mini|hochkant=1.3|Demonstration am 27. August in Chemnitz. Das hier zu sehende Transparent ist eine Abwandlung des „Schäfchenplakats“. Zu gewalttätigen Ausschreitungen in Chemnitz kam es insbesondere am 26. und 27. August sowie am 1. September 2018 nach einer Auseinandersetzung am Rande des Chemnitzer Stadtfestes (24. bis 26. August), bei der durch Messerstiche ein Mann tödlich und zwei weitere schwer verletzt worden waren. Rechte und rechtsextreme Gruppen hatten aufgrund von Nachrichten zum Migrationshintergrund bzw. Flüchtlingsstatus der Täter zu Demonstrationen aufgerufen. In der Folge griffen organisierte Rechte und Neonazis tatsächliche oder vermeintliche Migranten, Gegendemonstranten, Polizisten sowie Pressevertreter und unbeteiligte Passanten sowie ein jüdisches Restaurant an. Nach Einschätzung vieler Beobachter hatte die sächsische Polizei trotz Warnungen des sächsischen Verfassungsschutzes die Größe der Demonstrationen sowie die Gewaltbereitschaft zahlreicher rechter und rechtsextremer Teilnehmer zunächst unterschätzt und hatte zu wenig Kräfte im Einsatz. Als eine Reaktion darauf wurde unter dem Motto Wir sind mehr ein kostenloses Konzert gegen Rechtsextremismus organisiert.
Die Ereignisse und deren Bewertung hatten nachträglich die Versetzung des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen in den einstweiligen Ruhestand zur Folge.
Wegen fehlenden Tatverdachts lehnte die Justiz im Jahr 2024 Gerichtsverfahren gegen alle (neun) ursprünglich Angeklagten ab.
Daniel H.s Tod Tathergang mini|hochkant=1.3|Brückenstraße in Chemnitz (2011)
Am Abend des 25. August 2018 verabredete sich Farhad Ramazan Ahmad mit Freunden per Handy in einer Shisha-Bar in der Chemnitzer Brückenstraße nahe dem Karl-Marx-Monument, wo er gegen Mitternacht ein Foto auf Instagram lud, das ihn mit Alaa S. sowie dem dritten Tatverdächtigen und anderen Zigaretten rauchend an einem kleinen Tisch vor dem Eingang zeigt. Um 1:00 Uhr am Sonntagmorgen, den 26. August 2018, schlossen die Buden des Chemnitzer Stadtfestes. Nur 50 m von der am Rande des Stadtfestes gelegenen Bar entfernt stritten gegen 3:15 Uhr die drei mit anderen Personen um Zigaretten, so eine Zeugin, die Ehefrau eines der Attackierten. Dabei verletzten die Täter drei Männer im Alter von 33, 35 und 38 Jahren unter anderem durch Messerstiche schwer. Der 35-jährige Daniel H. starb kurz darauf im Krankenhaus an seinen Verletzungen.
mini|Gedenkort Daniel H. im Stadtzentrum von Chemnitz (4. Oktober 2018)
Ein Handeln des oder der Täter in Notwehr schloss die Staatsanwaltschaft Chemnitz aus. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernahm die Ermittlungen. Es wurden anschließend im Internet einige Falschinformationen verbreitet, wonach Daniel H. eine deutsche Frau vor sexueller Belästigung durch Migranten beschützt habe und daher mit „25 Messerstichen“ getötet worden sei. Der MDR veröffentlichte knapp drei Wochen später folgende Darstellung des später aus der Untersuchungshaft entlassenen dritten Tatverdächtigen: Die Gruppe der drei Asylbewerber sei gegen 2:30 Uhr zu einem Döner-Imbiss gegangen. Dabei seien sie der Gruppe aus Männern und Frauen um Daniel H. begegnet. Farhad A. habe diese nach Feuer für eine Zigarette gefragt. Die Männer seien in Streit geraten und er habe den Streit geschlichtet; beide Gruppen seien weitergegangen. Danach seien Bekannte der drei Asylbewerber aus dem Döner-Imbiss gekommen und hätten nach dem Grund des Streits gefragt. Anschließend seien Farhad A. und mehrere der anderen Männer erneut zu der Gruppe von Daniel H. gegangen. Dann sei es zu einer heftigen Auseinandersetzung und der Messerstecherei gekommen. Er selbst habe mehrere Meter abseits gestanden. Der vom Anwalt benannte Zeuge bestätigte im Wesentlichen die Schilderung, dass es zum Streit zwischen Farhad A. und Daniel H. gekommen sei. Daraufhin seien Alaa S. und zwei weitere Bekannte aus dem Döner-Imbiss zum Geschehen geeilt und gemeinsam mit Farhad A. auf Daniel H. und dessen Bekannte losgegangen. Der zweite Tatverdächtige habe einige Meter abseits gestanden.Tatverdächtige der Messerattacke in Chemnitz beantragen Haftprüfung www.mdr.de, 14. September 2018
Täter und Tatverdächtige Alaa S. Der 23-jährige Alaa S. stellte im Mai 2015 einen AsylantragMiguel Sanches: Tatverdächtige in Chemnitz – Dokumentation des Versagens. In: Hamburger Abendblatt. 15. September 2018. und erhielt nach Angaben des Bundesinnenministeriums im September 2015 eine schriftliche Anerkennung als Flüchtling; Angaben zu seiner Identität und seiner syrischen Herkunft basierten auf einer Selbstauskunft. Man versuche aktuell, die Angaben „im Rahmen des laufenden Widerrufsverfahrens“ zu verifizieren.Haftbefehl gegen dritten Tatverdächtigen in Chemnitz. In: Welt.de. 4. September 2018. Alaa S. wurde noch am 26. August festgenommen. Tags darauf erließ das Amtsgericht Chemnitz gegen ihn und eine weitere, bereits entlassene Person Haftbefehle wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Totschlags. Ein Haftprüfungsantrag von Alaa S. blieb erfolglos. Am 18. September gab die Staatsanwaltschaft bekannt, der dringende Tatverdacht gegen ihn habe sich erhärtet, da Zeugen ihn als jemanden erkannt hätten, der ein Messer mit sich geführt habe.
Farhad Ramazan A. Der in Sêmêl im Nordirak geborene Farhad A. lebte mit seinen zwei jüngeren Geschwistern und seinen kurdischen Eltern in Istanbul, wohin sie bald nach seiner Geburt auswanderten. Er führte in der Türkei ein unauffälliges Leben, jobbte im Frisör-Salon seines Onkels und in einer Bäckerei. Mit der Flüchtlingskrise 2015 gelangte er nach Deutschland. Er war zunächst in Freyung, dann seit 2016 in Chemnitz untergebracht.verkürzt in Fall Daniel H.: Kurz vor der Tat traf Farhad A. die anderen Verdächtigen in Shisha-Bar, focus.de, 7. September 2018, abgerufen am 12. September 2018. Laut Verwaltungsgericht Chemnitz stellte Farhad A. zweimal einen Asylantrag. Das erste Verfahren endete am 31. Mai 2016 mit einem unanfechtbaren Negativbescheid. Am 22. Juli 2016 stellte er einen zweiten Asylantrag über einen Vormund; er galt somit als minderjährig. Am 6. Januar 2017 wurde auch der zweite Asylantrag durch das BAMF abgelehnt und eine Abschiebung in den Irak angedroht. Gegen die Entscheidung reichte Farhad A. am 8. Februar 2017 Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz ein, über die am 9. Oktober 2018 entschieden wurde. Unklar ist, warum das BAMF überhaupt einen zweiten Asylantrag annahm. Dafür müsse es eine neue Sachlage und neue Beweise geben, erläuterte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts.
Seine Polizeiakte wies zahlreiche Straftaten auf, beginnend rund zehn Monate nach seiner Ankunft in Deutschland, darunter Körperverletzung, Drogenhandel, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Bereits im Februar 2017 soll er mit einem Messer auf den Mitarbeiter eines Imbisses eingestochen haben, da dort niemand eine Zigarette für ihn hatte. Im April und September 2017 wurde er wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl zu Geldstrafen verurteilt, im November 2017 und Februar 2018 wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Körperverletzung zu Haftstrafen auf Bewährung.Der dritte Mann: Wer ist der flüchtige Verdächtige der Bluttat von Chemnitz?, freiepresse.de, 13. September 2018, abgerufen am 13. September 2018 (Ergänzungen zu den Gerichtsverfahren kostenpflichtig in Er gab sich reuig – jetzt wird er überall gesucht, welt.de, 5. September 2018, abgerufen am 13. September 2018)
Ein vorübergehend ebenfalls tatverdächtiger Zeuge gab bei der Polizei an, Farhad R. habe ihm gegenüber zugegeben, mit einem Messer zugestochen zu haben. Laut Staatsanwaltschaft sei Farhad R. am 30. August 2018 vermutlich ins Ausland geflohen. Acht Tage nach der Tat, am 4. September 2018, erließ das Amtsgericht Chemnitz Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlags gegen ihn. Die Polizei Sachsen veröffentlichte ein Fahndungsfoto über die Medien. Die Beschreibung als 22-Jähriger stand im Widerspruch zum Asylantrag als Minderjähriger.
Weiterer Tatverdächtiger Ein 22-jähriger mutmaßlicher Iraker wurde gemeinsam mit Alaa S. in Untersuchungshaft genommen, aus der er nach drei Wochen aufgrund einer Haftbeschwerde seines Anwalts entlassen wurde. Laut der Staatsanwaltschaft hat kein Zeuge gesehen, dass er ein Messer mit sich führte, und an der bislang gefundenen mutmaßlichen Tatwaffe sind keine Spuren von ihm gefunden worden. Gegen ihn werde jedoch weiter ermittelt.
Tatopfer Von seiner Ausbildungsstätte wurde unmittelbar nach der Tat ein Nachruf auf den Getöteten mit vollem Namen auf Facebook veröffentlicht; er hatte eine Tischlerlehre erfolgreich mit einem Gesellenstück mit Auszeichnung absolviert und hinterließ eine Ehefrau und ihren zur Tatzeit 7-jährigen Sohn, den er mit großgezogen hatte.Vereinnahmung des Opfers – In Chemnitz wird Daniel H. zur politischen Figur; Kölner Stadtanzeiger vom 28. August 2018; abgerufen am 10. September 2018.Arndt Ginzel, Christian Rohde in Frontal21 (Video): Wer war Daniel H.?, ZDF.de vom 4. September 2018; abgerufen am 10. September 2018 Angehörige, Familie und Freunde sprachen sich wiederholt gegen jegliche politische Instrumentalisierung von extremistischer Seite aus.Kritik von Familie: Foto von getöteter Sophia bei Chemnitz-Demo (letzter Absatz), BR24 vom 5. September 2018; abgerufen am 10. September 2018.
Nach Darstellung des Magazins Cicero wurde der getötete Daniel H., dessen Vater Kubaner war, als der „Negi“ diskriminiert und war allein wegen seiner Hautfarbe jahrelang Ziel rechter Gewalt. Das entbehre „nicht der bitteren Ironie“, so der Cicero, der den Facebook-Eintrag eines Freundes zitiert, wonach Daniel H.s Tod von Rechten bloß instrumentalisiert worden sei; eigentliches Ziel sei die Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Merkel gewesen. Der Lyriker und Essayist Max Czollek kommentierte: „Wie nebenbei klären die Rechten damit also die Frage, wann man als Bindestrichdeutscher eigentlich zu Deutschland gehört. Antwort: Wenn man von einem Iraker und einem Syrer umgebracht wird. Gut, dass da nun Klarheit herrscht.“
Durch Messerstiche bzw. Gewalteinwirkung verletzt wurden ein Arbeitskollege von Daniel H. und dessen Bruder.
Veröffentlichter Haftbefehl Am 29. August 2018 wurde der Haftbefehl gegen den entlassenen 22-jährigen Iraker, in dem die vollständigen Namen von Zeugen und der beiden mutmaßlichen Täter sowie die Anzahl der Messerstiche auf Daniel H. aufgelistet sind, rechtswidrig im Internet veröffentlicht und weiterverbreitet.
Versionen mit Schwärzungen wurden unter anderem von dem Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann, einem AfD-Kreisverband und dem Bündnis „Pro Chemnitz“ weiterverbreitet. Eine Polizeisprecherin bestätigte die Authentizität des Dokuments. Die Staatsanwaltschaft Dresden leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Verletzung eines Dienstgeheimnisses ein. Auf einer bekannten rechtsextremen Internetseite wurden Fotos veröffentlicht, die angeblich einen der mutmaßlichen Täter zeigen. Sie wurden nach Spiegel-Angaben „von rechten, aber auch von linken Politikern und Prominenten weiterverbreitet“.
Die Bremer Staatsanwaltschaft ließ am 29. August 2018 die Wohnung von Jan Timke durchsuchen, der für die rechtspopulistische Wählervereinigung Bürger in Wut in der Bremischen Bürgerschaft sitzt. Der Landespolitiker steht im Verdacht, den Haftbefehl auf Facebook weiterverbreitet zu haben. Am Tag darauf bestätigte Timke den Vorwurf. Er übernahm öffentlich die Verantwortung für die Straftat und sicherte den Strafverfolgungsbehörden seine Kooperation zu. Der Haftbefehl wurde zudem von dem Berliner AfD-Landtagsabgeordneten Ronald Gläser und dem bayerischen AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Protschka verbreitet. Letzterer tat dies sogar ohne jegliche Schwärzungen. Die Staatsanwaltschaft leitete Vorermittlungen ein.