Mit dem Gesetz über die Neuregelung der kommunalen Grenzen im rheinisch-westfälischen Industriebezirke vom 26. Februar 1926 wurden die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg neu eingeteilt.
Geschichte Die vom Steinkohlenbergbau ausgelöste wirtschaftliche Dynamik des Ruhrgebietes, damals allgemein „Rheinisch-westfälisches Industriegebiet“ oder „Rheinisch-westfälischer Industriebezirk“ genannt, bewirkte unter anderem die Anlage immer neuer Zechenkolonien und anderer Arbeitersiedlungen sowie eine damit einhergehende Teil-Urbanisierung, die aus einstigen Dörfern Großstädte und Industriedörfer machte. Schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts passte die überkommene kommunale Gliederung nicht mehr zu den Gegebenheiten. Doch es blieb meist bei einzelnen Eingemeindungen. Erst das Ende des Kaiserreiches machte den Weg frei für eine großflächige Neuregelung der kommunalen Grenzen. Vorarbeiten dazu hatten im preußischen Innenministerium bereits 1920 begonnen.Sitzungsberichte des Preußischen Landtags. 2. Wahlperiode. 1. Tagung; begonnen am 5. Januar 1925, Band 6: 114. bis 138 Sitzung (12. Januar bis 2. März 1926). Preußische Verlagsanstalt, Berlin 1926, Spalte 8830.
Im Preußischen Landtag war der „Ausschuss für Gemeindeangelegenheiten“ (auch „21. Ausschuss“ genannt) federführend. Dort fand der Vorschlag, das ganze Ruhrgebiet in einer einzigen Großstadt aufgehen zu lassen und somit gewissermaßen ein zweites Groß-Berlin zu schaffen, keine Mehrheit. Zudem stellte sich im Ausschuss für Gemeindeangelegenheiten bald heraus, dass es angesichts der Fülle zu klärender Einzelfragen nicht möglich sein würde, in angemessener Frist eine Neuregelung für das ganze Ruhrgebiet in einem Zug zu leisten, so der Generalberichterstatter Carl Christian Schmid (DVP) bei der zweiten Lesung des Gesetzes im Landtag am 9. Februar 1926.Sitzungsberichte des Preußischen Landtags. 2. Wahlperiode. 1. Tagung; begonnen am 5. Januar 1925, Band 6: 114. bis 138 Sitzung (12. Januar bis 2. März 1926). Preußische Verlagsanstalt, Berlin 1926, Spalte 8830–8831. Stattdessen erwies es sich als nötig, dabei schrittweise vorzugehen. Das Gesetz beschränkte sich daher im Wesentlichen auf die Region Bochum – Herne – Gelsenkirchen – Recklinghausen.
Während der Erarbeitung des Gesetzesentwurfes im preußischen Innenministerium und im Ausschuss für Gemeindeangelegenheiten bemühten sich Vertreter der betroffenen Kreise, Städte und Gemeinden unablässig, durch Eingaben und „Wallfahrten nach Berlin“, so Innenminister Carl Severing, gesetzliche Regelungen in ihrem Sinne zu erwirken.Sitzungsberichte des Preußischen Landtags. 2. Wahlperiode. 1. Tagung; begonnen am 5. Januar 1925, Band 6: 114. bis 138 Sitzung (12. Januar bis 2. März 1926). Preußische Verlagsanstalt, Berlin 1926, Spalte 8842. Um einen Eindruck von den örtlichen Verhältnissen zu gewinnen, reisten die Abgeordneten, die dem Ausschuss für Gemeindeangelegenheiten angehörten, darunter Else Giese und Wilhelm von Waldthausen, immer wieder ins Ruhrgebiet.Sitzungsberichte des Preußischen Landtags. 2. Wahlperiode. 1. Tagung; begonnen am 5. Januar 1925, Band 6: 114. bis 138 Sitzung (12. Januar bis 2. März 1926). Preußische Verlagsanstalt, Berlin 1926, Spalte 8836 und 8839.
Das Gesetz wurde vom Preußischen Landtag am 9. Februar 1926 beschlossen.Sitzungsberichte des Preußischen Landtags. 2. Wahlperiode. 1. Tagung; begonnen am 5. Januar 1925, Band 6: 114. bis 138 Sitzung (12. Januar bis 2. März 1926). Preußische Verlagsanstalt, Berlin 1926, Spalte 8852. Nach kleineren redaktionellen Änderungen, zu denen der Landtag das Preußische Staatsministerium vorab ermächtigt hatte, wurde es in der Preußischen Gesetzsammlung am 1. März 1926 verkündet und trat am 1. April 1926 in Kraft.
Bestimmungen Folgen des Gesetzes waren der Verlust der Eigenständigkeit von Städten oder die Erlangung der Kreisfreiheit, die Bildung der neuen Gemeinde Oer-Erkenschwick sowie die Auflösung des Landkreises Gelsenkirchen.
Vergrößerung von Stadtkreisen Vergrößerung des StadtkreisesDie Stadtkreise sind ebenfalls Stadtgemeinden. Bochum um fünf Landgemeinden (§§ 14 und 15) Vergrößerung des Stadtkreises Gelsenkirchen um Gebietsteile von vier Landgemeinden (§ 13) Vergrößerung des Stadtkreises Herne um Gebietsteile von zwei Landgemeinden (§ 16) Vergrößerung des Stadtkreises Recklinghausen um die Gemeinde Suderwich und neun Ortsteile der Landgemeinde Recklinghausen-Land (§ 24)
Bildung neuer Stadtkreise Bildung des neuen Stadtkreises Wanne-Eickel aus drei Landgemeinden (§§ 6 bis 8) Bildung des neuen Stadtkreises Wattenscheid aus der Stadtgemeinde Wattenscheid, sieben Landgemeinden und einem Gebietsteil der Gemeinde Königssteele (§§ 9 bis 12)
Auflösung eines Landkreises Landkreis Gelsenkirchen: Zur Rechtsnachfolgerin wurde die Stadtgemeinde Wanne-Eickel bestimmt.
Anschließend aufgehobene Regelungen Die Stadtgemeinde Steele wurde um die Landgemeinde Königssteele und den Ortsteil Haferfeld der Landgemeinde Sevinghausen vergrößert. Es wurde festgelegt, dass Steele nicht vor 1936 kreisfrei werden könne (§§ 1 bis 4). Jedoch wurde Steele bereits am 1. August 1929 nach Essen eingemeindet und der Landkreis Essen aufgelöst. Die neue Stadtgemeinde Kastrop-RauxelDies ist die jeweilige Schreibweise des Stadtnamens in den Neugliederungsgesetzen. entstand aus der Stadtgemeinde Kastrop sowie acht Landgemeinden und Gebietsteilen der Landgemeinde Deininghausen. Es wurde festgelegt, dass Kastrop-Rauxel nicht vor 1936 kreisfrei werden könnte (§§ 21 bis 23). Jedoch wurde Castrop-Rauxel bereits am 1. April 1928 kreisfrei und der Landkreis Dortmund aufgelöst.
Die weitere Neugliederung des Ruhrgebietes Eine Fortsetzung fand die mit dem Gesetz über die Neuregelung der kommunalen Grenzen im rheinisch-westfälischen Industriebezirke angestoßene Neugliederung des Ruhrgebietes durch zwei Folgegesetze: das Gesetz über die weitere Neuregelung der kommunalen Grenzen im westfälischen Industriebezirk (1928) und das Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets (1929).
Siehe auch Gebietsänderungen im Ruhrgebiet Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen
Weblinks Gesetz über die Neuregelung der kommunalen Grenzen im rheinisch-westfälischen Industriebezirke
Fußnoten
Kategorie:Rechtsquelle (Preußen) Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert) Kategorie:Geschichte Nordrhein-Westfalens (20. Jahrhundert) Kategorie:Essener Geschichte Kategorie:Gebietsreform (Deutschland)