Der Begriff öffentlich-rechtlicher Rundfunk (kurz ÖRR) bezeichnet Rundfunkanstalten, die nach dem öffentlichen Recht organisiert sind. Sein Gegenstück ist der privatrechtliche Rundfunk. Zusammen bilden sie das Duale Rundfunksystem. Im weiteren Sinn bezeichnet er die öffentlich-rechtlichen Hörfunk-, Fernseh- und Internetprogramme.
Der ÖRR wird hauptsächlich durch Rundfunkabgaben und Werbeeinnahmen finanziert („duale Finanzierung“). Der privatrechtliche Rundfunk finanziert sich hauptsächlich über Werbeeinnahmen.
Grundlagen Entwicklung, Organisation, Aufgaben Die meisten Länder Europas haben einen öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gestellten Rundfunk.
Die BBC wurde am 18. Oktober 1922 als British Broadcasting Company gegründet. Zum 1. Januar 1927 wurde die British Broadcasting Corporation gegründet; sie gilt als erste öffentlich-rechtlich organisierte Rundfunkanstalt. Das erste „Public-Service“-Modell, das sich ausschließlich durch Rundfunkgebühren finanziert, wurde geschaffen.
In der deutschsprachigen juristischen Fachliteratur trat der Begriff öffentlich-rechtlich in Bezug auf den Rundfunk bereits in den späten 1920er Jahren auf, jedoch noch nicht im Sinne einer harten Definition.Zum Beispiel erörterte der Jurist Karl-Heinz Hille in seiner Dissertation Das Recht der Allgemeinheit und des Einzelnen im Rundfunk von 1930 die Problematik, ob der Bürger ein Grundversorgungsrecht durch den Rundfunk erwerbe, wenn er Gebühren zahle. Seinen Abschnitt über das Funkhoheitsrecht des Reiches und das Recht der Allgemeinheit überschreibt er mit „Öffentlich-rechtliches“. Die Dissertation erschien bei Julius Springer, Berlin. S. 7. Signatur Fi1788-1930 in der Staatsbibliothek Berlin.
Neben einem GrundversorgungsauftragBundesverfassungsgericht, Urteil vom 4. November 1986 – – 4. Rundfunkurteil. und einem gesetzlich definierten ProgrammauftragZ. B. für den NDR § 5 des Staatsvertrags über den Norddeutschen Rundfunk; hier abrufbar (Abgerufen am 23. Dezember 2021). ist eine der weiteren wesentlichen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks daher die Wahrung der politischenBundesverfassungsgericht, Urteil vom 28. Februar 1961 – – 1. Rundfunkentscheidung. und wirtschaftlichen Unabhängigkeit.Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 22. Februar 1994 – – Rundfunkgebühren I.
Nachdem der öffentlich-rechtliche Rundfunk über Jahrzehnte eine Monopolstellung gehabt hatte, ergab sich Anfang der 1980er Jahre mit der Einführung des privaten Fernsehens und der Entstehung des dualen Rundfunksystems eine völlig veränderte Situation in der europäischen Rundfunklandschaft.
Neben privatrechtlichen und staatlichen Sendern und Programmen ist die öffentlich-rechtliche die dritte international verbreitete Organisationsform für Rundfunkanstalten.
Es gibt auch Mischformen, so in Norwegen, in Schweden und in der Schweiz: Die norwegische Rundfunkgesellschaft NRK wird seit 1996 in der Rechtsform einer AG betrieben, welche sich im Staatsbesitz befindet und einen gesetzlichen Versorgungsauftrag wahrnimmt. Die Finanzierung erfolgt über Gebühren und Steuergelder. In Schweden wird die SVT in Form einer Aktiengesellschaft betrieben, deren Aktien sich mehrheitlich im Besitz einer Stiftung befinden. Die Finanzierung erfolgt über Gebühren.
In Europa gibt es öffentlich-rechtliche Sender – neben den Ländern, denen hier eigene Kapitel gewidmet sind – in Italien (Radiotelevisione Italiana, RAI) und in den Niederlanden (Nederlandse Publieke Omroep).
Der Fernsehveranstalter Arte ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter, der in deutsch-französischer Kooperation von Arte Deutschland und Arte France betrieben wird.
Finanzierung Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gestaltet sich in Europa unterschiedlich. Im Wesentlichen greifen sie auf folgende Einnahmequellen zurück: Rundfunkgebühren bzw. Rundfunkbeiträge (z. B. in Deutschland oder Österreich) direkte Finanzierung aus dem öffentlichen Staatshaushalt (z. B. Niederlande) kommerzielle Einnahmen (z. B. Werbung, Produktplatzierung)
Gebühren sind in Europa die vorrangige Finanzierungsquelle. Begründet wird dies mit dem gesetzlich definierten Auftrag zur Grundversorgung sowie wirtschaftlicher und politischer Unabhängigkeit.
Der Wettbewerb am Rundfunkmarkt und damit der Druck auf öffentlich-rechtliche Sendeanstalten hat sich in den letzten Jahren – insbesondere im deutschsprachigen Raum – deutlich verschärft. Für diese Entwicklung ist vor allem das stark steigende Programmangebot in Satelliten- und Kabelhaushalten verantwortlich.
Im internationalen Vergleich ist die ARD mit einem Jahresumsatz von 7,7 Mrd. Euro im Jahr 2023 die größte öffentlich-rechtliche Medienanstalt weltweit, gefolgt von BBC aus Großbritannien, der NHK aus Japan und France Télévisions aus Frankreich. Auf Platz fünf ist das deutsche ZDF.
Duale Finanzierung Im Januar 2008 sorgte eine Ankündigung von Frankreichs Regierungschef Nicolas Sarkozy hinsichtlich der dualen Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten nicht nur in Frankreich für Aufregung, sondern unter anderem auch in Deutschland und Österreich. Frankreichs Regierung hatte überlegt, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Rahmen einer „Kulturrevolution“ zu verbieten, sich weiterhin aus Werbemitteln zu finanzieren. Das werbefreie Programm sollte durch neue Steuern bezahlt werden: Eine zusätzliche Abgabe auf Werbung von Privatsendern sowie eine neue Steuer für elektronische Empfangsgeräte wurden diskutiert.Stefan Brändle: TV streikt gegen Werbeverbot. In: Der Standard, 14. Februar 2008. Letztendlich wurden Sarkozys Pläne nicht in die Tat umgesetzt.
Prüfung der Finanzierungssysteme durch die EU-Kommission Unter dem Stichwort der „unerlaubten Beihilfen“ steht die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seit mehreren Jahren auf dem Prüfstand der Europäischen Kommission. Grund dafür sind unter anderem Beschwerden privater Rundfunkbetreiber, die sich durch die Gebührenfinanzierung und die Zunahme des Angebots kommerzieller Dienste öffentlich-rechtlicher Betreiber benachteiligt sehen. (PDF; 222 kB), Europäische Audiovisuelle Informationsstelle.
Nach einem Beschluss des EU-Rates aus dem Jahr 1999 bleibt die Wahl der Finanzierung des öffentlichen Auftrags öffentlich-rechtlichen Anstalten den EU-Mitgliedstaaten überlassen. Es bedarf jedoch einer Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch die Länder. Des Weiteren wird den öffentlich-rechtlichen Anstalten der Länder eingeräumt, wie privatwirtschaftliche Rundfunkanstalten nach hohen Einschaltquoten zu streben.. In: EUR-Lex. Eine Mitteilung der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2001 ruft die Notwendigkeit einer getrennten Buchführung in Erinnerung, die öffentlich-rechtliche von den kommerziellen Aktivitäten trennt.. In: Amtsblatt. Nr. C 320, 15. November 2001.
Finanzierungsmodell, Finanzerhebung Neben den allgemeinen Diskussionen zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten wird auch das Modell der Finanzierung an sich immer wieder kritisch hinterfragt. Ob Rundfunkbeitrag, Rundfunkgebühr, Mediengebühr, Kopfpauschale oder ein Steuermodell, das Thema der Finanzierungsmodelle und Alternativen zur Rundfunkgebühr stellt sich komplex dar. Die Niederlande und Portugal haben die Rundfunkgebühr beispielsweise inzwischen durch eine öffentliche Finanzierung ersetzt, womit die Kosten für den Gebühreneinzug selbst wegfielen. Jedoch sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Meinung, dass die Unabhängigkeit vom Staat auf diese Weise geschmälert werde. Zudem sänken die Einnahmen, wie auch in Holland und Portugal geschehen.
Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk mini|Sonntagsfrage unter ARD-Volontären im Vergleich zu den Ergebnissen der Bundestagswahl 2021 Sowohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk an sich als auch dessen Finanzierung über den Rundfunkbeitrag, sowie Werbeeinnahmen und das Modell der Beitragserhebung, sind regelmäßig Gegenstand kritischer Berichterstattung. Durch neue Übertragungswege und die Liberalisierung des Rundfunkmarktes ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk einem stärker gewordenen Wettbewerb mit privaten Rundfunkanbietern ausgesetzt (duales Rundfunksystem).
Das „Datenprojekt“ „Volo-Frage“ unter Volontären der ARD und des Deutschlandradios löste 2020 eine Debatte um die Linkslastigkeit des Nachwuchses aus: In der internen Sonntagsfrage, bei der sich 77 von 150 Volontären bzw. 86 Umfrage-Teilnehmern beteiligten, gaben 92 Prozent an, Grüne, SPD oder Linkspartei wählen zu wollen und nur vier Prozent CDU/CSU oder FDP. Diese Ergebnisse stehen im starken Kontrast zum Wahlverhalten der allgemeinen Bevölkerung (siehe Bild).
Deutschland mini|Die neun Landesrundfunkanstalten der ARD
In Deutschland wurde nach dem Zweiten Weltkrieg und im Zuge der Demokratisierung von den West-Alliierten der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach britischem Vorbild (BBC) unter der Leitung von Hugh Greene eingeführt. Die Sender sind als beitragsfinanzierte Körperschaften (bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts) gegründet.
Bereits am 22. September 1945 ging Radio Hamburg auf Sendung, das als Nordwestdeutscher Rundfunk (NWDR) gemeinsame Rundfunkanstalt unter der Organisation von Hugh Greene für die gesamte Britische Besatzungszone wurde. Die ARD wurde am 9. Juni 1950 aus den sechs Landesrundfunkanstalten BR, HR, Radio Bremen, SDR, SWF, NWDR sowie mit beratender Stimme RIAS Berlin gegründet, das ZDF sendete erstmals am 2. April 1963.
Mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die sogenannten Rundfunk-Urteile, prägen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dazu gehören dessen Notwendigkeit und gesicherte Existenz, der Umfang des von ihm zu leistenden Grundversorgungsauftrags und seine zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendige staatsfern zu erfolgende Finanzierung. Das Bundesverfassungsgericht stellte danach im Jahre 1987 in einem Urteil fest,. dass die öffentlich-rechtliche Rechtsform nicht zwingend vorgeschrieben ist. Demnach wäre auch eine andere Rechtsform, wie z. B. in der Schweiz, möglich (Die Schweizerische Rundfunkgesellschaft SRG ist ein privatrechtlicher, nicht-kommerzieller Verein im Sinne des Schweizer Zivilgesetzbuchs mit öffentlichem Auftrag).
Zu Zeiten der Weimarer Republik handelte es sich bei den Rundfunksendern um privatrechtlich geführte Gesellschaften (AGs/GmbH), bei denen die einzelnen Länder sowie das Deutsche Reich Teilhaber waren.
Mitte der 1980er Jahre wurde in Deutschland neben dem öffentlich-rechtlichen der private Rundfunk eingeführt. Im Rahmen der als „duales System“ bekannt gewordenen Neuordnung des Rundfunks in Deutschland wurde dabei die Einführung des privaten Rundfunks untrennbar an die gesicherte Existenz eines starken öffentlich-rechtlichen Rundfunks gekoppelt.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit zu berücksichtigen. Deshalb werden – bis auf die als Staatssender ebenfalls öffentlich-rechtlich organisierte Deutsche Welle – die Sender nicht durch Steuern finanziert. Öffentlich-rechtliche Sender und die Landesmedienanstalten, die den privaten Rundfunk kontrollieren, finanzieren sich durch Rundfunkgebühren, die jeder Privathaushalt monatlich über den Rundfunkbeitrag entrichten muss. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern hat Deutschland die siebthöchsten Fernsehgebühren in Europa.Digitalfernsehen.de, Der Rundfunkbeitrag: Das neue Abgabemodell der Öffentlich-Rechtlichen – Rundfunkgebühren international vom 2. Februar 2012
Darüber hinaus dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in ihren Hauptsendern ARD und ZDF an Werktagen bis 20.00 Uhr im Schnitt maximal 20 Minuten Werbung ausstrahlen. Außerhalb dieser Zeit ist mit Ausnahme der Übertragung von Großereignissen kein Sponsoring zulässig.§ 16 Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung vom 1. Januar 2013