsausschusses werden alle Petitionen vom Petitionsausschuss beraten und mit einer Empfehlung verabschiedet, über die der Deutsche Bundestag beschließt. In: gulli.com, 14. Mai 2013, abgerufen am 1. April 2017

Der Beschluss des Petitionsausschusses wird bei den öffentlichen E-Petitionen ins Internet gestellt. Die Anzahl der Unterzeichner wirkt sich nicht auf die parlamentarische Prüfung der Petition aus.epetitionen.bundestag.de Von den eingereichten Online-Petitionen werden etwa 5 % veröffentlicht. Nur veröffentlichte Petitionen können auch unterzeichnet werden. In: gulli.com, 15. Mai 2013, abgerufen am 1. April 2017

Mitglieder 21. Deutscher Bundestag

Sprecher Das Vorschlagsrecht für die Sprecherposition fiel der AfD zu. Der vorgeschlagene Kandidat Manfred Schiller erhielt in der konstituierenden Sitzung unter der Leitung der Parlamentspräsidentin Julia Klöckner am 21. Mai 2025 in der geheimen Wahl jedoch nicht die erforderliche Mehrheit. Deshalb wurde zunächst der dienstälteste Abgeordnete des Ausschusses Andreas Mattfeldt mit der kommissarischen geschäftsführenden Leitung beauftragt. Seit dem 25. Juni 2025 leitet Hülya Düber (CDU/CSU) als stellvertretende Vorsitzende den Ausschuss.

Mitglieder Im Petitionsausschuss sind 26 ordentliche Mitglieder vertreten, darunter neun Abgeordnete der Unionsfraktion, sechs der AfD-Fraktion, fünf der SPD-Fraktion und drei Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Linksfraktion. CDU/CSU – ordentlich CDU/CSU – stellv. AfD – ordentlich AfD – stellv. SPD – ordentlich SPD – stellv. Bündnis 90/Die Grünen – ordentlich Bündnis 90/Die Grünen – stellv. Die Linke – ordentlich Die Linke – stellv. Simone BorchardtGünter Baumgartner Nicole HessThomas Fetsch Jan DierenSonja EichwedeRicarda LangSimone FischerMichael ArndtAnne-Mieke Bremer Marlon Bröhr ObmannSandra CarstensenOlaf HilmerRocco KeverEsther DilcherIsabel Mackensen-GeisCorinna Rüffer ObfrauMax LucksIna LatendorfZada Salihović Benedikt BüdenbenderHermann Färber Kurt KleinschmidtStephan Protschka Daniela Rump ObfrauStefan SchwartzeTina WinklmannSwantje MichaelsenSören Pellmann ObmannSarah Vollath Wolfgang DahlerMichael Hose Knuth Meyer-SoltauAngela Rudzka Ruppert StüweCarolin WagnerHülya Düber amtierende VorsitzendeGünter Krings Manfred Schiller ObmannUlrike Schielke-Ziesing Serdar YükselMaja Wallstein Heiko HainSepp Müller Jörg ZirwesTobias Teich Nicklas KappeBjörn Simon Andreas Mattfeldt SprecherHans Theiss Johannes RothenbergerRoland Theis Stand: 30. März 2026

20. Deutscher Bundestag SPD – ordentlich SPD – stellv. CDU/CSU – ordentlich CDU/CSU – stellv. Bündnis 90/Die Grünen – ordentlich Bündnis 90/Die Grünen – stellv. FDP – ordentlich FDP – stellv. AfD – ordentlich AfD – stellv. Gruppe Die Linke – ordentlich Gruppe Die Linke – stellv. Bengt BergtAlexander Bartz Melanie BernsteinNorbert Altenkamp Lukas BennerSabine Grützmacher Valentin AbelChristian Bartelt Gereon BollmannRainer RothfußSören Pellmann ObmannIna Latendorf Axel Echeverria ObmannJürgen Berghahn Simone BorchardtCarsten Brodesser Swantje MichaelsenChantal Kopf Ingo BodtkeSandra Bubendorfer-LichtDirk Brandes