Der Spezial-Landtag für das Fürstentum Pyrmont war 1849 bis 1864 der Speziallandtag für das Fürstentum Pyrmont.

Geschichte In der Grafschaft Pyrmont (die ab 1807 als Fürstentum Pyrmont bezeichnet wurde) bestanden keine Landstände. Erst nach der Märzrevolution 1848 waren jeweils drei Pyrmonter Abgeordnete im Waldeck-Pyrmonter Landtag vertreten. Der Status des Fürstentums Pyrmont in Waldeck-Pyrmont war umstritten. Während der Fürst eine staatsrechtliche Vereinigung anstrebte, scheuten die Stände die gegenseitige Haftung für die Staatsschulden der beiden Teilfürstentümern. Bei den Beratungen über das Staatsgrundgesetz für die Fürstentümer Waldeck und Pyrmont vom 23. Mai 1849 kristallisierte sich daher der Konsens eines gemeinsamen Staates aber getrennte Staatshaushalte heraus. Zur Kontrolle des Pyrmonter Staatshaushaltes wurde daher der Speziallandtag geschaffen, der über das Budgetrecht für den Pyrmonter Staatshaushalt verfügte. Mit dem Wahlgesetz vom 12. Dezember 1848 wurden die Modalitäten der Wahl dieses Speziallandtags festgelegt.

Dieser bestand aus fünf Abgeordneten, die in fünf ein-Personen-Wahlkreisen gewählt wurden. Diese Wahlkreise waren:

Stadt Pyrmont Oesdorf, Löwensen und Thal Holzhausen und Hagen Barsen, Großenberg und Kleinenberg Neersen und Eichenborn

Die Abgeordneten erhielten zwei Taler Tagegeld.

Am 21. Juli 1849 billigte der Speziallandtag das Verfassungsgesetz und den Staatshaushalt. Bezüglich des Speziallandtags waren im Verfassungsgesetz folgende Regelungen getroffen worden: Er bestand nun aus acht Abgeordneten. Dies waren die drei Vertreter im gemeinsamen Landtag und fünf weitere Abgeordnete, die in den genannten fünf ein-Personen-Wahlkreisen gewählt wurden. Die Wahl der fünf Abgeordneten erfolgte auf vier Jahre, die Vertreter im Gesamtlandtag waren solange Mitglied im Speziallandtag wie sie auch Mitglied im Gesamtlandtag waren. 1852 verabschiedete Fürst Georg Victor die Verfassungsurkunde für die Fürstentümer Waldeck und Pyrmont. Art. 47 dieser Verfassung regelte den Speziallandtag. Änderungen für den Speziallandtag ergaben sich erst durch die Landtagsordnung vom 27. Juli 1854. Danach wurden die fünf Abgeordneten in drei Wahlkreisen gewählt. Ein Abgeordneter wurde von der Stadt Pyrmont gewählt. Je zwei Abgeordnete wurden in den beiden anderen Wahlkreisen gewählt:

Oesdorf, Löwensen, Thal, Holzhausen und Hagen Barsen, Großenberg, Kleinenberg, Neersen und Eichenborn

Mit Gesetz vom 30. Januar 1864 wurde ein einheitlicher Staatshaushalt geschaffen und der Speziallandtag damit obsolet. Vom 4. bis 9. Januar 1864 tagte der Speziallandtag auf einer außerordentlichen Sitzung ein letztes Mal.

Personen Präsidenten thumb|Adolph Windel Carl Rudolph Waldeck (1849–1861) Adolph Windel (1862–1863) Hermann Neumann (1864)

Abgeordnete Von Bis Abgeordneter Anmerkungen 1863 1864 1863 1864 * 1859 1859 1859 1863 * 1855 1855 1854 1859 1856 1859 1849 1853 * 1850 1853 * 1859 1863 * 1859 1864 * 1863 1864 1851 1854 1850 1853 1854 1864 * 1849 1849 1849 1859 * 1860 1864 1851 1851 1854 1859 sowie 1862 bis 1864 1849 1864 * 1849 1850 sowie 1853 bis 1854 1854 1859 * 1850 1853 * 1849 1861 1850 1850 sowie 1855 bis 1863

Die mit * gekennzeichneten Abgeordneten waren nur Mitglieder des Speziallandtags, nicht des Gesamtlandtags.

Rechtsgrundlagen Gesetz zur Schaffung des Speziallandtags vom 12. Dezember 1848 (Reg.-Bl. 177), Digitalisat Wahlgesetz vom 12. Dezember 1848 (Reg.-Bl. 179), Digitalisat

Literatur Reinhard König: Die Abgeordneten des Waldeckischen Landtags von 1848 bis 1929. Hessisches Staatsarchiv, Marburg 1985, ISBN 3-88964-122-9, S. 7, 25–27.

Kategorie:Historische Organisation (Niedersachsen) Kategorie:Geschichte (Bad Pyrmont)

Kategorie:Gegründet 1849 Kategorie:Aufgelöst 1864