Das Patriziat der Reichsstadt Augsburg, die für den Inneren Rat berechtigten Patrizier-Familien, stellte das eigentliche Machtzentrum der Reichsstadt Augsburg bis zur bayerischen Besetzung im Jahr 1805 dar. Für das Patriziat in Augsburg galt ab 1383 das geburtsständische Prinzip.

Geschichte mini|hochkant|Der Augsburger Rat: Widmungsbild aus Sigismund Meisterlins Augsburger Stadtchronik von 1457.

Als römische Gründung wurde Augsburg im Jahr 294 Hauptstadt der Provinz Raetia secunda. Schon in der Spätantike wurde Augsburg auch Sitz eines Bischofs. Der Einfall der Alamannen 450 und der Zerfall des römischen Reiches führten dazu, dass die Siedlung in den folgenden Jahrhunderten stagnierte. Die Bedeutung Augsburgs wuchs gegen Ende des Frühmittelalters (u. a. Schlacht auf dem Lechfeld) wieder an. Kaiser Friedrich Barbarossa erhob Augsburg im Jahr 1156 offiziell wieder zur Stadt. Die Reichsunmittelbarkeit wurde Augsburg von König Rudolf von Habsburg am 9. März 1276 mit dem Privileg des eigenen Satzungsrechts verliehen, woraufhin das Stadtrecht im Stadtbuch von 1276 zusammengefasst wurde.Augsburger Stadtlexikon, 2. Auflage, ISBN 3-922769-28-4. Die nun ausgeweitete Selbstständigkeit der Stadt Augsburg führte zu heftigen Auseinandersetzungen der Augsburger Bürger mit dem Hochstift Augsburg als weltlichem Herrschaftsbereich des Augsburger Fürstbischofs, die ihren Höhepunkt im 15. Jahrhundert in der Verlagerung der bischöflichen Hauptresidenz nach Dillingen an der Donau fanden.

Mit der Zeit übernahm mehr und mehr eine sozial relativ abgeschlossene Oberschicht (zeitgenössisch „die Geschlechter“ genannt, erst ab dem 17. Jahrhundert als Patrizier bezeichnet) die Herrschaft in der Stadt, was jedoch nicht ohne Auseinandersetzungen ablief. So gab es 1368 einen Aufstand der städtischen Handwerker, der zur Einführung einer Zunftverfassung führte. Die Abschließung des Patriziats zu einem Geburtsstand wurde durch eine Ratssatzung von 1383 festgelegt. Die offene, auf Heirat basierende Struktur des alten Patriziats lebte jedoch in der „Herrenstube“ weiter. Diese gesellschaftliche Korporation, in der Patrizier und durch Heirat stubenfähige Nichtpatrizier („Mehrer“) zusammengeschlossen waren, hatte formal keine politische Funktion, entwickelte sich aber faktisch zu einem wichtigen politischen Entscheidungszentrum. Infolge der geltenden Zunftverfassung und der damit verbundenen Regulierung aller handwerklichen Tätigkeiten stieg vorerst die Macht der Zünfte stetig an. Die Stadt entwickelte sich aufgrund seiner zentralen Lage an alten Fernstraßen z. B. der Via Claudia Augusta, der Via Julia und der Via Imperii zu einer bedeutenden Handelsstadt. Den Höhepunkt dieser Periode stellt die Regierung des Ulrich Schwarz dar, der das Bürgermeisteramt 1469 mit großen politischen Visionen übernommen hatte. Anfangs gelang es ihm unter anderem, den unterrepräsentierten niederen Zünften Mitsprache im Stadtregiment einzuräumen und Augsburg aus der Schuldenfalle zu befreien. Als sich ihm Familien der Herrenstube und des Patriziats entgegenstellten, griff er jedoch zu brutalen Mitteln und ließ an den Brüdern Vittel die Todesstrafe vollstrecken, was zu seinem eigenen Sturz und seiner Hinrichtung 1478 führte.Ernst Deuerlein: Ulrich Schwarz, in Lebensbilder aus dem Bayerischen Schwaben, Götz von Pölnitz (Hrsg.), Hueber, München 1953.

Luthers Lehren hatten großen Einfluss auf die Stadt. Augsburg gehörte 1529 zu den Vertretern der evangelischen Minderheit beim Reichstag zu Speyer, war aber nicht an der Protestation zu Speyer beteiligt. Die Bürgerschaft forderte die ungehinderte Ausbreitung des evangelischen Glaubens, die auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 mit dem Augsburger Bekenntnis von Philipp Melanchthon formuliert wurde. Da das Patriziat auf acht Familien zusammengeschmolzen war und die Wahrnehmung seiner Verfassungsfunktionen gefährdet schien, wurden 1538 durch den Rat der Stadt 39 neue Familien in das Patriziat aufgenommen, unter ihnen die wirtschaftlich inzwischen dominierende, katholische Familie der Fugger.

Bis 1548 war Augsburg eine evangelische Stadt, wie es etwa Nürnberg dauerhaft blieb. Das änderte sich mit der Niederlage der Protestanten im Schmalkaldischen Krieg 1547. Auf Druck des Kaisers Karl V. einigte sich die Stadt mit dem Fürstbischof und dem Augsburger Domkapitel; die Rechte der Katholiken wurden wiederhergestellt. Außerdem veranlasste der Kaiser mit dem Augsburger Interim 1548 die Abschaffung der alten Zunftverfassungen in vielen süddeutschen Reichsstädten, weil er in den Zünften die treibenden Kräfte der Reformation sah. Der kaiserliche Beauftragte Heinrich Has ersetzte sie durch neue, patrizisch dominierte Stadtverfassungen nach dem Vorbild Nürnbergs.Eberhard Naujoks: Karl V. und die Zunftverfassung. Ausgewählte Aktenstücke zu den Verfassungsänderungen in den oberdeutschen Reichsstädten (1547–1556). Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe A: Quellen In Augsburg erfolgte mit der neuen Regimentsordnung von 1548 die Einsetzung eines 41-köpfigen, mehrheitlich mit Patriziern besetzten Kleinen Rates, der 1555 durch die Aufnahme von vier Nichtpatriziern auf insgesamt 45 Mitglieder aufgestockt wurde. Damit wollte der Kaiser das wirtschaftlich mit seinem Hof verbundene Patriziat und den Anteil der Katholiken am Stadtregiment stärken. Der Große Rat mit ca. 300 Mitgliedern blieb politisch weitgehend machtlos. Die Regimentsordnung Karls V. blieb bis 1806 die Verfassung Augsburgs. Der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden 1555 führte zu einem ersten Ausgleich zwischen Katholiken und Protestanten.

Nach 1548 erfolgten Aufnahmen in das Patriziat nun auch aufgrund kaiserlicher Mandate und Empfehlungen, die letzte noch 1802 kurz vor dem Ende der reichsstädtischen Zeit. Einzelne der Patrizierfamilien waren im Inneren Rat mit mehreren Mitgliedern vertreten: das Geschlecht der Rehlinger mit fünf, die Fugger und Welser mit je drei Angehörigen. Während der schwedischen Besetzung 1632 bis 1635 im Dreißigjährigen Krieg wurden die sogenannten „Schwedischen Geschlechter“ in das Patriziat aufgenommen. Im Westfälischen Frieden 1648 wurde die Konfessionelle Parität für Augsburg erneut festgeschrieben: sie durchzog alle administrativen Bereiche Augsburgs. Nicht nur der Stadtrat wurde paritätisch mit Katholiken und Protestanten besetzt, auch jedes Verwaltungsamt, jeder städtische Ausschuss musste zweimal existieren, jeweils für einen Katholiken und einen Protestanten. Durch die Aufnahme von vier evangelischen Familien ins Patriziat erhöhte sich die Zahl der evangelischen Patrizierfamilien auf 13, die der Patrizierfamilien insgesamt auf 28. Eine Dominanz bestimmter Familien ist festzustellen. Jeweils fünf katholische und evangelische Stadtpfleger der Jahre 1648 bis 1805 gehörten zu den Familien Langenmantel bzw. Stetten, deren Amtszeit erstreckte sich insgesamt über 51 bzw. 47 Jahre.

Paul von Stetten wirkte von 1792 bis 1806 als der letzte patrizische Stadtpfleger der Reichsstadt Augsburg.Siegfried Merath: Paul von Stetten der Jüngere: ein Augsburger Patrizier am Ende der reichsstädtischen Zeit. Rösler Verlag, Augsburg, 2001. Durch den Friedensvertrag von Pressburg (26. Dezember 1805) verlor Augsburg, das bereits am 21. Dezember von bayerischen Truppen besetzt worden war, die Reichsfreiheit und fiel an das Königreich Bayern.

Geschlechtertänze mini|hochkant=1.4|Geschlechtertanz im Tanzhaus von Augsburg (1591) Der sogenannte Geschlechtertanz, auch Burgertanz genannt, war ein bedeutendes gesellschaftliches Ereignis des Augsburger Patriziats.Das Tanzhaus stand bei der Moritzkirche. In: Augsburger Allgemeine, 12. Juli 2018, S. 5. Erstmals wohl 1305 in Anwesenheit König Albrechts im Rathaus abgehalten, sind belegbare Veranstaltungen erst ab 1376 dokumentiert. Die Reigentänze fanden zu Ehren hochrangiger Gäste, bei Hochzeiten sowie während des Faschings statt und wurden von der Herrenstube organisiert. Musikalisch begleitet von Stadtpfeifern, galten sie als Ausdruck städtischer Repräsentation und sozialer Zugehörigkeit. Entgegen älterer Annahmen waren nicht nur Patrizier, sondern alle Mitglieder der Herrenstube zugelassen; die Zugehörigkeit zur Stubengesellschaft definierte sich sogar über die Teilnahme am Tanz. Die Auswahl der Gäste – darunter Patrizier anderer Reichsstädte und Adelige – war in den Stubenordnungen detailliert geregelt. Ab 1429 diente das eigens errichtete Tanzhaus als Veranstaltungsort.Ein Tanzhaus für Augsburgs Oberschicht. In: Augsburger Allgemeine, 16. Oktober 2014, S. 4. Der letzte offizielle Geschlechtertanz fand 1577 statt, privat wurde der Brauch bis 1608 weitergeführt.Eintrag „Geschlechtertanz“ im Augsburger Stadtlexikon, abgerufen am 20. September 2025.

Wappen im Siebmacher Aus Siebmachers Wappenbuch 1605:

Die schon 1507 als regierende Reichsgrafen unmittelbar aus dem Bürger- und Kaufmannsstand zu den Reichsständen aufgestiegenen Fugger von der Lilie sind nicht als Patrizier der Reichsstadt aufgeführt.

Familien Alpishofer (auch Alpershofer), 1315–1498 in Augsburg nachweisbar. Amman (von Werd), 1649 ins Patriziat aufgenommen, eine führende protestantische Familie. Apothecker Artzt (auch Arzt, Artzat, Artzet), 1359–1564 in Augsburg nachweisbar, 1538 Aufnahme in das Patriziat. Bach, um 1294–1522 in Augsburg nachweisbar. Besserer, nur kurz in Augsburg nachweisbar, die schwäbische Patrizierfamilie lebte vor allem in Ulm, Memmingen und Ravensburg. Bitschlin, 1294–1404 in Augsburg nachweisbar, stellten im 14. Jahrhundert drei Stadtpfleger. Breischuh (auch Preyschuh, Prischuch), Kaufmanns- und Patrizierfamilie, 1336–1392 in Augsburg nachweisbar. Breuning, stellte mit Sebastian Breuning einen Weihbischof in Augsburg. Buroner, 1497–1728 in Augsburg nachweisbar. Conzelmann (auch Konzelmann, Cunzelmann, Chüntzelman), 1346–1498 in Augsburg nachweisbar. Cranz, 1366–1406 in Augsburg nachweisbar. Dachs, 1283–1398 in Augsburg nachweisbar. Dendrich, 1368–1504 in Augsburg nachweisbar, stammt aus dem Handwerk. Dettighofer (auch Dettikofer), 1538 Aufnahme in das Patriziat. Dillinger, 1264–1404 in Augsburg nachweisbar. Ehm (auch Ehem), 1538 Aufnahme in das Patriziat. Egen (auch von Argon), 1342–1532 in Augsburg nachweisbar, Zugehörigkeit zum Patriziat unsicher. Herrenstube (Stubenzettel 1416), ab 1442 Reichsadel. Eggenberger, 1538 Aufnahme in das Patriziat. Endorfer (auch Endorffer), 1538 Aufnahme in das Patriziat. Eulenthaler (auch Ulentaler), 1264–1346 in Augsburg nachweisbar. Fend Fesenmayr Fideler mini|hochkant|Wappen der Linie Fugger von der Lilie im Ehrenbuch der Fugger, 1545 Fugger, seit 1367 in Augsburg nachweisbar. Seit 1478 in der Herrenstube, 1511 Reichsadel, 1514 und 1526 Grafenstand (lehensrechtlich für Kirchberg), 1530/35 fakultativer Freiherrnstand (Titelführung ab ca. 1550) und Grafenstand (Titelführung ab ca. 1620), 1538 Aufnahme ins Patriziat, 1803 Reichsfürstenstand (Fugger-Babenhausen). von Fullenbach Funck, 1538 Aufnahme in das Patriziat. von Füßen Glaner von Goldbach Goldochs Gollenhofer Goßenbrot (auch Gossembrot, Begossenbrot, Gossenbrot), 1327–1500 in Augsburg nachweisbar. 1499 Reichsadel. Hainhofer (auch Ainhofer), eines der sogenannten „Schwedischen Geschlechter“. Ende des 17. Jahrhunderts starb die Familie aus. Hainzel, 1538 ins Patriziat aufgenommen, Ende des 17. Jahrhunderts starb die Familie aus. Halbherr Halder, evangelische Bankiersfamilie, 1785 ins Patriziat aufgenommen. Haller, 1538 Aufnahme in das Patriziat. Hangenohr Heel, 1532–1597 in Augsburg nachweisbar. 1532 Herrenstube, 1538 Aufnahme ins Patriziat. Heiliggraber Hentschel Herwarth von Bittenfeld, 1538 eines der acht noch blühenden „alten Geschlechter“. Höchstetter, 1518 Reichsadels als Höchstetter von Burgwalden, 1529 Bankrott. Hofmeyr (auch Hofmair), 1538 eines der acht noch blühenden „alten Geschlechter“. Holl (auch Hel), 1538 Aufnahme in das Patriziat.