mini|Plakat mit der Aufschrift „Was sagt ihr zu solchem Bummelantentum in einer einzigen Abteilung?“, VEB Großdrehmaschinenwerk „7. Oktober“, Berlin-Weißensee, DDR (1956) Bummeln ist ein Verb mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen: für ein nicht zielgerichtetes Gehen, Schlendern, Flanieren abwertend im Sinne von langsam arbeiten oder trödeln

Geschichte Um 1900 setzte eine deutliche Abwertung des Begriffs mit dem Schimpfwort Bummelant ein. Hermann Paul: Dt.Wb. zum Begriff; z. B. Thomas Mann: Buddenbrooks

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden der Bummelei bezichtigte Arbeiter in bestimmten Fällen mit Zwangsarbeit und Dienstverpflichtung sanktioniert und ihnen mit Überweisung in ein Konzentrationslager gedroht. Beispiel ist der Maßnahmenkatalog der Betriebsführung der Thyssen-Hütte AG unter Leitung von Walter Eichholz im Zweiten Weltkrieg, der ab 1943 ein abgestuftes Sanktionssystem gegen "Bummelanten" vorsah.

In der DDR wurde Bummelei als Asozialität geahndet und konnte mit Sanktionen belegt werden bis hin zur Einweisung in einen Jugendwerkhof bzw. einer Zwangsadoption.Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam: Dimension und wissenschaftliche Nachprüfbarkeit politischer Motivation in DDR-Adoptionsverfahren 1966–1990. Vorstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, 2018.

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