Sami Ben Mohamed A. (* 1976 in El Hamma, Tunesien) ist ein salafistischer Prediger und mutmaßlicher ehemaliger Leibwächter von Osama bin Laden. Öffentliche Bekanntheit erlangte er durch seine Abschiebung aus Deutschland – eine Behördenmaßnahme, die am 15. August 2018 vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen als „evident rechtswidrig“ bewertet wurde. Der sich durch die Rechtswidrigkeit ergebenden Pflicht zur Rückholung aus Tunesien konnte aufgrund der dortigen Ermittlungen und des dabei eingezogenen Reisepasses nicht nachgekommen werden. Im November hob das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach einer Erklärung der tunesischen Behörden, A. sei in seinem Heimatland nicht von Folter bedroht, das vorläufige Abschiebeverbot und damit die Pflicht zur Rückholung auf. Anwaltlich vertreten wurde er von Seda Başay-Yıldız.
Leben in Deutschland Studienaufenthalt Im September 1997, im Alter von 21 Jahren, kam Sami A. zum Studium nach Deutschland. In der Folgezeit wurden ihm aufgrund seines Studiums Aufenthaltsbewilligungen nach dem bis Ende 2004 geltenden Ausländergesetz erteilt. Diese Aufenthaltsbewilligungen wurden regelmäßig verlängert. Zum Wintersemester 1997/1998 schrieb sich Sami A. an der Fachhochschule Niederrhein in Krefeld ein, zunächst für das Fach Textiltechnik. Später wechselte er nach Köln in den Studiengang Technische Informatik, dann Elektrotechnik. Am 25. Oktober 2004 erhielt A. von der Stadt Köln zum letzten Mal eine Aufenthaltsbewilligung zum Studium, die bis zum 25. Oktober 2005 gültig sein sollte.
Am 14. Januar 2005 meldete sich A. im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bochum und beantragte am 24. Oktober 2005 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Er legte eine Studienbescheinigung vor, nach der er im 8. Semester im Studiengang Elektrotechnik an der Fachhochschule Niederrhein eingeschrieben war. Den Studiengang Technische Informatik hatte er endgültig nicht bestanden; vier Semester dieses Studiengangs wurden ihm aber auf den Studiengang Elektrotechnik angerechnet. Doch auch im Fach Elektrotechnik blieb ihm der Erfolg versagt und er brach schließlich sein Universitätsstudium ohne Abschluss ab.Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Urteil vom 24. März 2011: Az.: 8 K 1859/10Verwaltungsgericht Düsseldorf: Urteil vom 4. März 2009 (Az.: 11 K 4716/07. A)
Reise in den mittleren Osten Sami A. war 2004/2005 in dem Strafprozess gegen Mitglieder der Terror-Vereinigung Al-Tawhid als Zeuge geladen. Während des Prozesses wurde vom Kronzeugen der Bundesanwaltschaft in diesem Verfahren – Shadi Moh’d Mustafa Abdalla – berichtet, er sei von Dezember 1999 bis Juni 2000 zusammen mit vier anderen Anhängern der sunnitisch-islamischen Bewegung Tablighi Jamaats. dazu auch Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2007, S. 97f. – unter ihnen Sami A. – von Deutschland aus zunächst nach Saudi-Arabien gereist. Sami A. und er seien dann weiter nach Karatschi/Pakistan, danach über Quetta im Westen Pakistans nach Kandahar in den Süden Afghanistans gereist. Dort sei Sami A. in einem von Osama bin Laden betriebenen Ausbildungslager der al-Qaida militärisch und ideologisch gedrillt worden und im Anschluss sogar in die Leibgarde von Osama bin Laden aufgerückt. In diesem Lager sei A. u. a. mit Ramzi Binalshibh zusammengetroffen, der als einer der Planer und Organisatoren der Terroranschläge am 11. September 2001 gilt, und sei von diesem besonders herzlich begrüßt worden. Im al-Qaida-Quartier sei Sami A. auch mit dem späteren Djerba-Mitattentäter Christian Ganczarski, sowie Abu Dhess, der später im zweiten Al-Tawhid-Prozess (in dem Sami A. dann als Zeuge aussagte/s. o.) wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit bandenmäßiger Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen zu acht Jahren Haft verurteilt werden würde, zusammengetroffen.Verwaltungsgericht Düsseldorf: Urteil vom 4. März 2009 – Az.: 11 K 4716/07. AVerwaltungsgericht Düsseldorf: Urteil vom 4. März 2009 – Az.: 11 K 4716/07. A (Dasselbe Urteil mit weniger Schwärzungen)Bin Ladens Ex-Bodyguard soll in Bochum Terrorhelfer rekrutieren. WAZ, 5. August 2012Oberlandesgericht Düsseldorf: Urteil vom 26. Oktober 2005 – Az.: III VI 13/03Der Spiegel (Print) Nr. 30 (21. Juni 2018), S. 14 – 18: Nur schnell weg; hier: S. 15
Das OLG Düsseldorf hielt die Aussage des Kronzeugen für glaubwürdig – trotz der Beteuerungen von Sami A., es habe sich nur um eine harmlose Pilgerreise gehandelt, er habe nie Afghanistan betreten und sich bis zur Rückkehr nur in Moscheen der pakistanischen Stadt Karatschi aufgehalten, die dem Gericht aufgrund fehlender Details und Zeugen zweifelhaft erschienen.Verwaltungsgericht Düsseldorf: Urteil vom 4. März 2009 (Az.: 11 K 4716/07. A)Islamismus: „Gefährlich soll ich sein?“ Die Zeit, 14. Juli 2016s. dazu auch die Darlegungen des VG Gelsenkirchen in seinem Urteil vom 24. März 2011, in dem die Argumentation des OLG Düsseldorf in seinem Urteil von 2005 aufgegriffen wird: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Urteil vom 24. März 2011: Az.: 8 K 1859/10
Salafistischer Prediger Zurück in Deutschland betätigte sich Sami A. als salafistischer Prediger und warb für die Errichtung eines islamischen Gottesstaates,Sami A. Bin Ladens Leibwächter hatte „weitreichende Beziehungen in salafistisches Milieu“. Focus, 14. Juli 2018Bin Ladens mutmaßlicher Ex-Leibwächter. Die Akte Sami A. Spiegel Online, 14. Juli 2018 bis Anfang 2004 in Köln. Als ihm die Domstadt Anfang 2004 die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verlängerte,Staatliche Unterstützung. 20.000 Euro für den Ex-Leibwächter von Bin Laden. Spiegel Online, 6. September 2012 ließ er sich in Bochum nieder, wo er bis zu seiner Abschiebung im Jahre 2018 mit seiner Familie lebte.
Er begann unter den Namen „Abu al-Moujtaba“ oder auch „Abu Mujtaba“ in Gebetshäusern, geschlossenen Internet-Foren, zuweilen auch im Bochumer Stadtpark zu predigen, junge Muslime zu radikalisieren und für den Dschihad zu rekrutieren. Unter anderem plante er die Eröffnung einer eigenen Moschee in Bochum,Salafisten Moschee von Ex-Leibwächter Bin Ladens vor dem Aus. Welt Online, 21. August 2012Bin Ladens ehemaliger Leibwächter will eigene Moschee in Bochum gründen. Westfalenpost, 17. August 2012Moschee im Nagelstudio – Islamisten treffen sich in Bochumer Lokal. Westfalenpost, 17. August 2012 dehnte seine Agitationstätigkeit bis in den Bereich der Ruhr-Universität Bochum aus.Ermittlung gegen Sami A. – Gebetsraum der Hochschule Bochum geschlossen. Westfalenpost, 2. Oktober 2012
Etwa seit 2004 gelangte er so in die Aufmerksamkeit des Verfassungsschutzes. Der Präsident des Verfassungsschutzes NRW, Burkhard Freier, erklärte: .Hassprediger Sami A. noch in Bochum – Abschiebung nicht in Sicht. Westfalenpost, 31. Januar 2013 Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden stuften Sami A. als ein, der bei vielen jungen Muslimen ein hohes Ansehen genieße und von dem eine ausgehe. Der damalige Innenminister von NRW Ralf Jäger (SPD) erklärte im Jahre 2012: .Land sieht Sami A. als große Gefahr – Stadt Bochum patzt bei Ausweisung. Westfalenpost, 7. August 2012 Für junge Muslime sei der Prediger eine „religiöse Autorität“, die „vorbildlich“ wirke – nicht zuletzt dank „seiner militärischen Ausbildung in einem El-Kaida-Lager“ (sic!). Andere Salafisten könnten versuchen ihm „nachzueifern“.Bin Ladens Ex-Bodyguard kassierte schon 20.000 Euro vom Staat. Westfalenpost, 5. September 2012
Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft war Sami A. unter anderem für die Radikalisierung zweier Mitglieder der Düsseldorfer Qaida-Zelle verantwortlich. Der 21-jährige Amid C. aus Bochum und der 28-jährige Halil S. aus Gelsenkirchen hatten danach bei ihm das ideologische Rüstzeug für einen Bombenanschlag in Deutschland bekommen. Laut LKA NRW stammten auch die beiden Brüder Ömer und Yusuf D. aus Herne aus dem Umfeld des Bochumer Predigers. Beide sollen über den Tunesier den Weg in den Dschihad gefunden haben. Als IS-Terroristen starben beide Ende Oktober 2017 bei US-Luftangriffen in Syrien.
Kontakte zu Abu Walaa In jüngerer Vergangenheit hatte Sami A. auch enge Kontakte zu Abu Walaa, dem mutmaßlichen Statthalter der Terror-Organisation Islamischer Staat in Deutschland. Dies belegten Ermittlungsakten, die dem Kölner Stadt-Anzeiger vorlagen. So lud A. Ende Dezember 2015 den im November 2016 inhaftierten Hassprediger aus Hildesheim nach Bochum in eine Karateschule zum Essen und einen Besuch in der Sauna ein.Focus 14. Juli 2018: Sami A. Bin Ladens Leibwächter hatte „weitreichende Beziehungen in salafistisches Milieu“Focus vom 5. Juni 2018: Oft fehlen Papiere. Das Abschiebe-Dilemma: NRW muss 16 ausreisepflichtige Dschihadisten duldenKölner Stadtanzeiger vom 4. Juni 2018: Aufgeschoben statt abgeschoben: NRW kann 16 islamistische Gefährder nicht ausweisenFocus vom 14. Juli 2018: Sami A. Bin Ladens Leibwächter hatte „weitreichende Beziehungen in salafistisches Milieu“
Internationale Kontakte zu islamistischen Organisationen Die WAZ-Gruppe berichtete, dass A. weltweit mit Mitgliedern des al-Qaida-Terrornetzwerks vernetzt sei – unter anderem auch mit Terroristen, denen führende Rollen bei den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA und der Ferieninsel Djerba 2002 zugeschrieben werden.Spiegel Online vom 6. August 2012: „Gefährlicher Prediger“. Ex-Leibwächter von Bin Laden lebt unbehelligt in BochumSpiegel Online vom 6. September 2012: Staatliche Unterstützung. 20.000 Euro für den Ex-Leibwächter von Bin LadenWAZ vom 5. August 2012: Bin Ladens Ex-Bodyguard soll in Bochum Terrorhelfer rekrutierenFocus 14. Juli 2018: Sami A. Bin Ladens Leibwächter hatte „weitreichende Beziehungen in salafistisches Milieu“
Ausweisungsversuche und Asylanträge Erster Versuch der Ausweisung aus Deutschland (2006) Veranlasst durch eine Mitteilung des Generalbundesanwaltes wies die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum Sami A. mit für sofort vollziehbar erklärter Ordnungsverfügung vom 10. März 2006 unter anderem wegen Unterstützung einer Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt, und Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gemäß § 54 Nr. 5 und 5a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)Aufenthaltsgesetz § 54 für dauernd aus dem Bundesgebiet aus und lehnte zugleich eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis ab. Ihm wurde die Abschiebung nach Tunesien angedroht.
In der Begründung der Ordnungsverfügung wurde dargelegt, dass man es als erwiesen ansah, dass Sami A. eine militärische Ausbildung in einem Lager der al-Qaida absolviert habe und enge persönliche Kontakte zu führenden Persönlichkeiten dieser Terrorgruppe wie auch ins sonstige militante islamistische Milieu gepflegt habe oder immer noch pflege – insbesondere zu einer Person, die der Beteiligung an dem Anschlag auf die Al-Ghriba-Synagoge auf Djerba 2002 verdächtigt werde.
Darüber hinaus stehe die Mitgliedschaft A.s in der Bewegung Al-Nahda fest, die im Verdacht stehe, durch ihre netzwerkartigen Strukturen den internationalen Terrorismus zumindest mittelbar zu fördern und durch die strengreligiöse Anleitung der Mitglieder den geistigen Nährboden für die Rekrutierung von Dschihad-Kämpfern zu bereiten.
Sami A.s Pass wurde eingezogen und er wurde verpflichtet, sich einmal täglich bei der zuständigen Polizeidienststelle in Bochum zu melden.Verwaltungsgericht Düsseldorf: Urteil vom 4. März 2009 (Az.: 11 K 4716/07. A)Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Urteil vom 24. März 2011 (Az.: 8 K 1859/10; hier Abschn. 4)
Widerspruch gegen die Ausweisung