Stadt und Stadtkreis Krefeld-Uerdingen am Rhein (amtlich oft Krefeld-Uerdingen a. Rh.) entstanden 1929 aus den beiden niederrheinischen Städten Krefeld und Uerdingen. Einzigartig war die weiterhin bestehende kommunale Selbstständigkeit der beiden Stadtteile, die mit ihrer Stadtgemeinde eine dreigliedrige „Dachgemeinschaft“ bildeten. Diese Konstruktion wurde 1940 aufgelöst und der Stadtkreis in Krefeld umbenannt.
Vorgeschichte Die Industrialisierung mit ihrer sprunghaften Entwicklung von kleinen Dörfern zu großen Städten führte im 19. und 20. Jahrhundert auch in der preußischen Rheinprovinz zu zahlreichen Kreisreformen, um die Kommunen territorial neu zu ordnen. Der Erste Weltkrieg und die Nachkriegszeit mit belgischer Besatzung unterbrachen die weitere Planung. Eine groß angelegte Neugliederung der Industriegebiete am mittleren Niederrhein begann erst Mitte der 1920er Jahre. Der preußische Innenminister Albert Grzesinski strebte an, aus den fünf dortigen Landkreisen einen Nord- und einen Südkreis zu bilden. Krefeld sollte dabei Teile des Landkreises Kempen sowie des Landkreises Krefeld erhalten und möglichst zusammen mit Uerdingen einen gemeinsamen Stadtkreis bilden. Da für Uerdingen auch die Option bestand, als Stadt in den Landkreis Moers zu wechseln, legte man die Angelegenheit zur Einigung in die Hände der beiden Kommunen. Die Ernennung Uerdingens zur kreisfreien Stadt wurde nach Prüfung wegen zu geringer Größe ausgeschlossen.Krefelder Zeitung vom 13. Januar 1928, Vorschläge der Bezirksregierung vom 12. Januar 1928"
Krefeld war durch seine Textilindustrie bereits im 19. Jahrhundert zur Großstadt geworden. Schon lange hatten dortige Kommunalpolitiker einen Blick auf die Nachbarstadt Uerdingen geworfen, schien sie doch durch ihre chemische Industrie, das metallverarbeitende Gewerbe und eine 3,5 km lange Rheinfront eine sinnvolle Ergänzung zur eigenen Wirtschaft und den 1905 erbauten Krefelder Hafen. Ein Übertritt Uerdingens in den nördlich gelegenen Landkreis Moers wurde verworfen. Zudem gab es bereits punktuelle Zusammenarbeit mit Krefeld; die Nachbarstadt betrieb etwa die Crefeld-Uerdinger Localbahn. Die Einwohnerzahl der beiden Städte war enorm unterschiedlich. Vor dem Zusammenschluss 1929 hatte Krefeld 130.000 Einwohner, Uerdingen rund 14.500.
„Dachgemeinschaft“ und Neugliederung „Das Wichtigste für die Stadt Uerdingen ist die Erhaltung ihrer Selbstverwaltung und ihrer unangetasteten Selbständigkeit“, hieß es 1927 in einer Entschließung der Stadtverordnetenversammlung der Rheinstadt. Darum kam selbst ein weitgehend liberaler Eingemeindungsvertrag nach dem Vorbild von Frankfurt-Höchst für die Uerdinger nicht in Frage.Joachim Lilla 1999, Krefelder Archiv, S. 134 Daher gründeten Krefeld und Uerdingen einen Zweckverband, der im Vertrag über einen zweckverbandsmäßigen Zusammenschluss der Städte Krefeld und Uerdingen am Rhein vom 12. Dezember 1928 als „Dachgemeinschaft“ bezeichnet wurde. Er gestand beiden Städten für eine längere Zeit eine größtmögliche Eigenständigkeit zu. Die Stadt erhielt als Gesamtgemeinde, von Uerdingen kategorisch so verlangt, die Bezeichnung Krefeld-Uerdingen am Rhein.Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. XVI, 191
Unterhändler der Einigung waren der Bürgermeister Wilhelm Warsch (Deutsche Zentrumspartei) für Uerdingen und der parteilose, nationalliberal gesinnte Bürgermeister Johannes Johansen für Krefeld. Der geschickt taktierende Warsch setzte nicht nur in Krefeld die Dachgemeinschaft durch, sondern auch in der preußischen Verwaltung ihre Übernahme in das Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets vom 29. Juli 1929. Es legte in §7 die Struktur der Dachgemeinschaft fest, ohne diese Bezeichnung zu benutzen. Die Stadtgemeinden Krefeld und Uerdingen wurden zum Stadtkreis „Krefeld-Uerdingen a. Rh.“ vereinigt. Für eine längere Übergangszeit sollten nur bestimmte Verwaltungszweige in die gemeinsame Verwaltung übergehen, die übrigen aber von beiden Stadtteilen getrennt und selbständig verwaltet werden. Die Gesamtstadt erhielt die in Preußen üblichen Zuständigkeiten der Stadt- und Landkreise, die sogenannten „Kreissachen“: Wahlen, Statistik, die Jugendpflege sowie die Versorgungsinfrastruktur (Strom, Gas, Wasser), ferner Hafen und Werften. Alle anderen Kompetenzen, die in Stadtkreisen sonst ebenfalls bei der kommunalen Zentralverwaltung lagen, blieben in den Stadtteilen Krefeld und Uerdingen, so dass sich an der kommunalen Verwaltungsarbeit der beiden Rathäuser nur wenig änderte. Nicht nur die Stadtgemeinde Krefeld-Uerdingen a. Rh., sondern auch die Stadtteile Krefeld und Uerdingen wurden zu Körperschaften des öffentlichen Rechtes, wobei es sich bei den beiden Stadtteilen um eigenständige Gebietskörperschaften handelte. Krefeld und Uerdingen sollten bei Kommunalabgaben und beim Finanzausgleich steuerlich weitgehend selbstständig bleiben und weiterhin eigene Wahlbezirke bilden. Eine Ortssatzung sollte die Einzelheiten der Zusammenarbeit und die Befristung klären.
Die Dachgemeinschaft bestand aus einer „im deutschen Kommunalverfassungsrecht bis heute einzigartigen Konstruktion“, wie der Verwaltungshistoriker Joachim Lilla schrieb. Es gab den neuen Stadtkreis, der aus den alten Städten Krefeld und Uerdingen sowie eingemeindeten Gebieten bestand. Innerhalb dieser Stadtgemeinde existierten nun die beiden „Stadtteile“ Krefeld (aus Alt-Krefeld mit Fischeln, Traar, Gellep-Stratum sowie einem Teil Benrads) sowie Uerdingen (mit dem Gebiet des bisherigen Uerdingen sowie dem südlichen Teil Kaldenhausens, dem Hagschinkel-Gebiet). An Institutionen gab es für Krefeld-Uerdingen am Rhein nun eine gemeinsame Stadtverordnetenversammlung sowie einen Oberbürgermeister. Hinzu kamen Bezirksverordnetenversammlungen für Krefeld und Uerdingen. Der Oberbürgermeister von Krefeld-Uerdingen am Rhein war zugleich Bürgermeister von Krefeld, der Bürgermeister Uerdingens zugleich Erster Beigeordneter und Vertreter des Oberbürgermeisters von Krefeld-Uerdingen am Rhein.
Ortssatzung Die Ortssatzung vom 25. April 1930 bestimmte die Verwaltung der beiden Stadtteile Krefeld und Uerdingen für eine Übergangszeit bis zum 31. März 1949.Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 366 Zudem wurde ein „Vertrag zwischen der Stadtgemeinde Krefeld-Uerdingen a. Rh. als Körperschaft einerseits und den Stadtteilen Krefeld und Uerdingen, ebenso Körperschaften des öffentlichen Rechts andererseits, sowie dem Stadtteil Krefeld einerseits und dem Stadtteil Uerdingen andererseits“ geschlossen. Er regelte neben den Rechtsbeziehungen und Verpflichtungen untereinander u. a. die Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung, der Hafengemeinschaft, von Schulen, Bädern und Schlachthof, von Stadtwappen, Siegel und Flagge sowie über die Tilgung von Gemeindeschulden und wurde teils verbissen verhandelt. Festgeschrieben war z. B. trotz Bedenken der Reichsbahn die Umbenennung der Bahnhöfe Krefeld in Krefeld-Uerdingen-Hauptbahnhof und Uerdingen in Krefeld-Uerdingen-Rheinbahnhof. In der Ortssatzung wurden immerwährende Elemente festgelegt, z. B. die dauerhafte Erhaltung der Bücherei, der Polizeidienststelle und des Rathauses in Uerdingen. Beide Vertragswerke traten nach Zustimmung der Bezirksversammlungen Krefelds und Uerdingens sowie der Stadtverordnetenversammlung von Krefeld-Uerdingen am Rhein und der Bezirksregierung in Düsseldorf in Kraft.Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 365–398
Schon am 30. April 1930 wurde Heinrich Hüpper, zuvor langjähriger Bürgermeister von Neuss, als Nachfolger von Johansen zum Oberbürgermeister von Krefeld-Uerdingen am Rhein und Bürgermeister des Stadtteils Krefeld gewählt. Am 11. Juni 1930 folgte Warsch als erster Beigeordneter der neuen Stadt und Bürgermeister des Stadtteils Uerdingen.
mini|196px|Zum Vergleich: heutiges Wappen von Krefeld
Seit der Vereinigung 1929 trugen amtliche Dokumente und Veröffentlichungen die Wappen von Krefeld und Uerdingen gleichberechtigt nebeneinander. Mit der Ortssatzung von 1930 einigte sich die beiden Seiten auch auf ein gemeinsames Wappen. Dessen Entwurf stammt von dem Heraldiker Otto Hupp und galt ab 1931. Im Gegensatz zum heutigen Wappen der Stadt Krefeld war der Wappenschild geteilt (oben und unten) und nicht gespalten. Das Wappen zeigte in der oberen Hälfte des Schildes das Krefelder Wappen, bestehend aus dem heiligen Dionysius, wachsend, mit dem Krummstab in der Rechten und dem abgeschlagenen Haupt in der Linken, in der unteren Hälfte das (geteilte) Uerdinger Wappen mit den beiden Schlüsseln. Das Moerser Landeswappen, eigentlich Teil des Krefelder Wappens, stand historisch und damit heraldisch falsch als Herzschild in der Mitte.
Auflösung Die Übernahme der Macht durch die NSDAP bedeutete das Ende der kommunalen Selbstverwaltung. Die Deutsche Gemeindeordnung (DGO) von 1935 legte fest, dass dem Führerprinzip zufolge an der Spitze der Gemeinde ein vom Staat ernannter Bürgermeister als „Leiter der Gemeinde“ stehen musste. Einen gewählten Rat als Vertretung der Bürgerschaft gab es nicht mehr.
Bürgermeister Warsch verwehrte Abordnungen von SA und Stahlhelm im Vorfeld der Kommunalwahlen vom 12. März 1933, auf dem Rathaus und anderen öffentlichen Gebäuden statt der amtlich vorgesehenen schwarz-weißen preußischen Flagge die schwarz-weiß-rote des Reichs und die Hakenkreuzflagge zu hissen. In Krefeld gelang dies dem Landgerichtspräsidenten Schleipen. Doch die Wahlen endeten mit absoluten Mehrheiten für die NSDAP und eine Liste der nationalen Rechten.Jens Voss: Der Tag, an dem die Nazis Krefeld übernahmen. In: Rheinische Post, 12. März 1933, online, abgerufen am 7. Januar 2021 Warsch wurde beurlaubt und 1935 mit 40 Jahren in den Ruhestand versetzt. Am 27. März 1933 berief der Regierungspräsident von Düsseldorf, für die Kommunalaufsicht zuständig, den ehemaligen Uerdinger Bürgermeister Aldehoff mit 65 Jahren zum kommissarischen Bürgermeister. Oberbürgermeister Hüpper wurde am 9. Juli 1933 beurlaubt und zum 1. Januar 1934 entlassen. Ihm folgte SA-Obersturmbannführer Alois Heuyng. 1938 wurde Aldehoff in Uerdingen zum Amtsrücktritt aufgefordert und durch den rigiden SS-Standartenführer Emil Hürter ersetzt.
Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs drängte das Reichsinnenministerium (RMdI) und der Gauleiter darauf, die Dachgemeinschaft mit ihrer doppelten Verwaltungsstruktur zu Gunsten einer effizienten und kostensparenden Kriegsverwaltung aufzulösen.Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 498–503 Die selbständige Körperschaft Krefeld wurde mit der selbständigen Körperschaft Uerdingen verschmolzen und ging zeitgleich in die Körperschaft Krefeld-Uerdingen am Rhein auf. Durch Bürgermeister-Beschlüsse in den beiden Ratsherrensitzungen Krefeld und Uerdingen sowie der Stadt Krefeld-Uerdingen am Rhein vom 25. Januar 1940 endete die Dachgemeinschaft. Krefelds Oberbürgermeister Heuyng und der Uerdinger Bürgermeister Hürter verkündeten in ähnlich lautenden Beschlüssen: „Die Übergangszeit für die getrennte und selbständige Verwaltung von Uerdingen wird auf den 1. April 1940 verkürzt.“ Dann trete die „vorbehaltlose und endgültige Vereinigung der Stadtteile Krefeld und Uerdingen“ in Kraft, ließ Hürter in das Stadtratsprotokoll aufnehmen. Es folgte der Abbau der doppelten Strukturen. So wurde u. a. am 1. September 1940 die Städtische Sparkasse Uerdingen der Stadt-Sparkasse Krefeld einverleibt.
Umbenennung