mini Die Verordnung über Bier und bierähnliche Getränke wurde am 24. Januar 1918 erlassen und am 26. Januar 1918 im Reichsgesetzblatt verkündet.Tageszeitung für Brauerei vom 30. Januar 1918 Mit der Verordnung wurde die Herstellung von Bier und Bierähnlichen Getränken mit mehr als 3 °P verboten. Aufgehoben wurde die Verordnung durch das Biersteuergesetz und das Mineralwassersteuergesetz vom 26. Juli 1918.Biersteuergesetz vom 26. Juli 1918 nebst Ausführungsbestimmungen. Hg im Reichsschatzamt. Verlag Parey: Berlin 1918
Es ist die erste steuerliche Regelung in Deutschland, bei der nicht mehr die bei der Bierherstellung verwendeten Rohstoffe berücksichtigt werden, sondern die dabei erzielte Stammwürze des fertigen Getränks.Handbuch der Lebensmittelchemie. Berlin 1938 7. Band S. 169f In Österreich-Ungarn wurde bereits seit 1852 nach dem Extraktgehalt der Würze Bier besteuert; seit 1901 mussten alle größeren Brauereien dafür einen Würzemeßapparat Systhem Erhard-Schau anschaffen.Paul Lippert: Handwörterbuch Der Staatswissenschaften. Рипол Классик, ISBN 978-5-885-33067-1, S. 1066 ().
Einzelnachweise
Kategorie:Biergeschichte (Deutschland) Kategorie:Steuer- und Abgabenrecht (Deutschland) Kategorie:Steuerrechtsgeschichte Kategorie:1918