mini|Gemeinsames Gebäude des Arbeitsgerichtes Saarland, des Landesarbeitsgerichtes Saarland und des Finanzgerichtes des Saarlandes (2016) Das Arbeitsgericht Saarland ist ein deutsches Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und das einzige Arbeitsgericht des Saarlandes.
Gerichtssitz und -bezirk Das Gericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Saarbrücken.§ 2 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 840 über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland vom 15. Dezember 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Dezember 1975, ABl. 1975, S. 1230.
Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das Gebiet des gesamten Bundeslandes.§ 2 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 840 über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland. Er umfasst damit eine Fläche von etwa 2571 km2 mit einer Einwohnerzahl von ca. 995.000 (Stand 30. September 2017).
Gerichtsgebäude Untergebracht ist das Gericht unter der Anschrift Hardenbergstraße 3. Im selben Gebäude befinden sich auch das Finanzgericht des Saarlandes und seit 1. April 2018 das Landesarbeitsgericht Saarland.
Übergeordnete Gerichte Dem Arbeitsgericht Saarland ist das Landesarbeitsgericht Saarland und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Saarlandes
Weblinks
Einzelnachweise
Saarbrucken Kategorie:Gericht (Saarbrücken) Kategorie:Gerichtsgründung 2018