miniatur|Die Engel Munkar und Nakir beim Überlegen, was mit den toten Leuten passieren soll; gezeichnet von al-Qazwīnī: Muhammad ibn Muhammad Schakir Ruzma-'i Nathani (heute im Walters-Kunstmuseum) Munkar und Nakīr () sind laut islamischer Überlieferung zwei Todesengel. Ihre Namen werden im Koran nicht erwähnt und bedeuten „das Negative“ und „das Verwerfliche“. Ihre Aufgabe ist es, im Grab, in der Todeszwischenphase Barzach, die Toten nach Gott, dem Propheten, der wahren Religion und der Gebetsrichtung zu befragen. Überführte Ungläubige werden von ihnen auf Gesicht und Rücken geschlagen (Sure 47:27 und Sure 8:50) und bei bestandener Prüfung entweder ihrem Wohlstand, oder bei nicht bestandener Prüfung ihrer Pein und Strafe überantwortet. At-Tirmidhī beschreibt sie nach einer Überlieferung von Abū Huraira als schwarze Engel mit blauen Augen.Überliefert und erklärt von at-Tirmidhi.

Die Befragung durch Munkar und Nakīr Der islamischen Überlieferung nach muss jeder Mensch die Zeit im Grab und die Befragung durch Munkar und Nakir nach seinem Tod erleben. Hierbei unterscheidet man zwischen den Erlebnissen eines gläubigen und frommen Menschen, und denen eines Ungläubigen bzw. eines schlechten Gläubigen, dessen Sünden von Allah nicht vergeben wurden.

Nach der Überlieferung von al-Bara' ibn ʿAzib sagte der Prophet Mohammed über die Situation eines rechtschaffenen Gläubigen:

Nun folgt als Kontrast die Beschreibung der Situation für den Ungläubigen (Kafir):

Der Talqīn Damit der Verstorbene auf die Befragung durch Munkar und Nakīr gut vorbereitet ist und die richtigen Antworten gibt, wird er nach der Grablegung noch einmal von einem Religionsgelehrten in den wichtigsten Glaubensfragen instruiert. Diese Zeremonie wird talqīn („Instruktion“) genannt.Vgl. Venhorst 271.

Bedeutung des Grabes im Islam Das Grab ist ein wesentlicher Bestandteil der islamischen Eschatologie. Der Koran erwähnt die Engel Munkar und Nakir nicht und beschreibt die Zeit zwischen dem Tod und der Auferstehung am jüngsten Gericht nur knapp. Die meisten Vorstellungen über das Grab entstammen den Hadithen und der Interpretation. Synonym zum Grab wird auch das Wort Barzach verwendet und als ein Ort verstanden, in dem die Toten bis zum Tag der Auferstehung weilen. Im Grab treten die Seelen bereits in das Jenseits ein und erleben den Genuss des Paradieses oder die Qualen der Hölle. Die Schreie der Leidenden würden von allen Wesen, außer den Menschen und den Dschinnen gehört werden können.Von Al-Albani als Sahih (authentisch) eingestuft, Sahih Al Dschami Nr.1961 Aus dieser Vorstellung, dass Gräber einen Übergang zwischen den Lebenden und den Toten bildet, ergab sich die Praxis Gräber von Heiligen und Propheten zu besuchen, um deren Segen zu erhalten (Ziyāra).

Wenn der Verstorbene in das Grab eintritt, wird ihm das Jenseits sichtbar und die Engel Munkar und Nakir treten hervor. Je nachdem ob es sich bei dem Verstorbenen um einen Gläubigen oder einen Ungläubigen handelt, wird dieser deren Fragen beantworten können. Besteht der Verstorbene die Prüfung, tragen ihn die Engel in den Himmel, sonst wird er von den Zabaniyya in die Hölle gestoßen. Diese Befragung wird auch als „kleines Gericht“ bezeichnet. Nur Märtyrer überspringen die Befragung der beiden Engel und treten direkt in das Paradies ein.

Auch gläubige Menschen müssen zur Befreiung von ihren Sünden mit dieser Bestrafung rechnen – allerdings nicht, wenn die Sünden von Allah vergeben wurden. In diesem Zusammenhang sagte der Prophet Mohammed:

In diesem Zusammenhang ein weiterer wichtiger Hadith (Überlieferung) von Ibn Umar:

Nach Al-Ghazālī gibt es die Vorstellung, dass, bevor die Todesengel eintreffen, Iblis seine Satane zum Verstorbenen schickt, um ein letztens mal zu versuchen, ihn vom Glauben abzubringen. Dabei verkleiden sie sich als Seelen aus dem Jenseits und behaupten, es würde dort eine andere Religion als den Islam geben. Wenn der Verstorbene durchhält, werden die Teufelsgeister von dem Erzengel Gabriel und den Engeln der Barmherzigkeit vertrieben.Sara Kuehn, Stefan Leder, Hans-Peter Pökel: The Intermediate Worlds of Angels. Islamic Representations of Celestial Beings in Transcultural Contexts. Beiruter Texte und Studien 114, 2019, ISBN 978-3-95650-623-9, S. 318.

Sünden, für die man im Grab gepeinigt wird Dieser Bereich des Artikels behandelt einige Vorstellungen von Sünden, die zu einer Bestrafung im Grab führen können und die in Überlieferungen des Propheten Mohammed genannt werden.

Wie oben schon erwähnt, werden die Sünden eines Ungläubigen, der zu Lebzeiten nicht Muslim gewesen ist und die Existenz Allahs leugnete bzw. ihm „andere Götter zur Seite stellte“, nicht vergeben. Nach dem islamischen Glauben wird jede Form des Unglaubens sowohl im Grab, als auch in Dschahannam bis in die Ewigkeit bestraft. Ein weiterer Grund für die Peinigung im Grab kann die nachlässige Pflege nach dem Urinieren sein, welche vom Propheten Mohammed als häufigster Grund für eine Bestrafung im Grab angegeben wird. In einer Überlieferung des Propheten Mohammed heißt es dazu:

Der Muslim muss nach dem Urinieren und nach jeglicher Form des Stuhlganges sicherstellen, dass der Urinfluss abgebrochen ist, und anschließend sein Gesäß und seine Genitalien waschen. Diese Form der Reinigung bezeichnet man als „Tahara“.

Des Weiteren ist das Nehmen von Zinsen ein schwerwiegendes Vergehen im Islam. Die Übertretung des Zinsverbots kann auch zur Peinigung im Grab führen. Im Koran heißt es dazu:

In einem Auszug der Überlieferung von Samura ibn Dschundub, in welchem ein Mann dem Propheten Mohammed seinen Traum erzählt, heißt es:

Auch alle anderen Sünden können zur Peinigung im Grab führen. Zusammenfassend steht den Guten und Gläubigen eine entsprechend gute Zeit und den Schlechten und Ungläubigen eine schlechte Zeit im Grab und im Jenseits bevor. Ein schlechter, aber gläubiger Mensch, wird der islamischen Lehre nach auch gepeinigt, wenn seine Sünden nicht vergeben werden, bis seine Schuld beglichen ist.

Literatur R. Eklund, Life between death and resurrection according to Islam, Uppsala 1941. Joseph van Ess, Theologie und Gesellschaft im 2. und 3, Jahrhundert Hidschra, 6 dln., Berlin 1991–95, iv, S. 521–34. D. B. Macdonald: s. v. Malā'ika. In: A. J. Wensinck, J. H. Kramers (Hrsg.): Handwörterbuch des Islam. Brill, Leiden 1941. Adel Theodor Khoury: s. v. Engel. In: Adel Theodor Khoury, Ludwig Hagemann und Peter Heine (Hrsg.): Islam-Lexikon. Freiburg 2006. J. Smith and Y. Haddad, The Islamic Understanding of Death and Resurrection, Albany 1981, S. 31–61. Claudia Venhorst: „Lived Eschatology: Muslim Views on Life and Death Preliminary Practices“ in Eric Venbrux u. a.: Changing European Death Ways. Münster 2013. S. 259–278. A.J. Wensinck: s. v. ‘Munkar wa-Nakīr’. In Encyclopaedia of Islam. New Edition, Leiden 1961–2005. A.J. Wensinck und A. S. Tritton: s. v. ‘ʿAdhāb al-ḳabr’. In Encyclopaedia of Islam. New Edition, Leiden 1961–2005. .

Weblinks Life after death – barzakh, last day, the hereafter, Archivlink vom 21. Juli 2011, abgerufen am 3. November 2020.

Einzelnachweise

Kategorie:Individueller Engel (Islam) Kategorie:Tod (Islam)