Die Debatte über die Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz ist die öffentliche Diskussion um Bemühungen für oder gegen die rechtliche Festschreibung der deutschen Sprache als Nationalsprache im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG). Beide Anliegen werden von Vereinen und Initiativen sowie zahlreichen Politikern und anderen Personen des öffentlichen Lebens vertreten.
Für und Wider einer Grundgesetzergänzung Unterschriftenliste an Bundestagspräsident Lammert Eine Initiative für das Festschreiben der deutschen Sprache im Grundgesetz trat 2010 in Erscheinung, als der Verein deutsche Sprache und der Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland„Verein deutsche Sprache“ und „Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland“ <sic> sind Original-Eigenschreibweisen. den Anstoß zu einer entsprechenden Unterschriftenaktion gaben. Laut Boulevardzeitung Bild wurden dem damaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert durch die beiden Vereine 46.317 Unterschriften überreicht. Bild unterstützte die Aktion.46.317 Unterschriften für Deutsch ins Grundgesetz an Norbert Lammert überreicht, „Bild“ vom 9. November 2010
Initiative „Deutsch ins Grundgesetz“ Betreiber der die Grundgesetzänderung befürwortenden Kampagne Deutsch ins Grundgesetz sind die Sprachpflegerzeitung Deutsche Sprachwelt und der die Zeitung herausgebende gemeinnützigeDer Verein für Sprachpflege (Vereinsregisternummer 21539 bei dem Amtsgericht Fürth (Bayern)) bei firmenwissen.de Verein für Sprachpflege„Wer wir sind“, deutsch-ins-grundgesetz.de. Die Initiatoren fordern, GG um einen Absatz 3 mit dem Inhalt: „Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.“ zu ergänzen.Verein für Sprachpflege: Initiative „Deutsch ins Grundgesetz“, Petition und Positionen (deutsch-ins-grundgesetz.de) Zu dem Zweck wird eine Petitionsseite unterhalten, über die eine die Initiative begleitende Petition an den Bundestag ausgedruckt werden kann. Seit Juni 2018 besteht dort ferner die Möglichkeit des elektronischen Mitzeichnens der Eingabe. Zu den Unterstützern der Petition gehören Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes von 1987 bis 2017, und der ehemalige Präsident des Umweltbundesamtes Andreas Troge.„Unterstützer“, deutsch-ins-grundgesetz.de, abgerufen am 28. September 2018
Begründung für Grundgesetzänderung Als Begründung für das Bewerben des Deutschen als geschützter Staatssprache nennt Deutsch ins Grundgesetz eine solche Gesetzesänderung als wichtig für die „Wertschätzung unserer Sprache“, als „Aufruf zur Integration“, eine „Achtung der Sprache“ erwirkend. Zudem werde so der mehrheitliche „Volkswille“ umgesetzt.TU Dresden: 85 % der Deutschen für Aufnahme der deutschen Sprache im GG (2009) Die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz würde „die Sonderrolle der Bundesrepublik beenden, als einziges deutschsprachiges Land nicht die deutsche Sprache in der Verfassung zu nennen“ (siehe hierzu auch: Deutsche Sprache in anderen Ländern), teilt die Initiative auf ihrer Petitionsseite mit. Laut Holger Klatte vom Verein deutsche Sprache betont die Ergänzung des Grundgesetzartikels 22 „die herausragende Stellung des Deutschen als grundsätzliches Verständigungsmittel in unserer Gesellschaft“.Holger Klatte: Staatsziel Deutsch, Bundeszentrale für politische Bildung (15. Oktober 2010)
Öffentliche Stimmen für die Ergänzung des Grundgesetzes Die CDU forderte 2008 auf ihrem Parteitag, die deutsche Sprache im Grundgesetz zu verankern.CDU fordert: Deutsche Sprache im Grundgesetz verankern, Der Tagesspiegel (2. Dezember 2008) Nach der Unterschriftenaktion 2010 äußerten sich Hartmut Koschyk (CDU), Peter Friedrich, Sebastian Edathy (beide SPD), der seinerzeitige bayerische Umweltminister Markus Söder und Alexander Dobrindt (beide CSU) entsprechend.Bild: „Abgeordnete wollen Deutsch ins Grundgesetz schreiben“, vom 9. November 2011Markus Söder: „Deutsch muss endlich ins Grundgesetz“, Bild vom 30. November 2010
2015 begründete der Deutsche Kulturrat dieselbe Forderung mit der Funktion der Sprache als „wesentliches kulturelles Bindeglied in Deutschland“, dem „eine besondere Beachtung“ beigemessen werden solle.Deutscher Kulturrat: „Deutsch als gemeinsame Sprache im Grundgesetz“, vom 5. Oktober 2015
Auf ihrem Essener Parteitag 2016 beschloss die CDU eine identische wie die von der Initiative Deutsch ins Grundgesetz geforderte Ergänzung des Grundgesetzes als Parteiziel.Stuttgarter Nachrichten: CDU will Deutsch im Grundgesetz haben, (7. Dezember 2016) Der CDU-Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein äußerte im Juni 2018 auf „abgeordnetenwatch.de“ dementsprechend, dass er das Anliegen des Vereins für Sprachpflege unterstützt.abgeordnetenwatch.de: CDU-MdB Volkmar Klein unterstützt „Deutsch ins Grundgesetz“ (28. Juni 2018) Weitere Unterstützer sind Monika Grütters (CDU), Wolfgang Thierse (SPD), der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU)RP Online: Argumente für und gegen die Festschreibung des Deutschen im GG, mit Pro- (Norbert Lammert) und Kontra-Argumenten (Armin Laschet, beide CDU), vom 4. Dezember 2008 und Stephan Brandner (AfD).Verein deutsche Sprache: Auflistung von Befürwortern der Sprachkampagne – Infobrief 404 (10/2018) vom 9. März 2018
Zum Tag der deutschen SpracheVerein deutsche Sprache: Tag der deutschen Sprache jeden zweiten Sonnabend im September am 8. September 2018 plädierten einen Tag zuvor der ehemalige Präsident des Deutschen Lehrerverbandes Josef Kraus, Uta Seewald-Heeg (Präsidentin der Neuen Fruchtbringenden Gesellschaft), Andreas Troge sowie der Kieler Gastwirt Andrew Onuegbu dafür, die deutsche Sprache im Grundgesetz festzuschreiben.Prominente unterstützen „Deutsch ins Grundgesetz“, presseportal.de vom 7. September 2018
Öffentliche Stimmen gegen die Ergänzung des Grundgesetzes Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisierte 2008 den damaligen Vorstoß ihrer Partei für die Aufnahme des Deutschen ins Grundgesetz. Das Festschreiben zahlreicher Anliegen mit Verfassungsrang trage die Gefahr einer Inflation mit sich. Auch die Türkische Gemeinde und Teile von SPD, FDP, Grünen sowie der damalige CSU-Generalsekretär Karl-Theodor zu Guttenberg und der damalige NRW-Familienminister Armin Laschet (CDU) übten Kritik an dem CDU-Beschluss.Focus: (2. Dezember 2008) Der Sprachenexperte Rolf C. Peter sieht Sprache sich lediglich „verändern“ und betrachtet das Anliegen der Grundgesetzergänzung durch die Benennung der Staatssprache als auf einem „Aberglauben“ basierend, wobei „mit jedem neuen Fremdwort der Untergang der deutschen Sprache prophezeit“ werde.Rolf C. Peters: Von Schimären und andere <sic> Aberglauben, Bundeszentrale für politische Bildung (15. Oktober 2010)
Während der Bundestagsdebatte am 2. März 2018 hielt der ostfriesische SPD-Abgeordnete Johann Saathoff eine Rede teilweise auf Platt, in der er die Forderung der AfD zurückwies, Deutsch als Landessprache im Grundgesetz festzuschreiben. Er betonte, dass Deutschland durch andere Sprachen nicht ärmer, sondern reicher werde: „Düütschland word neet armer dör anner Spraken, Düütschland word rieker.“NDR Niedersachsen: „So ernst, so heiter: AfD-Konter auf Plattdüütsch“15px YouTube: „Bundestag-Antrag: Johann Saathoff (SPD) kontert AfD auf Plattdeutsch aus“ <sic> Sätze des Jahres. In: Der Spiegel 49a/2018, 5. Dezember 2018, S. 202 (Chronik 2018).
Medien Die taz veröffentlichte am 2. Dezember 2008 ein Pro und Contra zur Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz.„Die CDU macht sich wichtig ... Aber hat dieser tendenziell volkstümelnde Gedanke nicht auch etwas für sich?“, taz.de vom 2. Dezember 2008 Der Journalist Bastian Sick schrieb in Spiegel Online in seiner Zwiebelfisch-Kolumne am 3. Dezember 2008 eine satirische Abhandlung zu dem Vorstoß der CDU und der Kritik daran aus den eigenen Reihen.Bastian Sick: „Deutch ins Grundgesätz!“ „Zwiebelfisch“-Kolumne, www.spiegel.de vom 3. Dezember 2008
Status quo Gesetzgebung in Deutschland Grundgesetz und Verwaltungsgesetze
Das Grundgesetz und sämtliche Bundes- und Landesgesetze sind in deutscher Sprache geschrieben. Einige Erlasse wurden allerdings auch in anerkannte Minderheitensprachen übersetzt, so die mecklenburg-vorpommersche LandesverfassungVerfatung von dat Land Mäkelborg-Vörpommern; vgl. , S. 53 f. und das schleswig-holsteinische Friesisch-GesetzGesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid (Friisk-Gesäts – FriiskG).. Eine grundgesetzliche Festschreibung als Staats- oder Landessprache gibt es darüber hinaus nicht. Laut Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist Deutsch die Amtssprache bei der Ausübung einer bestimmten Gruppe des Bundesrechts. Wortlaut § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz, www.gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17. August 2018 In anderen Bereichen der Ausübung von Bundesrecht gelten analoge Regelungen. Analoge Regelungen in anderen Bereichen der Ausübung von Bundesrecht § 19 SGB X und in § 87 AO. Auch die Landesverwaltungsverfahrensgesetze bestimmen Deutsch zur Amtssprache in Angelegenheiten der Länder. Deutsch als Amtssprache von Bundesländern: in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg je in § 23 Abs. 1 und in Bayern in Art. 23 Abs. 1 ihrer Verwaltungsverfahrensgesetze. Deutsch als Amtssprache von Bundesländer: im Saarland, in Thüringen und in Mecklenburg-Vorpommern je in § 23 Abs. 1 der Verwaltungsverfahrensgesetze, in Sachsen via VwV Dienstordnung vom 28. Juni 2018, unter I. Allgemeines, 2. Amtssprache Deutsch als Amtssprache von Bundesländern: in Hamburg und Bremen (PDF; S. 26) je in § 23 Abs. 1 der Verwaltungsverfahrensgesetze Gänzlich auf Amtssprachenregelungen verzichten Berlin, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.
Weitere Sprachen in Deutschland Zusätzlich sind in der Bundesrepublik Deutschland gebietsbezogen die laut Europäischer Charta geschützten Minderheitensprachen Dänisch, Nordfriesisch, Saterfriesisch, Romanes, Obersorbisch und Niedersorbisch sowie (im Sprachgebiet nicht flächendeckend) die Regionalsprache Niederdeutsches Platt für die Verwendung im Schulunterricht, bei behördlichen Vorgängen, kulturellen Veranstaltungen sowie im sozialen und wirtschaftlichen Leben zugelassen. Bundesministerium des Innern: , aus Nationales und internationales Minderheitenrecht, bezogen auch auf Art. 3 Abs. (3) Satz 1 GG (abgerufen am 17. August 2018) Neben Amtssprache Deutsch einige regionale Sprachen zugelassen, etwa in § 82 b des Allg. Verwaltungsgesetzes Schlesw.-Holsteins VwV Dienstordnung Sachsen (I. Allgemeines, 2. Amtssprache, a+b): Amtssprache Deutsch; Eingänge in sorbischer wie solche in deutscher Sprache zu behandeln (vom 28. Juni 2018) Ähnliches gilt durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auch für die Deutsche Gebärdensprache (DGS).
→ Hauptartikel: Amtssprachen innerhalb Deutschlands; Minderheitensprachen in Deutschland
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