Als Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) werden Zentralstellen der Polizeien und Staatsanwaltschaften vieler Bundesländer bezeichnet, die Kompetenzen zur effektiven Bekämpfung von Computerkriminalität bündeln und als Kontaktstelle für betroffene Wirtschaftsunternehmen und Behörden zur Verfügung stehen.
Entsprechende Einrichtungen der Polizei bestehen in folgenden Bundesländern:
Baden-Württemberg: Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für Unternehmen und Behörden (ZAC) Bayern: Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Berlin: Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für die Wirtschaft Brandenburg: Cyber-Competence-Center im Landeskriminalamt Hamburg: Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Niedersachsen: Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Nordrhein-Westfalen: Cybercrime-Kompetenzzentrum beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz: Dezernat Cybercrime des Landeskriminalamts Saarland: Dezernat Cybercrime im Landespolizeipräsidium Sachsen: Cybercrime Competence Center Sachsen (SN4C) Schleswig-Holstein: Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC)
Auf Bundesebene nimmt die Abteilung CC – Cybercrime des Bundeskriminalamts die entsprechenden Aufgaben war und bildet die Geschäftsführung des Bund-Länder-Verbundes der zentralen Ansprechsstellen.
In Nordrhein-Westfalen besteht neben dem Kompetenzzentrum des Landeskriminalamts zudem die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Köln, die als Anlaufstelle für Polizei- und andere Ermittlungsbehörden fungiert und selbst Ermittlungsverfahren von herausgehobener Bedeutung im Bereich Cybercrime leitet.
Siehe auch
Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen Internetkriminalität Computerkriminalität
Weblinks
Zentrale Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien für Wirtschaftsunternehmen
Einzelnachweise
Kategorie:Computer- und Internetkriminalität