mini|Rubonias Wappen Das Corps Rubonia war vom 6. Mai 1875 bis zur Umsiedlung der Deutsch-Balten in das Deutsche Reich im Herbst 1939 eine deutsch-baltische Studentenverbindung in Riga. Vom 24. November 1923 bis zum Wintersemester 1930/31 bestand ein Zweigconvent in München.

Quellen Als Quellen dienen verschiedene Alben der Rubonia. Das erste Album Rubonorum, verfasst von Julius Dahlfeld nach den ersten zehn Jahren, ist verloren gegangen. Die nächsten fünf sind erhalten und umfassen die Zeiträume 1875–1900, 1875–1910, 1875–1957 und 1875–1972.Oscar Fischer: Album der Landsleute der Rubonia 1875 bis 1900. Riga 1900.Herbert Balk: Album Rubonorum 1875–1910. Riga 1910.Ernst Kühnert: Album Rubonorum 1875–1957. Lübeck 1957.Woldemar Helb: Album Rubonorum 1875–1972. 1972. Nur ein einziges Mal, anlässlich ihres 50-jährigen Bestehens, veröffentlichte die Rubonia verschiedene Kapitel ihrer wechselvollen Geschichte.Rubonia 1875–1925. Aus dem Leben eines deutschbaltischen Korps. Riga 1925. Fast zum Schluss erschien ein Bericht über die Hundertjahrfeier der Verbindung in Marburg, der auch einzelne Darstellungen verschiedener Gegebenheiten und Fotos aus der Vergangenheit wiedergibt.Klaus Boehm: Die hundertjährige Rubonia 1875–1975. Bericht über ein baltisches Corps. München 1975.

Gründungszeit mini|Couleur mini|Farbenlied

Den aus dem Deutschen Kaiserreich nach Riga kommenden Studenten war Rigas Burschenleben und Brauchtum befremdlich. Missfallen erregten die Form und der Ton des geselligen Burschenlebens, ganz besonders der Verkehr auf der Kneipe, wobei ostentative „Raubeinigkeit“ und „Urwüchsigkeit“ dominierten. Als besonders krass wurde die „Fuchserziehung“ empfunden. Dieses Missfallen führte zur Gründung einer dritten Korporation, der Rubonia. Als Stiftungstag galt der 6. Mai 1875, an dem im Jägerzimmer des Johanneskellers ein erster Convent stattfand. Dieser Tag galt später als Stiftungstag. Das Corps sollte Rubonia heißen nach dem klassischen Namen des Dünastroms, an dem Riga liegt. Als Farben wurden hellblau-weiß-schwarz gewählt. Diese Farben setzten sich aus den alten Rigaschen Stadtfarben blau-weiß und den Farben des Deutschen Ordens schwarz-weiß zusammen. Studentische Fechtwaffen und Zirkel wurden entworfen, das Farbenlied komponiert. Beim zweiten Convent am 13. Mai 1875 wurden acht „Stifterfarbenträger“ und acht „Stifterfüchse“ aufgenommen. Am 17. September 1875 erfolgte die Aufnahme in den Chargierten-Convent (C!C!).

Am nächsten Morgen wurden die Deckel zum ersten Mal in der „Offiziellen Börse“ getragen. Zu dieser besonderen Rigaer Einrichtung sammelten sich werktags um 10 Uhr die Angehörigen der einzelnen Corps in geschlossenen Gruppen im Vestibül des Polytechnikums bzw. in der Allee gegenüber. Der Oldermann verteilte die täglichen Aufgaben unter die Füchse, deren Erscheinen Pflicht war. Die drei Chargierten machten Antrittsbesuche beim Direktor des Polytechnikums. Die einzelnen Landsleute stellten sich den Professoren und Dozenten in ihren Empfangszimmern, Konstruktionssälen und Laboratorien vor. Am Abend erschien die Rubonia fast vollständig im Stadttheater, und zwar „im ersten Rang“. Das war ihr „Einstieg“ in die Rigaer Gesellschaft, um deren Anerkennung sie sich in der Zukunft immer bemühte.

Nach der Gründung der Rubonia wurde mit Spannung erwartet, wem sie sich zuneigen würde, der Fraternitas Baltica oder der Concordia. Nach eigener Aussage versuchten die Rubonen, alle Korporationen zu einem gemeinsamen Vorgehen zu bewegen. In den Augen der Balten neigten sie jedoch mehr den Concorden zu. Die Concorden, vielfach nichtbaltischen Ursprungs, konnten es auf gesellschaftlichem Gebiet den Balten nicht gleichtun. Die Balten standen allerdings im Rufe, ein allzu flottes und wüstes, teures und arbeitsfeindliches Leben zu führen. Die Rubonenstifter, die fast alle im Deutschen Reich studiert hatten, brachten „abgeschliffene und etikettenstrenge Formen reichsdeutscher Corpsstudenten“ mit. Die Rubonen übernahmen daher auf Bällen und anderen gesellschaftlichen Veranstaltungen rasch die Führung.

Regeln, Riten und Bräuche Im Verkehr miteinander nannten sich die Corpsbrüder in deutschbaltischen Korporationen mit landsmannschaftlicher Struktur untereinander „Landsmann“ (L!) und Landsleute (L!L!). In einigen Korporationen wurde auch das Brüderliche betont, der andere „Frater“ oder „Corpsbruder“ genannt. Die Rubonia hatte keinen landsmannschaftlichen Bezug. Trotzdem nannten auch sie sich untereinander L! bzw. L!L!. Der corpsstudentische Alltag der Rubonen begann mit dem Besuch der „Börse“. Die obligatorischen Fechtübungen wurden werktags von 12 bis 1 Uhr mittags abgehalten. Damals war auch der Sonnabend noch ein Werktag. Alle zwei Wochen fanden montags Convente statt, Kneip- und Singabende am Mittwoch und Sonnabend um 8 Uhr abends.

Kommerse Kommerse begannen mit einem warmen Essen mit Bier, unterbrochen von bis zu drei Liedern, die unter Leitung des Magister cantandi oft mehrstimmig gesungen wurden. Jeder Fuchs musste die Texte der gängigen Lieder lernen. Absingen aus Kommersbüchern war so verpönt wie eine Biermusik. Nach dem Essen wurde der Landesvater zelebriert. Anschließend wurden Hochs auf das Corps, die Philister, die Frauen und Jungfrauen und die Baltische Heimat ausgebracht. Danach ertönte in den ersten Jahren das Farbenlied, später das Heimatlied.

Nachwuchs Ein Student, der in eine Verbindung eintreten wollte, konnte von dieser zunächst in den Fechtbodistenverein aufgenommen oder gleich abgelehnt werden. Der Begriff „Fechtbodist“ (Fb!) wurde vom Wort „Fechtboden“ abgeleitet und galt als Bezeichnung für die nicht-farbentragenden Mitglieder des Corps. Der Neuaufgenommene war in der Regel zwei Semester Fuchs und trug eine einfarbige Mütze, Deckel genannt, der bei der Rubonia schwarz war und ein Silberschildchen mit dem Rubonenzirkel trug. Bei seiner späteren feierlichen Aufnahme in den engeren Verband erhielt er die Farben, das heißt Band und Deckel. In Zeiten, in denen das öffentliche Farbentragen verboten war, trug man seinen Farbendeckel unter einem schwarzen Überzug, dem Tschachól; der ließ aber soviel von den Farben sehen, dass man erkennen konnte, ob man einen L! oder einen Fuchs vor sich hatte. Wurde ein Fuchs nicht nach zwei Semestern aufgenommen, blieb er Fechtbodist. Fechtbodisten, die eine gewisse Zeit der Korporation angehört hatten, erhielten Philisterrechte. So sollten sie, die nicht die volle Anerkennung des Convents erhalten hatten, trotzdem dem Freundeskreis und dem Verbindungsleben erhalten bleiben. Manche von ihnen wurden später, manche sogar erst als Philister, zum Beispiel nach dem Zweiten Weltkrieg, aufgenommen.

Die Fuchserziehung war hart. Schutz fanden die Füchse beim Oldermann, der ihr Anwalt war. Der Fuchs sollte lernen, sich gegen Angriffe zu verteidigen, dabei aber zwischen scherzhafter Neckerei und echter Beleidigung und Provokation zu unterscheiden. Beim „Pliggern“ sollte er von seinen Gesprächspartnern aufs Glatteis geführt werden, musste durch geschicktes Reagieren versuchen, aus schwierigen Situationen herauszukommen oder aber die Konsequenzen ziehen und fordern. Da diese so genannten „Reißereien“ nur der Erziehung dienten, wurden sie gütlich durch Coramage beigelegt. Der Fuchs wählte einen Kartellträger, der bei dem Beleidiger eine Entschuldigung für seine Äußerung verlangte, die dieser gewöhnlich auch gab. Reagierte der Fuchs nicht schnell und sicher, gab es „Strafen“, die teilweise – aber selten – auch mit Trinkzwang alkoholischer oder nicht wohlschmeckender Getränke verbunden waren. Der Fuchs wurde auch sofort auf dem Fechtboden eingepaukt. Beim täglichen Übungspauken trugen die Einzupaukenden einen Helm und ein dickes Leinenhemd. Gepaukt wurde mit schmäleren abgerundeten Klingen, die aber den Neuling viele Schrammen und empfindliche Schmerzen sowie blaue Flecken kosteten. War er „freigepaukt“, konnte er „auf die Fläche“, das heißt sich im Ernstfall auch im Duell stellen. Bei den meisten Verbindungen stellte nach einer gewissen Zeit ein L! den Antrag, einen bestimmten Fuchs als „Taufvater“ aufzunehmen. Bei der Rubonia waren es zwei L!L!, von dem späteren „Farbenvater“ wurde der Fuchs für die Farben „proponiert“, von der späteren „Farbenmutter“ wurde die Proposition „unterstützt“. Abstimmung über einen neu Aufzunehmenden musste 14 Tage davor bezüglich der Qualifikation diskutiert werden. Auch ältere Rubonen, die nicht mehr so häufig im C!Q! waren, wurden vom Convent dringend angehalten, sich ein Bild von dem „Proponierten“ zu machen, damit sie kompetent mit einer weißen oder einer schwarzen Kugel abstimmen konnten. Nicht abgegebene Stimmen wurden als „kontra“ gezählt. Die Aufnahme erfolgte für den Proponierten überraschend, nicht selten nach einer heftigen letzten Pliggerei.

Ehrenhändel Die meisten Kontrahagen ergaben sich aus den im Baltikum mit viel Liebe und Kunst geübten so genannten „Pliggereien“. War einer der Gesprächspartner dem anderen nicht ganz gewachsen oder war die schmale Grenzzone zwischen Scherz und Ernst überschritten, so ergab sich leicht eine Kontrahage, im baltischen Sprachgebrauch eine „Reißerei“. War eine Beleidigung gefallen und die „Forderung“ erfolgt, so kam seit 1841 in Dorpat die Sache vor ein Ehrengericht, das über die zu gewährende Genugtuung entschied. Das Ehrengericht entschied inappellabel, ob und wer Satisfaktion zu geben hatte. Meist wurde die Wahl zwischen einer mündlichen Erklärung oder Waffen gestellt. Beide Formen der „Genugtuung“ standen gleichwertig miteinander. Waffen wurden nie vorgeschrieben, aber meist gewählt. Entscheidend war der Status der Parteien. War einer der beiden „Antiduellant“, so schrieb das Ehrengericht dem Beleidiger eine Ehrenerklärung (Entschuldigungsform), deren Form von Fall zu Fall wechseln konnte. Konstatierte das Ehrengericht (E!G!) eine so genannte „Incommentmäßigkeit“ (Schimpftätigkeit oder dergleichen), so gab es die Sache an das Burschengericht (B!G!) weiter, das seit 1864 in Dorpat existierte und inappellabel über das Strafmaß entschied: Verwarnung, Verweis, Androhung auf Ausschluss, Ausschluss („Ruckung aus dem C!C!“). Die Ruckung konnte einen Ausschluss auf Zeit sein oder gar auf 99 Jahre. Bei der Bedeutung der Korporationen im Baltikum war Letzteres gleichbedeutend mit einem Ausstoß aus der Gesellschaft. Die Einrichtung des Ehrengerichtes und des Burschengerichtes wurde später in Riga übernommen. Bei Reißereien innerhalb einer Verbindung trat ein internes E!G! zusammen, und über das Strafmaß entschied der Convent (C!) der betreffenden Verbindung.

Mensur Im Baltikum kannte man die Mensur nur als Form des Duells, eine Bestimmungsmensur gab es nicht. In den Chroniken der einzelnen Verbindungen erscheinen die Begriffe „Mensur“ und „Duell“ oft nebeneinander. In der Regel versteht man unter „Mensur“ eine Auseinandersetzung mit dem Schläger bzw. Hieber, unter einem „Duell“ mit Pistolen. Beides war zu allen Zeiten in Russland und später in Lettland illegal und verboten. Neben der Mensur zwischen Angehörigen verschiedener Korporationen kannten die baltischen Corps auch die interne Mensur, die zur Bereinigung innerer Spannungen diente und bei dem verhältnismäßig großen Convent nicht zu vermeiden war. Sie fand auf dem eigenen Conventsquartier (C!Q!) statt.