mini|Staaten der nicht kooperativen Steuergebiete Die EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete (, auch: Schwarze EU-Liste der SteuerparadieseSo: Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschaft, Finanzen und Steuern.) wird von den Finanzministern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) beschlossen.
Die erste derartige Schwarze Liste wurde am 5. Dezember 2017 von den Finanzministern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union anlässlich einer Zusammenkunft in Brüssel beschlossen. In dieser ersten Liste wurden 17 Länder aufgelistet, die vereinbarten bzw. international weitgehend anerkannte Standards im Steuerbereich nicht einhalten.Faire Besteuerung: EU veröffentlicht Liste nicht kooperativer Staaten, Webseite der Europäischen Kommission, Presseaussendung vom 5. Dezember 2017. Die Liste dient der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung. Dadurch soll die Europäische Union in die Lage versetzt werden, externen Angriffen auf die Steuerbemessungsgrundlagen der Mitgliedstaaten entschiedener entgegenzutreten und Maßnahmen gegen Drittstaaten einzuleiten, die sich fortwährend einer fairen Steuerpolitik verweigern.Fragen und Antworten zur EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete, Europäische Kommission, MEMO/17/5122.
Geschichte Im Mai 2016 billigten die EU-Finanzminister den in der externen Strategie festgelegten neuen Aufnahmeprozess. Sie einigten sich auf gemeinsame Kriterien zur Bewertung ausgewählter Länder. Im September 2016 hat die Kommission begonnen, 213 Länder durch mehr als 1600 verschiedene Indikatoren vorzuprüfen.First step towards a new EU list of third country jurisdictions: Scoreboard, Europäische Kommission, DG Taxation and Customs Union, 13. September 2016. Die Gruppe „Verhaltenskodex“, die aus Steuerfachleuten der Mitgliedstaaten im Rat besteht, wurde sodann im September 2016 ersucht, den Prozess zu betreuen und bis Ende 2017 eine erste EU-Liste vorzulegen.
Ziele und Maßnahme Für die Europäische Union ist dies eine der Maßnahmen, mit der sie erreichen will, dass international vereinbarten bzw. anerkannte Standards im Steuerbereich eingehalten werden. In weiterer Folge, dass Steuerumgehungen zu Lasten der Unionsmitgliedstaaten verhindert werden. Hierzu fordert die EU z. B. von Drittstaaten: Transparenz und Einhaltung internationaler Standards, faire Steuergesetze, -wettbewerb und -regelungen, und Implementierung von BEPS sowie keine steuerliche Förderung von Briefkastengesellschaften oder anderen Steuerumgehungsstrukturen etc. mit denen Umgehungen möglich sind.COUNCIL CONCLUSIONS on the criteria for and process leading to the establishment of the EU list of noncooperative jurisdictions for tax purposes, ECOFIN-Rat, 8 November 2016, 14166/16 FISC 187 ECOFIN 1014.
EU-Mitgliedstaaten wurden im Vorhinein nicht für diese Liste bewertet, da diese Liste ein Instrument ist, das sich gegen externe Bedrohungen der nationalen Steuerbasis richtet und der Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern in Steuerfragen dient. Innerhalb der EU werden bereits verschiedene Instrumente eingesetzt, um zwischen den Unionsmitgliedstaaten eine faire und transparente Besteuerung zu gewährleisten, z. B. Maßnahmen gegen Steuermissbrauch, weitreichende Transparenzregeln oder Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung. Die Vorschläge der BEPS-Maßnahmen der OECD und der internationalen Transparenzstandards sind bereits in EU-Recht verankert.
Ab Juni 2019 treten strengere Transparenzkriterien in Kraft, die eine Neubewertung aller bereits geprüfter Staaten und Hoheitsgebiete erfordern, um sicherzustellen, dass sie in Einklang mit den EU und OECD-Regelungen stehen. Die EU-Zulassungskriterien werden auch in Zukunft nach Notwendigkeit aktualisiert.
Prozess und Beteiligte Die Idee dieser „Schwarzen Liste“So: Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschaft, Finanzen und Steuern. wurde von der Europäischen Kommission entwickelt und sodann von den Unionsmitgliedstaaten weiterverfolgt. Das Europäische Parlament unterstützt diese Maßnahmen sehr weitgehend.Faire Besteuerung: Kommission startet Erstellung der ersten gemeinsamen EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete, Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 15. September 2016, IP/16/2996. Bereits vor der Erstellung der Liste 2017 hat alleine die geplante Maßnahme zu einem aktiven Engagement vieler Länder geführt, um nicht in diese Liste aufgenommen zu werden. Der Prozess zur Aufnahme und Überwachung der Entwicklung von unkooperativen Steuergebieten in diese Liste baut auf vier Hauptstufen auf:
Auswahl () – Prüfung () – Erstellung der Liste () – Überwachung ().
Vorauswahl Durch die Anwendung von mehr als 1600 Indikatoren im September 2016 hat die Europäische Kommission 213 Staaten bzw. Hoheitsgebiete vorgeprüft. Am 14. September 2016 wurde ein Zusammenstellung () dieser Ergebnisse der Voranalyse erstellt und den Experten der Unionsmitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. In die Indikatoren flossen u. a. die steuerliche Transparenz, Stabilität der Finanzmärkte, Funktion der Gerichtsbarkeit, rechtliche und institutionelle Stabilität der Regierungen, bestimmte Risikofaktoren, Bestehen von Abkommen mit der EU, wirtschaftliche Beziehungen zur EU, ein. Aufgrund dieser Zusammenstellung hatten die Unionsmitgliedstaaten im weiteren Prozess eine Grundlage für die Entscheidung, welche Staaten näher untersucht werden sollen.First step towards a new EU list of third country jurisdictions: Scoreboard, Europäische Kommission, DG Taxation and Customs Union, 13. September 2016.
Auswahl Auf Grundlage der Vorprüfung der Europäischen Kommission wurden alle betroffenen Staaten eingeladen, um die Ergebnisse zu erklären und zur Zusammenarbeit. Mögliche Fehler und Ungenauigkeiten wurden in dieser Phase geklärt. Die 48 am wenigsten entwickelten Länder ohne Finanzzentren wurden automatisch von der weiteren Untersuchung ausgeschlossen. Anderen Entwicklungsländern ohne Finanzzentren wurde mehr Zeit eingeräumt, um Mängel zu beheben.
Prüfung Im November 2016 haben die Unionsmitgliedstaaten den Kriterien für die Auswahl zugestimmt. Experten der Unionsmitgliedstaaten bewerteten die Steuersysteme der ausgewählten 92 Staaten und Hoheitsgebiete. Bei 20 konnte eine Lösung schnell gefunden werden, 72 wurden um Behebung von Mängeln gebeten. Es fanden Dialoge, Treffen, Konferenzen etc. mit den Verantwortlichen der betroffenen Staaten bzw. Hoheitsgebieten statt. Von den 72 Staaten bzw. Hoheitsgebieten haben sich 47 sofort zur Mängelbehebung verpflichtet,Faire Besteuerung: EU veröffentlicht Liste nicht kooperativer Staaten, Webseite der Europäischen Kommission, Presseaussendung vom 5. Dezember 2017. bei acht wurde ein längerer Zeitraum hierzu vereinbart.Die Staaten bzw. Hoheitsgebiete Antigua und Barbuda, Anguilla, Bahamas, Britische Jungferninseln, Dominica, St. Kitts und Nevis, Turks- und Caicosinseln, Amerikanische Jungferninseln wurden wegen des Hurrikans im Sommer 2017 besonders behandelt.
Zur folgenden Verbesserungen haben sich 2017 verpflichtet (Beispiele)Detailliert siehe: EU list of non-cooperative jurisdictions for tax purposes, vom 5. Dezember 2017, 15429/17, FISC 345, ECOFIN 1088. Transparenzstandards: Armenien; Bosnien und Herzegowina; Botswana; Kap Verde; Sonderverwaltungszone Hongkong; Curacao; Fidschi; Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien; Jamaika; Jordanien; Malediven; Montenegro; Marokko; Neu-Kaledonien; Oman; Peru; Katar; Serbien; Eswatini; Republik China; Thailand; Vietnam. faire Besteuerung: Andorra; Armenien; Aruba; Belize; Botswana; Kap Verde; Cookinseln; Curacao; Fidschi; Sonderverwaltungszone Hongkong; Jordanien; Labuan-Insel; Liechtenstein; Malaysia; Malediven; Mauritius; Marokko; St. Vincent und die Grenadinen; San Marino; Seychellen; Schweiz; Republik China, Thailand, Türkei; Uruguay; Vietnam. Änderung substanzieller Anforderungen: Bermudas; Cayman-Inseln; Guernsey; Isle of Man; Jersey; Vanuatu. Anwendung der BEPS-Maßnahmen der OECD: Albanien; Armenien; Aruba; Bosnien und Herzegowina; Kap Verde; Cookinseln; Färöer-Inseln; Fidschi; Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien; Grönland; Jordanien; Malediven; Montenegro; Marokko; Nauru; Neu-Kaledonien; Niue; St. Vincent und die Grenadinen; Serbien; Eswatini; Republik China; Vanuatu. Nur die Staaten bzw. Hoheitsgebiete die sich nicht zur Lösung der festgestellten Probleme verpflichtet haben, wurden in die EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete aufgenommen, welche die Experten der Unionsmitgliedstaaten als einen ersten Entwurf für eine EU-Liste erarbeiteten und den EU-Finanzministern vorlegten.
Erstellung der Liste Am 5. Dezember erfolgte die Finalisierung der Liste der 17 Staaten, die sich nicht oder nicht in angemessener Zeit zur Lösung der festgestellten Probleme verpflichtet haben. Die betroffenen Staaten wurden von der Aufnahme in die EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete verständigt.
In der Liste der unkooperativen Staaten 2017 sind angeführt: Amerikanisch-Samoa, Bahrain, Barbados, Grenada, Guam, Macau, Marshallinseln, Mongolei, Namibia, Palau, Panama, Saint Lucia, Samoa, Südkorea, Trinidad und Tobago, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate.
Ein Land bzw. Hoheitsgebiet wird von der Liste wieder gestrichen, sobald es sich bereit erklärt zu kooperieren und das Steuersystem vollständig in Einklang mit den erforderlichen Kriterien gebracht wurde.
Dies erfolgte erstmals bereits am 23. Januar 2018. Es wurden acht Hoheitsgebiete von der Liste gestrichen und auf die Graue Liste gesetzt, nachdem Verpflichtungen auf hoher politischer Ebene eingegangen wurden, um die Bedenken der EU auszuräumen (Barbados, Grenada, Macau, Mongolei, Panama, Südkorea, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate). Am 13. März 2018 entfernte der Rat Bahrain, die Marshallinseln und St. Lucia von der Schwarzen Liste und setzte diese auf die Graue Liste und fügte die Bahamas, Sankt Kitts und Nevis sowie die U.S. Virgin Islands zur Schwarzen Liste hinzu. Am 25. Mai 2018 entfernt der Rat die Bahamas, St. Kitts und Nevis von der Schwarzen Liste und setzte diese auf die Graue Liste. Am 2. Oktober 2018 hat der Rat Palau von der Schwarzen Liste gestrichen und auf die Graue Liste gesetzt und festgestellt, dass Liechtenstein und Peru alle Verpflichtungen einhalten und daher diese von der Grauen Liste gestrichen. Zum 2. Oktober 2018 waren daher noch American Samoa, Guam, Namibia, Samoa, Trinidad and Tobago und die U.S. Virgin Islands auf der Schwarzen Liste angeführt.Common EU list of third country jurisdictions for tax purposes - Evolution of the EU List.
Im März 2019 wurde die Liste nochmals überarbeitet. Nunmehr sind American Samoa, Aruba, Barbados, Belize, Bermuda, Dominica, Fidschi, Guam, Marshallinseln, Oman, Samoa, Trinidad and Tobago, U.S. Virgin Islands, Vanuatu und die Vereinigten Arabischen Emirate auf bzw. wieder auf dieser EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete angeführt.Steuern: EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete, Webseite des Europäischen Rates.Steuerwesen: Rat überarbeitet die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete, Webseite des Europäischen Rates vom 12. März 2019.
Überwachung Die Überwachung ist ein fortlaufender dynamischer Prozess. Die EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete wird mindestens einmal jährlich aktualisiert und je nach den Entwicklungen können die Mitgliedstaaten auch beschließen, noch mehr Länder zu prüfen. Ein erster Zwischenbericht soll bis Mitte 2018 veröffentlicht werden. Die Europäische Kommission und die Unionsmitgliedstaaten werden weiterhin alle Länder und Hoheitsgebiete genau beobachten, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen eingehalten werden.EU list of non-cooperative jurisdictions for tax purposes, vom 5. Dezember 2017, 15429/17, FISC 345, ECOFIN 1088.
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