Risikoüberwälzung (alternativ auch als Risikotransfer bezeichnet) ist im Risikomanagement eine Form der Risikobewältigung, die durch Übertragung eines Risikos von einem Risikoträger auf einen anderen stattfindet.
Allgemeines Die Risikoüberwälzung zählt neben der Risikovorsorge, bei der Eigenkapital als risikotragendes Instrument dient, zu den passiven Risikosteuerungsinstrumenten. Bei dieser Methode der Risikosteuerung bleibt die Risikoposition, welche zugleich die risikoverursachende Vermögensposition darstellt, im Unternehmensportfolio weiter bestehen. Im Gegensatz zu aktiven Risikobewältigungsmaßnahmen kommt es hierbei zu keiner Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit beziehungsweise der Tragweite des möglicherweise eintretenden Risikos, sondern es erfolgt eine Weitergabe der Konsequenzen, welche die Risikoauswirkungen abfangen soll. Hierbei differenziert man die teilweise, beziehungsweise vollständige Weitergabe der abzusichernden Risiken an einen Dritten, der sogenannten Gegenpartei. Für diese Überwälzung muss das Unternehmen eine Gegenleistung erbringen. Dies geschieht in der Regel in Form von einer Prämie, die an den Dritten gezahlt wird. Der Versicherungsnehmer überträgt ein bestimmtes Risiko an den Versicherer, wofür er eine Versicherungsprämie zahlt.Dieter Farny, Versicherungsbetriebslehre, 2006, S. 22 Neben der passiven Risikosteuerung gibt es auch die aktive Risikosteuerung. Zu den Instrumenten der aktiven Risikosteuerung zählen beispielsweise die Risikovermeidung, Risikominderung sowie die Risikobegrenzung, durch die sich die Risikostruktur im Unternehmen gestalten lässt.
Der vertragliche Abschluss von Versicherungen ist im Rahmen der Risikoüberwälzung sowohl das wichtigste, als auch das am häufigsten verwendete Steuerungsinstrument und gehört zu den bedingten Finanztiteln. Weitere Instrumente der Risikoüberwälzung sind unter anderem Factoring, Franchising, Leasing sowie unbedingte Finanztitel zu denen Futures als auch Forwards zählen.
Zu beachten ist, dass trotz der Risikoüberwälzung und des vertraglichen Abschlusses Restrisiken bestehen bleiben. Beispielsweise kann der Fall eintreten, dass die abgeschlossene Versicherungssumme geringer als die entstandene Schadenssumme ist und der finanzielle Ausgleich nicht reicht, um den eingetretenen Schaden abzudecken (Unterversicherung). Weitere Risiken für die vertragsabschließende Partei bestehen durch das Emittentenrisiko oder die Insolvenz des Vertragspartners.
mini|400x400px|Risikostrategiematrix Die bestehenden Risiken können dabei durch einzelne Risikosteuerungsinstrumente oder durch eine Kombination aus mehreren dieser gesteuert werden. Bei der Wahl sowie Gewichtung der entsprechenden Instrumente sind die unternehmensspezifischen Risikopräferenzen als auch die Art der Geschäftstätigkeit und die Branche von relevant. Wichtig ist, das Ganze dabei so zu kordieren das keine gegenläufigen Effekte entstehen. Da jedes Unternehmen ein individuelles Risikoprofil aufweist, gibt es keine Pauschalisierungsmöglichkeit, welche Maßnahme am besten geeignet ist um das bestehende Risiko zu steuern. Die Risikostrategiematrix kann als eine nützliche Orientierungshilfe für dieses Problem verwendet werden. Sie liefert Anhaltspunkte darüber, welches Risikosteuerungsinstrument verwendet werden könnte, um dem potentiellen Schaden entgegenzuwirken. Dabei werden das Schadensausmaß, als auch die Eintrittswahrscheinlichkeit betrachtet. Je höher die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß des Risikos sind, desto dringender besteht ein Handlungsbedarf. Unternehmensrisiken, welche sich in diesem Bereich befinden können beispielsweise durch Risikovermeidung oder Risikoüberwälzung minimiert werden. Während die Risikovermeidung die Eintrittswahrscheinlichkeit dezimiert, senkt die Risikoüberwälzung lediglich das Schadensausmaß für das Unternehmen. Risikoüberwälzung kann auch im mittleren Bereich der Risikostrategiematrix Anwendung finden.
Weist das Risiko sowohl eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, als auch ein geringes Schadensausmaß auf, sollte auf die Risikoüberwälzung verzichtet werden.
Risikoüberwälzung auf Versicherungen Das am häufigsten verwendete Instrument zur Risikoüberwälzung stellt der Abschluss von entsprechenden Versicherungen dar. Bei der Weitergabe von Risiken auf Versicherungsunternehmen übernimmt der Versicherungsgeber, nach vorheriger vertraglicher Festlegung, gegen Zahlung von Versicherungsprämien das Risiko. Die Übertragung kann hierbei vollständig oder auch nur teilweise erfolgen. Da der Versicherungsgeber sich selbst durch die Übernahme des Risikos einem Risiko aussetzt, werden die einzelnen Risiken in das Kollektiv des Versicherungsunternehmens eingebunden. Die Versicherungsprämien des Kollektivs stehen dem Versicherungsgeber somit im Schadensfall eines einzelnen Versicherungsnehmers bereit, um notwendige Versicherungsleistungen bewältigen zu können. Des Weiteren besteht die Möglichkeit eine Rückversicherung abzuschließen, welche dem Erstversicherungsunternehmen durch die Übertragung seiner versicherungstechnischen Risiken auf das Rückversicherungsunternehmen die Möglichkeit zur Minderung seiner Risiken bietet.
Die Höhe des vom Versicherungsnehmer zu leistenden Geldbetrags hängt von verschiedenen Faktoren ab: unter anderem von dem potentiellen Schadensausmaß und der Höhe der Selbstbeteiligung. Eine Prämisse bei der Überwälzung von Risiken auf Versicherungsunternehmen stellt vor allem die Versicherbarkeit dar. Nicht alle Risiken können versichert werden. Jedoch ist es schwer, hier eine klare Grenze zu ziehen. Die Beurteilung der Versicherbarkeit erfolgt unter theoretischen und/oder faktisch-wirtschaftlichen Aspekten. Bei den theoretischen Kriterien wird die Zufälligkeit, Schätzbarkeit, Eindeutigkeit, Unabhängigkeit und Größe beurteilt:
Die Unsicherheit über den Grund, die Höhe oder den Zeitpunkt bei Eintritt eines Schadenfalls wird als Zufälligkeit definiert, hierbei ist die Unsicherheit bei Versicherungsgeber und Versicherungsnehmer möglichst gleich hoch. Die Schätzbarkeit wird durch die Möglichkeit der Bestimmung von Streuung und Erwartungswert der Wahrscheinlichkeitsverteilung des zu versichernden Schadens bestimmt. Um die Eindeutigkeit beurteilen zu können, werden die genauen Daten des Versicherungsfalls (z. B. versicherte Risiken, Personen, Sachen, Schäden und Versicherungsleistungen) benötigt. Unabhängigkeit bedeutet in diesem Fall, dass im Kollektiv ein gegebenes Risiko öfter versichert sein muss, ohne dass zwischen den einzelnen Schäden eine Relation besteht, sie also nicht alle bei ein und demselben Ereignis eintreten. Das Risiko sollte also für das Versicherungsunternehmen diversifizierbar sein. Der Versicherer muss auch bei großen Schäden seiner Versicherungsleistung nachkommen. Heißt die Größe (Höhe) eines höchstmöglichen Schadens muss nach oben hin begrenzt sein.
Unter faktischen-wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist gemeint, dass sowohl der Versicherungsgeber als auch der -nehmer unter Nutzen-Missnutzen-Erwägungen einen Nettonutzen aus der Überwälzung des Risikos erzielen möchten. Schaden- und Unfallversicherungen stellen den Hauptbereich bei Versicherungen dar. Es werden also fast ausschließlich Verluste des Sachanlagevermögens und materielle Posten des Umlaufvermögens versichert und dadurch auf Versicherungsunternehmen abgewälzt. Bei den Finanzpositionen kann lediglich für Kreditrisiken eine Versicherung abgeschlossen werden.
Auf der Seite der Versicherungsnehmer hängt der Abschluss einer Versicherung in erster Linie von der Gewinn-Risiko-Relation ab, also dem Verhältnis zwischen der zu zahlenden Versicherungsprämie und des durch die Versicherung minimierten Risikos. Die Versicherungsprämie setzt sich wie folgt zusammen: den Sockelbetrag bildet die sogenannte Nettorisikoprämie, welche den Erwartungswert der gesamten Schäden abdeckt. Dazu kommt der Sicherheitszuschlag, welcher alle versicherungstypischen Risiken abdeckt, die nicht dem Erwartungswert entsprechen und somit nicht bereits von der Nettorisikoprämie abgedeckt sind. Die Summe aus Nettoversicherungsprämie und Sicherheitszuschlag ergibt die Bruttorisikoprämie. Zur Bruttorisikoprämie kommen nun noch der Betriebskostenzuschlag und ein eventueller Gewinnzuschlag und somit ergibt sich die Bruttoprämie, welche vom Versicherungsnehmer zu zahlen ist.
Beispiel Im Sachanlagevermögen eines Unternehmens befindet sich eine Maschine im Wert von beispielsweise 80.000 EUR. Es wird angenommen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Maschine irreparabel defekt ist, bei 0,8 % pro Jahr liege. Um im Schadensfall sofort eine neue Maschine anschaffen zu können und sich somit selbst gegen den Ausfall der Maschine zu schützen, müsste das Unternehmen ständig 80.000 EUR als Kapital verfügbar haben. Dieses ständige Vorhalten des Kapitals führt bei Finanzierungskosten von beispielsweise 2 %, also zu Kosten in Höhe von 1.600 EUR pro Jahr. Hinzu kommt der durchschnittliche, jährliche zu erwartende Schaden in Höhe von 640 EUR (0,8 % von 80.000 EUR). Somit kommt es bei einer individuellen Absicherung gegen den Ausfall der Maschine, auch wenn diese nicht ausfallen sollte, jedes Jahr zu Aufwendungen in Höhe von 2.240 EUR.
Wenn sich nun bei einem Versicherungsunternehmen 200.000 Unternehmen gegen den beschriebenen Schadensfall absichern, kommt es, wenn man den Erwartungswert von 0,8 % pro Jahr zugrunde legt, zu durchschnittlich 1.600 defekten Maschinen pro Jahr und somit zu Kosten in Höhe von 16.000.000 EUR (1.600 Maschinen à 80.000 EUR). Also würden auf die Unternehmen verteilt Kosten von 80 EUR entstehen. Um für ausreichend Sicherheit zu sorgen, wird davon ausgegangen, dass das Versicherungsunternehmen die 16.000.000 EUR als Kapital vorhält. Hierfür entstehen Finanzierungskosten von 10 %, also 1.600.000 EUR, und pro versichertem Unternehmen 8 EUR. Die Versicherungsprämie würde also im gewählten Beispiel 88 EUR betragen. Stellt man dies dem Wert in Höhe von 2.240 EUR gegenüber, den das Unternehmen pro Jahr annehmen müsste um für einen eventuellen Schadensfall finanziell gewappnet zu sein, zeigen sich schnell die Vorteile der Risikoüberwälzung auf Versicherungen. Selbst wenn der Versicherungsgeber noch einen Betriebskosten- und Gewinnzuschlag erhebt, kommt das Unternehmen mit der Übertragung des Risikos auf die Versicherung günstiger.
Risikoüberwälzung auf Vertragspartner Eine weitere Möglichkeit der Risikoüberwälzung ist der Risikotransfer auf Vertragspartner. Dabei sind bestimmte Vertragsvarianten und -bestimmungen notwendig. Bei dieser Variante der Risikoüberwälzung können auch nicht-versicherbare Risiken, wie Forderungsausfall-, Transport- oder Marktpreisrisiken, berücksichtigt werden. Das Ziel dabei ist bei Risiken mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit und hohem Schadensausmaß das Schadensausmaß zu senken. Wie bei Versicherungen fallen auch hier Gebühren für die Übernahme des Risikos an, diese werden i. d. R. aber nicht durch Prämienzahlungen beglichen, sondern durch Risikozuschläge/-abschläge, die in den Vertragsbedingungen festgelegt sind. Die Verhandlungsmacht des Unternehmens beeinflusst den Grad der Risikoüberwälzung und den Preis für diese. Die häufigsten Formen für diese Art der Risikoüberwälzung sind Factoring, Leasing und Franchising.
Factoring mini|400x400px|Factoring Grundprinzip des Factoring ist der Forderungsverkauf an eine Factoringgesellschaft (Factor) um die Liquidität des eigenen Unternehmens zu gewährleisten. Ein Kunde (Debitor) bestellt Waren oder Dienstleistungen bei einem Unternehmen und vereinbart ein späteres Zahlungsziel, dieses Unternehmen schaltet einen Factor ein, der die Bonität des Debitors überprüft und dem Unternehmen die Forderung abkauft. Der Factoring-Nutzer bekommt üblicherweise 90 % der Forderung durch den Factor sofort ausgezahlt und wickelt die Bestellung ab. Der Debitor zahlt den offenen Rechnungsbetrag dann an den Factor.