mini|John Gudenus (2014)
John Gudenus (* 23. November 1940 in Wien als John Baptist Carl Gudenus; † 14. September 2016 ebenda) war ein österreichischer Bundesbeamter und Oberst des österreichischen Bundesheeres, Gutsbesitzer, sowie Politiker. Als Mandatsträger der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) war er Abgeordneter im Nationalrat (1992–1995) und Mitglied des Bundesrates (1990–1992; 1996–2005), zuletzt ohne Fraktion (November 2005). Er war ein verurteilter Holocaustleugner.
Leben Gudenus stammt aus einer ursprünglich in Hessen ansässigen Familie, die 1907 von Kaiser Franz Joseph in den österreichischen Grafenstand erhoben wurde. Er war der Sohn von Johann Baptist Gudenus (1908–1968) und Karin, geb. Giaever (1908–1980). Schon sein Großvater Philipp Graf von Gudenus (1877–1948) und Urgroßvater Heinrich Johann Baptist Graf von Gudenus (1839–1915) waren Politiker im Parlament, nämlich erbliches Mitglied des Herrenhauses, also im Oberhaus des österreichischen Reichsrates, sowie Gutsbesitzer.
Berufliche Laufbahn Nach der Matura im Jahr 1961 absolvierte Gudenus von 1962 bis 1965 die Militärakademie. Das Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Wien schloss er 1972 mit dem akademischen Grad Magister ab. Bis zur Pensionierung arbeitete Gudenus im Bundesministerium für Landesverteidigung. Als Oberst, zuletzt im Heeresmaterialamt tätig, trat er 2002 in den Ruhestand.
Politische Laufbahn John Gudenus wurde im Jahr 1973 Bezirksrat im 1. Wiener Gemeindebezirk Innere Stadt, später Bezirksrat in Wien-Wieden (4. Gemeindebezirk), Gemeinderatsmitglied im niederösterreichischen Albrechtsberg und Bezirksparteiobmann der FPÖ Wieden. Von 1990 bis 1992 war er Mitglied im Bundesrat, bis 1995 Abgeordneter im Nationalrat.
Nachdem er 1994 im Parlament den damaligen Vizekanzler Erhard Busek (ÖVP) als und beschimpft hatte und sich in einer Debatte von Busek provoziert fühlte, befand er:
Ab 1996 war er wieder Mitglied des Bundesrates. Nach der Abspaltung des BZÖ unter Jörg Haider von der FPÖ im März 2005 schloss Gudenus sich der Gruppe um den neuen FPÖ-Parteiobmann Heinz-Christian Strache an und blieb weiterhin als „Blauer“ bei der FPÖ.
Am 14. April 2005 stimmte Gudenus im Bundesrat für einen Neuwahlantrag der Opposition (SPÖ und Grüne), dem er damit die – staatsrechtlich folgenlose – Annahme verschaffte.Porträt: Der „Graf“ als Holocaust-Leugner auf der Anklagebank. In: derStandard.at/APA, 15. November 2006. Abgerufen am 6. Oktober 2015. Bei der Abstimmung wurde Gudenus durch die ÖVP-Bundesrätin Michaela Gansterer und eine Kollegin, die spätere Bundesratspräsidentin Sissy Roth-Halvax (ÖVP), handgreiflich beim Aufzeigen behindert.
Am 27. November 2005 verlor er nach der Wiener Landtags- und Gemeinderatswahl sein Bundesratsmandat und beendete seine politische Tätigkeit.
Gudenus war seit mindestens 2003Vgl. Prantners Freunde: Neues von ganz rechts. In: DÖW, Oktober 2002. Abgerufen am 6. Oktober 2015: bis jedenfalls 2006 gemeinsam mit Andreas Mölzer und Johann Josef Dengler Mitherausgeber der rechtskonservativ-deutschnational ausgerichteten und FP-nahen Wochenzeitung Zur Zeit.
Verhältnis zum Nationalsozialismus Gudenus gehörte während seiner Mitgliedschaft dem rechten, deutschnationalen Flügel der FPÖ an (dieser ist Teil des sogenannten Dritten Lagers in Österreich). Unter anderem lehnte er die Errichtung einer Gedenkstätte im ehemaligen KZ Mauthausen ab; Entschädigungszahlungen an Opfer des Nationalsozialismus bezeichnete er als und Abtreibung als . Anfang 1992 unterstützte er eine Petition an den Nationalrat auf Änderung des Verbotsgesetzes.
Bei einer Podiumsdiskussion im Jahr 1995, im Vorfeld zur Wehrmachtsausstellung in Wien, stellte Gudenus indirekt die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich in Frage:
Daraufhin musste er als Nationalratsabgeordneter zurücktreten.
Im April 2006 wurde Gudenus wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Die Geschworenen befanden ihn für schuldig, den nationalsozialistischen Völkermord an den europäischen Juden in zwei Interviews geleugnet beziehungsweise zu haben.NS-Wiederbetätigung: Ein Jahr bedingt für Gudenus. In: Wiener Zeitung, 27. April 2006. Abgerufen am 22. Oktober 2015. Im Juli desselben Jahres erlangte das Urteil Rechtskraft.Gudenus-Urteil ist rechtskräftig. In: wien.ORF.at, 2. August 2006. Abgerufen am 12. Juli 2025.
Über den Neonazi Gottfried Küssel sagte Gudenus bei einer Gerichtsverhandlung gegen den Politiker Ewald Stadler im April 2014: Prozess: FPÖ-Politiker belasten Stadler. In: wien.ORF.at, 30. April 2014.
Prozess und Verurteilung wegen Wiederbetätigung Ähnlich wie schon 1995 (siehe oben) äußerte sich Gudenus am 18. April 2005 in der ORF-Sendung Report erneut zum Thema Gaskammern in Konzentrationslagern. Er meinte, man solle , sowie weiter:
Am 27. April trat Gudenus aus der FPÖ aus, seiner Aussage nach, um der Partei Schaden aus der Diskussion um ihn zu ersparen. Bundeskanzler Schüssel (ÖVP) forderte ihn am selben Tag anlässlich der Feiern zum österreichischen Jubiläumsjahr der Zweiten Republik zum Rücktritt vom Bundesratsmandat auf; Bundespräsident Fischer (ehemals SPÖ) äußerte sich ähnlich. Die Staatsanwaltschaft Wien nahm Ermittlungen auf, stellte diese jedoch mit Genehmigung des Justizministeriums alsbald wieder ein. Gudenus reagierte darauf mit und legte weiter nach:
Diese weiteren Aussagen führten neuerlich zu großer Empörung und veranlassten die Grünen dazu, Gudenus anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft Wien beantragte beim Untersuchungsrichter Vorerhebungen wegen des Verdachts der Wiederbetätigung gegen Verbotsgesetz 1947 in der Fassung vom 20. März 1992: Verbotsgesetz. Anfang Juni 2005 stellte die Staatsanwaltschaft beim Wiener Landtag einen Auslieferungsantrag, um Gudenus’ politische Immunität aufzuheben. Dem Antrag wurde am 29. Juni 2005 entsprochen, woraufhin die Staatsanwaltschaft Anklage erhob, die am 7. April 2006 rechtskräftigWiederbetätigungs-Anklage gegen Ex-Bundesrat rechtskräftig. In: derStandard.at/APA, 10. April 2006. Abgerufen am 6. Oktober 2015. wurde:
Am 26. April 2006 musste sich Gudenus deshalb vor einem Wiener Geschworenengericht verantworten, das ihn, bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren, zu einer einjährigen Freiheitsstrafe bedingt verurteilte: NS-Wiederbetätigung: Ein Jahr bedingt für Gudenus. In: Wiener Zeitung, 27. April 2006. Abgerufen am 22. Oktober 2015. Das verhängte Strafausmaß lag genau unterhalb der Schwelle, ab der ihm seine Beamtenpension gekürzt worden wäre.Ein Jahr bedingt: Gudenus wegen Wiederbetätigung verurteilt. In: wien.ORF.at, 26. April 2006. Abgerufen am 6. Oktober 2015.
Im Prozess verantwortete Gudenus sich unter anderem mit der vorgebrachten Unterscheidung, dass nach Meinung seines Verteidigers als „Drittes Reich“ nur die Zeit von 1933 bis zum „Anschluss Österreichs“ im Jahr 1938 gelte:
Befragt wurde Gudenus im Prozess auch zu einer Aussage, die er nach einem Besuch des KZ Mauthausen getätigt hatte, als er zu auf einem Foto abgebildeten Häftlingen resümierte, dass diese „eigentlich ganz gut aussehen“, während er, Gudenus, schlechter aussehe:
Der Verteidiger sprach von einer und legte Berufung sowie Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof ein. Der Staatsanwalt, der die Verteidigungslinie des Verteidigers im Prozess als bezeichnete, forderte ein höheres Strafmaß und legte ebenfalls Berufung ein.
Nachdem die Prozessparteien ihre Rechtsmittel zurückgezogen hatten, erlangte das erstinstanzliche Urteil ohne Berufungsverfahren am 18. Juli 2006 seine Rechtskraft.
Als Kläger wegen übler Nachrede Im Herbst 2008 brachte John Gudenus beim Wiener Landesgericht eine Klage gegen Armin Wolf und gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF) wegen übler Nachrede ein. Hintergrund war ein ZIB-2-Interview, das Wolf mit dem umstrittenen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Martin Graf zu dessen politischen Positionen geführt hatte. Gegen Ende des Gesprächs fragte Wolf diesen: Graf antwortete ausweichend, woraufhin Wolf nachfragte:
Darin sah Gudenus sich in seiner Ehre gekränkt. Seiner Klage nach hätte Wolf ihm , was dieser wiederum im August 2009Armin Wolf: In: be24/Börse Express, 14. August 2009, abgerufen am 20. August 2019. als beschreibt, denn:
Beim Prozess am Landesgericht wurde Gudenus von Adrian Hollaender vertreten, der seinerseits von der Richterin zur Vorsicht gemahnt wurde, . Nachdem im Verhandlungssaal das ZIB-2-Interview gezeigt worden war und die Richterin aus dem Wiederbetätigungsurteil von 2006 zitiert hatte, sprach sie Wolf frei:
Gudenus brachte daraufhin Berufung gegen dieses erstinstanzliche Urteil ein. Das Oberlandesgericht Wien wies die Berufung vollinhaltlich ab und sprach sowohl Armin Wolf als auch den ORF rechtskräftig frei. Gudenus wurde zur Zahlung sämtlicher Verfahrenskosten verurteilt.
Privates mini|hochkant|Ruhestätte der Familie Gudenus am Wiener Zentralfriedhof Der als John Baptist Carl Gudenus geborene John Gudenus war seit 12. August 1972 mit Marie-Louise, geb. Bilogan (* 17. Juni 1951), verheiratet. Marie-Louise ist Tochter des Obersten Leopold Bilogan (1912–1995).
Aus der Ehe gingen vier Söhne hervor:Gudenus 2, Familienzweig von Gabriel Johann Georg Johann Baptist Virgil Anton, Freiherr von Gudenus in der Version 6. Dezember 2004. In: genealogy.euweb.cz. Miroslav Marek (Hrsg.), abgerufen am 20. August 2019: . Alle Familienmitglieder mit diesem Namen bis zum ersten Ahnen in dem Stammbaum zurück im Jahr 1795 trugen und tragen den Namen Johann. Seiner Namensversion Johann Baptist Carl als Geburtsname steht im Zentralen Melderegister (ZMR) als historischer [= weil die Person verstorben und die Daten nicht mehr änderbar sind] Eintrag der amtliche Name John Gudenus (hier ohne weitere Vornamen) gegenüber; ZMR-Auskunft vom 20. August 2019.
Markus John (* 3. August 1974) Johann Baptist Björn, bekannt als Johann Gudenus, ehemaliger Politiker der FPÖ (* 20. Juli 1976) Jens Severin (* 12. November 1983) Clemens Magnus (* 27. September 1990), siehe Clemens Gudenus, Politiker der FPÖ
Seinen mit seiner Ehefrau gemeinsamen Wohnsitz hatte John Gudenus in der Gußhausstraße in Wien-Wieden. In Els, dem Stammsitz der ehemals adeligen Familie, betrieb er eine Forstwirtschaft und hatte dort einen weiteren Wohnsitz.
Für den im September 2016 verstorbenen John Gudenus findet sich auf dem Grabstein der Familiengruft der Gudenus, vormals der Familie Theodor Hardt (Urgroßvater von Gudenus), auf dem Wiener Zentralfriedhof (Gr. 30A, Reihe 2, Nr. 1) eine Grabinschrift. Den Angaben der Grabsuche der Friedhöfe Wien entsprechend ist er dort nicht begraben, seine Eltern Johann Baptist und Karin Gudenus hingegen schon.
Auszeichnungen 2000: Großes Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik ÖsterreichAufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,6 MB).
Literatur Felix Müller: Das Verbotsgesetz im Spannungsverhältnis zur Meinungsfreiheit. Eine verfassungsrechtliche Untersuchung. (= Juristische Schriftenreihe, Band 215), Verlag Österreich, Wien 2005, ISBN 3-7046-4685-7 (zugleich Dissertation an der Universität Wien, 2005, 238 Seiten).
Weblinks
Bernhard Torsch: Gudenus, Freunschlag und Kampl: Wohlfühlen im braunen Sumpf. In: Hagalil, 9. Juni 2005. Porträt: Der „Graf“ als Holocaust-Leugner auf der Anklagebank. Offizier und Burschenschafter provozierte mit wiederholter Relativierung des Holocaust. In: derStandard.at/APA, 15. November 2006.
Einzelnachweise
John Kategorie:Mitglied des österreichischen Bundesrates aus Wien Kategorie:Abgeordneter zum Nationalrat (Österreich) Kategorie:Burschenschafter (20. Jahrhundert) Kategorie:Absolvent der Theresianischen Militärakademie Kategorie:Absolvent der Universität Wien Kategorie:Oberst (Zweite Republik Österreich) Kategorie:Holocaustleugner Kategorie:Träger des Großen Silbernen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich