Der Hohe Lordkanzler von Großbritannien (), kurz Lordkanzler, ist einer der höchsten und wichtigsten Würdenträger in der Regierung des Vereinigten Königreichs. Er steht an zweiter Stelle der Great Officers of State (und damit in der protokollarischen Rangordnung formal vor dem Premierminister) und wird vom britischen Monarchen auf Vorschlag des Premierministers ernannt. Ab dem 16. Jahrhundert war er immer Peer, d. h. ein Mitglied des House of Lords (Oberhaus); seit 2007 (mit der Ernennung von Jack Straw) ist er ein Abgeordneter des House of Commons (Unterhaus).
Der Verantwortungsbereich des Lordkanzlers war sehr ausgedehnt und umfasste legislative, exekutive und judikative Funktionen. Bedenken gegen diese ausgedehnten Zuständigkeiten und die unzureichende Gewaltentrennung führten dazu, dass die Regierung von Tony Blair die Abschaffung des Amtes vorschlug. Das Amt als solches blieb dann zwar aufgrund des Einspruchs des Oberhauses erhalten, jedoch übertrug das vom Parlament verabschiedete Verfassungsreformgesetz 2005 einen Teil der Zuständigkeiten auf andere Ämter und Institutionen. So fungiert der Lordkanzler heute nicht mehr als Vorsitzender des Oberhauses, sondern dieses kann selbst einen Lord Speaker wählen. Desgleichen ist der Lordkanzler nicht mehr Oberhaupt der Justiz. Von seinen ehemaligen Funktionen übt er heute nur noch diejenigen aus, die exekutiver Natur sind. Der jetzige Amtsinhaber ist wie sein Vorgänger gleichzeitig Justizminister – ein Amt, das erst im Jahre 2007 geschaffen worden ist –, womit er auch weiterhin Mitglied des Kabinetts ist. Zudem ist er nach wie vor der Bewahrer des Great Seal of the Realm („Großes Reichssiegel“).
Anstelle des Lordkanzlers kann auch ein Lord Keeper of the Great Seal („Lordhüter des Großen Siegels“) – nicht zu verwechseln mit dem Lord Keeper of the Privy Seal – ernannt werden. Die zwei Ämter füllen exakt dieselben Aufgaben aus. Der einzige Unterschied besteht in der Ernennungsweise. Des Weiteren kann das Amt des Lord Keeper of the Great Seal – nicht aber das des Lordkanzlers – auch von einem Komitee von Einzelpersonen ausgefüllt werden, die Lords Commissioners of the Great Seal genannt werden. Seit dem 19. Jahrhundert wurden jedoch ausschließlich Lordkanzler ernannt.
Geschichte miniatur|Sir Thomas Morus als Lordkanzler, Hans Holbein der Jüngere, 1527 Das Amt des Lordkanzlers kann seine Anfänge bis auf die karolingische Monarchie zurückführen, in dem es der Hüter des königlichen Siegels bekleidete. In England ist es bis auf die Zeit der normannischen Eroberung 1066 zurückzuführen, vielleicht sogar noch früher. Einige nennen als ersten Kanzler Englands Angmendus im Jahr 605. Andere Quellen deuten darauf hin, dass Eduard der Bekenner der Erste war, der offizielle Dokumente besiegelte, anstatt sie persönlich zu unterschreiben. Jedenfalls war das Amt seit der normannischen Eroberung durchgängig besetzt.
Früher war der Lordkanzler beinahe immer ein Kirchenmann, da während des Mittelalters Angehörige des Klerus zu den wenigen Menschen im Königreich gehörten, die lesen und schreiben konnten. Der Lordkanzler füllte verschiedene Aufgaben aus. Er war der Hüter des Großen Siegels, der oberste königliche Kaplan und Ratgeber in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten. Somit bildete sich das Amt zu einem der wichtigsten in der Regierung heraus. Er war in der Regierung nur dem Justiziar nachgeordnet, dessen Amt bereits abgeschafft wurde.
Als einer der Minister des Königs war der Lordkanzler Teil der Curia Regis, des königlichen Hofes. Petitionen wurden normalerweise an den König und den Hof gerichtet. 1280 wies Eduard I. seine Richter an, Petitionen unter dem Namen des Court of the King’s Bench („Hof der königlichen Bank“) selbst zu untersuchen und zu entscheiden. Wichtige Petitionen sollten dem Lordkanzler zur Entscheidung vorgelegt werden. Die wichtigsten Entscheidungen wurden dann dem König selbst vorgelegt. Unter der Herrschaft von Eduard III. hatte sich bereits ein separates Tribunal für den Lordkanzler entwickelt. Im Rahmen dieses Organs mit dem Namen Hoher Kanzleigerichtshof (High Court of Chancery) entschied der Lordkanzler die Fälle nach dem Prinzip der Fairness oder der Billigkeit (equity), statt strikt die Prinzipien des Common Law anzuwenden. Der Lordkanzler wurde nun auch „Hüter des königlichen Gewissens“ genannt. Kirchenleute dominierten das Kanzleramt bis 1529. In diesem Jahr wurde Kardinal Thomas Wolsey, Erzbischof von York, als Lordkanzler entlassen, da es ihm nicht gelungen war, beim Papst die Annullierung der ersten Ehe Heinrichs VIII. zu bewirken. In der Folge kam es zur Trennung der englischen Kirche von Rom und Geistliche bekleideten das Amt nur noch einmal während der kurzen Herrschaft der katholischen Königin Maria I. Seit 1558 waren die Lordkanzler überwiegend Laien.
Amt Als früher das Amt von Kirchenleuten bekleidet wurde, wurden die täglichen Amtsgeschäfte in ihrer Abwesenheit von einem „Hüter des Großen Siegels“ geführt. Die Hüter wurden auch ernannt, wenn das Amt zwischenzeitlich frei wurde. Dann füllten sie das Amt aus, bis ein neuer Lordkanzler ernannt wurde. Als Elisabeth I. Königin wurde, verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das vorsah, dass der Lordhüter des Großen Siegels berechtigt war, den „gleichen Platz, den gleichen Vorrang, Rechtsprechungsgewalt, Ausführungsgewalt der Gesetze und andere Sitten, Güter und Vorteile“ zu haben wie der Lordkanzler. Der einzige Unterschied der beiden Ämter war die Art der Ernennung. Der Lordkanzler wird durch ein förmliches königliches Dekret, das Letters Patent, ernannt, der Lordhüter durch die Überbringung des Großen Siegels in seinen Gewahrsam. Es ist auch möglich, das Amt des Lordkanzlers einer Kommission zu übergeben, also einer Gruppe von Personen statt einer einzelnen Person. Die Personen, die das Amt ausführen, werden Lords Commissioners of the Great Seal genannt. Seit 1836 wurden jedoch keine Lords Commissioners mehr ernannt.
Früher gab es für Schottland und Irland eigenständige Kanzler. Als England und Schottland mit dem Act of Union 1707 zusammengefasst wurden und Großbritannien bildeten, wurde nur noch ein einziger Lordkanzler für das gesamte Königreich ernannt. Dies geschah jedoch nicht bei der Vereinigung von Großbritannien und Irland. Somit gab es bis zur Bildung des unabhängigen irischen Freistaates im Jahr 1922 einen Lordkanzler von Irland. Danach wurde dieses Amt abgeschafft. Seine verbliebenen Amtsbefugnisse gingen auf den Nordirland-Minister über. Als Folge blieb der Titel des Lordkanzlers „Lordkanzler von Großbritannien“ entsprechend der Unionsakte von 1707, anstatt „Lordkanzler des Vereinigten Königreichs“ zu werden.
Legislative Funktionen miniatur|Charles Pepys, 1. Earl of Cottenham, als Lord Chancellor. Der Lord Chancellor trug schwarz-goldene Roben als Vorsitzender des Hauses. Der Lordkanzler war bis 2006 von Amtes wegen der Sprecher (Vorsitzender) des britischen Oberhauses (House of Lords). Es gab kein Statut, das ihm ausdrücklich diese Befugnis einräumte. Stattdessen war er Sprecher durch das Recht der Vorschrift (Right of Prescription). Selbst ein Lordkanzler, der ein Nichtadliger ist, konnte dem Oberhaus vorstehen, was freilich ungewöhnlich war. Es gab jedoch bestimmte Anlässe, bei denen der Lordkanzler nicht die Sitzung leitete. So wurde zum Beispiel bei einer gemeinsamen Sitzung von Unterhaus und Oberhaus die Sitzung vom Vorsitzenden der Komitees geleitet. Wenn der Lordkanzler nicht anwesend war, wurde die Sitzung von den durch den Monarchen ernannten Stellvertretern geleitet.
Ein weiteres historisches Beispiel soll hier erwähnt werden. Als die Peers das Recht hatten, wegen Verbrechen oder Hochverrat durch andere Peers des House of Lords abgeurteilt zu werden anstatt durch Leute aus dem gemeinen Volk in den Geschworenengerichten, stand diesen Gerichten der Lord High Steward („Lordhofmarschall“) anstatt des Lordkanzlers vor. Das Amt des Lord High Steward ist im Allgemeinen seit 1421 unbesetzt geblieben. Wann immer ein Peer im Oberhaus verurteilt werden sollte, wurde zu diesen Gelegenheiten ein Lord High Steward ernannt. In vielen Fällen wurde der Lordkanzler dann zeitweilig in dieses Amt berufen. Die Unterscheidung ist mittlerweile bedeutungslos, da Verurteilungen durch das Oberhaus 1948 abgeschafft wurden.
Wenn der Lordkanzler die Debatten leitete, saß er auf dem Woolsack (Wollsack) und trug sein volles zeremonielles Ornat. Die Robe war schwarz und mit goldenen Stickereien verziert. Wie andere Richter trug der Lordkanzler eine zeremonielle Perücke. Seine Befugnisse als Vorsitzender gingen nicht so weit wie die seines Konterparts im Unterhaus. So konnte er weder das Wort erteilen, wenn sich zwei Mitglieder gleichzeitig erhoben, noch konnte er die Geschäftsordnung anwenden oder Mitglieder disziplinieren, die gegen Regeln des Oberhauses verstießen. Während die Reden im Unterhaus an den „Herrn Sprecher“ (Mr Speaker) gerichtet werden, wenden sich die Reden im Oberhaus an „Meine Herren“ (My Lords). In der Praxis bestand die einzige Aufgabe des Lordkanzlers im Oberhaus darin, die zu behandelnden Fragen formell zur Abstimmung zu stellen, das Ergebnis der Abstimmung zu verkünden und, sofern angebracht, als der Repräsentant des Oberhauses aufzutreten. Während eines öffentlichen Notstands konnte der Lordkanzler die Vertagung des Oberhauses aufheben und das Oberhaus zusammenrufen.
Wenn der Monarch Lords Commissioners ernennt, um bestimmte Handlungen in seinem oder ihren Auftrag vorzunehmen, so zum Beispiel um dem Parlament formell mitzuteilen, dass die königliche Zustimmung gegeben wurde, dann dient der Lordkanzler als oberster und ranghöchster Lord Commissioner. Die anderen Lord Commissioner sind der Tradition gemäß andere Mitglieder des Oberhauses und zugleich Mitglieder des Privy Council. Statt der oben erwähnten Kleidung trägt der Lordkanzler dann eine Parlamentsrobe – ein bodenlanges samtenes Wollkleid, das mit Pelz besetzt ist. Der Lordkanzler trägt dazu einen Dreispitz, die anderen Lord Commissioner tragen zweispitzige Hüte.
Anders als der Sprecher des Unterhauses wurde vom Lordkanzler nicht erwartet, während der Amtsausübung eine unparteiische Position einzunehmen. Stattdessen trat der Lordkanzler weiter als Sprachorgan der Regierung im Oberhaus auf. Er konnte an Debatten teilnehmen. Entweder trug er dann sein volles Ornat, oder er stellte sich zum Sprechen neben den Wollsack. Oder aber er überließ seinen Platz einem stellvertretenden Vorsitzenden, kleidete sich in Privatkleidung und sprach von der Regierungsbank in der vorderen Reihe. Der Sprecher des Unterhauses darf sich regelmäßig nicht an Abstimmungen beteiligen. Eine Ausnahme liegt vor, wenn es ansonsten zu einem Stimmenpatt kommt. Demgegenüber durfte der Lordkanzler mit anderen Mitgliedern abstimmen.
Während der Debatten im Oberhaus wurden Lordkanzler im Amt sowie ehemalige Lordkanzler mit der Anrede „der edle und gelehrte Lord, Lord X“ (the noble and learned Lord, Lord X) angesprochen. Die meisten anderen Herren werden lediglich mit „der edle Lord, Lord X“ angesprochen.
Exekutive Funktionen Der Lordkanzler ist ein Mitglied des Privy Council (Kronrat) und des Kabinetts. Das Amt, das er führt, wurde 1885–1971 das Büro des Lordkanzlers (Lord Chancellor’s Office), dann bis 2003 die Abteilung des Lordkanzlers (Lord Chancellor’s Department) genannt. Nach der Ernennung von Lord Falconer of Thoroton zum Lordkanzler wurde es in Abteilung für Verfassungsangelegenheiten (Department for Constitutional Affairs) umbenannt. Der Lordkanzler erhielt die zusätzliche Stellung eines Ministers für Verfassungsangelegenheiten (Secretary of State for Constitutional Affairs). 2007 wurde daraus der Justizminister (Secretary of State for Justice), und die Abteilung wurde zum Justizministerium (Ministry of Justice). Wie alle anderen Minister muss sich der Lordkanzler der Fragestunde stellen, während der er Fragen der anderen Mitglieder seiner Kammer beantwortet.