Das Amtsgericht Mölln war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein zuletzt im Bezirk des Landgerichtes Lübeck. Es wurde im Jahr 1879 errichtet. Aufgehoben wurde das Gericht zum 1. April 2008.

Gerichtssitz und -bezirk Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Mölln.§ 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte (Gerichtsorganisationsgesetz – GOG) vom 24. Oktober 1984, GVOBl. 1984, S. 192.

Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.Anlage IV. lit. H. der Anlage zu § 3 GOG. Alt Mölln, Bälau, Besenthal, Borstorf, Breitenfelde, Brunsmark, Göttin, Grambek, Gudow, Güster,Hollenbek, Hornbek, Horst, Koberg, Kühsen, Langenlehsten, Lankau, Lehmrade und Mölln.

Sämtliche Städte und Gemeinden gingen aufgrund der Aufhebung des Gerichtes in den Bezirk des Amtsgerichtes Ratzeburg über.§ 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken vom 4. Oktober 2006, GVOBl. 2006, S. 216.

Gerichtsgebäude mini|Stadthauptmannshof, Gebäude des ehem. Amtsgerichtes bis 1934 Ursprünglich im Stadthauptmannshof untergebracht zog das Gericht im Mai 1934 um und befand sich seitdem unter der Anschrift Lindenweg 8. Das Grundbuchamt war unter der Adresse Lindenweg 7 untergebracht.

Geschichte Der Sitz des Gerichtes wurde bereits im Juli 1878 festgelegt.§ 1 der Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878, PrGS 1878, S. 275. Sein Gerichtsbezirk wurde knapp ein Jahr später gebildet.§ 1 der Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, PrGS 1879, S. 393. Die Errichtung und der Bezirkszuschnitt traten jedoch erst im Rahmen der Reichsjustizreform gemeinsam mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.§ 2 der Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte;§ 2 der Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke. Das Gericht bestand daher institutionell seit dem 1. Oktober 1879.§ 1 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 27. Januar 1877, RGBl. 1877, S 77.

Das Amtsgericht Mölln wurde im Zuge der Amtsgerichtsstrukturreform zum 1. April 2008 aufgehoben.§ 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken. Ein Jahr zuvor kam es bereits zur Aufhebung der Amtsgerichte Kappeln und Geesthacht. Nach dem Möllner Gericht wurden noch die Amtsgerichte Bad Oldesloe und Bad Schwartau aufgehoben. Begründet wurden diese Schließungen insbesondere damit, dass kleinere Amtsgerichte mit zu geringer personeller Besetzung nicht ausreichend auf Personalausfälle reagieren könnten. Außerdem sei eine Spezialisierung der Aufgaben in solchen Gerichten erschwert.

Übergeordnete Gerichte Dem Amtsgericht Mölln war ursprünglich das Landgericht Altona übergeordnet, welches im Jahr 1937 aufgehoben wurde.§ 4 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Gerichtsgliederung in Groß-Hamburg und anderen Gebietsteilen vom 16. März 1937, RGBl. 1937, S. 312. Seitdem war das Landgericht Lübeck dem Amtsgericht Mölln übergeordnet.§ 2 Abs. 2 Nr. 4 lit. h GOG. Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Kiel. Dieses wurde 1948 nach Schleswig verlegt und umbenannt. Damit war das zuständige Oberlandesgericht bis zur Aufhebung des Amtsgerichtes Mölln das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.

Weblinks

Einzelnachweise

Molln Kategorie:Organisation (Mölln) Kategorie:Bauwerk in Mölln Kategorie:Geschichte (Kreis Herzogtum Lauenburg) Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 2008