mini|Karl Ernst Georges prägte das Lateinisch-deutsche und deutsch-lateinisch Handwörterbuch im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts maßgeblich. Das Lateinisch-deutsche und deutsch-lateinische Handwörterbuch ist ein Latein-Wörterbuch, das von 1826Titelblatt. Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums [MDZ] der Bayerischen Staatsbibliothek [BSB]. bis 1862. zunächst von Georg Heinrich Lünemann und dann von Karl Ernst Georges bearbeitet wurde. Es erschien – mit etwas verändertem Titel – immer wieder in Neuauflagen, zuletzt 2013.
In der Neuen Deutschen Biographie wurde es 1964 als „bis heute noch […] unentbehrliches Standardwerk“ bezeichnet.
Geschichte Überblick Das Wörterbuch erschien erstmals 1826 (zur Vorgeschichte siehe: Lateinisch-deutsches und deutsch-lateinisches Handlexicon – beachte die terminologische Nuance „Handlexicon“ versus „Handwörterbuch“!).
Nach 1862 wurde dem Titel das Adjektiv Ausführliches vorangestellt, aber Georges blieb weiterhin der Bearbeiter und die Auflagenzählung wurde kontinuierlich fortgesetzt.
Eine weitere Zäsur in der Geschichte der Wörterbuchs trat mit dem Tod von Karl Ernst Georges (1895) ein. Es dauerte dann von der siebenten Auflage (unter der Ägide Georges’) 1879–1882 fast ein Vierteljahrhundert, bis der jüngere seiner beiden Söhne, Heinrich Georges, 1913 eine achte Auflage – allerdings ausschließlich des lateinisch-deutschen Teils – herausbrachte, womit der alte Titel nun hinfällig wurde. Eine weitere – von verschiedener Seite kritisierteSiehe die Rezensionen von: Jens-Olaf Lindermann. In: Göttinger Forum für Altertumswissenschaft, 2013, S. 1213–1220 (recensio.net [abgerufen am 22. August 2018]). Wolfgang Schweickard. In: Zeitschrift für romanische Philologie, 2013, Band 129, Heft 3, S. 790–792, doi:10.1515/zrp-2013-0075 (im Druck erschienen: 1. September 2013; online erschienen: 14. August 2013; abgerufen am 22. August 2018). Christian Schwaderer. recensio.net 8. Mai 2013; abgerufen am 22. August 2018. Friedemann Weitz. In: Forum Classicum. Zeitschrift für die Fächer Latein und Griechisch an Schulen und Universitäten. 2/2013, S. 159 f.; altphilologenverband.de (PDF; 11 MB, S. 67); abgerufen am 22. August 2018. – Neubearbeitung des lateinisch-deutschen Teils erschien hundert Jahre später, 2013.ISBN 978-3-534-73531-0, . – Verlagsinformation. In: wbg-wissenverbindet.de; abgerufen am 11. September 2018.
1826: Vom „Handlexikon vornehmlich für Schulen“ zum „Handwörterbuch“ 1826 führte Lünemann den neuen Titel Georg Heinr. Lünemann’s lateinisch-deutsches und deutsch-lateinisches Handwörterbuch. Imm[anuel] Joh[ann] Gerh[ard] Schellers Anlage neu bearbeitet ein.
Bis dahin firmierte das Wörterbuch zuletzt als Imm. Joh. Gerh. Schellers Lateinisch-deutsches und deutsch-lateinisches Handlexikon [vor 1822 mit „c“ – statt „k“ – geschrieben] vornehmlich für Schulen von neuem durchgesehen, verbessert und vermehrt von G. H. Lünemann.Titelblatt der 5. Auflage, 1822. Digitalisat des MDZ der BSB, .
1831: Erste Auflage nach dem Tod von Lünemann Schon die nächste Ausgabe erlebte Lünemann nicht mehr; er starb 1830. Bis dahin hatte er die Stichwörter bis zum Anfangsbuchstaben „S-/s-“ bearbeitet.„welche [= die Bearbeitung der neuen Auflage] er [Lünemann] nur noch bis zum Buchstaben S zu vollenden vermochte“ (). Bereits 1828 war Karl Ernst Georges (als ca. 22-Jähriger) in die Bearbeitung des Wörterbuches eingestiegen.Siehe: „Er [Karl Ernst Georges] wurde 1828 Mitarbeiter von G. H. Luenemann an der 7. Auflage des Schellerschen lateinisch-deutschen Lexikons.“ sowie „Als der Unterzeichnete im Herbste 1828 als Mitarbeiter für die siebente Auflage der lateinisch-deutschen Abtheilung dieses Handwörterbuchs aufgenommen wurde, [… usw.]“ Vorrede der 8. Auflage, 1837. Digitalisat durch das MDZ der BSB, .
Die neue Auflage erschien dann 1831, bevorwortet und quasi-herausgegeben – wenn auch nicht ausdrücklich als Herausgeber bezeichnet – von Georg Friedrich Grotefend, dem Entzifferer der Keilschrift. Georges findet in dem lateinisch-deutschen Teil des Wörterbuchs aber keine namentliche Erwähnung„Sein Name erscheint […] nirgends, und auch Grotefend, dem Georges später sein deutsch-lateinisches Handwörterbuch als ‚innig verehrtem Gönner’ widmet, spricht in der Vorrede zu dieser Auflage nur allgemein davon, daß die Fortsetzung von Lünemanns Arbeit ‚schon ein Anderer’ übernommen habe.“ ; tatsächlich war Georges bis zum Tod von Lünemann vor allem auf das Korrektorat sowie das Anbringen von Zusätzen, die in Klammern gesetzt wurden, beschränktSiehe dazu: „welcher [= der neue Mitarbeiter] nicht nur nach dessen [Lünemanns] Tode die Buchstaben T–Z bearbeitet, sondern auch während seines [Lünemanns] langwierigen Siechens an der Correctur Theil genommen und alle in die Klammern [ ] eingeschlossenen Zusätze gemacht hat, auch sonst manches berichtigt, und einzelne Artikel […] ganz oder zum Theil umgeändert hat“. .
und „ward es ihm [dem Unterzeichneten, d. h. Georges selbst] nur vergönnt theils aus eigenen Sammlungen Zusätze hier und da einzuschalten, theils schon im Wörterbuche befindlichen Wörtern und Redensarten eine seiner Ansicht nach richtigere Erklärung beizufügen, selten einen ganzen Artikel umzuarbeiten, […]. Dabei hielt der selige Lünemann so streng auf sein Eigenthum (wie er es nannte), daß selbst die zugestandenen Verbesserungen des Mitarbeiters [wiederum Georges selbst] nur in Klammern eingeschlossen hinzugesetzt werden durften.“ Vorrede der 8. der Ausgabe von 1837. Digitalisat durch das MDZ der BSB, ..
Auch Georges selber zählte später erst die nächste – nämlich 1837/38 erschienene – Auflage des lateinisch-deutschen Teils als seine erste eigene.
Dagegen konnte Georges den ersten Band des deutsch-lateinischen Teil bereits 1831 unter seinem Namen veröffentlichenDigitalisat des ersten Bandes, 1831, durch das MDZ der BSB, .; 1833 folgte der zweite BandDigitalisat des zweiten Bandes, 1833, durch das MDZ der BSB, .; mit diesem Werk wurde er zum Dr. phil. promoviert.Siehe: „Auf Grund seines eigenen deutsch-lateinischen Wörterbuches wurde er 1835 in Jena zum Dr. phil. promoviert.“ vgl. auch: Hier allerdings ungenau datiert: „1835 wurde Georges in Jena promoviert (anstelle einer Dissertation hatte er sein Deutsch-Lateinisches Wörterbuch von 1833 eingereicht).“ (Hervorhebung hinzugefügt).
Präzise dagegen: „Auf Grund seines 1833 vollendeten Deutsch-Lateinischen Wörterbuches, von dem er der Jenenser philosophischen Facultät ein Exemplar an Stelle einer Dissertation einreichte, ward er am 5. März 1835 zum Doctor promovirt.“
1837: Karl Ernst Georges tritt auch im lateinisch-deutschen Teil namentlich in Erscheinung 1837 (A–J) und 1838 (K–Z) erschien dann die o. g. nächste Auflage des lateinisch-deutschen Teils, die nunmehr Georges als Bearbeiter auswies.Titelblatt: A–J, , und Titelblatt: K–Z, (Digitalisate beider Bände der 8. Auflage, 1837, durch das MDZ der BSB). 1839 erfolgte die nächste Auflage des deutsch-lateinischen Teils. und .
1861: Letzte Auflage unter dem alten Titel Nach mehreren weiteren Auflagen folgte 1861/1862 die letzte Auflage den Zusatz Ausführliches im Buchtitel.Siehe zu dem lateinisch-deutschen Teil: A–J, (Katalogeintrag der Deutschen Nationalbibliothek [DNB]) K–Z () sowie zum deutsch-lateinischen Teil, 1861
1879–1882: Letzte Auflage zu Lebzeiten von Karl Ernst Georges Die zweite Auflage mit dem Titelzusatz Ausführliches und zugleich die letzte Auflage sowohl mit einem lateinisch-deutschen als auch deutsch-lateinischen Teil erschien 1879/1880Siehe zum lateinisch-deutschen Teil: A–H: , und I–Z: (Katalogeinträge der DNB), sowie zum deutsch-lateinischen Teil: Katalogeintrag im gemeinsamen Bibliothekskatalog der deutschen universitätsunabhängigen kunsthistorischen Forschungsinstitute..
Die weitere Werkgeschichte (ab 1913) wird daher unter dem separaten Lemma Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch dargestellt.
Statistisches Tabelle 1: Umfang des lateinisch-deutschen Teils des Handwörterbuchs in verschiedenen Auflagen (Auswahl) LünemannGrotefend (anonym: Georges)GeorgesHWb6 Leipzig 1826Hahn, Leipzig 1826: Erste Abtheilung A–L (ist als solche nicht gekennzeichnet!; Digitalisat der ÖNB; XII Seiten + Spalte 1–1664) = 844 Seiten Zweite Abtheilung M–Z (Digitalisat der ÖNB; Spalte 1665–3470 = 903 Seiten, davon die ersten vier Spalten im Druck ohne Kennzeichnung/Nummerierung + eine – bei der Addition nicht berücksichtigte – unpaginierte Seite mit Verlagsanzeigen) = insgesamt 1747 Seiten.HWb7 Leipzig 1831Hahn, Leipzig 1831: Lateinisch-deutscher Theil. Erster Band: A–L (; XVI Seiten + 1644 Spalten) = 838 Seiten. Lateinisch-deutscher Theil. Zweiter Band: M–Z (; 1788 Spalten = 894 Seiten) = insgesamt 1732 Seiten.HWb8 (bzw. 1) Leipzig 1837Hahn, Leipzig: 1837: Lateinisch-deutscher Theil. Erster Band: A–J, (VIII Seiten + 1802 Spalten + drei [bei der Addition hier nicht berücksichtigte] unpaginierte Seiten mit Verlagsanzeigen) = 909 Seiten 1838: Lateinisch-deutscher Theil. Zweiter Band: K–Z, (1932 Spalten + zwei unpaginierte Seiten mit Druckfehlerberichtigungen und anderen Verbesserungen + vier [bei der Addition hier nicht berücksichtigte] ebenfalls unpaginierte Seiten mit Verlagsanzeigen) = insgesamt 1877 Seiten.HWb12 (bzw. 5) Leipzig 1861/62Hahn, Leipzig: 1861: [Lateinisch-deutscher Theil. Erster Band] A–J, (VIII Seiten + 2074 Spalten) = 1045 Seiten. 1862: Lateinisch-deutscher Theil. Zweiter Band. K–Z (2134 Spalten + eine unpaginierte Seite mit „Berichtigungen“ zum ersten und zweiten Band = 1067 Seiten ()) = insgesamt 2112 Seiten.A. HWb.13 (bzw. 6) Leipzig 1869Hahn, Leipzig 1869: Erster Band. A–J, (VIII + 2612 Spalten + 2 unpaginierte Seiten mit einem Abkürzungsverzeichnis und „Anderweitige[n] Bemerkungen“) = 1316 Seiten. Lateinisch-deutscher Theil. Zweiter Band. K–Z, (2304 Spalten = 1152 Seiten) = insgesamt 2468 Seiten.A. HWb.14 (bzw. 7) Leipzig 1879/80Hahn, Leipzig: 1879: A–H, (X Seiten + 2878 Spalten) = 1449 Seiten. 1880: I–Z, (3210 Spalten + anscheinend drei unpaginierte Blätter mit einer ungenannten Zahl von bedruckten Seiten): ≤ 1611 Seiten, = insgesamt ≤ 3060 Seiten.1747 Seiten1732 Seiten1877 Seiten2112 Seiten2468 Seiten≤ 3060 Seiten
Abkürzungen: HWb. = Handwörterbuch; A. HWb. = Ausführliches Handwörterbuch.
Anmerkung: Berücksichtigt sind jeweils ausschließlich die lateinisch-deutschen Teile. Die hochgestellten Zahlen bezeichnen die jeweilige Auflage. Soweit zwei Zahlen hochgestellt sind, so betrifft die erste alle von Lünemann und Georges bearbeiteten Auflagen und die zweite die Auflagen, für die Georges namentlich verantwortlich zeichnete. In der Tat sind die Ausgaben des Handwörterbuches, die als ausführliche bezeichnet wurden, also deutlich umfangreicher als die vorhergehenden – ohne allerdings an den Umfang der dritten Auflage von Immanuel Johann Gerhard Schellers Ausführlichem und möglichst vollständigen lateinisch-deutschen Lexicon oder Wörterbuch von 1804 (über 12.000 Spalten; das heißt: über 6.000 Seiten) heranzureichen.
Tabelle 2: Erscheinungsjahre und Auflagenzählung der Ausgaben, an denen Ausgaben Karl Ernst Georges allein oder mitbeteiligt war Lateinisch-deutscher TheilDt.-Lat.Erscheinungsjahr(e)unter Einschluss der vorhergehenden Lünemannschen Ausgabenausschließlich die Ausgaben von Karl Ernst GeorgesErscheinungsjahr(e)unter Einschluss der vorhergehenden Lünemannschen Ausgabenausschließlich die Ausgaben von Karl Ernst Georges18317 ---1831/1833ohne Auflagen-Nummer1837/183881839218439184331848103„Da die 8. Auflage die erste war, die Georges unter seinem Namen erscheinen ließ, zählt er nun [ab der 10. Auflage] rückwirkend die 8. bzw. 9. Auflage als seine eigene 1. bzw. 2. Auflage, worauf folgerichtig jetzt die 3. Auflage folgt.“ --- --- ---18551141853/185841861/18621251861518696187061879/1880718827