Die Aktion Brandt fasst dezentrale Tötungen von Kranken in Heil- und Pflegeanstalten während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland ab 1942 zusammen. In einigen Anstalten kamen Kranke auf Grund von Überbelegung und absichtlicher Vernachlässigung zu Tode; in anderen Anstalten wurden die gezielt dorthin verlegten Insassen gleich in großem Maßstab ermordet.In Robert Jütte, Wolfgang U. Eckart, Hans-Walter Schmuhl, Winfried Süß (Hrsg.): Medizin und Nationalsozialismus. Bilanz und Perspektiven der Forschung. Wallstein-Verlag, 2011, ISBN 978-3-8353-0659-2, S. 231. Die nach Hitlers Begleitarzt und Bevollmächtigtem (Generalkommissar) für das Sanitäts- und Gesundheitswesen Karl Brandt benannte Aktion trat teilweise die Nachfolge der Aktion T4 an.
Begriff Der Begriff „Aktion Brandt“ geht auf den Historiker Götz Aly zurück, der 1985 vermutete, Brandt habe im Juli 1943 dem Leiter der Zentraldienststelle T4, Paul Nitsche, einen neuen Auftrag zur Ermordung von Patienten erteilt. Ältere Veröffentlichungen gingen nicht von einer zentralen Lenkung der Krankenmorde aus und benutzten den Begriff „wilde Euthanasie“. Mehrere nach 1985 entstandene Regionalstudien zeigten auf, dass die Krankenmorde im Nationalsozialismus nach Ende der Aktion T4 nicht alleine auf eine zentrale Lenkung zurückgeführt werden können, und betonen die Bedeutung regionaler Initiativen. Der Historiker Winfried Süß benutzt 2007 den Begriff „regionalisierte Euthanasie“.Winfried Süß: Dezentralisierter Krankenmord. Zum Verhältnis von Zentralgewalt und Regionalgewalten in der „Euthanasie“ seit 1942. In: Horst Möller, Jürgen John, Thomas Schaarschmidt (Hrsg.): NS-Gaue – regionale Mittelinstanzen im zentralistischen „Führerstaat“. Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-58086-0, S. 123–135, hier S. 123, 135.
Vorgeschichte und Organisation Die Aktion T4, bei der ab Anfang 1940 psychisch kranke und geistig behinderte Menschen getötet wurden, war von Hitler durch eine Verfügung vom 24. August 1941 eingestellt worden. Bis dahin wurden in den insgesamt sechs Tötungsanstalten 70.273 Menschen durch Gas getötet. Zwar wurde diese euphemistisch so genannte „Euthanasie“ in verschiedenen Formen weitergeführt, die „Erwachseneneuthanasie“ wurde jedoch nicht mehr durch zentralisierte Vergasung durchgeführt, sondern erfolgte dezentral in den einzelnen Heil- und Pflegeanstalten mittels Überdosierung von Medikamenten oder systematischem Verhungernlassen der Patienten. Andere Beispiele für fortgesetzte Tötungsprogramme sind die „Aktion 14f13“ für nicht arbeitsfähige KZ-Häftlinge oder die bis Kriegsende durchgeführte Kinder-„Euthanasie“, bei der körperlich oder geistig behinderte Kinder bis zum Alter von drei Jahren getötet wurden. Im weiteren Kriegsverlauf fielen diesem Programm in speziell hierfür eingerichteten „Kinderfachabteilungen“ auch ältere Kinder und Jugendliche zum Opfer.
Am 24. August 1941, an dem Hitler die bisherige „Erwachseneneuthanasie“ stoppte, ordnete er auch die Errichtung von Ersatzbauten für beschädigte Krankenhäuser in luftkriegsgefährdeten Städten an. Hierfür sollte die Organisation Todt Ausweichkrankenhäuser bauen, die an die Heil- und Pflegeanstalten angeschlossen werden sollten („Todt-Aktion“).
Am 29. Oktober 1941 wurde Herbert Linden zum „Reichsbeauftragten für die Heil- und Pflegeanstalten“ ernannt (Verordnung vom 23. Oktober 1941, Reichsgesetzblatt – RGBl. – 1941 I S. 653). Linden war zuvor Ministerialdirigent und Referent in der Abteilung IV Gesundheitswesen im Reichsministerium des Innern und fungierte hier als Koordinator zu der mit der Durchführung der „Euthanasie“ beauftragten „Kanzlei des Führers“.
Karl Brandt, der chirurgische Begleitarzt Hitlers und dessen medizinischer Beauftragter für die Aktion T4, koordinierte bereits von Beginn an die katastrophenmedizinische Versorgung der luftkriegsgefährdeten Gebiete mit der staatlichen Gesundheitsverwaltung im Reichsinnenministerium, obwohl die formelle Ermächtigung durch „Erlaß des Führers über das Sanitäts- und Gesundheitswesen“ erst am 28. Juni 1942 (RGBl. 1942 I S. 515) erfolgte. Danach wurde er für Sonderaufgaben und Verhandlungen zum Ausgleich des Bedarfs an Ärzten, Krankenhäusern und Medikamenten zwischen dem militärischen und dem zivilen Sektor des Sanitäts- und Gesundheitswesens bevollmächtigt. In dieser Funktion war er Hitler direkt unterstellt und erhielt von diesem unmittelbar Weisungen. Gleichzeitig wurde der Staatssekretär im Reichsinnenministerium und „Reichsgesundheitsführer“ Leonardo Conti als Verantwortlicher für alle einheitlich zu treffenden Maßnahmen im Bereich des zivilen Gesundheitswesens bestellt. Infolge der ungenügenden Vorbereitung des nationalsozialistischen Gesundheitswesens auf den langen Krieg führte die hohe Anzahl verwundeter Soldaten zu einem Mangel an Krankenhausbetten. Zudem zerstörten die alliierten Bombenangriffe in zunehmendem Maß die medizinische Infrastruktur in großen Städten.Hans-Walter Schmuhl: Euthanasie- und Krankenmord Deshalb sollten in Heil- und Pflegeanstalten, die weniger vom Luftkrieg bedroht waren, Bettenplätze für Ausweichkrankenhäuser und Lazarette geschaffen werden. Um dies zu erreichen, sollte ein großer Teil der dort vorhandenen Insassen verlegt werden.
Am 5. August 1942 forderte Linden von den zuständigen Behörden mittels Schnellbrief eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:
Aufgrund der Luftschutzpflicht nach § 2 des Reichsluftschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 (RGBl. 1935 I S. 827) sollten für Katastrophen- und Luftkriegsfälle ausreichende Kapazitäten in Heil- und Pflegeanstalten bereitstehen. Dies sollte einerseits durch dichtere Belegung und Notbetten und andererseits durch Verlegen geisteskranker Patienten aus überfüllten Anstalten in weniger gefährdete Landesteile erreicht werden. Bereits im Vorfeld wurden die einzelnen Heil- und Pflegeanstalten aufgefordert, die hierzu in Betracht kommenden Patienten aufzulisten.
Die für Luftkriegsopfer und Reserve- bzw. Ersatzkrankenhäuser vorgesehenen Kapazitäten stellten eine Gelegenheit dar, die „Euthanasie“ wieder in großem Maßstab aufzunehmen. Die nach außen dargestellten Gründe verschleierten die Absicht, die Kranken zu töten. Im Gegensatz zur Aktion T4 gab es keine differenzierenden Selektionskriterien mehr, so dass eine Begutachtung durch Ärzte und zentrale Tötungslisten entfallen konnten. Die Auswahl der Opfer wurde zudem der Leitung der Abgabeanstalten überlassen. Ausschlaggebend für die Zahl der zu verlegenden und damit zu tötenden Patienten waren nur noch die Arbeitsfähigkeit der Kranken und der als Folge eines Luftangriffes prognostizierte Bettenbedarf. Interne Organisatoren bezeichneten das mit dem Töten von Psychiatriepatienten verbundene Sichern der Krankenbettversorgung als „Aktion Brandt“.
Anfang 1943 wurde der Ministerialdirektor Fritz Cropp als Leiter der Gesundheitsabteilung des Reichsinnenministeriums von Staatssekretär Conti zum „Generalreferenten für Luftkriegsschäden“ ernannt. Damit war er für die katastrophenmedizinische Versorgung der Zivilbevölkerung verantwortlich. Er ließ sich ab Juni 1943 monatlich die zivilen Krankenhausbetten, die Zahl der durch Luftangriffe zerstörten Krankenhäuser und die Zahl der zum Ausgleich verlegten Geisteskranken melden.
Bereits einen Monat vorher schon drängte sein Untergebener Linden darauf, die in der Aktion T4 bewährten Psychiater bei den diversen Heil- und Pflegeanstalten in leitenden Positionen unterzubringen. Da diese Anstalten jedoch in die Trägerschaft der Länder fielen, musste seinem Ersuchen der Hinweis auf neue Maßnahmen, die von der „Reichsarbeitsgemeinschaft der Heil- und Pflegeanstalten“ (einer Tarnorganisation der Kanzlei des Führers zur Durchführung der „Euthanasie“) durchzuführen waren, den nötigen Nachdruck verschaffen. In einem Schreiben vom 4. April 1943 an die Medizinalverwaltung der Provinz Hannover kündigte Linden unumwunden an:
Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass zu diesem Zeitpunkt anscheinend grundlegend entschieden worden war, die künftige Phase der „Euthanasie“ nicht mehr wie bisher zentral in den Gaskammern der drei Tötungsanstalten Bernburg, Hartheim und Sonnenstein durchzuführen, sondern dezentral in den Heil- und Pflegeanstalten. Zu den bekanntesten Aufnahme- und damit auch Tötungsanstalten des neuen Typs gehörten Am Steinhof in Wien, Eichberg, Eltville am Rhein Heil- und Pflegeanstalt Großschweidnitz, Großschweidnitz, Heil- und Pflegeanstalt Hadamar, Hadamar, Kalmenhof bei Idstein, Irsee bei Kaufbeuren, Heil- und Pflegeanstalt Obrawalde, Meseritz, Gauheilanstalt Tiegenhof bei Gnesen.
Tötungspraktiken Ende Juni 1943 wurden erste Anstalten (Heil- und Pflegeanstalten sowie Altenheime) im Rheinland „geräumt“, was sich schnell auf Westfalen sowie die Städte Hamburg und Berlin ausdehnte. Für die Methode zur Tötung der in andere Anstalten verlegten „Geisteskranken“ hatte Hermann Paul Nitsche, der bereits bei der Aktion T4 als Obergutachter fungierte, schon 1940 das sogenannte Luminalschema entwickelt. Eine leichte Überdosierung dieses Schlafmittels sollte die Verlegungspatienten unauffällig töten:
Nitsche führte diese Methode bei einer Besprechung mit ausgewählten praktischen Psychiatern am 17. August 1943 ein. Die entsprechenden Medikamente wurden vom Reichskriminalpolizeiamt über die Zentraldienststelle T4 an die einzelnen Anstalten geliefert.
Eine weitere Möglichkeit zur Ermordung von „Geisteskranken“ bestand darin, diesen eine speziell dosierte Hungerkost – in Kaufbeuren-Irsee als „E-Kost“ bzw. „Euthanasie-Kost“ bezeichnet – zu verabreichen, die – noch verstärkt durch vernachlässigte Pflege und ungeheizte Räume – in einem vorhersehbaren Zeitraum zum gewünschten Verhungern der Patienten führte. Diese Mangelernährung wurde in Bayern mit dem Hungerkost-Erlaß vom 30. November 1942 durch Walther Schulze legalisiert.
Die Organisation und die Durchführung erfüllten die Erwartungen ihrer Initiatoren. So berichtete zum Beispiel der Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Waldheim, Gerhard Wischer, in einem Schreiben vom 4. November 1943 an Nitsche:
Von 300 weiblichen Patienten aus Hamburg, die in die Heil- und Pflegeanstalt Am Steinhof in Wien am 17. August 1943 verlegt worden waren, kamen 257 bis Ende 1945 ums Leben. Das sind mehr als 80 % der Patienten.
Ebenso wie die Selektionskriterien und die Zahl der Opfer nicht vorgeschrieben wurden, war auch hinsichtlich der Tötungsart Eigeninitiative durchaus erwünscht. In der österreichischen Anstalt Maria Gugging entwickelte der dortige Arzt Emil Gelny ein Verfahren, mit welchem Patienten durch elektrischen Strom ermordet wurden, eine Tötungsart, die sich an Hinrichtungen durch den elektrischen Stuhl orientierte. Weitere Varianten stellten Injektionen mit Luft, Morphin oder Scopolamin dar. Zum Teil wurden die Tötungen auch an besonders loyales Pflegepersonal delegiert.
Kostenabrechnung Für die Kostenabrechnung der Verlegungspatienten waren nicht die Aufnahmeanstalten zuständig, sondern die im Rahmen der Aktion T4 gegründete Zentraldienststelle T4 der Kanzlei des Führers unter dem Tarnnamen „Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten“, mit Hans-Joachim Becker als Leiter (Spitzname „Millionen-Becker“). In einem „Merkblatt für die Aufnahmeanstalten von Geisteskranken“ vom 10. Juli 1944 waren unter dem Geschäftszeichen „B.(Ru.5)“ die Einzelheiten penibel geregelt.
Intensivierung der Tötungen Im Jahre 1944 wurde die Anzahl der dezentral organisierten Tötungen gesteigert. Aufgrund des fortschreitenden Bombenkrieges der Alliierten, der sich nicht mehr nur auf militärische Ziele beschränkte, sondern sich immer mehr hin zu Flächenbombardements von Wohngebieten verschob, ging es nicht mehr nur um Krankenbetten, sondern auch um die Beschaffung von Ersatzräumen für zerstörte öffentliche Einrichtungen.