mini|Gebäude des ehemaligen Amtsgerichts Geesthacht Das Amtsgericht Geesthacht war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein im Bezirk des Landgerichts Lübeck. Es wurde im Jahr 1957 zusammen mit dem Amtsgericht Wedel errichtet.Gesetz über die Errichtung von Amtsgerichten in Wedel und Geesthacht vom 6. Juli 1957, GVOBl. 1957, S. 87. Aufgehoben wurde das Gericht im Jahr 2007.
Gerichtssitz und -bezirk Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Geesthacht.§ 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte (Gerichtsorganisationsgesetz – GOG) vom 24. Oktober 1984, GVOBl. 1984, S. 192.
Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.Anlage IV. lit. E. der Anlage zu § 3 GOG. Börnsen, Escheburg, Geesthacht, Hamwarde, Hohenhorn, Kröppelshagen-Fahrendorf, Wiershop und Worth.
Das Gericht wurde im Zuge der Amtsgerichtsstrukturreform zusammen mit dem Amtsgericht Kappeln zum 1. April 2007 aufgehoben.§ 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken vom 4. Oktober 2006, GVOBl. 2006, S. 216. Sämtliche Städte und Gemeinden gingen hierbei in den Bezirk des Amtsgerichts Schwarzenbek über.§ 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken.
Gerichtsgebäude Untergebracht war das Gericht in einem Gebäude unter der Anschrift Bandrieterweg 1. Es teilte sich die Räumlichkeiten mit der Verwaltung des Amtes Geesthacht-Land, welche 1994 nach Dassendorf verlegt wurde. Derzeit wird das Gebäude vom Jobcenter Herzogtum Lauenburg genutzt.
Übergeordnete Gerichte Dem Amtsgericht Geesthacht war das Landgericht Lübeck übergeordnet.§ 2 Abs. 2 Nr. 4 lit. e GOG. Zuständiges Oberlandesgericht war das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig.
Weblinks
Einzelnachweise
Geesthacht Kategorie:Geesthacht Kategorie:Bauwerk in Geesthacht Kategorie:Gerichtsgründung 1957 Kategorie:Aufgelöst 2007